ITZEHOE-LIVE
STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Kuno am Dienstag, 31. Mai 2011 - 14:23:29
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Heute ist besonders schönes Wetter, nicht wahr Herr Kachelmann ? !
Da wurde der Bursche glatt freigesprochen.
Das kann man je nach Sichtweise so oder so sehen.
Aus Juttas sicht sicher ein Skandal, allerdings wie schon mal erwähnt : Im Zweifel für den Angeklagten.
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Man kann es auch so betrachten: Die Medien waren die Strafinstanz und die Medien haben ihre Arbeit sehr gründlich geleistet.
Er wurde sehr lange gefoltert durch die Medien, sein Imperium ist im Eimer, sein Image auch und materiell dürfte der Schaden riesig sein.
Wenn ich sehe, was an Strafen ansonsten bei sexuellem Missbrauch verhängt wird oder wie Paolo Pinkel (auch Michel Friedman genannt) so an Strafe erhielt, dann hat Kachelmann eine beachtliche Abreibung erhalten.
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Du hast bestimmt recht, breughel,aber ich sehe es eben als Frau,... emotional !
Und sobald ich diesen schmierigen Friedman sehe? Cannel change !
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Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling bei der Urteilsverkündung. (schreibt Yahoo (http://de.nachrichten.yahoo.com/kachelmann-vorwurf-vergewaltigung-freigesprochen-072035206.html))
Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?
Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?
Kommentar. (http://www.heise.de/tp/blogs/5/149928)
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Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling bei der Urteilsverkündung. (schreibt Yahoo (http://de.nachrichten.yahoo.com/kachelmann-vorwurf-vergewaltigung-freigesprochen-072035206.html))
Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?
Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?
Kommentar. (http://www.heise.de/tp/blogs/5/149928)
er kann ca. 3000.-€ geltend machen.... und seinen Verteidiger zahlt dann auch der Staat...
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Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?
Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?
er kann ca. 3000.-€ geltend machen.... und seinen Verteidiger zahlt dann auch der Staat...
Na, das ist doch ein toller Trost für 4 Monate im Bau und eine Schmierenkampagne. :(
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Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling bei der Urteilsverkündung. (schreibt Yahoo (http://de.nachrichten.yahoo.com/kachelmann-vorwurf-vergewaltigung-freigesprochen-072035206.html))
Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?
Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?
Kommentar. (http://www.heise.de/tp/blogs/5/149928)
Das sehe ich auch so ditoguen
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So ist das mit der medialen Vorverurteilung und Vorverurteilung generell.
Das mit der Unschuldsvermutung wird da zu Farce...
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Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling bei der Urteilsverkündung. (schreibt Yahoo (http://de.nachrichten.yahoo.com/kachelmann-vorwurf-vergewaltigung-freigesprochen-072035206.html))
Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?
Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?
Kommentar. (http://www.heise.de/tp/blogs/5/149928)
Ja, ihm steht da eine Entschädigung zu.
Ich würde noch viel weiter gehen. Strafrechtlich lässt sich ja gegen die Nebenklägerin vorgehen, an Vortäuschen einer Straftat (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__145d.html), Falsche Verdächtigung (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html), Falsche uneidliche Aussage (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__153.html) oder Üble Nachrede (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html) wäre zu denken. Natürlich abhängig davon wie es jetzt weitergeht. Zivilrechtlich könnte man da auch noch vorgehen. Für die Nebenklägerin könnte sich das noch zu einem gefährlichen Bumerang entwickeln.
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Du hast bestimmt recht, breughel,aber ich sehe es eben als Frau,... emotional !
Du bist die einzige Frau, die sich in diesem thread zu Wort gemeldet hat. Ich bin Nr. 2 und sehe es auch als Frau...allerdings nicht
emotional, sondern ganz nüchtern betrachtet.
Ich glaube an die Unschuld von Kachelmann. Der hatte zu viele Schäfchen in seinem Stall, um ausgerechnet jetzt ein Schäfchen (von doch so vielen) körperlich schäden zu müssen. Ich betrachte es als Vergeltungsschlag seitens der Frau. Rachegelüste, die hoffentlich dreifach auf
sie zurückkommen werden.
Der Ruf von Kachelmann ist dahin...ihrer auch...und im nächsten Jahr kräht kein Hahn mehr danach...
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mag sein rhaco,ich bin so misstrauisch diesen Urteilen gegenüber,ein Anwalt,der sich aufführt wie ein Rüpel,es ist mir alles nicht geheuer,klar,Kachelmann ist erstmal am Ende,aber ich bin mir nicht so sicher,wie diese Paragraphenreiter,die alles glauben,solange die Buchstaben richtig sind,ich glaube nicht sorecht,das das Urteil richtig ist, gruss
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Wie lange saß er nochmal in U-Haft? Über 4 Monate? Vorverurteilt durch die Medien. Wie tiefgehend wurde sein Ruf durch die Vorverurteilung zerstört? Was ist nochmal mit seinem Arbeitsverhältnis passiert?
Bekommt er da irgendwelche Entschädigungen?
Ja, ihm steht da eine Entschädigung zu.
Ich würde noch viel weiter gehen. Strafrechtlich lässt sich ja gegen die Nebenklägerin vorgehen, an Vortäuschen einer Straftat (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__145d.html), Falsche Verdächtigung (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html), Falsche uneidliche Aussage (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__153.html) oder Üble Nachrede (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__186.html) wäre zu denken. Natürlich abhängig davon wie es jetzt weitergeht. Zivilrechtlich könnte man da auch noch vorgehen. Für die Nebenklägerin könnte sich das noch zu einem gefährlichen Bumerang entwickeln.
Hm, ob sie dafür länger als er in den Bau wandern würde?
Ich vermute nicht.
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Für euch ist es jetzt ganz klar,die Frau hat die Schuld, wie bequem, Glückwunsch für eure Beruhigung, Lach.... Männer !
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Die pösen Männer...wie können sie nur? Urteilen über Frauen und setzen sich für Kachelmann ein. Blöd nur, dass der wichtigste Rechtsvertreter des Moderators eine Frau ist. Lach!
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Na und? du bist doch ein Mann? hat das etwas mit der Rechtslage zutun?
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Für euch ist es jetzt ganz klar,die Frau hat die Schuld, wie bequem,
Wer sagt das?
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Lassen wir es einfach,ich finde ja auch,Herr Kachelmann ist die Unschuld in Persona,und ich dumme Kuh hab es nur nicht begriffen,
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Für euch ist es jetzt ganz klar,die Frau hat die Schuld, wie bequem,
Wer sagt das?
[/quote
Lach , ich,oder kannst du nicht lesen ?
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Warum dauert so ein paddeliges Jurastudium eigentlich so lange und ist so kompliziert, wenn es doch auch einfach geht. Wir eröffnen einfach die HEXEsche Fakultät fur Rechtswissenschaften und ab geht die Post. Vorlesungen sind Vorurteile I und II. Anerkannte Lehrbücher sind "Warum Männer immer Schuld sind" und "Rechtliche Wertung sind doch Kappes".
Jetzt ärger ich mich schon fast. ;D
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Sie wollte doch nur, dass hier mehr Frauen mitdiskutieren. Von inhaltlicher Qualität war nicht die Rede. Sozusagen eine Frauenquote...
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Das ist schon richtig, eilandhegel.aber ("sie wollte doch nur?) es ist verdammt nötig, das hier Frauen mitdiskutieren, danke, eilandhegel. Gruss
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Sollte es möglich sein,Jura in Frage zustellen,, dann bestimmt nicht mit solchen Epigonen, !
Gell? Blubb!
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Oh, hier verfestigt sich gerade ein Eindruck. Fehlt nur noch "Kleinkästchendenken" und die, sagen wir mal, Illusion wäre perfekt.
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Ich finde es unheimlich schwer,dazu eine echte Meinung zu entwickeln...aber ich glaube,wäre er schuldig,hätte man Beweise gefunden,die es wahrhaftig begründet hätten.
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im Grunde eine riesengrosse Medienshow - bei der die eigentliche Beteiligten total auf der Strecke bleiben...da zählt nichts mehr von wegen Persönlichkeitsrecht gemäß dem Grundgesetz....man ist ja "Person des öffentlichen Lebens", fage mich echt wie die das selbst verarbeiten für sich....und wenn dann noch selbsternannte Oberemanzen meinen kulitvierte Kommentare abgeben zu müssen - Gute Nacht Marie....in dubio pro reo....
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Für euch ist es jetzt ganz klar,die Frau hat die Schuld, wie bequem, Glückwunsch für eure Beruhigung, Lach.... Männer !
Hust...nicht nur Männer sind der Meinung... ;)
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Nach über einem Jahr so ein Urteil : Entschuldigung
Das war/ist eine Inzenierung gewesen
und
:lach :lalala :roller
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Von mir - wie gewohnt - an dieser Stelle eine Leseempfehlung aus der TAZ:
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/die-schlammschlacht-schreckt-ab/
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Wird so ein Jurastudium im Allgemeinen nicht überbewertet? ;D
Fakt ist: Kachelmann wurde nicht aus Überzeugung der Unschuld freigesprochen, sondern weil es keine klare Beweislage und keine Zeugen gibt.
Ein Klassiker der Rechtsprechung: In dubio pro reo! Im Zweifel für den Angeklagten - eines unserer Rechtsstaatsprinzipien.
Eben ein Freispruch 2. Klasse. ich kann mir vorstellen, dass die sache aber noch nicht beendet ist, die Staatsanwaltschaft und/oder die Nebenklage in Revision gehen.
Dann würde die juristsiche Wertung der Beweise und Aussagen nochmal geprüft.
Ob das passiert? Das werden wir spätestens in einer Woche wissen, solange kann Revision eingelegt werden.
Nun kann aber keiner sagen, ob er es getan hat. Und wenn, war er geschickt genug (oder hatte "Glück"), beweise zu vermeiden...
Nur er und das eventuelle Opfer wissen, was tatsächlich passiert ist.
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...
Nur er und das eventuelle Opfer wissen, was tatsächlich passiert ist.
Nicht einmal die oben zitierte Aussage ist sicher. Ebenso möglich ist, dass eine Partei oder beide nichts mehr weiß/wissen. Oder der Glaube zu wissen spielt eine Rolle. Was wissen wir?
Das Urteil ist die Folge der Ermittlungen und nur bei neuen Erkenntnissen lohnt eine Revision. Das wird jetzt von Staatsanwaltschaft geprüft.
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Das Urteil ist die Folge der Ermittlungen und nur bei neuen Erkenntnissen lohnt eine Revision. Das wird jetzt von Staatsanwaltschaft geprüft.
Es kommt bei einer Revision überhaupt nicht zur Prüfung von "neuen Erkenntnissen", sondern es wird geprüft, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Das andere wäre eine Berufung, die hier aber nicht zulässig ist.
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Das Urteil ist die Folge der Ermittlungen und nur bei neuen Erkenntnissen lohnt eine Revision. Das wird jetzt von Staatsanwaltschaft geprüft.
Es kommt bei einer Revision überhaupt nicht zur Prüfung von "neuen Erkenntnissen", sondern es wird geprüft, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Das andere wäre eine Berufung, die hier aber nicht zulässig ist.
Richtig, blubb.
Während bei einer Berufung die Tatsachen noch einmal geprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision nicht zugelassen.
Das Revisionsgericht prüft allein, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob eine fehlerhafte rechtliche Würdigung des Sachverhalts und eine fehlerhafte Strafzumessung vorliegt.
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Das Urteil ist die Folge der Ermittlungen und nur bei neuen Erkenntnissen lohnt eine Revision. Das wird jetzt von Staatsanwaltschaft geprüft.
Es kommt bei einer Revision überhaupt nicht zur Prüfung von "neuen Erkenntnissen", sondern es wird geprüft, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Das andere wäre eine Berufung, die hier aber nicht zulässig ist.
Richtig, blubb.
Während bei einer Berufung die Tatsachen noch einmal geprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision nicht zugelassen.
Das Revisionsgericht prüft allein, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob eine fehlerhafte rechtliche Würdigung des Sachverhalts und eine fehlerhafte Strafzumessung vorliegt.
Oder so in aller Ausführlichkeit. Danke :) Eine Berufung durch die Staatsanwaltschaft ist hier aber nicht möglich, weil es sich hier um ein Urteil einer Strafkammer geht, so § 333 StPO (http://bundesrecht.juris.de/stpo/__333.html). Ich bin darüber hinaus nicht sicher, aber die nächste Instanz müsste der BGH sein. Die StA prüft ja noch, ob sie überhaupt Rechtsmittel einlegen wird.