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STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Alex am Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:19:28

Titel: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Alex am Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:19:28
Oha, daß ist ein heißes Eisen, aber bitte bis zum Ende lesen.
 
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Kassiererin der Supermarktkette Kaisers gegen eine fristlose Kündigung wegen angeblich unterschlagener Pfandbons zurückgewiesen.Der Arbeitgeber hätte in diesem Fall Frau E. zu Recht eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen, äußerte die Richterin in der Urteilsbegründung. Eine Revision ließ sie nicht zu.

Der Arbeitgeber konnte überzeugend den Verdacht darlegen, dass die Klägerin  zwei Pfandbons im Wert von 49 und 83 Cent dem Kassenbüro entnommen habe. Die sonst in Strafverfahren gültige Unschuldsvermutung greife daher nicht, sagte die Richterin. Gerade bei Kassiererinnen muß sich der Arbeitgeber darauf verlassen können, daß sie sich auch bei kleinen Beträgen absolut ehrlich verhalten.  Es sei "ein  nicht reparabler Vertrauensverlust" entstanden.

Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, Barbara E. noch länger zu beschäftigen. Dies gelte umso mehr,  da sie nicht offen ihren Fehler eingeräumt"habe, sondern fälschlicherweise eine andere Kassiererin beschuldigt habe.

Der Anwalt der Klägerin kündigte eine Beschwerde gegen das Urteil an. Er will zugleich Verfassungsbeschwerde einlegen. Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Seine Mandantin bestreitet die Tat weiterhin. Frau E. war 30 Jahre lang bei der der Firma beschäftigt. 2007 organisierte sie als Gewerkschaftsmitglied  in Berlin einen Mitarbeiter-Streik gegen die Streichung von Schichtzulagen in ihrer Firma. Einige Wochen später warf ihr Arbeitgeber ihr vor, sie habe die beiden Bons vor den Augen einer Kollegin falsch abgerechnet.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Muckel am Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:31:00
Heißes Eisen, ok.  Wenn sie die Bons genommen hat, hat sie einen Diebstahl gemacht. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, egal ob man die Bleistifte vom Schreibtisch des Chefs klaut oder die weggeworfenen Waren der Lebensmittelbranche mit nach Hause nimmt.
Die Frau arbeitet seit 30 Jahren bei dieser Supermarktkette. Ich denke nicht, daß sie sich an 1,30 EUR bereichern wollte, es würde auch nicht viel Sinn machen. Ich kann mir gut vorstellen, daß sie der Geschäftsleitung ein Dorn im Auge war und ist. Sie engagiert sich in der Gewerkschaft, für viele Arbeitgeber schon ein Grund, jemanden auf der Abschußliste zu haben.

Paradox ist dieses Urteil vor allem im Vergleich zu den Milliardenvernichtern. Dort wurden nicht 1,30 EUR versenkt. Aber die haben ja auch eine ganz andere Lobby.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: wassolls am Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:41:04
Wenn sie die Bons aus dem Büro genommen hat, ist die Kündigung in Ordnung.
Die Firmenleitung hat nur auf solch einen Ausrutscher gewartet.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:45:11
      Justiz,

      welche Arroganz, anzunehmen, die Frau wollte sich bereichern !

      welche Menschenverachtung !  Banker und Steuerbetrüger versenken Millionen,

      hier wird eine Frau gedemütigt, wegen lächerlichen peanuts !


      Da glaube ich, Muckel liegt da richtig !
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Desinfector am Dienstag, 24. Februar 2009 - 21:05:39
Ja die Vernichter von Milliarden EUR kriegens ja vom Staat ersetzt.
Wer soll denn 1,30EUR ersetzen?

Wenn wir mal ehrlich sind, wirklich genau kennen wir die Geschichte dieses Falles nicht.
Sondern nur aus den Medien
Und die verdrehen nicht nur die Sprache, sondern auch gleich Filmmaterial, wan immer es geht.

Aber das ist nun mal gültige Rechtsprechung, dass Diebstahl am Arbeitplatz immer mit fristloser
Kündigung enden kann und der AG dabei recht behält. Auch wenn ich ne leere Klorolle
mitnehmen würde -->ungefragt, dann kann man dafür gekündigt werden.

>>Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. <<

Und wegen 1,30 EUR werden wichtigere Fälle möglicherweise blockiert oder verspätet behandelt.

Das hat alles immer 2 Seiten.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Muckel am Dienstag, 24. Februar 2009 - 21:12:40
Warum hat denn der Arbeitgeber erst nach ein paar Wochen, nachdem bekannt war, daß sie einen Mitarbeiterstreik organisiert hatte, mit der Kündigung reagiert? Wenn ich was klaue und der Arbeitgeber weiß es, dann werde ich auch sofort gekündigt und nicht erst nach ein paar Wochen.
Sie war dort 30 Jahre beschäftigt und auf einmal ist das Vertrauensverhältnis zerstört? In diesem Falle hätte es eine Abmahnung auch getan.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: scence am Dienstag, 24. Februar 2009 - 21:37:31
ich denke ,es ist übertrieben ,soetwas mit den managern zu vergleichen. das ist ein anderer tatbestand,wenn ich als kunde ein duschgel für 50 cent mausen würde ,würde ich auch hausverbot bekommen und hätte eine klage am hals. wer garantiert ,dass sie nicht unnachweisbar in den 30 jahren noch mehr hat mitgehen lassen?vieleicht hat es einpaar mal ohne erwischen geklappt?
 
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: bertee54 am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:10:33
Formal ist alles richtig verlaufen, denn allein der Verdacht reicht bei Ehrlichkeitsverlust aus, um eine Kündigung auszusprechen! Diesen Einzelfall so hoch zu spielen, finde ich nicht gut, denn was ist mit vielen anderen Arbeitnehmern, die keinerlei Lobby ihr eigen nennen?

BerndT.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:17:07
 
 
 
       ich verstehe Euch wirklich nicht,
 
       bemerkt Ihr nicht, wie grotesk das Ganze ist ?
 
      
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: bertee54 am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:18:33
ja, doch! Leider ist aber alles rechtens!

BerndT.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:21:13

ja, doch! Leider ist aber alles rechtens!

BerndT.

 
 
         Das ist genau das , was ich meine , es ist rechtens,
 
         Das ist Justiz, ( Das ist Schwachsinn !)
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: bertee54 am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:24:53
tja, man hat mir mal vorgeworfen "Formaljurist" zu sein; doch gerade dieses Verhalten - auch der Gerichte - ist leider heute "normal"! Verstehen tue ich es auch nicht unbedingt, doch ich muss es leider akzeptieren!

BerndT.

Beiträge zusammengefasst: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:25:54
Ich könnte mich stundenlang darüber aufregen!
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:27:15

tja, man hat mir mal vorgeworfen "Formaljurist" zu sein; doch gerade dieses Verhalten - auch der Gerichte - ist leider heute "normal"! Verstehen tue ich es auch nicht unbedingt, doch ich muss es leider akzeptieren!

BerndT.

Beiträge zusammengefasst: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:25:54

Ich könnte mich stundenlang darüber aufregen!

 
 
         dann hast Du jetzt einen "Mitaufreger"
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: rinie am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 20:25:05
oder auch zwei mitaufreger..
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Desinfector am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 22:26:01
Und ganz genauso regt es mich auf, wenn Leute nach Straftaten immer erstmal wieder auf freien Fuß kommen.
Wird der Oma die Handtasche geklaut (von einschlägig bekannten Tätern):
Feststellung der Personalien (so man denn überhaupt geschnappt wird) - laufen lassen

Auto klauen wollen, vorher Reifen zerstechen beim andern Wagen - laufen lasen.

Ich finde solche Sachen müssen sofort Konsequenzen haben und nicht erst in 4 Wochen,
3 Monaten oder wann auch immer dann die Verhandlung stattfindet. Sofern es überhaupt eine gibt.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 22:57:21
 
 
 
        Die Wirkung ist immer nachhaltiger,
 
        wenn Du ,nachdem Du Dir was abgekniffen hast, gleich was an den Latz bekommst !
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Hülle am Mittwoch, 25. Februar 2009 - 23:13:17
Diese ganze Fall öffnet jetzt jeden Arbeitgeber die Türen,sein lästiges Personal loszuwerden...

@Desinfector dein letzter Beitrag ist völlig fehl am Platze...(O T aber sowas von O T)
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Paul Schrader am Freitag, 27. Februar 2009 - 08:21:02
@Desinfector: Ich empfehle Dir die Lektüre von §§112, 112a StPO, vielleicht verstehst Du dann, warum die mutmaßlichen Täter laufen gelassen werden.

Was die 1,30 Euro angeht: Es ist ja überhaupt noch fraglich, ob die Dame überhaupt die beiden Pfandbons selbst genutzt hat. Der Nachweis darüber war für mich persönlich nicht eindeutig.

Abgesehen davon ist es natürlich ein Diebstahl, und als Kassiererin ist das (in dieser Potition) natürlich fatal.

@Hülle: Arbeitgeber konnten sich schon immer passende Gründe suchen, um unliebsame Leute loszuwerden. Da reicht es schon, wenn man einen Briefumschlag oder einen Kugelschreiber mit nach Hause nimmt.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: wutz am Freitag, 27. Februar 2009 - 09:00:54
Wenn einem Arbeitnehmer 1,30€ in der Lohntüte fehlt, geht er auch zum Chef/Arbeitgericht. Oder?
Das Urteil ist hart aber rechtlich einwandfrei.
Nur auf Grund der langjährigen tadellosen Arbeit der Kassiererin, hätte man von einer fristlosen Kündigung  absehen können, aber wie gesagt jeder Arbeitnehmer wehrt sich auch gegen zu wenig Gehalt.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Paul Schrader am Freitag, 27. Februar 2009 - 09:06:19
Ist es nicht. Die Dame wurde nämlich entlassen, weil der Verdacht bestand, dass sie besagte Pfandbons unterschlagen haben soll. Es wurde nicht bewiesen, dass sie es tatsächlich getan hat. Und der ehrenwerte Richter urteilte, dass der bloßte Verdacht bei einer Kassiererin ausreiche, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: wutz am Freitag, 27. Februar 2009 - 11:35:39

Ist es nicht. Die Dame wurde nämlich entlassen, weil der Verdacht bestand, dass sie besagte Pfandbons unterschlagen haben soll. Es wurde nicht bewiesen, dass sie es tatsächlich getan hat. Und der ehrenwerte Richter urteilte, dass der bloßte Verdacht bei einer Kassiererin ausreiche, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

 
Zitat  Spiegel.de 24.02.2009
 
Die Unterschlagung als solche steht nach Überzeugung des Berufungsgerichts fest. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen, hieß es.
 
Zitat Ende
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Desinfector am Freitag, 27. Februar 2009 - 15:58:45
@Desinfector: Ich empfehle Dir die Lektüre von §§112, 112a StPO, vielleicht verstehst Du dann, warum die mutmaßlichen Täter laufen gelassen werden.


schon klar, aber der Normalbürger regt sich hierbei trotzdem genauso auf, wie beim Bon-Fall.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Freitag, 27. Februar 2009 - 16:03:50
 
 
      Das das Gesetz so lautet, glaubt hier inwischen wohl jeder.
 
      Aber ob der gesunde Menschenverstand das nachvollziehen
 
      kann, das ist hier die Frage !
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: bertee54 am Freitag, 27. Februar 2009 - 20:13:25
@ saab

Wo willst du denn die Grenze ziehen? Gesunder Menschenverstand was ist das? Jeder wird dieses anders auffassen!
BerndT.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Freitag, 27. Februar 2009 - 23:23:48

@ saab

Wo willst du denn die Grenze ziehen? Gesunder Menschenverstand was ist das? Jeder wird dieses anders auffassen!
BerndT.

 
 
         wenn man das könnte, hätten wir diese Diskussion nicht, !
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: ae8090 am Samstag, 28. Februar 2009 - 01:07:33
Vorbemerkung:

Ich habe grundsätzlich nichts gegen den "gesunden Menschenverstand"! Aber den "gesunden Menschenverstand" zum Maßstab rechtlichen oder politischen Handelns zu machen ..... brrrrrrr ............. da läuft mir eiskalt der Schauer über den Rücken. Das ist mir ganz persönlich zu dicht beim "gesunden Volksempfinden", welches dann ja auch schon mal Maßstab des (nein, "rechtlichen" möchte ich hier nicht sagen) Handels war! Und diese überaus große Skepsis bleibt bei mir bestehen, obwohl ich mir manchmal bei dem einen oder anderen Zeitgenossen wünsche, er (oder sie) möge doch bitte mehr von besagtem "gesunden Menschenverstand" haben.

Nun aber zu dem Casus:
Richtig ist aus meiner Sicht:

[list=1]
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Bernd am Samstag, 28. Februar 2009 - 01:31:44
 
...
...
Da muss schon einiges mehr dazu kommen!


Dieses ist bereits geschehen.
Die Frau hat eine völlig falsche rechtliche Beratung angenommen.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Samstag, 28. Februar 2009 - 01:57:15
        Gesunder Menschenverstand,

        Das möchte ich nicht, in eine Richtung verstanden wissen, die hier angedeutet wurde !


        In meinem ehemaligen Betrieb hatte jemand eine Geldbörse eines Kollegen mit 300 DM gestohlen,

        jeder wusste, wer es gewesen war, ein Mitarbeiter mit grossen Geldproblemen.

        Meine Mitarbeiter kamen zu mir, um sich zu beraten,

        wir kamen überein, einen Aushang zumachen, in dem aufgefordert wurde,

        die Börse an einem bestimmten Platz zurückzulegen.

        Das geschah, ich als Chef, habe diesem Mitarbeiter dann , nach einem

       Gespräch, einen Kredit gegeben, den er zuverlässig zurückgezahlt hat.


       Das, zu gesundem Menschenverstand,



       Und diesen " Gesunden Menschenversand wünsche ich auch den Gewerkschaften,

       die generell der Meinung sind , wer arbeitet, wird auch betrogen !
 
 
        Das starre Denken der Gewerkschaften steht auch dem Mitgliederwachstum im Wege !

      

      
       

       
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Martin100 am Samstag, 28. Februar 2009 - 08:46:44
Hallo,

       Das geschah, ich als Chef, habe diesem Mitarbeiter dann , nach einem

       Gespräch, einen Kredit gegeben, den er zuverlässig zurückgezahlt hat.

                  

Und wie hätte es ausgesehen, wenn Du den Mitarbeiter unbedingt los werden wolltest? (Aus welchen Gründen
auch immer).

Gruß Martin
 
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: isch_gucke am Samstag, 28. Februar 2009 - 08:58:38
Nach dem von saab geschilderten Vorfall gehört schon einiges dazu, diesen Mitarbeiter
NICHT zu entlassen!

Das hat mit loswerden wollen nichts zu tun. Wenn Mitarbeiter gegangen werden sollen, finden
sich immer Möglichkeiten (m.M.) - einfach auf ein Fehlverhalten zu warten ist doch viel zu
langwierig.

Respekt saab, daß der Rest deiner Mitarbeiter die Lösung mitgetragen hat.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: saab am Samstag, 28. Februar 2009 - 13:45:35

Hallo,


       Das geschah, ich als Chef, habe diesem Mitarbeiter dann , nach einem

       Gespräch, einen Kredit gegeben, den er zuverlässig zurückgezahlt hat.

                  


Und wie hätte es ausgesehen, wenn Du den Mitarbeiter unbedingt los werden wolltest? (Aus welchen Gründen
auch immer).

Gruß Martin


 
 
         Genau das , Martin, ist ja das Problem, Du kannst die Justiz benutzen,
 
         wie einen Spielball, wenn Du Dich entsprechend auskennst !
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Martin100 am Samstag, 28. Februar 2009 - 20:13:02
Hallo,


         Genau das , Martin, ist ja das Problem, Du kannst die Justiz benutzen,

         wie einen Spielball, wenn Du Dich entsprechend auskennst !

Das möchte ich bezweifeln. Es gibt viele ähnliche Urteile, ohne das der Betroffene
einen Betriebsrat bilden wollte.

Gruß Martin
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 02. März 2009 - 16:43:12
Also das Urteil geht in Ordnung.

Unterschlagung, ob 1,30 oder 1300 EUR, ist nicht in Ordnung.

Gerade als Kassiererin hat Frau eine Vertrauensstellung. Wenn das Futsch ist, dann ist es schwer, solche Mitarbeiter zu beschäftigen.

Ein zu schneller Autofahrer kann ja auch nicht sagen: Ich fahre seit 31 Jahren immer korrekt, aber genau heute hab ichs eilig und werde geblitzt. Wie ungerecht!

So ist das Leben und ab und an halt auch sehr Hart und Ungerecht.
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Bernd am Montag, 02. März 2009 - 17:43:36

Also das Urteil geht in Ordnung.


Das denke ich auch, wenn man den Medienberichten glauben kann.
Dort war auch von Anschuldigungen der Angeklagten gegenüber Kollegen zu lesen oder zu hören. Außerdem haben sie oder ihr Anwalt eine Übergangslösung des Beschäftigungsverhältnis mit mir unbekannten Bedingungen bis September ausgeschlagen.
Das klingt alles sehr unverständlich.
Die Streitsumme von "nur" 1,30 €  war wohl die Berichtsmotivation der Medien.
Ob man noch einmal von dem Fall hört?

Dazu passt auch wieder ein Zitat von Heinz Erhardt:
"Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch."
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Birdie am Montag, 02. März 2009 - 22:43:05
Da muß ich Desinfector recht geben.Wenn die Verhandlung ist,wissen die meisten
schon gar nicht mehr,warum sie vor dem Kadi stehen!
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 22. Juli 2009 - 15:04:55
Nachdem es in diesem Fall ja schon bei Verkündung des Urteils an sich schon großen Wirbel gab und die gekündigte Kassiererin Barbara E. zu einer Art Symbolfigur der Krise hochstilisiert worden ist, wird jetzt jetzt geprüft, ob man gegen die Dame ein Strafverfahren wegen "Falschaussage vor Gericht" evtl. sogar wegen "Vortäuschens einer Straftat", wie es ein Professor für Arbeitsrecht an der LMU München erwägt. Näheres dazu hier (http://www.tagesspiegel.de/berlin/Emmely;art270,2850500).
Titel: Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
Beitrag von: Alex am Donnerstag, 10. Juni 2010 - 19:57:33
In letzter Instanz hat das Gericht jetzt entschieden. Die Kündigung ist unwirksam, Emmely muß wieder eingestellt werden.
Das von „Emmely“ über 31 Jahre aufgebaute Vertrauen könne nicht durch die Unterschlagung von zwei Pfand-Bons zerstört werden, urteilte das Arbeitsgericht.
Da hat man wohl erkannt wohin der Hase lief.