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STADT - LAND - STÖR => NEUES AUS ALLER WELT => Thema gestartet von: swetlana am Donnerstag, 29. Juli 2010 - 11:21:08
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Gute Nachrichten für Selbstständige und Freiberufler:
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter. Die Bestimmung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Sie kippten damit eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht.
Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt.... (Quelle: Welt Online von heute, Link: http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article8704708/Richter-kippen-strenge-Steuerregel-fuer-Arbeitszimmer.html)
:) swetlana
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Na endlich, das wurde Zeit!!!
Ein Dauerstreitpunkt mit dem Finanzamt ist nun hoffentlich beseitigt :)
Da hatte ich wirklich ungeheurliche Diskussionen mit dem örtlichen Steuereintreibern.
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Wobei es nur dann gilt, so habe ich es jedenfalls verstanden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sprich: Der Lehrer kann sein häusliches Arbeitszimmer (neuschlechtdeutsch: Home-Office) absetzen (was auch völlig ok ist), der selbständige, der in seinem Betrieb ein Büro hat, kann sein häusliches Arbeitszimmer, in welchem er Abend für Abend und Wochenende für Wochenende z.B. Buchhaltung oder geschäftliche Korrespondenz macht, nicht absetzen.
Habe ich das richtig verstanden?
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Hier das Urteil (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100706_2bvl001309.html)
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Wobei es nur dann gilt, so habe ich es jedenfalls verstanden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sprich: Der Lehrer kann sein häusliches Arbeitszimmer (neuschlechtdeutsch: Home-Office) absetzen (was auch völlig ok ist), der selbständige, der in seinem Betrieb ein Büro hat, kann sein häusliches Arbeitszimmer, in welchem er Abend für Abend und Wochenende für Wochenende z.B. Buchhaltung oder geschäftliche Korrespondenz macht, nicht absetzen.
Habe ich das richtig verstanden?
Denke schon.
Es geht wohl um Erwerbstätige, die kein anderes Arbeitszimmer als das Homeoffice haben.
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Der Lehrer kann sein häusliches Arbeitszimmer (neuschlechtdeutsch: Home-Office) absetzen (was auch völlig ok ist), der selbständige, der in seinem Betrieb ein Büro hat, kann sein häusliches Arbeitszimmer, in welchem er Abend für Abend und Wochenende für Wochenende z.B. Buchhaltung oder geschäftliche Korrespondenz macht, nicht absetzen.
Habe ich das richtig verstanden?
So wie ich es verstanden habe: Ja.
Für diese Arbeiten hat er ja ein Büro.
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Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt.... (Quelle: Welt Online von heute, Link: http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article8704708/Richter-kippen-strenge-Steuerregel-fuer-Arbeitszimmer.html)
Büro auswärts = Mittelpunkt der Arbeit
Büro Zuhause = NICHT Mittelpunkt der Arbeit
Aufwendungen auch dann absetzbar, wenn es NICHT der Mittelpunkt bla, bla, bla
Das bedeutet: alle dürfen alles absetzen - ist das nicht klasse!? :D