Autor Thema: Kreuze in allen Schulen  (Gelesen 1388 mal)

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Blubb

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Kreuze in allen Schulen
« am: Donnerstag, 03. Dezember 2009 - 17:34:12 »
Es passt ein bisschen zu der aktuellen Diskussion um das Minarettverbot in der Schweiz, denn wie man in der Norddeutschen Rundschau lesen durfte, fordert die Junge Union Steinburg, der Jugendverband der CDU im Kreis, ein Gesetz, dass es ermöglicht Kreuze in den Klassenräumen aufzuhängen.

Dass ein solches Gesetz in seiner Umsetzung eher schwierig werden wird, zeigt das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches bis heute noch von den Bayern geflissentlich ignoriert wird.

In Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung, der auch durch Art. 140 Grundgesetz noch heute in unser Rechtssystem einbezogen ist, heißt es in Abs. 1:

(1) Es besteht keine Staatskirche.

Das soll heißen Kirche und Staat sind in unserem Land getrennt.

Alles in allem würde ich sagen, dass diese Forderung der JU-Steinburg von vorvorgestern ist.
« Letzte Änderung: Donnerstag, 03. Dezember 2009 - 17:39:12 von Blubb »

ae8090

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Re: Kreuze in allen Schulen
« Antwort #1 am: Freitag, 04. Dezember 2009 - 09:30:26 »
Wobei, wenn ich es recht erinnere, das BVerfG nicht verboten hat, dass in Klassenräumen Kreuze aufgehängt werden, sondern lediglich, dass dieses vom Bayrischen Kultusministerium angeordent wurde.

Ein Kreuz in einem Klassenraum ist also nicht per se Verfassungsfeindlich.

Das der Ruf nach einem solchen Gesetz allerdings schlicht dumm ist, darüber brauchen wir uns nicht unterhalten.

Blubb

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Re: Kreuze in allen Schulen
« Antwort #2 am: Freitag, 04. Dezember 2009 - 10:10:18 »
"Per se verfassungswidrig" sagte ich auch nicht, sondern in der Umsetzung eher schwierig. ;)

In Bayern wurde das dann so geregelt, dass zwar immer noch Kreuze in den Klassenzimmern hängen müssen, aber ein Lehrer für seine Person einen "atypischen Einzelfall" nachweisen muss und Eltern mit dem Schulleiter versuchen sollen eine gütliche Einigung zu finden bzw. wenn das scheitert versucht werden soll mit dem Schulamt eine Lösung zu finden, um das Kreuz aus dem Klassenzimmer zu entfernen. Und immer soll die Meinung der Mehrheit beachtet werden.
Wie so eine gütliche Einigung aussehen wird, kann man sich bildlich vorstellen, wenn dort ein atheististisches Elternpaar oder gar ein Elternpaar islamischen Glaubens vorstellig wird.
Diese Regelung ist nur deswegen verfassungsgemäß, weil es diese Möglichkeit zur Ausnahme gibt. Ich finde sie aber nicht weniger problematisch, als ein Gesetz, dass ohne Ausnahme Kreuze in den Klassenräumen vorschreibt.

Insofern stimme ich Dir vollkommen zu, dass diese Forderung schlicht dumm ist. :)