ITZEHOE-LIVE
STADT - LAND - STÖR => ITZEHOER BERICHTE => Thema gestartet von: Opa Online am Samstag, 23. Oktober 2010 - 20:08:48
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Him Urlaubsgeld darf das Überhaubt gestrichen werden wenn es Vertraglich geregelt ist
so mal schnell gefragt.
Nein, vertragliche Leistungen müssen natürlich erbracht werden. Aber der Arbeitnehmer kann/darf darauf verzichten um z.B. seinen Beitrag zum Einsparen von ein paar Millionen zu leisten. Genützt hat sowas für den Erhalt eines Standortes - so viel ich weiß - noch nie. Ist aber glaube ich die bevorzugte Vorgehensweise laut "Leitfaden für Betriebschließungen"aus dem Verlag für Profitgeier.
Ich bin nicht sicher, aber wirkt sich so ein Verzicht nicht auch auf spätere Zahlungen von Abfindungen und/oder ALG aus?
ich hab das mal lieber als neues Thema auf gemacht
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Wird im Arbeitsvertrag darauf hingewiesen, dass es sich beim Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung handelt, kann es gestrichen werden. Ist es anders geregelt oder per Tarifvertrag vereinbart, ist das nicht so einfach.