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VERSCHIEDENES => SPASS BEISEITE => Thema gestartet von: Rhaco am Dienstag, 07. Juni 2011 - 08:03:58

Titel: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Rhaco am Dienstag, 07. Juni 2011 - 08:03:58
Jetzt scheint es traurige Gewißheit für alle Abiturienten, daß der diesjährige Abi-Umzug nicht stattfinden soll. Als Begründung war heute in der Norddeutschen zu lesen, daß es in den Vorjahren zu viel Ärger gegeben habe. Ach ne...ist bzw. war das nicht immer schon der bittere Beigeschmack feiernder Abgangsschüler?
Als ich 1984 die Schule verlassen habe, da sahen die Straßen auch bunt gesprenkelt aus und jeder Zweite war um 9 Uhr morgens betrunken.
Was genau ist denn nun der Auslöser für den Entschluß, den Abi-Umzug dieses Jahr nicht stattfinden zu lassen? Alkohol....? Verdreckte Straßenzüge....?
Da wird von einem Sicherheitsdienst gesprochen, den sich die Schüler nicht leisten können....HALLO...??? Warum Sicherheitsdienst?
'So ein Zug ist dann irgendwann nicht mehr kontrollierbar', so ein Zitat aus der Norddeutschen. Aha, war so ein Zug denn in all den
vergangenen Jahrzehnten jemals kontrollierbar?
Was ist bloß aus dieser Stadt geworden???
Ich bin maßlos enttäuscht...
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 07. Juni 2011 - 08:34:32
Jetzt scheint es traurige Gewißheit für alle Abiturienten, daß der diesjährige Abi-Umzug nicht stattfinden soll. Als Begründung war heute in der Norddeutschen zu lesen, daß es in den Vorjahren zu viel Ärger gegeben habe. Ach ne...ist bzw. war das nicht immer schon der bittere Beigeschmack feiernder Abgangsschüler?
Als ich 1984 die Schule verlassen habe, da sahen die Straßen auch bunt gesprenkelt aus und jeder Zweite war um 9 Uhr morgens betrunken.
Was genau ist denn nun der Auslöser für den Entschluß, den Abi-Umzug dieses Jahr nicht stattfinden zu lassen? Alkohol....? Verdreckte Straßenzüge....?
Da wird von einem Sicherheitsdienst gesprochen, den sich die Schüler nicht leisten können....HALLO...??? Warum Sicherheitsdienst?
'So ein Zug ist dann irgendwann nicht mehr kontrollierbar', so ein Zitat aus der Norddeutschen. Aha, war so ein Zug denn in all den
vergangenen Jahrzehnten jemals kontrollierbar?
Was ist bloß aus dieser Stadt geworden???
Ich bin maßlos enttäuscht...

Das eine mag das etwas kleinkarierte Verhalten der Stadt sein. Da hast Du sicherlich nicht Unrecht, unbeschadet der Tatsache, dass ich die Art, wie der Abiumzug hier in IZ stattfindet, nicht wirklich mag. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Das andere ist doch aber die Frage, ob die Abiturienten/innen sich den Umzug tatsächlich verbieten lassen. Als ich 1982 in HH-Farmsen Abi gemacht habe, gab es dort eine solche Tradition nicht. Wir hatten andere Dinge. Aber wir hätten sie und niemals verbieten lassen! Der Versuch eines Verbotes hätte ganz im Gegenteil zu besonderer Phantasie beflügelt und auch die letzten Zweifler zum Mitmachen animiert.

Über kleingeistiges Denken einiger Provinzbürokraten mag man/frau enttäuscht sein. Von einer etwaigen Gehorsamsmentalität unserer zukünftigen Führungselite wäre ich sehr viel mehr enttäuscht.

Bleibt die Hoffnung, das die Jungs und Mädels trotzdem losziehen. Dann stünde ich gerne mit leisem verschmitzem Lächeln am Fenster und sähe mir das bunte Treiben an ...
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Koch Th am Dienstag, 07. Juni 2011 - 08:41:31
Vieleicht ist diese Zwangspause von Nöten.Denn es geht nicht so sehr um das Betrunken sein (obwohl das auch nicht Not tut),der Vandalismus ist doch viel schlimmer.



Trotzdem = ABI ohne Feier ist doc auch nichts.


                                                               :bier: :bierfass :trinken
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: tanzmaus am Dienstag, 07. Juni 2011 - 08:49:58
Zwei meiner Freundinnen machen dieses Jahr auch ihr Abi.
Sie organisieren viel mit und erzählen uns auch viel davon.

Von ihnen hieß es, dass die entweder auf 1. Alkohol, 2. laute Musik oder 3. Farbe verzichten müssen. Dazu müsste eine unglaublich hohe Kaution gezahlt werden. Für die beiden war klar: "Wir können auf den Alkohol verzichten, wir können auch ohne Spaß haben und würde eh nichts trinken!"

Aber meist laufen ja auch noch andere, jüngere Schüler mit, die eigentlich nichts damit zu tun haben, mit. Außerdem könnte man eh nicht kontrollieren, ob Alkohol getrunken wird oder nicht. Und Musik und Farbe ... solange keine unbeteiligten Personen, die das nicht möchten eingesaut werden ist das doch ok, oder nicht? Und mit der Musik ... es ist ja nur ein Tag ... einmal im Jahr, da können sie doch mal ihren Spaß haben und der Stadt das auch zeigen oder?

Wenn es nicht zum ABI- Umzug kommen sollte, denke ich aber finden sie eine gute andere Möglichkeit den erfolgreich abgeschlossenen Lebensabschnitt zu feiern ....
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 07. Juni 2011 - 09:04:15
Ich finde es schade, dass eine - gewissermaßen - Tradition so eingestellt wird.

Offenbar ist es heutzutage nicht möglich, ausgelassen zu feiern, ohne das jemand oder etwas zu Schaden kommt.

Bei anderen Festivitäten von mindestens ähnlichen Ausmaßes werden die Auflagen immer höher und damit teurer - und irgendwann ist das einfach nicht mehr zu leisten.
Aber: Das hat leider seinen guten Grund. Kein Alkohol als Auflage ist OK; aber keine Musik und keine Farbe???? Und ohne Alkohol ist das mit der Sicherheit sicherlich auch einfacher zu handhaben...

Hoffentlich führt die Quasi-Absage zu einem Wachrütteln aller Beteiligter. ich würde mich über die Fortführung des Abizuges freuen und den Jugendlichen gönnen!
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: eilandhegel am Dienstag, 07. Juni 2011 - 10:13:22
Für mich passt es ins Bild - die Jugend soll ja keinen Spass haben und feiern, die sollen sich lieber um Auslandspraktika, Studienplatz und ihren Lebenslauf kümmern.
Schliesslich sollen sie nach dem G8-Abi und Bachelor mit spätestens 20/21 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und irgendwann unsere Rente zahlen, unseren Bevölkerungsrückgang durch Produktivitätszuwachs ausgleichen.
Lebenserfahrung, Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaft, Spass, Ecken und Kanten sind da nicht gefragt.  ::)

Als Vater muss ich Henning Sussebach zustimmen: “Ich habe nicht nur Mitleid mit Euch als Kindern. Ich habe auch ein bisschen Angst vor Euch als Erwachsenen” (http://www.zeit.de/2011/22/DOS-G8/komplettansicht)
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: jubo am Dienstag, 07. Juni 2011 - 10:38:28
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Rhaco am Dienstag, 07. Juni 2011 - 10:57:22
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Gute Idee... ;D ;)
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: eilandhegel am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:03:18
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:08:12
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Aber auch da gibt es soetwas wie eine Veranstalterhaftung:

Quelle (http://www.bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r4_c.htm)

1. Wer durch sein Vorhaben eine Gefährdung verursacht, ist verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Ist er dazu außerstande, hat er von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht, wenn die Gefährdung so geringfügig ist, daß sie gegenüber dem mit dem Vorhaben verfolgten Zweck nicht ins Gewicht fällt.

3. Nimmt er von diesem Vorhaben nicht Abstand, handelt er schuldhaft und ist gem. § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für eine Demo können Ordner zur Auflage  gemacht werden...
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Flora Immobilien am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:08:58
Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Klar muss dann ein Ordnungsdienst (oder nenn sie Polizei) auch bezahlt werden.
Nur evtl. nicht vom Veranstalter sondern vom Steuerzahler.

Prima Idee, unsere Polizei hat sicher nicht besseres zu tun als betrunkenen randalierenden schlagenden (ja es ist leider heutzutage so) Jugendlichen einhalt zu gebieten.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:13:22
Kann mich nicht erinnern unseren Umzug damals  in irgendeiner Weis veranstaltet zu haben. Wir sind einfach hingegangen und los gings.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:21:44
Kann mich nicht erinnern unseren Umzug damals  in irgendeiner Weis veranstaltet zu haben. Wir sind einfach hingegangen und los gings.

Tja, die Zeiten ändern sich...
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: eilandhegel am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:25:10
Kann mich nicht erinnern unseren Umzug damals  in irgendeiner Weis veranstaltet zu haben. Wir sind einfach hingegangen und los gings.
Das war bei uns auch so. Nur wenn sich jetzt das Ordnungsamt quer stellt sollte es doch möglich sein daraus eine Demo zu machen. Dann sorgt die Polizei für Ordnung und die Strassenreinigung räumt nachher auf. Ist ja nicht so als würden dem Steuerzahler hier zusätzliche Kosten entstehen, die sind ja fix.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:28:51
Prima Idee, unsere Polizei hat sicher nicht besseres zu tun als betrunkenen randalierenden schlagenden (ja es ist leider heutzutage so) Jugendlichen einhalt zu gebieten.

Na, wir wolln doch die Kirche mal im Dorf lassen, oder?! "Abi-Krawalle" al la "1.Mai in HH und anderswo" hat es doch wohl so nicht gegeben.
Mit dem Schulabschluß - egal ob Abi, Real- oder Hauptschulabschluß - geht ein Lebensabschnitt zu Ende, der gefeiert werden darf. Das bei einigen zu viel Alk im Spiel ist, ist bedauerlich und unnötig. Dies ist jedoch bei "Erwachsenen"-Veranstaltungen - Brunnen- oder Weinfest zB - auch nicht anders (ebenfalls: leider) Na, bald haben wir ja zum Glück ein Event-Gelände auf Alsen, den:

Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: eilandhegel am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:33:09
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Aber auch da gibt es soetwas wie eine Veranstalterhaftung:

Quelle (http://www.bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r4_c.htm)

1. Wer durch sein Vorhaben eine Gefährdung verursacht, ist verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Ist er dazu außerstande, hat er von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht, wenn die Gefährdung so geringfügig ist, daß sie gegenüber dem mit dem Vorhaben verfolgten Zweck nicht ins Gewicht fällt.

3. Nimmt er von diesem Vorhaben nicht Abstand, handelt er schuldhaft und ist gem. § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für eine Demo können Ordner zur Auflage  gemacht werden...

Der link bezieht sich auf ein "noch nicht rechtskräftiges Urteil" aus dem Jahre 1970... bin mir nicht sicher wie das heutzutage gehandhabt wird. Die Loveparade ging ja auch etliche Jahre als Demonstration durch. Wenn es so leicht sein sollte Veranstalter vom anmelden einer Demo abzuhalten indem man sie gleich für sämtliche, mögliche Taten aller Teilnehmer verantwortlich macht ist das sicher nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:39:56
Vielleicht könnte ja unsere Stadtmanagerin einen Event draus machen. Ein paar Buden hier und dort aufstellen und bunte Fähnchen.
(i.V. für einen, der gerade nicht da ist).
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: breughel am Dienstag, 07. Juni 2011 - 14:51:07
Fischbrøtchen fuer ALLE!
Ich fand den Umzug stets ziemlich peinlich, zumal viele Schueler besser mal wæhrend der Schulzeit den Mut aufgemacht hætten statt die Sadt zu versauen.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 07. Juni 2011 - 15:26:26
Und wie man von verschiedenen Seiten so hört, ist der Umzug in den letzten Jahren in einer Form ausgeartet, die ein Verbot durchaus rechtfertigt.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 07. Juni 2011 - 15:33:21
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Aber auch da gibt es soetwas wie eine Veranstalterhaftung:

Quelle (http://www.bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r4_c.htm)

1. Wer durch sein Vorhaben eine Gefährdung verursacht, ist verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Ist er dazu außerstande, hat er von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht, wenn die Gefährdung so geringfügig ist, daß sie gegenüber dem mit dem Vorhaben verfolgten Zweck nicht ins Gewicht fällt.

3. Nimmt er von diesem Vorhaben nicht Abstand, handelt er schuldhaft und ist gem. § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für eine Demo können Ordner zur Auflage  gemacht werden...

Der link bezieht sich auf ein "noch nicht rechtskräftiges Urteil" aus dem Jahre 1970... bin mir nicht sicher wie das heutzutage gehandhabt wird. Die Loveparade ging ja auch etliche Jahre als Demonstration durch. Wenn es so leicht sein sollte Veranstalter vom anmelden einer Demo abzuhalten indem man sie gleich für sämtliche, mögliche Taten aller Teilnehmer verantwortlich macht ist das sicher nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.

Das Urtei mag  angegraut sein, aber die Grundzüge gelten noch immer. Wer etwas veranstaltet, haftet in einem gewissem Umfang.
Dazu gibt es auch einweiteres angegrautes BGH-urteil aus 1984, das aber bis heute gültigkeit hat.

Im Sinne unseres Grundgesetzes ist es auch nicht, das Demonstrationsrecht für Parties zu mißbrauchen und die Allgmeinheit zahlen zu lassen.

Dazu auch ein "Demoprofi" hier: (http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=3&ved=0CCcQFjAC&url=http%3A%2F%2Fbund-laender.nrw.verdi.de%2Ftarif_recht%2Fstreik%2Fdata%2Fdemonstrationsfreiheit.pdf&rct=j&q=bgh%20demonstration%20haftung%20veranstal&ei=sSjuTfvmN8bFswbu3uX1Aw&usg=AFQjCNHUK1mbIvN9KaBbUw3vz9o_NZ7ZIQ&sig2=eqA0ZUjCmMwSsFyVdXAjUA&cad=rja)

Versammlungsgesetz (VersG)
2.1. Anmeldung
Versammlungen und Demonstrationen sind spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Amt für öffentliche Sicherheit und
Ordnung, Polizei o.ä.) anzumelden. In der Anmeldung sind der Gegenstand und der verantwortliche Leiter der
Versammlung oder Demonstration zu benennen.
Die Durchführung von Versammlungen und Demonstrationen - ohne vorherige Anmeldung - kann zur strafrechtlichen Verfolgung des Veranstalters bzw.
Leiters führen (§ 26 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 VersG). Die Anmeldung gehört zu den Aufgaben des Bezirks bzw. des Fachbereichs.
Bei der Anmeldung sind die Demonstrationsroute und der Kundgebungsplatz mit der Behörde abzusprechen.

2.3. Versammlungsleitung und Ordner
Jede öffentliche Versammlung muss einen Leiter haben (§§ 18 und 19VersG). Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Demonstration bzw. Versammlung zu sorgen. Er entscheidet über die Schließung und Fortführung der Versammlung.
Der Versammlungsleiter kann Ordner hinzuziehen. Die Ordner dürfen nicht bewaffnet sein und müssen eine weiße Armbinde mit der Bezeichnung
„Ordner“ tragen. Bei der Anmeldung ist die Genehmigung für die Hinzuziehung von Ordnern zu beantragen.
Die Teilnehmer einer Demonstration sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen des Leiters oder der von ihm
bestellten Ordner zu befolgen. Die Polizei kann Teilnehmer, die die Ordnung erheblich stören, ausschließen.
Kann der Demonstrations- oder Versammlungsleiter einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung nicht durchsetzen, ist er verpflichtet, die Veranstaltung für beendet zu erklären.

Den Rest regelt dann die Polizei.

Sonst hilft ein Blick ins Versammlungsgesetz, z.B.:

"§ 25

Wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges
   1.    die Versammlung oder den Aufzug wesentlich anders durchführt, als die Veranstalter bei der Anmeldung angegeben haben, oder
   2.    Auflagen nach § 15 Abs. 1 oder 2 nicht nachkommt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

"§ 26

Wer als Veranstalter oder Leiter
   1.    eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder
   2.    eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Da gab es ein recht aktuelles Beispiel in Stuttgart, bei den S21 Demos; eine Teildemo lief aus dem Ruder, die Veranstalter haben rechtzeitig abgebrochen und waren somit nicht mehr verantwortlich.

Problem: Eine Menschenmenge ab einer gewissen Größenordnung in Schach zu halten. Das geht nur mit Ordnern und klaren Ansagen.

Ist also leider nicht alles so einfach wie es scheint...
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: tux am Dienstag, 07. Juni 2011 - 16:23:30
Hallo!

Als Ex-KKS'ler möchte ich den Vorschlag machen, dass alle Abiturienten sich dieses Jahr dann den - schon vorhandenen - La-Couronne-Platz-"Besiedlern" anschließen! Diese haben keinerlei Probleme mit Lärm, Alkohol und Farbe, dafür bleiben aber andere Hinterlassenschaften! Uriniert wird gegen Schaufenster (Görtz!) und die Ordnungshüter sehen auch wohlwollend weg! Dieses ist sogar ein Dauerzustand und nicht nur an 1 (in Worten EINEM) Tag!

Hoffentlich fällt den Schülern noch etwas ein, denn das feiern sollte man sich nicht verbieten lassen!

tux, der sich gern an Abiumzüge im positiven Sinne erinnert!

Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 07. Juni 2011 - 16:26:56
Hallo!

Als Ex-KKS'ler möchte ich den Vorschlag machen, dass alle Abiturienten sich dieses Jahr dann den - schon vorhandenen - La-Couronne-Platz-"Besiedlern" anschließen! Diese haben keinerlei Probleme mit Lärm, Alkohol und Farbe, dafür bleiben aber andere Hinterlassenschaften! Uriniert wird gegen Schaufenster (Görtz!) und die Ordnungshüter sehen auch wohlwollend weg! Dieses ist sogar ein Dauerzustand und nicht nur an 1 (in Worten EINEM) Tag!

Hoffentlich fällt den Schülern noch etwas ein, denn das feiern sollte man sich nicht verbieten lassen!

tux, der sich gern an Abiumzüge im positiven Sinne erinnert!

Da wird sich HEL freuen...  >:D
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: wutz am Dienstag, 07. Juni 2011 - 16:49:39
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Wann findet der statt?  ;)
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: eilandhegel am Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:07:23
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Aber auch da gibt es soetwas wie eine Veranstalterhaftung:

Quelle (http://www.bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r4_c.htm)

1. Wer durch sein Vorhaben eine Gefährdung verursacht, ist verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Ist er dazu außerstande, hat er von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht, wenn die Gefährdung so geringfügig ist, daß sie gegenüber dem mit dem Vorhaben verfolgten Zweck nicht ins Gewicht fällt.

3. Nimmt er von diesem Vorhaben nicht Abstand, handelt er schuldhaft und ist gem. § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für eine Demo können Ordner zur Auflage  gemacht werden...

Der link bezieht sich auf ein "noch nicht rechtskräftiges Urteil" aus dem Jahre 1970... bin mir nicht sicher wie das heutzutage gehandhabt wird. Die Loveparade ging ja auch etliche Jahre als Demonstration durch. Wenn es so leicht sein sollte Veranstalter vom anmelden einer Demo abzuhalten indem man sie gleich für sämtliche, mögliche Taten aller Teilnehmer verantwortlich macht ist das sicher nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.

Das Urtei mag  angegraut sein, aber die Grundzüge gelten noch immer. Wer etwas veranstaltet, haftet in einem gewissem Umfang.
Dazu gibt es auch einweiteres angegrautes BGH-urteil aus 1984, das aber bis heute gültigkeit hat.

Im Sinne unseres Grundgesetzes ist es auch nicht, das Demonstrationsrecht für Parties zu mißbrauchen und die Allgmeinheit zahlen zu lassen.

Dazu auch ein "Demoprofi" hier: (http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=3&ved=0CCcQFjAC&url=http%3A%2F%2Fbund-laender.nrw.verdi.de%2Ftarif_recht%2Fstreik%2Fdata%2Fdemonstrationsfreiheit.pdf&rct=j&q=bgh%20demonstration%20haftung%20veranstal&ei=sSjuTfvmN8bFswbu3uX1Aw&usg=AFQjCNHUK1mbIvN9KaBbUw3vz9o_NZ7ZIQ&sig2=eqA0ZUjCmMwSsFyVdXAjUA&cad=rja)

Versammlungsgesetz (VersG)
2.1. Anmeldung
Versammlungen und Demonstrationen sind spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Amt für öffentliche Sicherheit und
Ordnung, Polizei o.ä.) anzumelden. In der Anmeldung sind der Gegenstand und der verantwortliche Leiter der
Versammlung oder Demonstration zu benennen.
Die Durchführung von Versammlungen und Demonstrationen - ohne vorherige Anmeldung - kann zur strafrechtlichen Verfolgung des Veranstalters bzw.
Leiters führen (§ 26 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 VersG). Die Anmeldung gehört zu den Aufgaben des Bezirks bzw. des Fachbereichs.
Bei der Anmeldung sind die Demonstrationsroute und der Kundgebungsplatz mit der Behörde abzusprechen.

2.3. Versammlungsleitung und Ordner
Jede öffentliche Versammlung muss einen Leiter haben (§§ 18 und 19VersG). Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Demonstration bzw. Versammlung zu sorgen. Er entscheidet über die Schließung und Fortführung der Versammlung.
Der Versammlungsleiter kann Ordner hinzuziehen. Die Ordner dürfen nicht bewaffnet sein und müssen eine weiße Armbinde mit der Bezeichnung
„Ordner“ tragen. Bei der Anmeldung ist die Genehmigung für die Hinzuziehung von Ordnern zu beantragen.
Die Teilnehmer einer Demonstration sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen des Leiters oder der von ihm
bestellten Ordner zu befolgen. Die Polizei kann Teilnehmer, die die Ordnung erheblich stören, ausschließen.
Kann der Demonstrations- oder Versammlungsleiter einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung nicht durchsetzen, ist er verpflichtet, die Veranstaltung für beendet zu erklären.

Den Rest regelt dann die Polizei.

Sonst hilft ein Blick ins Versammlungsgesetz, z.B.:

"§ 25

Wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges
   1.    die Versammlung oder den Aufzug wesentlich anders durchführt, als die Veranstalter bei der Anmeldung angegeben haben, oder
   2.    Auflagen nach § 15 Abs. 1 oder 2 nicht nachkommt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

"§ 26

Wer als Veranstalter oder Leiter
   1.    eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder
   2.    eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Da gab es ein recht aktuelles Beispiel in Stuttgart, bei den S21 Demos; eine Teildemo lief aus dem Ruder, die Veranstalter haben rechtzeitig abgebrochen und waren somit nicht mehr verantwortlich.

Problem: Eine Menschenmenge ab einer gewissen Größenordnung in Schach zu halten. Das geht nur mit Ordnern und klaren Ansagen.

Ist also leider nicht alles so einfach wie es scheint...

Das erinnert mich an den Spruch das es in Deutschland keine Revolution geben könnte weil man dazu den Rasen betreten müsste...

Vielleicht ist ein Flasmob doch praktikabler...  ;D
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:19:38
Das erinnert mich an den Spruch das es in Deutschland keine Revolution geben könnte weil man dazu den Rasen betreten müsste...

Vielleicht ist ein Flasmob doch praktikabler...  ;D

Nun, das Zitat stammt angeblich von Stalin oder Lenin - in jedem Fall von einem Kommunisten.

Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:34:52
Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...

Ohne die FDP oder wie ...  :witzig :muah
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:38:09
Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...

Ohne die FDP oder wie ...  :witzig :muah

Da isses wieder...  ::)
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:51:47
Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...

Ohne die FDP oder wie ...  :witzig :muah

Da isses wieder...  ::)

 bunt2
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: Rhaco am Dienstag, 07. Juni 2011 - 21:57:09
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Wann findet der statt?  ;)

Willst du etwa petzen gehen?  ;D ;)

Mit nem flashmob wäre die Polizei vor Ort restlos überfordert...außerdem müssen die sich ja auch wirklich wichtigen Dingen in Brokdorf
widmen...insofern...ich freu mich drauf...  :D ;)
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 07. Juni 2011 - 22:05:53
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Wann findet der statt?  ;)

Willst du etwa petzen gehen?  ;D ;)

Mit nem flashmob wäre die Polizei vor Ort restlos überfordert...außerdem müssen die sich ja auch wirklich wichtigen Dingen in Brokdorf
widmen...insofern...ich freu mich drauf...  :D ;)

staatliche Vorgaben, Begrenzungen bis hin zu deren schlimmsten Form der Zensur haben seit jeher kreative Kräfte und Phantasie freigesetzt, waren oftmals qualitätsbildend.

Harren wir der Dinge, die da kommen sollen.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 08. Juni 2011 - 15:02:49
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Wann findet der statt?  ;)

Willst du etwa petzen gehen?  ;D ;)

Mit nem flashmob wäre die Polizei vor Ort restlos überfordert...außerdem müssen die sich ja auch wirklich wichtigen Dingen in Brokdorf
widmen...insofern...ich freu mich drauf...  :D ;)

staatliche Vorgaben, Begrenzungen bis hin zu deren schlimmsten Form der Zensur haben seit jeher kreative Kräfte und Phantasie freigesetzt, waren oftmals qualitätsbildend.

Harren wir der Dinge, die da kommen sollen.

Ja, aber mich erstaunt, dass die Veranstalter sich nach dem Gespräch mit dem Ordnungsamt nicht kreativ gezeigt haben (@Michael Hein: Nicht das der Farbenumsatz bei Dir jetzt einbricht...  ;D  )

Die Stadt lässt meist mit sich reden und es gäbe sicherlich diverse Zwischenlösungen - Kreativität vorausgesetzt.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: eilandhegel am Freitag, 01. Juli 2011 - 10:40:51
Habe heute wieder an dieses Thema gedacht, als ich folgendes Interview mit Udo Vetter im DLF gehört habe:

http://wissen.dradio.de/facebook-partys-chaos-auf-bestellung.36.de.html?dram:article_id=10992&sid=

ist zwar zum Thema facebook-Partys, beleuchtet aber auch die rechtliche Situation öffentlicher Versammlungen insgesamt.


Persönlich bin ich enttäuscht das die Itzehoer Abiturienten diese Entscheidung so einfach geschluckt haben.
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: electriczorro am Freitag, 01. Juli 2011 - 11:06:19
Habe heute wieder an dieses Thema gedacht, ....

Persönlich bin ich enttäuscht das die Itzehoer Abiturienten diese Entscheidung so einfach geschluckt haben.

Genau! Jetzt wo Du es sagst...

Gab es denn nun irgendwie, irgendwo eine Abi Party ???

LG

Z

P.S: Heute ist letzter Schultag und in der Innenstadt ergeben sich kleine Grüppchen die bereits ein paar Aldi Sechserträger verhaften...  Und das sind keine Abiturienten  ;D ;D ;D :P :-X
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: JonnyWalker am Freitag, 01. Juli 2011 - 12:25:13
Das Einzige,was stattfindet, ist die gemeinsame ABI-Party aller Schulen Samstag Abend in der Eventhalle in der De-Vos-Straße im Wellenkamp
Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: eilandhegel am Freitag, 01. Juli 2011 - 12:34:18
Partymachen und Ballkleider kaufen macht ja auch viel mehr Spass als sich für seine Rechte zu engagieren und Verwaltungsentscheidungen in Frage zu stellen...

Titel: Re: Abschied vom Abi-Umzug
Beitrag von: breughel am Freitag, 01. Juli 2011 - 13:13:27
Das Einzige,was stattfindet, ist die gemeinsame ABI-Party aller Schulen Samstag Abend in der Eventhalle in der De-Vos-Straße im Wellenkamp
Es gab doch schon Abschlussbälle an verschiedenen Orten für die Itzehoer Abiturienten.Dies ist dann noch mal ein für alle Feiertag.