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VERSCHIEDENES => SPASS BEISEITE => Thema gestartet von: NF am Donnerstag, 04. August 2011 - 22:56:45

Titel: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: NF am Donnerstag, 04. August 2011 - 22:56:45
...Rückblick auf "das" Verbrechen des Jahres 2002:

Magnus Gäfgen entführt den 11jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler und tötet ihn.
Das geforderte Lösegeld erhielt er, kurz darauf wurde er von der Polizei festgenommen. Als ihm ein Beamter "Schmerzen" im Laufe eines Verhörs androhte, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate, begann eine (fast) beispiellose Odyssee für die Eltern und die Beamten. Zwischenzeitlich wurden die Beamten zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt, die Eltern mussten sich seit dem unentwegt mit einer belastenden und langwierigen Entschädigungsforderung des Täters auseinander setzen.
Nun das Urteil:
Das LG Frankfurt/M spricht dem Kindesmörder heute eine Entschädigung für die Folterdrohung in Höhe von  3.000,-- EUR zu, bezahlen muss die Summe das Land Hessen. Den Rest der Klage (u.a. Befangenheitsantrag des Anwalts) wies das Gericht ab.
Begründung für den Urteilsspruch: Das Recht auf Achtung seiner Würde (Gäfgen sprach von Todesangst) könne dem Täter nicht abgesprochen werden - egal was im Vorfeld geschehen ist!

Manchmal zahlen wir für unsere Rechtsstaatlichkeit wirklich einen hohen Preis...findet IHR nicht auch ???

Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Hägar am Donnerstag, 04. August 2011 - 23:40:08
...ich wage nicht hier zu schreiben was ich für mich selbst wirklich darüber denke......ganz ehrlich....
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: tux am Freitag, 05. August 2011 - 00:26:17
Hallo!

Formal leider richtig entschieden :-\  >:(  :-\

tux
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: sven am Freitag, 05. August 2011 - 07:52:11
Das muss für die Eltern ein Schlag ins Gesicht sein...  :bescheuert: 
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 05. August 2011 - 08:02:50
Wie tux schon schreibt: formal richtig. Und ich betone das "leider" nochmals ausdrücklich.

Insgesamt vielleicht sogar ein weises Urteil. Der Richter konnte einerseits nicht anders, andrerseits hat er die Höhe des Schmerzensgeldes mit 3000,-- ziemlich weit unten angesetzt und dem klagenden Kindesmörder dann auch noch einen guten Teil der Prozesskosten auferlegt. Er wird von seinem Schmerzensgeld nicht viel haben. Wenn überhaupt ...

Und es gibt wohl nicht wenige, die dem Kindermörder nun ein paar Mitinsassen in der JVA wünschen, die selbst Väter von Kindern sind, und den JVA-Wächtern ausgibige Frühstückspausen ...
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Koch Th am Freitag, 05. August 2011 - 08:09:32
Ich hab´s in der Zietung und hier gelesen.:Dazu fällt einem wenig ein.
Recht soll/muß Recht bleiben.Passt nicht immer  :police: :police: :police: :roller
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 05. August 2011 - 08:19:45
Ich hab´s in der Zietung und hier gelesen.:Dazu fällt einem wenig ein.
Recht soll/muß Recht bleiben.Passt nicht immer  :police: :police: :police: :roller

manchmal habe ich das Gefühl, das Recht auch zu Unrecht wird.

Grade vor ein paar Tagen einen Artiekl (ich galueb auf welt.de) gelesen von einer jungen Frau, die von ihrem Chef vergewaltigt wurde. Er bekommt eine Bewährungsstrafe (sic! Hier stellt sich mir durchaus die Frage, ob das nicht doch schon Rechtsbeugung ist) und sie € 2000,- Schmerzensgeld. Sorry, da fehlt jede Verhältnismäßigkeit, das hat mit Rechtsstaat nichts, aber auch rein gar nichts mehr zu tun.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Sanni am Freitag, 05. August 2011 - 08:50:15
...ich wage nicht hier zu schreiben was ich für mich selbst wirklich darüber denke......ganz ehrlich....

Dem kann ich mich nur anschließen!
Schon als ich das gestern im Radio hörte, war ich gespannt ob es hier jemand postet . . .
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 05. August 2011 - 09:42:17
Können die Eltern des ermordeten Jungen eigentlich auch zivilrechtlich gegen den Mörder ihres Kindes vorgehen und Schmerzensgeld einklagen? Oder haben sie es vielleicht sogar schon getan? Weiß da jemand was zu?
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Kuno am Freitag, 05. August 2011 - 09:49:37
Also, von mir kann er auch noch eine Folterdrohung bekommen.  :peitsch
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: wutz am Freitag, 05. August 2011 - 10:11:38
Für die Lösung dieser Rechtsprechung gibt es eine Lösung:
Eine Partei an die Regierung, die solchen Verbrechern die
Bürgerechte streicht.  :ironie
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: breughel am Freitag, 05. August 2011 - 10:23:10
Wie wäre es mit einem Dauerthema hier im Forum: Das gesunde Volksempfinden!
Da kann dann fortlaufend über solche Themen geschrieben werden.
Zweifellos ist der Kläger eine widerliche Kreatur - man sollte ihm keine Öffentlichkeit verschaffen und den Medien Stoff für ihre ebenfalls widerlichen und berechneten Kampagnen geben.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 10:27:52
Also Leute: Gefühlsmäßig bin ich ja bei Euch.

Allerdings gehen gewisse Dinge in einem Rechtsstaat eben nicht, und dazu gehören Folterandrohungen oder gleich Folter. Man kann doch nicht ein Unrecht mit einem anderen gutmachen.
Zudem ist Folter oder deren Androhung eher kaum geeigent, ein reales Geständnis zu erpressen. Unter Folter geben die Menschen alles zu.

Sonst wäre es ja auch OK, wenn ein z.B. Raser in der Stadt mit einem Schuss in die reifen gestoppt wird - ist ja effizient und kann zum Ziel führen....

Und daher ist es OK, wenn die Beamten dafür belangt wurden; deren Brötchengeber muss dann eben für dieses Fehlverhalten geradestehen.

Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: wutz am Freitag, 05. August 2011 - 10:29:24
Wie wäre es mit einem Dauerthema hier im Forum: Das gesunde Volksempfinden!
Da kann dann fortlaufend über solche Themen geschrieben werden.
Zweifellos ist der Kläger eine widerliche Kreatur - man sollte ihm keine Öffentlichkeit verschaffen und den Medien Stoff für ihre ebenfalls widerlichen und berechneten Kampagnen geben.

Ganz selten, aber da muss ich dir mal Recht geben.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: breughel am Freitag, 05. August 2011 - 10:31:29
Wie wäre es mit einem Dauerthema hier im Forum: Das gesunde Volksempfinden!
Da kann dann fortlaufend über solche Themen geschrieben werden.
Zweifellos ist der Kläger eine widerliche Kreatur - man sollte ihm keine Öffentlichkeit verschaffen und den Medien Stoff für ihre ebenfalls widerlichen und berechneten Kampagnen geben.

Ganz selten, aber da muss ich dir mal Recht geben.
ich hoffe, Du musstest dabei nicht zu sehr leiden...
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 10:50:15
Wie wäre es mit einem Dauerthema hier im Forum: Das gesunde Volksempfinden!
Da kann dann fortlaufend über solche Themen geschrieben werden.
Zweifellos ist der Kläger eine widerliche Kreatur - man sollte ihm keine Öffentlichkeit verschaffen und den Medien Stoff für ihre ebenfalls widerlichen und berechneten Kampagnen geben.

Das stimmt.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Blubb am Freitag, 05. August 2011 - 10:56:36
Zunächst mal sollte klar gestellt werden, dass der von diesen € 3.000 nicht auch nur einen Cent sehen wird, da Herr Gäfgen dem Land Hessen noch ca. € 12.000 an Prozesskosten schuldet.

Ich halte es für richtig und wichtig, dass ihm hier eine Entschädigung zugesprochen würde. Wir müssen uns vorstellen, was damals passiert ist. Dort wurde einem Menschen Folter angedroht. Das ist nicht massive Überschreitung jeglicher rechtsstaatlicher Grenzen. Egal in welcher Situation, ein Rechtsstaat darf so etwas unter keinen Umständen zulassen.
Rechtsstaat bedeutet eben nicht, dass immer alles angenehm und schön ist, sondern auch dass manchmal auch richtig fette Kröten schlucken muss. Diese Entschädigung ist eben einer diese richtig fetten Kröten.
Ein Rechtsstaat darf sich auch nicht dazu hinreißen lassen emotional zu urteilen. Das viel beschworene Volksempfinden, das Rechtsempfinden der meisten urteilt emotional. Das ist aber selten klug. Ein Rechtsstaat handelt nach objektiven Kriterien und nach diesen war es richtig, ein solches Urteil zu fällen.

In diesem Sinne war ich gestern regelrecht erschrocken als ich so einige Meinungen lesen musste. Es gibt hierzulande offensichtlich nicht wenige Menschen, die kein Problem damit haben, die Todesstrafe, Folter und Zwangsarbeit zu befürworten. Die Leute wissen offensichtlich wie gut es ihnenen geht und haben so manchen historischen Bezug vergessen, der in Zusammenhang mit derartigen Forderungen steht.
Ich möchte in keinem Land leben, das seine Bürger foltert, sie der Zwangsarbeit unterwirft oder Todesurteile verhängt. Ich möchte in keinem Land leben, das zwischen wert und unwert für die Gesellschaft unterscheidet. Ich hoffe ich stehe damit nicht alleine.
Grundrechte dürfen niemals relativiert werden niemals nivelliert werden. Sie gelten für alle Bürger dieses Landes gleich. Auch dem schlimmsten Verbrecher werden diese zuteil.

Vor einiger Zeit schrieb ich hier mal, dass es nicht um Täter oder Opfer geht. Es geht um Menschen. Und nichts anderes ist Herr Gäfgen.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Capitano am Freitag, 05. August 2011 - 11:32:53
Objektiv betrachtet hat unser bald-Volljurist sicher recht.

Aber ich habe absolutes Verständnis für das Unverständnis gegen dieses Urteil.

In der öffentlichen Meinung - und zwar in der ganz überwiegenden - wird den Polizisten für die Folterandrohung ein moralischer Orden verliehen. Man stelle sich mal folgende Szenario vor:

Der Täter war verhaftet, das Opfer noch nicht gefunden. Der bereits überführte Täter verweigerte jegliche Angaben wo sich das entführte Kind befindet. Die Beamten mussten davon ausgehen, dass der Junge evtl. noch lebte und irgendwo hilflos gefangen war. D.h. es war von einer Lebensgefahr für das Kind auszugehen.  Sich in einem solchen Moment hinter Paragrafen zugunsten dieses feigen Schweins Gäfgen zu verstecken, wäre nicht richtig. Man stelle sich vor das Kind hätte tatsächlich noch gelebt und wäre gestorben weil man es nicht finden konnte...
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 12:16:59
Objektiv betrachtet hat unser bald-Volljurist sicher recht.

Aber ich habe absolutes Verständnis für das Unverständnis gegen dieses Urteil.

In der öffentlichen Meinung - und zwar in der ganz überwiegenden - wird den Polizisten für die Folterandrohung ein moralischer Orden verliehen. Man stelle sich mal folgende Szenario vor:

Der Täter war verhaftet, das Opfer noch nicht gefunden. Der bereits überführte Täter verweigerte jegliche Angaben wo sich das entführte Kind befindet. Die Beamten mussten davon ausgehen, dass der Junge evtl. noch lebte und irgendwo hilflos gefangen war. D.h. es war von einer Lebensgefahr für das Kind auszugehen.  Sich in einem solchen Moment hinter Paragrafen zugunsten dieses feigen Schweins Gäfgen zu verstecken, wäre nicht richtig. Man stelle sich vor das Kind hätte tatsächlich noch gelebt und wäre gestorben weil man es nicht finden konnte...

Stell Dir vor ein Polizist geht davon aus, dass Du ein Terrorist bist und verhaftet Dich, einfach so. Du wirst vernommen und weil der Polizist der Meinung ist, das Du eine Bombe gelegt hast und Menschen in unmittelbarer Lebensgefahr sind, droht er Dir Folter an und tut dies dann auch. nach 2-3 Tagen der Qual stellt sich heraus, dass das alles nur ein dummer Irrtum war. Pech gehabt?

Und in einem Land wo soetwas möglich wäre will jemand leben?
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Capitano am Freitag, 05. August 2011 - 12:41:55
Gäfgen war kein Terrorist sondern ein feiger Kindesentführer und er war eindeutig als Täter identifiziert. Er wurde auch nicht 2-3 Tage gequält - sonst noch was?

Nehmen wir an ein Bankräuber bedroht Menschen mit einer Pistole und die Polizisten rufen: "Waffe fallen fallen oder wir schießen!"  (bzw. was sie in einem solchen Fall so sagen). = Androhung von körperlicher Gewalt oder sogar Tod - hat der Bankräuber nun Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wenn dir jemand die Brieftasche klaut und du forderst sie zurück unter Androhung eien A...volls. Musst Du nun Schmerzensgeld zahlen?
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 12:49:45
Gäfgen war kein Terrorist sondern ein feiger Kindesentführer und er war eindeutig als Täter identifiziert. Er wurde auch nicht 2-3 Tage gequält - sonst noch was?

Nehmen wir an ein Bankräuber bedroht Menschen mit einer Pistole und die Polizisten rufen: "Waffe fallen fallen oder wir schießen!"  (bzw. was sie in einem solchen Fall so sagen). = Androhung von körperlicher Gewalt oder sogar Tod - hat der Bankräuber nun Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wenn dir jemand die Brieftasche klaut und du forderst sie zurück unter Androhung eien A...volls. Musst Du nun Schmerzensgeld zahlen?

Das ist kein Vergleich. Wir reden hier von der Staat und der Ausübung der Macht desselben.

Und Dein Bankraubvergleich: Das ist keine Folter sondern Androhung von unmittelbaren Zwang zur Gefahrenabwehr.
Erschießt da der Polizist den Bankräuber, wird auch gegen den Polizisten ermittelt. Und in der Konsequenz kann es dann auch zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen.

Folter (-androhung) hat da schon eine andere Qualität.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Capitano am Freitag, 05. August 2011 - 13:09:29
Ich sehe diesen speziellen Fall seit jeher nicht als Folterandrohung an, sondern als "Androhung von unmittelbaren Zwang zur Gefahrenabwehr".

Die Betonung liegt auf speziell und und aus dem Fall leite ich kein grundätzliches Recht auf Folter ab.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Katja am Freitag, 05. August 2011 - 13:29:23
Wäre Gäfgen wirklich gefoltert worden, dann hätte selbst ich Verständnis für dieses Urteil.

Es ging hier um die ANDROHUNG von Folter, bzw. das, was Gäfgen aus den Äußerungen des Beamten während der Befragung entnommen haben will.
Der Kerl hat die Entführung zugegeben, OHNE daß irgendwer ihm körperliche Gewalt angedroht hat, geschweige denn hat zukommen lassen.

Es ist ein Hohn: Gäfgen weiß, daß er in einem Rechtstaat lebt, daß Folter hier verboten ist.  Dann weiß er NICHT, daß der Beamte ihn nicht foltern würde?

Kann es sein, daß diese Posse einen ganz anderen Hintergrund hat? Könnte es nicht nur die Steilvorlage zu einer Revision sein?

Oder: ist es wirklich Gäfgen oder sein mediengeiler Rechtsanwalt, der da wieder ein bißchen Publicity haben möchte...
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 13:47:33
Ich sehe diesen speziellen Fall seit jeher nicht als Folterandrohung an, sondern als "Androhung von unmittelbaren Zwang zur Gefahrenabwehr".

Die Betonung liegt auf speziell und und aus dem Fall leite ich kein grundätzliches Recht auf Folter ab.

Und wer bestimmt jetzt genau, was ein "spezieller Fall" ist?

Aber hier bei Wp (http://de.wikipedia.org/wiki/Folter#Rechtliche_Bewertung) steht eigentlich alles drin, was man dazu wissen sollte:

"Die Anwendung von Folter ist in Deutschland nicht zulässig, da die von Deutschland ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention, das Grundgesetz und die Strafprozessordnung ein eindeutiges Folterverbot enthalten (s. oben).

Des Weiteren wird argumentiert, dass die Schmerzandrohung der Frankfurter Polizei die Menschenwürde verletzte, die auch für Tatverdächtige Bestand habe. Sie sei somit verfassungswidrig. Der Schutz der Menschenwürde sei im Grundgesetz absolut, d. h., er dürfe nicht gegen andere Rechte, auch nicht gegen das Recht auf Leben oder die Menschenwürde Dritter, abgewogen werden, da sonst die Objektformel verletzt werde. Sie verbietet es dem Staat, eine Person zum Objekt staatlichen Handelns zu machen.

In den letzten Jahren haben sich jedoch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion (insbesondere zur Bioethik) vermehrt Stimmen gemeldet, die eine Abwägbarkeit oder Abstufung des Menschenwürdegrundsatzes befürworten und damit ausdrücklich oder als logische Folge auch Folter zulassen wollen. Dies stellt einen Tabubruch dar. Es ist auch vom derzeit kodifizierten Recht nicht gedeckt.

Wenn Vizepräsident Daschner sich auf das Recht der Polizei zum „unmittelbaren Zwang“ beruft, wird dabei übersehen, dass nach den Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr Aussagen nicht erpresst werden dürfen (Beispiel Hessen § 52 Abs. 2 HSOG). In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen. Einer moralisch-ethischen Rechtfertigung ist damit ausdrücklich die rechtliche Grundlage entzogen. Vereinzelt wird zur Rechtfertigung „besonderer Vernehmungsmethoden“ auf die gesetzlichen Regelungen über Notwehr und Notstand verwiesen (§§ 32 ff. StGB, 228, 904 BGB) oder gar die Rechtmäßigkeit aufgrund eines „übergesetzlichen Notstands“ behauptet. Dies ist jedoch falsch, da vom Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention nach Art. 15 Abs. 2 auch im Notstandsfall „in keinem Fall abgewichen werden“ darf.

Die straf- und bürgerlichrechtlichen Notstandsregelungen begründen somit keine staatlichen Eingriffsbefugnisse, sie entscheiden lediglich über Strafbarkeit und privatrechtliche Ansprüche; zudem sind sie nur einfachgesetzlicher Natur und vermögen sich nicht über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen. Einer Berufung auf „übergesetzliche“ – also gewissermaßen naturrechtliche – Notstandsbefugnisse ist entgegenzuhalten, dass das Grundgesetz alle staatliche Gewalt an die geschriebene Verfassungsordnung bindet (Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG).

Das allgemein geltende Recht sieht ein absolutes Verbot der Folter vor. Dies gilt auch für die Androhung von Folter, da ansonsten dieses Verbot obsolet wäre."

Gesetze sind nicht für Einzelfallgerechtigkeit gemacht, sondern allegmeingültig. Auch wenn es einem im Einzelfall nicht passen mag.


Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Michael Hein am Freitag, 05. August 2011 - 13:50:11
Der Richterspruch ist aus rechtstatlicher Sicht einwanfrei und hätte nicht anders ausfallen dürfen. Von der moralischen Seite aus gesehen ist die Klage dieses Gräfgen allerdings abolut inakzeptabel. Diese Klage unterstreicht nochmals eindrucksvoll, dass 15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung ein mehr als richtiges Urteil war.
Dazu auch der Kommentar in der TAZ als Denkanstoß:
http://www.taz.de/Kommentar-zum-Gaefgen-Urteil/!75719/
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 13:54:52
Der Richterspruch ist aus rechtstatlicher Sicht einwanfrei und hätte nicht anders ausfallen dürfen. Von der moralischen Seite aus gesehen ist die Klage dieses Gräfgen allerdings abolut inakzeptabel. Diese Klage unterstreicht nochmals eindrucksvoll, dass 15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung ein mehr als richtiges Urteil war.
Dazu auch der Kommentar in der TAZ als Denkanstoß:
http://www.taz.de/Kommentar-zum-Gaefgen-Urteil/!75719/

Aber ein moralisches Fehlverhalten ist in diesem "besonderen Fall" dann Ok? Kann man mit einem Unrecht ein anderes rechtfertigen?
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Michael Hein am Freitag, 05. August 2011 - 14:08:18
Der Richterspruch ist aus rechtstatlicher Sicht einwanfrei und hätte nicht anders ausfallen dürfen. Von der moralischen Seite aus gesehen ist die Klage dieses Gräfgen allerdings abolut inakzeptabel. Diese Klage unterstreicht nochmals eindrucksvoll, dass 15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung ein mehr als richtiges Urteil war.
Dazu auch der Kommentar in der TAZ als Denkanstoß:
http://www.taz.de/Kommentar-zum-Gaefgen-Urteil/!75719/

Aber ein moralisches Fehlverhalten ist in diesem "besonderen Fall" dann Ok? Kann man mit einem Unrecht ein anderes rechtfertigen?

Ich glaube ich versthe Deine Frage nicht ...  ???
Meine mögliche Antwort wäre: der Kerl hätte nicht klagen dürfen bei der Schwere seiner Schuld! Dieses Minimalmaß an Anstand und Schuldbewußtsein hätte er zeigen müssen.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 14:14:44
Der Richterspruch ist aus rechtstatlicher Sicht einwanfrei und hätte nicht anders ausfallen dürfen. Von der moralischen Seite aus gesehen ist die Klage dieses Gräfgen allerdings abolut inakzeptabel. Diese Klage unterstreicht nochmals eindrucksvoll, dass 15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung ein mehr als richtiges Urteil war.
Dazu auch der Kommentar in der TAZ als Denkanstoß:
http://www.taz.de/Kommentar-zum-Gaefgen-Urteil/!75719/

Aber ein moralisches Fehlverhalten ist in diesem "besonderen Fall" dann Ok? Kann man mit einem Unrecht ein anderes rechtfertigen?

Ich glaube ich versthe Deine Frage nicht ...  ???
Meine mögliche Antwort wäre: der Kerl hätte nicht klagen dürfen bei der Schwere seiner Schuld! Dieses Minimalmaß an Anstand und Schuldbewußtsein hätte er zeigen müssen.

Er hätte mit diesem Minimalmaß die Tat gar nicht begehn dürfen. Hat er aber - da verwundert der Rest dann wenig.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Michael Hein am Freitag, 05. August 2011 - 14:21:41
Der Richterspruch ist aus rechtstatlicher Sicht einwanfrei und hätte nicht anders ausfallen dürfen. Von der moralischen Seite aus gesehen ist die Klage dieses Gräfgen allerdings abolut inakzeptabel. Diese Klage unterstreicht nochmals eindrucksvoll, dass 15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung ein mehr als richtiges Urteil war.
Dazu auch der Kommentar in der TAZ als Denkanstoß:
http://www.taz.de/Kommentar-zum-Gaefgen-Urteil/!75719/

Aber ein moralisches Fehlverhalten ist in diesem "besonderen Fall" dann Ok? Kann man mit einem Unrecht ein anderes rechtfertigen?

Ich glaube ich versthe Deine Frage nicht ...  ???
Meine mögliche Antwort wäre: der Kerl hätte nicht klagen dürfen bei der Schwere seiner Schuld! Dieses Minimalmaß an Anstand und Schuldbewußtsein hätte er zeigen müssen.

Er hätte mit diesem Minimalmaß die Tat gar nicht begehn dürfen. Hat er aber - da verwundert der Rest dann wenig.

Da hast Du natürlich absolut recht!
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Capitano am Freitag, 05. August 2011 - 14:34:17
Ich sehe diesen speziellen Fall seit jeher nicht als Folterandrohung an, sondern als "Androhung von unmittelbaren Zwang zur Gefahrenabwehr".

Die Betonung liegt auf speziell und und aus dem Fall leite ich kein grundätzliches Recht auf Folter ab.

Und wer bestimmt jetzt genau, was ein "spezieller Fall" ist?

Aber hier bei Wp (http://de.wikipedia.org/wiki/Folter#Rechtliche_Bewertung) steht eigentlich alles drin, was man dazu wissen sollte:

"Die Anwendung von Folter ist in Deutschland nicht zulässig, da die von Deutschland ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention, das Grundgesetz und die Strafprozessordnung ein eindeutiges Folterverbot enthalten (s. oben).

Des Weiteren wird argumentiert, dass die Schmerzandrohung der Frankfurter Polizei die Menschenwürde verletzte, die auch für Tatverdächtige Bestand habe. Sie sei somit verfassungswidrig. Der Schutz der Menschenwürde sei im Grundgesetz absolut, d. h., er dürfe nicht gegen andere Rechte, auch nicht gegen das Recht auf Leben oder die Menschenwürde Dritter, abgewogen werden, da sonst die Objektformel verletzt werde. Sie verbietet es dem Staat, eine Person zum Objekt staatlichen Handelns zu machen.

In den letzten Jahren haben sich jedoch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion (insbesondere zur Bioethik) vermehrt Stimmen gemeldet, die eine Abwägbarkeit oder Abstufung des Menschenwürdegrundsatzes befürworten und damit ausdrücklich oder als logische Folge auch Folter zulassen wollen. Dies stellt einen Tabubruch dar. Es ist auch vom derzeit kodifizierten Recht nicht gedeckt.

Wenn Vizepräsident Daschner sich auf das Recht der Polizei zum „unmittelbaren Zwang“ beruft, wird dabei übersehen, dass nach den Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr Aussagen nicht erpresst werden dürfen (Beispiel Hessen § 52 Abs. 2 HSOG). In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen. Einer moralisch-ethischen Rechtfertigung ist damit ausdrücklich die rechtliche Grundlage entzogen. Vereinzelt wird zur Rechtfertigung „besonderer Vernehmungsmethoden“ auf die gesetzlichen Regelungen über Notwehr und Notstand verwiesen (§§ 32 ff. StGB, 228, 904 BGB) oder gar die Rechtmäßigkeit aufgrund eines „übergesetzlichen Notstands“ behauptet. Dies ist jedoch falsch, da vom Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention nach Art. 15 Abs. 2 auch im Notstandsfall „in keinem Fall abgewichen werden“ darf.

Die straf- und bürgerlichrechtlichen Notstandsregelungen begründen somit keine staatlichen Eingriffsbefugnisse, sie entscheiden lediglich über Strafbarkeit und privatrechtliche Ansprüche; zudem sind sie nur einfachgesetzlicher Natur und vermögen sich nicht über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen. Einer Berufung auf „übergesetzliche“ – also gewissermaßen naturrechtliche – Notstandsbefugnisse ist entgegenzuhalten, dass das Grundgesetz alle staatliche Gewalt an die geschriebene Verfassungsordnung bindet (Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG).

Das allgemein geltende Recht sieht ein absolutes Verbot der Folter vor. Dies gilt auch für die Androhung von Folter, da ansonsten dieses Verbot obsolet wäre."

Gesetze sind nicht für Einzelfallgerechtigkeit gemacht, sondern allegmeingültig. Auch wenn es einem im Einzelfall nicht passen mag.

Geschenkt .. ich schrieb bereits eingangs, dass objektiv das Urteil gerechtfertigt ist. Außerdem, dass man diesen Fall nicht generalisieren soll, sondern es ein Einzelfall ist und hoffentlich auch bleibt.

Letztendlich wiegt diese Verfehlung der Beamten für mich nicht viel schwerer wie falsch Parken und daher kann ich sie akzeptieren und auch entschuldigen. Ich glaube nicht, dass sich die Beamten die Entscheidung für dieses Vorgehen leicht gemacht haben oder gar dass sie daran Freude hatten.



 
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 05. August 2011 - 14:50:00
Ich sehe diesen speziellen Fall seit jeher nicht als Folterandrohung an, sondern als "Androhung von unmittelbaren Zwang zur Gefahrenabwehr".

Die Betonung liegt auf speziell und und aus dem Fall leite ich kein grundätzliches Recht auf Folter ab.

Und wer bestimmt jetzt genau, was ein "spezieller Fall" ist?

Aber hier bei Wp (http://de.wikipedia.org/wiki/Folter#Rechtliche_Bewertung) steht eigentlich alles drin, was man dazu wissen sollte:

"Die Anwendung von Folter ist in Deutschland nicht zulässig, da die von Deutschland ratifizierte Europäische Menschenrechtskonvention, das Grundgesetz und die Strafprozessordnung ein eindeutiges Folterverbot enthalten (s. oben).

Des Weiteren wird argumentiert, dass die Schmerzandrohung der Frankfurter Polizei die Menschenwürde verletzte, die auch für Tatverdächtige Bestand habe. Sie sei somit verfassungswidrig. Der Schutz der Menschenwürde sei im Grundgesetz absolut, d. h., er dürfe nicht gegen andere Rechte, auch nicht gegen das Recht auf Leben oder die Menschenwürde Dritter, abgewogen werden, da sonst die Objektformel verletzt werde. Sie verbietet es dem Staat, eine Person zum Objekt staatlichen Handelns zu machen.

In den letzten Jahren haben sich jedoch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion (insbesondere zur Bioethik) vermehrt Stimmen gemeldet, die eine Abwägbarkeit oder Abstufung des Menschenwürdegrundsatzes befürworten und damit ausdrücklich oder als logische Folge auch Folter zulassen wollen. Dies stellt einen Tabubruch dar. Es ist auch vom derzeit kodifizierten Recht nicht gedeckt.

Wenn Vizepräsident Daschner sich auf das Recht der Polizei zum „unmittelbaren Zwang“ beruft, wird dabei übersehen, dass nach den Regelungen des Polizei- und Ordnungsrechts auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr Aussagen nicht erpresst werden dürfen (Beispiel Hessen § 52 Abs. 2 HSOG). In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen. Einer moralisch-ethischen Rechtfertigung ist damit ausdrücklich die rechtliche Grundlage entzogen. Vereinzelt wird zur Rechtfertigung „besonderer Vernehmungsmethoden“ auf die gesetzlichen Regelungen über Notwehr und Notstand verwiesen (§§ 32 ff. StGB, 228, 904 BGB) oder gar die Rechtmäßigkeit aufgrund eines „übergesetzlichen Notstands“ behauptet. Dies ist jedoch falsch, da vom Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention nach Art. 15 Abs. 2 auch im Notstandsfall „in keinem Fall abgewichen werden“ darf.

Die straf- und bürgerlichrechtlichen Notstandsregelungen begründen somit keine staatlichen Eingriffsbefugnisse, sie entscheiden lediglich über Strafbarkeit und privatrechtliche Ansprüche; zudem sind sie nur einfachgesetzlicher Natur und vermögen sich nicht über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen. Einer Berufung auf „übergesetzliche“ – also gewissermaßen naturrechtliche – Notstandsbefugnisse ist entgegenzuhalten, dass das Grundgesetz alle staatliche Gewalt an die geschriebene Verfassungsordnung bindet (Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG).

Das allgemein geltende Recht sieht ein absolutes Verbot der Folter vor. Dies gilt auch für die Androhung von Folter, da ansonsten dieses Verbot obsolet wäre."

Gesetze sind nicht für Einzelfallgerechtigkeit gemacht, sondern allegmeingültig. Auch wenn es einem im Einzelfall nicht passen mag.

Geschenkt .. ich schrieb bereits eingangs, dass objektiv das Urteil gerechtfertigt ist. Außerdem, dass man diesen Fall nicht generalisieren soll, sondern es ein Einzelfall ist und hoffentlich auch bleibt.

Letztendlich wiegt diese Verfehlung der Beamten für mich nicht viel schwerer wie falsch Parken und daher kann ich sie akzeptieren und auch entschuldigen. Ich glaube nicht, dass sich die Beamten die Entscheidung für dieses Vorgehen leicht gemacht haben oder gar dass sie daran Freude hatten.

Wow!  :-X
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Koch Th am Samstag, 06. August 2011 - 22:24:50
Das Land ,in dem die Beamten Dienst tun ,Muß die Strafe zahlen.Die Statskasse bekommt das Geld.

( gelesen in der Rundschau )


Der Kind´s entführer bekommt sein recht,die Beamten werden gemaßregelt .und das Geld verschwindet im schwarzen Loch der Staatskasse.


 :hammer :witzig
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: wutz am Samstag, 06. August 2011 - 23:44:48
Zitat NR vom 06.08.11

Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben laut Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.

Zitat Ende.
Wer lesen kann ist im Vorteil.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: NF am Montag, 08. August 2011 - 21:38:14
Zitat NR vom 06.08.11

Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben laut Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.

Zitat Ende.
Wer lesen kann ist im Vorteil.

So viel zum gesunden Volksempfinden - der Kollege aus der Juristerei ist doch wohl an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten - von WEM soller nach der Nummer hier noch einmal ein Mandat erhalten?


Der Anwalt des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen will notfalls vor Gericht ziehen, wenn die Entschädigung für seinen Mandanten mit dessen Schulden verrechnet wird. "Nicht um einen neuen Prozess zu gewinnen, sondern weil es um das Symbol geht: Was der Staat hier tut, muss Konsequenzen haben, sonst wird das Urteil in seinem Zweck unterlaufen", sagte Anwalt Michael Heuchemer.

Das Recht sieht Heuchemer dabei auf seiner Seite: "In dem Fall gibt es nichts zu prüfen. Die Rechtslage ist sonnenklar." Das zeigten zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. Auch wenn die 3000 Euro Entschädigung über den Insolvenz-Verwalter an das Land fließen, will Heuchemer klagen.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ae8090 am Montag, 08. August 2011 - 21:45:53
Es gibt Anwälte, die kann man weiterempfehlen.

und andere eben nicht!
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Capitano am Montag, 08. August 2011 - 22:16:07
Anderseits - was spielt die Moral für eine Rolle, wenn es gilt, einen Prozeß zu führen !?
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Blubb am Montag, 08. August 2011 - 22:47:11
Zitat NR vom 06.08.11

Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben laut Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.

Zitat Ende.
Wer lesen kann ist im Vorteil.


So viel zum gesunden Volksempfinden - der Kollege aus der Juristerei ist doch wohl an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten - von WEM soller nach der Nummer hier noch einmal ein Mandat erhalten?


Der Anwalt des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen will notfalls vor Gericht ziehen, wenn die Entschädigung für seinen Mandanten mit dessen Schulden verrechnet wird. "Nicht um einen neuen Prozess zu gewinnen, sondern weil es um das Symbol geht: Was der Staat hier tut, muss Konsequenzen haben, sonst wird das Urteil in seinem Zweck unterlaufen", sagte Anwalt Michael Heuchemer.

Das Recht sieht Heuchemer dabei auf seiner Seite: "In dem Fall gibt es nichts zu prüfen. Die Rechtslage ist sonnenklar." Das zeigten zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. Auch wenn die 3000 Euro Entschädigung über den Insolvenz-Verwalter an das Land fließen, will Heuchemer klagen.


Und damit hat der Anwalt gar nicht mal so Unrecht.

Gäfgen wird sein Geld bekommen (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/08/05/gfgen-wird-sein-geld-bekommen/)

Die Praxis der Staatsanwaltschaft wäre unter Berücksichtigung des BGH schlichtweg rechtswidrig.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Hägar am Montag, 08. August 2011 - 23:28:43
....der gesunde Menschenverstand zählt NICHTS mehr........man will nur noch reihern..... :bescheuert:
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Blubb am Montag, 08. August 2011 - 23:49:13
....der gesunde Menschenverstand zählt NICHTS mehr........man will nur noch reihern..... :bescheuert:

Zivilrecht, also BGB, um das es ja jetzt geht, hat auch nicht sehr viel mit dem "gesunden Menschenverstand" (Was auch immer das jetzt sein mag) zu tun. ;)
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 09. August 2011 - 08:15:27
Dazu fällt mir nur noch ein:

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!!!
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Koch Th am Dienstag, 09. August 2011 - 08:51:49
Dazu fällt mir nur noch ein:

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!!!



 ditoguen :meinemeinung :danke
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 09. August 2011 - 08:59:01
Dazu fällt mir nur noch ein:

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!!!

Was hat denn das mit Unrecht zu tun, wenn es da ein Aufrechnungsverbot gibt?

Das Zitat kann man auch offensichtlich überall anwenden.

Ich finde es immer sehr befremdlich, wenn Menschen, die noch nicht ein Semester Jura studiert haben, meinen Juristen erklären zu müssen, wie Jura funktioniert. Vor allem das BGB, in darum geht es in dieser Frage, ist eine so hochkomplexe Materie, die sich einem selbst nach x Semestern Studium erschließt.

Wenn ich ganz fein einen IKEA-Schrank aufbauen, bin ich ja auch nicht der Meinung, dass ich ein guter Schreiner bin.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: Katja am Dienstag, 09. August 2011 - 14:04:55
Hier geht es darum, wie Laien unser Recht empfinden, Blubb - niemand erklärt einem Juristen (oder einem, der es mal werden will) das Gesetz!

Gesetz hat mit Empfindungen/Emotionen wenig zu tun.
Wer allerdings Emotionen nicht zuläßt, der findet auch wenig Antrieb etwas zu ändern - so wird auch ein Schuh daraus.
Titel: Re: Folterdrohung - M. Gäfgen erhält Schmerzensgeld
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 09. August 2011 - 18:16:17
Hier geht es darum, wie Laien unser Recht empfinden, Blubb - niemand erklärt einem Juristen (oder einem, der es mal werden will) das Gesetz!

Gesetz hat mit Empfindungen/Emotionen wenig zu tun.
Wer allerdings Emotionen nicht zuläßt, der findet auch wenig Antrieb etwas zu ändern - so wird auch ein Schuh daraus.

Genau Katja! Und deshalb dürfen Richter sich auch nicht von Emotionen leiten lassen - das ginge schief.