ITZEHOE-LIVE

STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Purple Joe am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 15:22:14

Titel: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Purple Joe am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 15:22:14
An alle Mitglieder dieses Forums aus Breitenburg Nordoe, aus Itzehoe Wellenkamp und aus dem Heiligenstedtenerkamp und diejenigen, die welche von dort kennen!

Alle dort ansässigen Eigentümer sind vom Sielverband Heiligenstedten angeschrieben worden! „Einzelveranlagung und Neuregelung der Sielverbandsbeiträge 2009“ in Verbindung mit einer Pflichtmitgliedschaft. Praktischerweise hintendran gleich ein Überweisungsträger.
Über diese Sache bin ich mehr als aufgebracht und habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Eine Pflichtmitgliedschaft ist rechtlich nicht erlaubt. Eine sehr ergiebige Seite zu diesem  Thema findet ihr hier

http://www.gewaesserpflege-aerger.de (http://www.gewaesserpflege-aerger.de)

Dort wird auch die Sache mit Heiligenstedten bearbeitet.
Alle Eigentümer haben eine Frist von mindestens 4 Wochen für einen Widerspruch. Davon ist eine Woche schon vergangen. Musterbriefe gibt es auf der Seite zum download.  Es ist sogar eine Frist von einem Jahr geltend, wenn in dem Anschreiben nicht extra auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde. Dieses ist bei mir der Fall.

Bitte helft mit und gebt diese Information weiter an alle Eigentümer in den betreffenden Stadtteilen, denn es wird definitiv geltendes Recht gebrochen. Auch alle anderen können betroffen sein. Jetzt oder in der nächsten Zeit.

In dem Schreiben steht, das eine Doppelveranlagung nicht statt findet. Meine Recherche hat aber ergeben, das die Abgabe an die Kommune nicht verändert wurde seitens der Versorger und somit die volle Veranlagung für Abwasser und Regenwasser an die Stadt geht. Eine weitere Gelddruckmaschine mit nicht unerheblichen Nachteilen für die Eigentümer, z.B. eingeschränkte Eigentümerrechte und finanzielle Belastung.

Ich zitiere aus dem Anschreiben

„Mit den kommunalen Gebühren wird deren Entwässerungssystem finanziert. Mit dem Beitrag an den Wasser und Bodenverband werden die Kosten der Gewässerunterhaltung. Der Gewässerrenaturierung und des Schöpfwerkbetriebes, die auch von unversiegelten Flächen mit Niederschlagswasserversickerung entstehen, abgegolten“

Das ganze Anschreiben ist hier:

http://www.gewaesserpflege-aerger.de/files/sielverband1.jpg (http://www.gewaesserpflege-aerger.de/files/sielverband1.jpg)

Ich habe jetzt auch Flugblätter drucken lassen und lasse diese in Heiligenstedtenerkamp verteilen, um vor allen auch die älteren Mitbürger zu erreichen, die bekanntlich ja nicht so sehr im I-Net unterwegs sind.

Für Fragen stehe ich hier zur Verfügung, oder als PM oder EMail, welche ich aber nur mit PM auf Anfrage bekannt gebe.

Ich weiß das es ein Ding ist als Neuer gleich so einen Brummer zu landen.
Allerdings habe ich mich extra dazu angemeldet, denn es eilt ja ein wenig wegen der Einspruchsfrist. Ich bitte somit um Milde ...

Ich danke allen die bis hierher gelesen haben !

Purple Joe
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Paul Schrader am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 15:29:52
Das Thema hatten wir an dieser Stelle (http://www.itzehoe-live.net/index.php/topic,9552.0.html) schon einmal diskutiert. Vielleicht hilft's ja.
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Purple Joe am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 15:37:23
Nicht viel ... leider !

Deine Antwort dort scheint mir auch nicht zu stimmen wenn ich es mit dem Urteil des LAndesverwaltungsgericht vergleiche !
Eine Pflichtmitgliedsschaft oder Zwangsmitgliedschaft ist demnach nicht möglich.

Purple Joe
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 15:43:32
Ich frage mich, ob die Gerichte das Gesetz nicht lesen können. § 9 WVG (http://bundesrecht.juris.de/wvg/__9.html):

Beteiligte, die der Errichtung des Verbands nicht zugestimmt haben, sind - auch gegen ihren Willen - als Verbandsmitglieder heranzuziehen. Die Aufsichtsbehörde kann in besonders gelagerten Einzelfällen von der Heranziehung absehen, wenn zu erwarten ist, daß dadurch die Erfüllung der Verbandsaufgaben nicht beeinträchtigt wird.


Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Paul Schrader am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 15:46:11
Dann wird die IHK ja demnächst keine Mittel mehr haben - die finanzieren sich auch von Zwangsmitgliedschaften. Hast Du mal einen Link zu der von Dir erwähnten Entscheidung?

Abgesehen davon gibt es in Deutschland keine Präzedenzfälle (http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall).

Ansonsten schließe ich mich den einleitenden Worten meines Vorposters an! :)
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 16:06:27
Ich bin mal so frei, da das Urteil (http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/2146.pdf) auf der Protestseite zu finden ist.

Wenn ich das richtig lese, wäre es in einem solchen Fall auch nicht anwendbar.

Außerdem verweist das Bundesverwaltungsgericht auf § 23 WVG (http://bundesrecht.juris.de/wvg/__23.html):

(1) Wer einen Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe zu erwarten oder wer Maßnahmen des Verbands zu dulden hat, hat Anspruch auf Aufnahme als Verbandsmitglied in einen bestehenden Verband. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(2) Die Aufsichtsbehörde kann, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbandsaufgaben erforderlich ist, Personen, die die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft in einem bestehenden Verband heranziehen oder eine bestehende Mitgliedschaft erweitern.


Also geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass Zwangsmitgliedschaften natürlich möglich sind.
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 16:22:39
Kleiner Nachtrag noch. Auf Seite sechs des Urteil lässt sich sehr ausführlich nachlesen, unter welchen Vorraussetzungen die Zwangsmitgliedschaft möglich ist.
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Peter D. am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 17:17:55
Kleiner Nachtrag noch. Auf Seite sechs des Urteil lässt sich sehr ausführlich nachlesen, unter welchen Vorraussetzungen die Zwangsmitgliedschaft möglich ist.

Das heißt also: Keine Widerspruch einlegen und zahlen?
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 17:20:01
Kleiner Nachtrag noch. Auf Seite sechs des Urteil lässt sich sehr ausführlich nachlesen, unter welchen Vorraussetzungen die Zwangsmitgliedschaft möglich ist.

Das heißt also: Keine Widerspruch einlegen und zahlen?

Man kann es ja versuchen. So wie ich das sehe sind die Bescheide aber rechtmäßig. Verwiesen sei auf die hier entsprechend geposteten Paragraphen des WGV.
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Capitano am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 18:35:18
Um wieviel Beitrag geht das eigentlich - so pro Hektar?
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: burmel am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 21:55:39
Also ich kann nichts zum o.g. Sielverband sagen, als ehemaliger Kremperheider gehörten wir dem Sielverband Bahrenfleth an und hatten für 550m2 keine 10€/a zu entrichten.
Die Kirche kann also im Dorf bleiben.
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: ae8090 am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 22:38:40
Sehe ich das richtig, dass über den Sielverband nicht die Abwässer in beiderlei Gestalt, sondern ausschließlich das Oberflächenabwasser enstorgt wird?

Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 25. Februar 2010 - 22:52:02
Also in § 2 WVG (http://bundesrecht.juris.de/wvg/__2.html) werden die möglichen Aufgaben festgelegt oder was ist gemeint?
Titel: Es gibt keine PFLICHT-Mitgliedschaft im Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Interessengemeinschaft am Freitag, 26. Februar 2010 - 13:35:52
Das ganze Thema wurde hinlänglich bereits im Kreis Stormarn bewegt.
Auch dort versuchten Gewässerpflegeverbände Bürger mit der objektiv falschen Behauptung "Mitgliedschaft kraft Gesetz" Bürger abzukassieren.

Einfach WIDERSPRUCH nach dem Musterschreiben auf der Internetseite

www.gewässerpflege-ärger.de (http://www.gewässerpflege-ärger.de)

einlegen. Auf der Internetseite finden Sie dazu auch den eindeutigen richterlichen Hinweis vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht.

Informieren Sie bitte auch unbedingt andere Betroffene.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Gessmann
DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT von Bürgern für Bürger

Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Paul Schrader am Freitag, 26. Februar 2010 - 13:41:30
Gähn. Und dann wird die dort (http://www.gewässerpflege-ärger.de/sammelklage_gegen_heranziehung.html) versprochene "Sammelklage" (http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage) eingereicht? Wo denn? In Washington oder in New York?
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Freitag, 26. Februar 2010 - 17:42:15
Ich kann mich nur nochmal wiederholen. Der Sielverband ist hier im Recht. Er darf Grundstückseigentümer zur Zwangsmitgliedschaft in dem Verband heranziehen. Nochmals ist auf die entsprechenden Paragraphen des WVG verwiesen. Das steht auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und zwar auf der Seite sechs. Zudem bezweifle ich, ob das Urteil überhaupt ganz gelesen oder ob dort einfach nur ein Zitat aus diesem heraus gegriffen wurde, denn der Sachverhalt ist ein ganz anderer. Auch unterscheiden sich die dortigen Angriffspunkte. Zudem gibt es in Deutschland, wie bereits gesagt kein Fallrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht), sondern ein kodifiziertes, also auf Gesetzen beruhendes, Recht, hier das WVG.
Es ist daher erheblich zu bezweifeln, ob diese Klage auch nur einen Hauch von Erfolg haben wird.

Natürlich kann man Widerspruch einlegen und auch klagen. Sichert ja auch Arbeitsplätze von mittellosen Anwälten. ;)
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 26. Februar 2010 - 17:47:06
Gähn. Und dann wird die dort (http://www.gewässerpflege-ärger.de/sammelklage_gegen_heranziehung.html) versprochene "Sammelklage" (http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage) eingereicht? Wo denn? In Washington oder in New York?

Amtsgericht Heiligenstedtenerkam  ;)

Nee, ganz im Ernst:

Wer als Grundeigentümer nicht Mitglied sein möchte im Sielverband, möge bitte erklären, wie er die Aufgaben, die der Sielverband für ihn erledigt, ohne dessen Hilfe in Eigenregie erledigen möchte.

Wird dann das überschüssige Wasser in Tanklastzügen abgefahren und in der Nordsee verklappt?

Leider gibts bislang hierzu keinerlei Auskunft von Purple Joe bzw (aus dem anderen Faden) von Interessengemeinschaft. ich frage mich allen ernstes, welches und wessen gemeinschaftliches Interesse hier vorliegt.

Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Interessengemeinschaft am Freitag, 26. Februar 2010 - 18:37:00
Nur um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen:

Es ist hier das Wasserverbandsgesetz zu beachten.
http://www.wabo-sh.de/gesetze/wvg.html#p22 (http://www.wabo-sh.de/gesetze/wvg.html#p22)

Dort steht in §23 Abs. 2 WER Personen zur Mitgliedschaft heranziehen kann.
"Die Aufsichtsbehörde kann, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbandsaufgaben erforderlich ist, Personen, die die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3. genannten Voraussetzungen erfüllen, gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft in einem bestehenden Verband heranziehen oder eine bestehende Mitgliedschaft erweitern."

Die Aufsichtsbehörde ist der Landrat.
Der Verband kann selbst keine Mitglieder zwangsweise heranziehen!

Alle weiteren Informationen sonst auf
www.gewässerpflege-ärger.de (http://www.gewässerpflege-ärger.de)

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Gessmann
DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Albrecht am Freitag, 26. Februar 2010 - 18:59:15
Nur um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen:
Liebe Frau Gessmann,

zur Sachlichkeit der Diskussion gehört, das die Heranziehung zur Mitgliedschaft längst erfolgt ist. Sie ergibt sich nämlich aus den Grundstücken. Es war in der Vergangenheit nur so, dass die Gemeinden für die Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, die Beiträge gezahlt hat.

Jetzt ist es so, dass immer mehr Verbände dazu übergehen, die Beiträge direkt beim einzelnen Grundeigentümer einzufordern. Das hat für die Verbände den Vorteil, dass sie insgesamt mehr Einnahmen haben, da es einen Mindestbeitrag gibt.

Wenn es etwas juristisch Anfechtbares gibt, ist es der Umstand, dass die Verbände einseitig die Verträge mit den Gemeinden ohne Kündigung gelöst haben.
 
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Freitag, 26. Februar 2010 - 20:06:00
Es ist auch enorm verwirrend, was diese Interessengemeinschaft eigentlich möchte.
Will man jetzt gar nicht zur Mitgliedschaft herangezogen werden? Will man Post vom Landrat bekommen?

Im Übrigen wäre ich mir nicht mal sicher, ob die Aufsichtsbehörde nicht durch den Verband jemanden zur Mitgliedschaft heranziehen kann oder ob gar lediglich ein heilbarer Verfahrensfehler vorliegt.

Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Interessengemeinschaft am Samstag, 27. Februar 2010 - 15:25:47
Eine Heranziehung zur Mitgliedschaft kann NUR durch die Aufsichtsbehörde - den Landrat - erfolgen.

Jeder Grundeigentümer kann natürlich für sich selber entscheiden, ob er den Bescheid akzeptiert und zahlt oder Widerspruch eingelegt.
Ein Musterschreiben haben wir dazu bereitgestellt.

Wenn die Gemeinde/Stadt in der Vergangenheit Beiträge gezahlt hat, dann war sie Mitglied in dem Verband - aber damit sind NICHT automatisch alle Grundeigentümer Mitglied im Verband.

Betroffene Grundeigentümer können aber auch einfach einmal beim Sielverband anfragen, warum man dort angeblich Mitglied ist.
Die Fragen: Wann bin ich dem Verband beigetreten, wann wurde ich zwangsweise herangezogen?

Eine automatische Mitgliedschaft kraft Gesetz gibt es nicht!

Umfassende Informationen gibt es auf der seite
www.gewässerpflege-ärger.de (http://www.gewässerpflege-ärger.de)

Uns geht es darum, dass Bürger sachlich richtig informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Gessmann
DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Blubb am Samstag, 27. Februar 2010 - 15:43:39
Eine Heranziehung zur Mitgliedschaft kann NUR durch die Aufsichtsbehörde - den Landrat - erfolgen.
Das sagt wer? Diese "objektive" Interessengemeinschaft? Das Wörtchen "nur" steht gar nicht im Gesetz. Somit ist der Paragraph an dieser Stelle auslegungsbedürftig. Und selbst wenn das so sein sollte, wie gesagt, wäre wohl immer noch anzunehmen, dass hier lediglich ein heilbarer Verfahrensfehler vorliegen würde.

Uns geht es darum, dass Bürger sachlich richtig informiert werden.

Man informiert aber nicht richtig, wenn man Sachverhalte als vollkommen alternativlos darstellt, ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht rauskramt, dass die eigene Ansicht nicht mal ansatzweise stützt bzw. auf den eigenen Sachverhalt nicht anwendbar wäre und ansonsten auch fachlich falsch argumentiert und informiert (Das Stichwort "Sammelklage" ist ja schon gefallen).
Titel: Re: Sielverband Heiligenstedten
Beitrag von: Albrecht am Samstag, 27. Februar 2010 - 18:01:34
Wenn die Gemeinde/Stadt in der Vergangenheit Beiträge gezahlt hat, dann war sie Mitglied in dem Verband - aber damit sind NICHT automatisch alle Grundeigentümer Mitglied im Verband.
Die Gemeinden sind sowieso Mitglieder, da sie Grundeigentümer (z.B. Straßen) sind!
Nach eurer Lesart, würde ein Grundeigentümerwechsel auch zum Löschen der Mitgliedschaft führen und der neue Grundeigentümer müsste durch die Aufsichtsbehörde neu zur Mitgliedschaft verpflichtet werden. Eigentümliche Auffassung! ::)