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STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: ae8090 am Freitag, 27. Februar 2009 - 13:59:56
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Gewerkschafter-Privilegien: HHLA ruft Bundesgericht an
Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) wird wegen einer Sonderregelung für Gewerkschafter in ihrem Haustarifvertrag das Bundesarbeitsgericht anrufen. Das sagte eine Sprecherin des Unternehmens am Freitag in Hamburg. Das Hamburger Arbeitsgericht hatte am Vortag entschieden, dass eine Regelung des Tarifvertrags rechtens sei, nach der ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft eine Erholungsbeihilfe von 260 Euro jährlich erhalten können. Um eine grundsätzliche Klärung zu erreichen, ob solche Vereinbarungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hatten beide Seiten einer Sprungrevision zum Bundesarbeitsgericht zugestimmt.
Quelle: abendblatt.de (http://www.abendblatt.de/appl/newsticker2/index.php?channel=ham&module=dpa&id=20493484)
Da bin ich aber gespannt, wie diese Revision (die zwar seitens der HHLA eingereicht wurde, aber offenbar einvernehmlich mit den Gewerkschaften) seitens des Bundesarbeitsgerichtes entschieden wird. Ich würde mich nicht wundern, wenn dem zugestimmt würde (und würde es durchaus begrüßen).
Und was ein etwaiges Urteil dann insgesamt z.B. für das derzeit geltende Tarifrecht bedeutet, ist noch gar nicht abzusehen; evrtl sogar für andere Bereiche, wie z.B Feiertagsregelung:
--> Warum muss der 1. Mai Feiertag sein für Menschen, die gar nicht in einer Gewerkschaft sind?
--> Warum muss Chr. Himmelfahrt für einen Menschen, der nicht der Kirche angehört, Feiertag sein?
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Na, wenn die Gewerkschaften sonst keine Probleme haben ......................
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Hallo,
--> Warum muss der 1. Mai Feiertag sein für Menschen, die gar nicht in einer Gewerkschaft sind?
--> Warum muss Chr. Himmelfahrt für einen Menschen, der nicht der Kirche angehört, Feiertag sein?
Feiertage werden durch Gesetze bestimmt, nicht durch Tarifverträge.
Gruß Martin
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Ich glaub auch, dass der der Vergleich mit den Feiertagen nicht dazu passt.
Die Gewerkschaften haben ein verständliches Interesse daran, die Trittbrettfahrer auszugrenzen. Man muss dazu noch wissen, dass bei der HHLA - als quasi halbstaatlicher Betrieb - ein hoher Prozentsatz der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert ist, eine der letzten Hochburgen der VERDI im Hafen sozusagen. Und bei den Hafenbetrieben gab es - wie anderswo auch - in den letzten Jahren eine zunehmende Unterwanderung und Zersetzung von Tarifen, d.h. Billigkräfte und Leiharbeiter. Da kann es nicht schaden, wenn Gewerkschaften mehr gestärkt werden.
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Mal sehen wenn es heißt gleicher Lohn bei gleicher Arbeit.
Da kann ich dann auch wieder klagen.
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Hallo,
Mal sehen wenn es heißt gleicher Lohn bei gleicher Arbeit.
Darum geht es ja, Gewerkschaftsmitglieder bekommen weniger Geld ausbezahlt als Nichtgewerkschaftsmitglieder.
Gruß Martin