"Per se verfassungswidrig" sagte ich auch nicht, sondern in der Umsetzung eher schwierig.
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In Bayern wurde das dann so geregelt, dass zwar immer noch Kreuze in den Klassenzimmern hängen müssen, aber ein Lehrer für seine Person einen "atypischen Einzelfall" nachweisen muss und Eltern mit dem Schulleiter versuchen sollen eine gütliche Einigung zu finden bzw. wenn das scheitert versucht werden soll mit dem Schulamt eine Lösung zu finden, um das Kreuz aus dem Klassenzimmer zu entfernen. Und immer soll die Meinung der Mehrheit beachtet werden.
Wie so eine gütliche Einigung aussehen wird, kann man sich bildlich vorstellen, wenn dort ein atheististisches Elternpaar oder gar ein Elternpaar islamischen Glaubens vorstellig wird.
Diese Regelung ist nur deswegen verfassungsgemäß, weil es diese Möglichkeit zur Ausnahme gibt. Ich finde sie aber nicht weniger problematisch, als ein Gesetz, dass ohne Ausnahme Kreuze in den Klassenräumen vorschreibt.
Insofern stimme ich Dir vollkommen zu, dass diese Forderung schlicht dumm ist.
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