ITZEHOE-LIVE
STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Sanni am Donnerstag, 10. März 2011 - 14:10:20
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Diese Meldung habe ich stern.de gelesen und bin
mal gespannt was der ein oder andere hier dazu zu sagen hat.
Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH
in Münster (Westlotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern "die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen".
Dazu zählt auch das Lotto-Spiel.
Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Westdeutschen Zeitung".
Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen
an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen,
insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts.
Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis
zu sechs Monaten Haft an.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta
beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.
(Quelle: www.stern.de)
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Und wie soll das kontrolliert werden?
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Und wie soll das kontrolliert werden?
Das ist so 'nem Richter ziemlich egal...
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Und wie soll das kontrolliert werden?
Hab ich woanders schon ne Frage zu gestellt... nämlich "Wann die Hartz IV-Empfänger denn mit dem gelben Stern ausgerüstet werden" ?
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Und wie soll das kontrolliert werden?
Das steht doch auch in dem Artikel:
"[...]Laut Gerichtssprecher müssen die Betreiber der Annahmestellen bei ihren Kunden nicht nachforschen, wie es um die finanzielle Situation bestellt ist. Auch lägen Wetten über kleine Euro-Beträge noch im Ermessensspielraum. Sobald es aber um höhere Beträge gehe und sobald der Betreiber einer Annahmestelle über die finanziell schwierige Situation des Kunden wisse, dürften die Scheine nicht mehr angenommen werden."
Außerdem geht es da ausdrücklich NICHT um Lotto!
"Wie ein Gerichtssprecher sagte, umfasst das Verbot neben den Sportwetten nur noch den Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige, an die unter Strafandrohung keine solchen Lose abgegeben werden sollen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch eine einstweilige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt werde."
Entspannen Leute! Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. :)
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Der Antrag wurde von einem Onlinewettanbieter aus Malta gestellt, habe ich eben im Radio gehört.
Das soll in erster Linie durchgezogen worden sein, um den Staat eins auszuwischen, bzgl. Glücksspielmonopol, welches ja gekippt wurde. Der Schutz der ALG II Empfänger war nichtmal sekundär relevant.
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Ist ja auch nachvollziehbar: Der Staat Bundesrepublik Deutschland argumentiert pro Glücksspielmonopol mit demArgument, dass für Spielsucht anfällig und auch Menschen mit geringem Einkommen geschützt werden müssen.
Da ist es naheliegend, dass ein privater Mitbewerber dann mal fragt: Und wie haltet Ihr es damit?
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Habe eben das hier gefunden, geht also nicht um Lotto:
http://wirtschaft.t-online.de/gericht-sportwetten-verbot-fuer-hartz-iv-empfaenger/id_44900018/index
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"[...]Laut Gerichtssprecher müssen die Betreiber der Annahmestellen bei ihren Kunden nicht nachforschen, wie es um die finanzielle Situation bestellt ist. Auch lägen Wetten über kleine Euro-Beträge noch im Ermessensspielraum. Sobald es aber um höhere Beträge gehe und sobald der Betreiber einer Annahmestelle über die finanziell schwierige Situation des Kunden wisse, dürften die Scheine nicht mehr angenommen werden.[/
Wenn der Mensch in der einen Annahmestelle den Tipp-Zetell nicht annimmt ,macht es der nächste
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@Mullepapa
Gibt es jetzt schon ein Grundrecht auf Glücksspiel?
:lalala
Stefan
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@Mullepapa
Gibt es jetzt schon ein Grundrecht auf Glücksspiel?
:lalala
Stefan
Nicht explizit, aber das Grundrecht der Gleichbehandlung,
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@Mullepapa
Gibt es jetzt schon ein Grundrecht auf Glücksspiel?
:lalala
Stefan
Nicht explizit, aber das Grundrecht der Gleichbehandlung,
und darum muss H IV so großzügug sein, dass Glücksspiel, Kaviar und Puffbesuche inklusive sind?
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und darum muss H IV so großzügug sein, dass Glücksspiel, Kaviar und Puffbesuche inklusive sind?
Zitat ae8090,
wenn du meinst, H IV sollte so grosszügig sein, ich bin da nicht deiner Meinung,
ich bin nur der Meinung,das das Gesetz der Gleichbehandlung durchaus nicht
mit Füssen getreten werden darf. dir bleibt es natürlich unbenommen, das zutun,wonach dir ist >:D
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und darum muss H IV so großzügug sein, dass Glücksspiel, Kaviar und Puffbesuche inklusive sind?
Zitat ae8090,
wenn du meinst, H IV sollte so grosszügig sein, ich bin da nicht deiner Meinung,
ich bin nur der Meinung,das das Gesetz der Gleichbehandlung durchaus nicht
mit Füssen getreten werden darf. dir bleibt es natürlich unbenommen, das zutun,wonach dir ist >:D
und ich meine, liebe Hexe, dass das absolut nix mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des GG zu tun hat. Mit welchem auch? Es gibt da mehrere.
ich kann verstehen, was Du meinst und in der Tat mutet es im ersten Moment etwas skurril an. Bei geneuerem Hinsehen ist es aber so, dass der Gerichtsurteil nicht verbietet, dass ein ALG II Empfänger mal für € 3,50 Lotto spielt und auch keinen Losbudenverkäufer verpflichtet, erstmal eine Verdienstbescheinigung seiner Kunden einzuholen.
Wenn aber dem Besitzer einer Lottoannahmestelle bekannt ist, dass Herr Grundeis-Müller-Kiesling derzeit von Transferleistungen leben muss und genau dieser Herr Grundeis-Müller-Kiesling am 1. eines Monats in die Annahmestelle kommt, um für € 300,-- ein Lotto-Serienschein abgibt, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der Besitzer der Lottoannahmestelle die Verpflichtung hat, diese Annahme zu verweigern. Ethisch-moralsich ganz sicherlich und seit dem Gerichtsurteil auch de jure.
Denn wovon sollte Herr Grundeis-Müller-Kiesling die restlichen 20 Tage des Monats leben?
Manchmal müssen wir Menschen vor sich selbst schützen.
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lieber ae8090, es ist schon richtig,was du ausführst,ein Wirt ist durchaus berechtigt einem
betrunkenen Gast keinen Alkohol mehr auszuschenken, eine Parralele zu deinem
300.-€ Beispiel,aber hier wird eher von einer absurden Idee geschrieben, H IV
Empfängern ein Glückspiel zu untersagen,das zum grössten Teil vom Staat
betrieben wird. Etwas wirr das Ganze,oder ?
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najaaaa...viellicht gibt Herr G-M-K ja auch nur den Lottoschein für andere ab - und bekommt dafür eine Tasse Kaffee.... ;-)
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aber hier wird eher von einer absurden Idee geschrieben, H IV
Empfängern ein Glückspiel zu untersagen,das zum grössten Teil vom Staat
betrieben wird. Etwas wirr das Ganze,oder ?
Nein, das ist ein Gerichtsurteil, welches mit § 8 des Glücksspielstaatsvertrages in Einklang steht.
Und nein, es geht da immer noch nicht um Lotto.
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Na.? Und was sagt das Eingangs-Posting zu diesem Thread ????
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Na.? Und was sagt das Eingangs-Posting zu diesem Thread ????
Das Posting sagt, dass Sanni den Artikel, auf den sie sich wohl bezieht, nicht vollständig gelesen hat.
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Außerdem geht es da ausdrücklich NICHT um Lotto!
"Wie ein Gerichtssprecher sagte, umfasst das Verbot neben den Sportwetten nur noch den Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige, an die unter Strafandrohung keine solchen Lose abgegeben werden sollen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch eine einstweilige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt werde."
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Zitat Slartibartfass.
Also wird es DOCH überlegt !!!
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Also wird es DocH überlegt !!!
Überlegt wird viel. :)
Nur weil nicht ausgeschlossen ist, dass etwas beantragt wird, ist es ja noch nicht Realität.
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Richtig,Slartibartfass,aber ich finde die Überlegung schon skandalös ! >:(
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Richtig,Slartibartfass,aber ich finde die Überlegung schon skandalös ! >:(
Hast Du verstanden, wer diese Überlegungen anstellt?
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Na.? Und was sagt das Eingangs-Posting zu diesem Thread ????
Das Posting sagt, dass Sanni den Artikel, auf den sie sich wohl bezieht, nicht vollständig gelesen hat.
Oder nicht richtig verstanden/falsch interpretiert hat :-\
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Das Posting sagt, dass Sanni den Artikel, auf den sie sich wohl bezieht, nicht vollständig gelesen hat.
Oder nicht richtig verstanden/falsch interpretiert hat :-\
Jau. Oder dass es eine andere Version des Artikels war. ;)
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Richtig,Slartibartfass,aber ich finde die Überlegung schon skandalös ! >:(
Hast Du verstanden, wer diese Überlegungen anstellt?
ich bin ja noch nicht völlig verkalkt, ae8090
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Richtig,Slartibartfass,aber ich finde die Überlegung schon skandalös ! >:(
Hast Du verstanden, wer diese Überlegungen anstellt?
ich bin ja noch nicht völlig verkalkt, ae8090
das will ich weder behauptet noch unterschwellig unterstellt haben. Das sei mir ferne! Trotzdem beantwortet Deine Antwort meine Frage nicht.
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Möchtest du mich examinieren lieber ae8090?
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Möchtest du mich examinieren lieber ae8090?
Nein, verehrte Hexe, das steht mir nicht zu.
Die ganze Geschichte ist allerdings etwas verworren, da kann man/frau leicht den Überblick verlieren. Da spielen auch manigfaltige und vor allem handfeste wirtschaftliche Interesse eine Rolle - und das gar nicht mal so im Hintergrund.
Wenn Du nun also schreibst Richtig,Slartibartfass,aber ich finde die Überlegung schon skandalös (http://Richtig,Slartibartfass,aber ich finde die Überlegung schon skandalös), dann stellt sich mir die Frage, wem Du diese Überlegungen zuschreibst.
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Gut,"wenn das Nötigen denn garkein Ende findet",
ich meinte es generell,einem Teil der Gesellschaft etwas zu untersagen,was für den anderen Teil
selbstverständlich ist.Menschen vor sich selbst zuschützen,das gelingt dochwohl in den
seltensten Fällen,das ein H IV Empfänger sein Geld verspielt,finde ich ebenso verwerflich
wie du.
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das ein H IV Empfänger sein Geld verspielt,finde ich ebenso verwerflich
Und was haben nun die Aids-Kranken damit zu tun ???
:ironie
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Das OLG Köln (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,778673,00.html) hat das Urteil kassiert.