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STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Slartibartfass am Montag, 24. August 2009 - 12:50:27

Titel: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Slartibartfass am Montag, 24. August 2009 - 12:50:27
Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) wird zu den Bundestagswahlen erstmals Wahlbeobachter (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641353,00.html) nach Deutschland entsenden.

Hintergrund ist u.a. die Nichtzulassung einiger kleinerer Parteien.



Die "großen" Parteien kämpfen derweil mal wieder mit harten Bandagen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30969/1.html) und halten sich im Wahlkampf nicht unbedingt an Recht und Ordnung.
Nene, auch im Wahlkampf dürfen die Innenstädte keine rechtsfreien Räume werde, liebe Parteien.  :police:

Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Montag, 24. August 2009 - 13:33:32
Schön blöd, wenn man hier mit einem prinzipiell verfassungswidrigen Wahlzulassungsverfahren wählen lässt. Wenn eine der kleinen Parteien nach der Wahl durchkommt, dann können wir im Winter nochmal wählen, wenn es ganz schlecht läuft.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Albrecht am Montag, 24. August 2009 - 13:51:36
... verfassungswidrigen Wahlzulassungsverfahren ...
Was ist denn verfassungswidrig an dem Zulassungsverfahren?
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Montag, 24. August 2009 - 14:02:10
... verfassungswidrigen Wahlzulassungsverfahren ...
Was ist denn verfassungswidrig an dem Zulassungsverfahren?

Unzureichender Rechtsschutz, den das Grundgesetz zwingend vorschreibt; ein Verwaltungsorgan, das anscheinend keine Möglichkeit kennt, die eigene Entscheidung nach einem Widerspruch des Betroffenen zu revidieren (Hier meinte übrigens einer der Ausschussmitglieder, dass ihre Entscheidung, ähnlich wie eine Gerichtsurteil zu werten ist, was das betreffende Gericht ja auch nicht einfach zurücknehmen könnte. Jedem Juristen stehen bei solch einer Begründung die Haare zu Berge). Nur um mal zwei gravierende Beispiele zu nennen.

Das Verfahren gehört aus meiner Sicht ersatzlos abgeschafft.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Montag, 24. August 2009 - 20:32:59
Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) wird zu den Bundestagswahlen erstmals Wahlbeobachter (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641353,00.html) nach Deutschland entsenden.

Hintergrund ist u.a. die Nichtzulassung einiger kleinerer Parteien.

Die "großen" Parteien kämpfen derweil mal wieder mit harten Bandagen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30969/1.html) und halten sich im Wahlkampf nicht unbedingt an Recht und Ordnung.
Nene, auch im Wahlkampf dürfen die Innenstädte keine rechtsfreien Räume werde, liebe Parteien.  :police:



@ Slarti: Diesen Zusammenhang hat die OSZE m.W. schon vor einiger Zeit bestritten.


ansonsten kann ich mich Albrechts Frage nur anschließen.

In jedem dussligen Brieftaubenzuchtverein gibt es bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen, um in den Vorstand gewählt werden zu können.

Bei jeder Kommunalwahl gibt es solche Regeln, bei jeder Kirchenwahl (die analog den Kommunalwahlen angehalten werden), bei jeder Landtagwahl etc. Und bei Bundestagswahlen soll das plötzlich nicht gelten? Nicht einzusehen.

Sollte es, wie Blubb blubbert*, keinerlei Zulassungsregeln mehr geben (Zitat. "Das Verfahren gehört aus meiner Sicht ersatzlos abgeschafft"), könnte ja noch am Wahltage die von mir einen Tag vorher ins Lebengerufen ae8090-Partei an der Wahl teilnehmen. Wie bitteschön soll das funktionieren? Das kann man im Vatikan machen, wo die Wählerschar durchaus überschaubar ist. Schon bei Liechtenstein dürfte das schwierig werden. Geschweige denn in einem Land mit gut 80 Mio Einwohner/innen.

Die formalen Hürden, an denen einige Parteien gescheitert sind, sind nicht sehr hoch: zB eine Unterschrift der Vorsitzenden. Das wird Frau Pauli (für die ich politisch durchaus einige Sympathien habe!) doch wohl auf die Reihe bekommen.

Unzureichender Rechtsschutz scheidet definitiv auch aus, denn jede abgelehnte Partei und jedem/jeder abgelehnte/n Bewerber/in steht der Rechtsweg offen; wie ja auch derzeit anhängig. Und das für eine Frage solchen Ranges nicht das königlich bayrische Amtsgericht zuständig ist, sollte sich von selbst verstehen.


*@ Blubb: das Wortspiel bot sich hier jetzt an, es war definitiv nicht verletzend gemeint
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Montag, 24. August 2009 - 20:50:11
Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) wird zu den Bundestagswahlen erstmals Wahlbeobachter (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641353,00.html) nach Deutschland entsenden.

Hintergrund ist u.a. die Nichtzulassung einiger kleinerer Parteien.

Die "großen" Parteien kämpfen derweil mal wieder mit harten Bandagen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30969/1.html) und halten sich im Wahlkampf nicht unbedingt an Recht und Ordnung.
Nene, auch im Wahlkampf dürfen die Innenstädte keine rechtsfreien Räume werde, liebe Parteien.  :police:



@ Slarti: Diesen Zusammenhang hat die OSZE m.W. schon vor einiger Zeit bestritten.


ansonsten kann ich mich Albrechts Frage nur anschließen.

In jedem dussligen Brieftaubenzuchtverein gibt es bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen, um in den Vorstand gewählt werden zu können.

Bei jeder Kommunalwahl gibt es solche Regeln, bei jeder Kirchenwahl (die analog den Kommunalwahlen angehalten werden), bei jeder Landtagwahl etc. Und bei Bundestagswahlen soll das plötzlich nicht gelten? Nicht einzusehen.

Sollte es, wie Blubb blubbert*, keinerlei Zulassungsregeln mehr geben (Zitat. "Das Verfahren gehört aus meiner Sicht ersatzlos abgeschafft"), könnte ja noch am Wahltage die von mir einen Tag vorher ins Lebengerufen ae8090-Partei an der Wahl teilnehmen. Wie bitteschön soll das funktionieren? Das kann man im Vatikan machen, wo die Wählerschar durchaus überschaubar ist. Schon bei Liechtenstein dürfte das schwierig werden. Geschweige denn in einem Land mit gut 80 Mio Einwohner/innen.

Die formalen Hürden, an denen einige Parteien gescheitert sind, sind nicht sehr hoch: zB eine Unterschrift der Vorsitzenden. Das wird Frau Pauli (für die ich politisch durchaus einige Sympathien habe!) doch wohl auf die Reihe bekommen.

Unzureichender Rechtsschutz scheidet definitiv auch aus, denn jede abgelehnte Partei und jedem/jeder abgelehnte/n Bewerber/in steht der Rechtsweg offen; wie ja auch derzeit anhängig. Und das für eine Frage solchen Ranges nicht das königlich bayrische Amtsgericht zuständig ist, sollte sich von selbst verstehen.


*@ Blubb: das Wortspiel bot sich hier jetzt an, es war definitiv nicht verletzend gemeint

Ja...äh...Unsinn. Da spricht wirklich die komplette Ahnungslosigkeit. Jetzt ist gerade mal das Eilverfahren anhängig, bei dem die Parteien nur wenig Aussichten auf Erfolg haben, da das BVerfG die Linie fährt, dass man den Rechtsweg nach (!) der Wahl beschreiten soll. Und das ist kein ausreichender Rechtsschutz.

Und die von dir genannte Konstellation ist ja auch an Polemik kaum zu überbieten. Die Parteien, die antreten wollen, reichen bis zum Zeitpunkt xy die Unterlagen ein. Wenn diese vollständig sind, werden sie zur Wahl zugelassen. Und selbst wenn man an diesem Verfahren hängen bleiben will, muss es doch möglich sein, dass der Ausschuss i. S. d. §§ 48, 49 VwVfG die Entscheidung zurücknimmt. Die von mir benannte Begründung ist so haarsträuben wie nur irgendwas.

Des Weiteren wird - aus meiner Sicht - durch das Verfahren das passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt. Ebenso ist der Ausschluss von Parteien zur Wahl ein sehr konkreter Angriff auf die Menschenwürde, denn die UN lässt dem Wahlrecht generell Menschenwürdequalität zukommen.

Übrigens bin ich nicht der Einzige der den unzureichenden Rechtsschutz gegen das Verfahren oder gar das Verfahren an sich anzweifelt: Guckst du hier (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642979,00.html), hier (http://www.abendzeitung.de/politik/124715) und hier (http://de.euronews.net/agenturmeldungen/6397-parteienrechtsexperte-kritisiert-bundeswahlausschuss/)
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Slartibartfass am Montag, 24. August 2009 - 21:21:51
Unzureichender Rechtsschutz scheidet definitiv auch aus, denn jede abgelehnte Partei und jedem/jeder abgelehnte/n Bewerber/in steht der Rechtsweg offen; wie ja auch derzeit anhängig. Und das für eine Frage solchen Ranges nicht das königlich bayrische Amtsgericht zuständig ist, sollte sich von selbst verstehen.
Aber leider erst NACH der Wahl.

"Um so schlimmer sei, dass abgelehnte Parteien vor der Wahl kein Gericht anrufen könnten. Morlok betonte: «Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar – im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss.»"

Und das wäre doch mehr als peinlich...  :-X
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Montag, 24. August 2009 - 22:20:03
Die von mir benannte Begründung ist so haarsträuben wie nur irgendwas.


Und der alte Gevatter Freud liest hier milde lächelnd mit ...
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Montag, 24. August 2009 - 22:24:56
Die von mir benannte Begründung ist so haarsträuben wie nur irgendwas.


Und der alte Gevatter Freud liest hier milde lächelnd mit ...

 ::)
Jaja, die "freudscheste" Fehlleistung aller Zeiten.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 11:07:52
@ Slarti: Diesen Zusammenhang hat die OSZE m.W. schon vor einiger Zeit bestritten.
Laut Bundestag (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/26740202_kw33_osze/index.html) scheint es aber wohl zu stimmen. :police:
Der Webauftritt der OSZE ist mir zu unübersichtlich, um da was zu suche.  ::)
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 11:15:17
M.W. hat auch eher der Bundeswahlleiter, Roderich Egeler, den Zusammenhang bestritten. Und ob man den in der konkreten Frage aktuell für kompetent hält, darf doch eher bezweifelt werden.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 25. August 2009 - 11:35:47
übrigens: Jede/r von Euch ... neee ... von uns kann etwas für die demokratischen Wahlen hier in Deutschland tun und sich als Wahlhelfer/in zur  Verfügung stellen. Wie wäre es damit?

An dieser Stelle noch einmal meinen Respekt vor jenen Menschen, die sich während der Wahltage für die Arbeit in den Wahllokalen ehrenamtlich zur Verfügung stellen und so eine demokratische Wahl erst möglich machen.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 11:36:48
übrigens: Jede/r von Euch ... neee ... von uns kann etwas für die demokratischen Wahlen hier in Deutschland tun und sich als Wahlhelfer/in zur  Verfügung stellen. Wie wäre es damit?

An dieser Stelle noch einmal meinen Respekt vor jenen Menschen, die sich während der Wahltage für die Arbeit in den Wahllokalen ehrenamtlich zur Verfügung stellen und so eine demokratische Wahl erst möglich machen.


Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? Äh, genau, NICHTS!!! Das ändert auch null an der Tatsache, dass das Wahlprüfungsverfahren in großen Teilen als verfassungswidrig anzusehen ist. Da sind wohl auch jemandem die Argumente ausgegangen.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 25. August 2009 - 12:22:20
übrigens: Jede/r von Euch ... neee ... von uns kann etwas für die demokratischen Wahlen hier in Deutschland tun und sich als Wahlhelfer/in zur  Verfügung stellen. Wie wäre es damit?

An dieser Stelle noch einmal meinen Respekt vor jenen Menschen, die sich während der Wahltage für die Arbeit in den Wahllokalen ehrenamtlich zur Verfügung stellen und so eine demokratische Wahl erst möglich machen.


Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? Äh, genau, NICHTS!!! Das ändert auch null an der Tatsache, dass das Wahlprüfungsverfahren in großen Teilen als verfassungswidrig anzusehen ist. Da sind wohl auch jemandem die Argumente ausgegangen.

Da Du der Maßstab aller Dinge zu sein scheinst und sogar beurteilen kannst, ob der Bundeswahlleiter kompetent ist oder nicht, muss es wohl so sein.

Ob das Wahlprüfungsverfahren verfassungswidrig ist oder nicht, stellt in Deutschland allerdings noch immer das Bundesverfassungsgericht fest und nicht ein einzelner Poster in einem lokalen Internetforum. Den Vätern und Müttern unserer Verfassung sei Dank!
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 12:36:35

Da Du der Maßstab aller Dinge zu sein scheinst und sogar beurteilen kannst, ob der Bundeswahlleiter kompetent ist oder nicht, muss es wohl so sein.

Ob das Wahlprüfungsverfahren verfassungswidrig ist oder nicht, stellt in Deutschland allerdings noch immer das Bundesverfassungsgericht fest und nicht ein einzelner Poster in einem lokalen Internetforum. Den Vätern und Müttern unserer Verfassung sei Dank!

Da ich ja nicht Einzige bin der dieser Meinung ist, sondern auch namhafte Verfassungsrechtler, läuft dein Vorwurf ins Leere.
Eben jene Verfassungrechtler halten das Vorgehen von Herrn Egeler auch zumindestens für fragwürdig. Dafür muss man sich nur mal die zweite Sitzung Anfang August anschauen, um zu diesem Schluss zu kommen. Da wirkt er doch sehr überfordert mit der ganzen Situation.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 12:51:09
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 12:54:48
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:

Meinst Du die 5%-Hürde?
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 25. August 2009 - 13:01:43
Vielleicht ist ja sogar unsere Verfassung verfassungswidriGG?
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 13:03:26
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:
Meinst Du die 5%-Hürde?
Nö, die mögliche negative Stimmengewicht.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 13:05:55
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:
Meinst Du die 5%-Hürde?
Nö, die mögliche negative Stimmengewicht.

Jo, das ist bekannt. Soll ja nach der Wahl geändert werden. Bei der kommenden Wahl wird die CDU vorraussichtlich so viele Überhangmandate erreichen, wie noch nie zuvor. Ein Schelm wer darin einen Zusammenhang sieht.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 25. August 2009 - 14:58:27
Zitat
Bundestagswahl
Freie Union und "Die Partei" nicht zur Wahl zugelassen
(5) 25. August 2009, 14:45 Uhr
Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Zulassung zur Bundestagswahl der Partei "Die Freie Union" der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgelehnt. Sie darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.

Dasselbe gelte für die von Redakteuren der Satirezeitschrift „Titanic“ gegründete Partei "Die Partei“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Freien Union sowie einen Eilantrag der "Partei“ jeweils als unzulässig zurück.

Beide Parteien hatten sich dagegen gewandt, dass sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren.

Mehr in Kürze


Quelle: welt.de (http://www.welt.de/politik/article4395194/Freie-Union-und-Die-Partei-nicht-zur-Wahl-zugelassen.html)



aber vermutlich ist das BVerfG ebenfalls inkompetent und verfassungswidrig
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 15:14:33
Zitat
Bundestagswahl
Freie Union und "Die Partei" nicht zur Wahl zugelassen
(5) 25. August 2009, 14:45 Uhr
Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Zulassung zur Bundestagswahl der Partei "Die Freie Union" der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgelehnt. Sie darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.

Dasselbe gelte für die von Redakteuren der Satirezeitschrift „Titanic“ gegründete Partei "Die Partei“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Freien Union sowie einen Eilantrag der "Partei“ jeweils als unzulässig zurück.

Beide Parteien hatten sich dagegen gewandt, dass sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren.

Mehr in Kürze


Quelle: welt.de (http://www.welt.de/politik/article4395194/Freie-Union-und-Die-Partei-nicht-zur-Wahl-zugelassen.html)



aber vermutlich ist das BVerfG ebenfalls inkompetent und verfassungswidrig

Nur der Eilantrag gem. § 32 BverfGG ist abgewiesen worden, womit das BVerfG auch seiner Linie folgt, denn sie verweisen regelmäßig auf den ordentliche Klageweg im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde oder gar eines Organstreitverfahrens. Mit diesem Ergebnis war seitens der Rechtsexperten auch gerechnet worden, was nicht heißt, dass eine Wahlprüfungsbeschwerde oder ein Organstreitverfahren keinen Erfolg hätte. Im Rahmen dessen werden das BverfG aber auch nicht über das Gesetz an sich, sondern nur über die Zulassung bzw. Nichtzulassung entscheiden, bevor das jetzt wieder nicht verstanden wird.

Das sagen die Karlsruher Richter in ihrer Begründung aber auch: "Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, sie könnten im Fall einer Ablehnung von Wahlvorschlägen durch den Bundeswahlausschuss laut Gesetz erst nach der Bundestagswahl tätig werden."
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Albrecht am Dienstag, 25. August 2009 - 18:14:43
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 18:31:48
Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.
Die SPD hätte ändern können.  :police:
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 18:39:37
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.
Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen.

Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu.  

P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 18:43:45
Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.
Die SPD hätte ändern können.  :police:

Was überhaupt der größte Gag an der ganzen Geschichte ist. Aus irgendeinem Grund - der uns wohl für immer verschlossen bleiben wird - macht die SPD hier den großen Rückzieher.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 18:48:50
Die SPD hätte ändern können.  :police:
Was überhaupt der größte Gag an der ganzen Geschichte ist. Aus irgendeinem Grund - der uns wohl für immer verschlossen bleiben wird - macht die SPD hier den großen Rückzieher.
Der Grund ist ganz einfach: Der Koalitionsvertrag. Sie SPD-Abgeordneten konnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, gegen ihn zu verstoßen.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 19:26:42
Jedenfalls droht eine Peinlichkeit allererster Güte, wenn das BVerfG im Nachhinein feststellt, dass die Nichtzulassung diverser Kleinstparteien unzulässig war und dann die Bundestagswahl im schlimmsten Fall wiederholt werden muss. daumenhoch
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 25. August 2009 - 20:50:27
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.
Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen.

Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu.  

P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.

Und wer prüft bitte, ob die notwendigen Unterlagen vollständig und fristgemäß eingegangen sind?

Blubb, sofern ich recht informiert bin, Irrtum vorbehalten, ist genau dieses die Aufgabe des Bundeswahlausschusses. Der hat nichts, aber auch rein gar nichts inhaltlich zu prüfen (sonst würde die Schwachkopfpartei mit N am Anfang sicherlich jedesmal durchfallen!), sondern prüft nach rein formalen Aspekten:
Sind alle Unterlagen eingereicht?
Sind sie fristgemäß eingereicht?
Sind sie vollständig?
Sind sie vollständig ausgefüllt?
etc

Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 26. August 2009 - 01:13:59
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.
Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen.

Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu.  

P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.

Und wer prüft bitte, ob die notwendigen Unterlagen vollständig und fristgemäß eingegangen sind?

Blubb, sofern ich recht informiert bin, Irrtum vorbehalten, ist genau dieses die Aufgabe des Bundeswahlausschusses. Der hat nichts, aber auch rein gar nichts inhaltlich zu prüfen (sonst würde die Schwachkopfpartei mit N am Anfang sicherlich jedesmal durchfallen!), sondern prüft nach rein formalen Aspekten:
Sind alle Unterlagen eingereicht?
Sind sie fristgemäß eingereicht?
Sind sie vollständig?
Sind sie vollständig ausgefüllt?
etc



Dann frage ich mich was die öffentliche Anhörung (deren seriösen Ablauf ich doch erheblich in Zweifel ziehe, was vor allem an dem Auftritt von Herrn Egeler lag) soll und warum der Bundeswahlausschuss nach einem Widerspruch der betroffenen Gruppierung seine Entscheidung nicht zurücknehmen kann. Das ist - so sehe ich das - dann nämlich verfassungrechtlich höchst fragwürdig. Wenn es nämlich möglich wäre, dass der Bundeswahlausschuss zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung revidieren kann, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen, stünde das schon auf einem ganz anderen Blatt und dann würde ich es auch einen Schritt in die richtige Richtung sehen. Das vorliegende Verfahren in Zusammenhang mit dem nicht gegebenem effektivem Rechtsschutz - den es aber zuvorderst geben muss - ist in der Form zu kritisieren.

Generell muss man auch mal sagen, dass einige Konzepte bei der Wahl das Grundgesetz in nicht unerheblicher Weise tangieren, wie z.B. das hier diskutierte Verfahren, die bereits gekippte negative Stimmgwichtung (Überhangmandate) oder auch die Fünf-Prozent-Hürde (für die es jedoch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gab und gibt, die man aber auch in Zweifel ziehen kann). Nicht alles darf man so selbstverständlich hinnehmen, sondern ein ständiges Hinterfragen ist, vor allem in so sensiblen Bereichen, stets von Nöten.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 26. August 2009 - 08:45:54
Ich erspare mir/uns mal den ganzen Zitatensermon - wir wissen worum es geht.

Ich war bei der Anhörung des Bundeswahlauschusses nicht dabei, sondern habe nur ein paar Ausschnitte im TV gesehen. Scheint bei Blubb ja anders gewesen zu sein. Ich glaube es den Ausschussmitglieder allerdings gerne, dass man bei derartig haarsträubenden Begründungen wie "Die übrigen Landesverbände sind noch im Untergrund" bestenfalls Lachkrämpfe bekommt. Wahrscheinlicher jedoch würde ich mich verarscht vorkommen. Und das ist m.E. nachvollziehbar. Offenbar wollten einigen selbsternannte Oberwitzbolde das Forum der Demokratie für misslungene Comedy-Auftritte verunglimpfen.

Derartig verantwortungslos kann man natürlich auch mit Demokratie umgehen, aber man muss sich doch fragen, was diese Menschen bereit sind, einzusetzen, um diese Demokratie vor ihren Feinden (und damit meine ich die NPD genau so wie Teile der Linken, damit meine ich islamistische Extremisten genau so wie den versprengten Haufen deutscher Kaisertreuer etc) zu schützen. Nur eine verantwortlich wahrgenommene Demokratie ist eine starke Demokratie, die auch die notwenden Grundrechte und Freiräume für ihre Bürger udn Bürgerinnen bewahren und schützen kann.

Der Ausschuss, dem, sofern ich recht informiert bin, Vertreter/inen sämtlicher im Bundestag vertretenen Parteien angehören (SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne/B90, Linke - wen vergessen?) hat übrigens folgende Aufgaben:

•Feststellung, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 BWG)
•Feststellung, welche Vereinigungen, die nicht unter § 18 Abs. 4 Nr. 1 BWG fallen und bis zum 90. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind,
•Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste,
•Entscheidung über die Erklärungen über den Ausschluss von der Listenverbindung,
•Abschließende Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl im Wahlgebiet.

Quelle: bundeswahlleiter.de (http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Bundeswahlausschuss.html)

Irgendwer muss ja, genau wie Du, Blubb, es geschrieben hast, feststellen, ob zu einem gewissen Stichtag die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind (entsprechende Zeiten und mit entsprechender Größe im Bundestag oder in den Landtagen, andernfalls: sind alle Formulare ausgefüllt, sind die Unterstützerunterschriften da etc) und dann darüber befinden: Ja, Partei A erfüllt diese Voraussetzungen, Partei B eben nicht. Und. Nix anderes macht der Bundeswahlausschuss.

Natrülich könnte man darüber reden, ob es in Zukunft eine zB einwöchige Nachbesserungsfrist geben kann. Verbesserungsmöglichketen gibt es (fast) überall. Dann hätte Frau Pauli die Möglichkeit gehabt, ihren "Kaiser Wilhelm" noch unter das Formular zu setzen und gut ist.

Andreseits: Nehmen wir mal an, Blubb und ich würden beide um ein öffentliches Amt konkurrieren, sagen wir mal um das des Landrates hier in Steinburg. Blubb möchte politisch für Steinburg dieses, ich jenes. Es gibt eine Frist, zu der die notwendigen Unterlagen eingereicht werden müssen. (zB eine bestimmt Anzahl an Unterstüptzerunterschriften, aber auch ein Nachweis darüber, ob überhaupt das passive Wahlrecht besteht etc). Du Blubb schaffst das natürlich spielend, hast sogar 484 Unterschriften mehr, als gefordert.

Ich schaffe das nur fast, mein Bewerbungsformilar ist unzureichend ausgefüllt und außerdem fehlen 56 Unterschriften.

Ist es nun undemokratisch, würde ich von der Wahl ausgeschlossen? Oder wäre es nicht vielmehr eine klare Benachteilungung von Dir, lieber Blubb, wenn ich trotzdem zugelassen würde. Ich vermute mal, Du wärest sehr erbost, würdest vielleicht sogar vermuten, die Verantwortlichen stünden politisch mir näher. Nachvollziehbar!

Zumal, und das ist mein Hauptargument gegen eine solche "Nachbesserungsfrist": Bekommt die dann jede/r abgelehnte Bewerber/in? Oder nur jene/r, deren/dessen Versäumnisse kleinerer Natur sind? Wer entscheidet dann, was "kleinere Versäumnisse" sind? Hält hier die Willkür nicht fröhlichen Einzug? Zumindest die Möglichkeit derselben?

Nein, der Bundeswahlausschuss macht nichts anders, als festzustellen: Hop oder top, schwarz oder weiß. Der hat die notwendigen Formalia erfüllt und der andere nicht. Fairer geht es schlicht nicht.



übrigens:

Zitat
Städten fehlen nur noch wenige Wahlhelfer
Berlin (dpa) - Ohne sie geht am 27. September gar nichts: In ganz Deutschland werden etwa 630 000 Wahlhelfer benötigt. Vier Wochen vor der Bundestagswahl sind fast alle Posten vergeben, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa ergab. In einigen größeren Städten fehlen zwar noch einige hundert Helfer, doch die Wahlleiter sind zuversichtlich, noch genügend Freiwillige für das Ehrenamt zu finden. Den größten Ansturm auf die Helferstellen gab es in Städten, die die gesetzlich vorgeschriebene Pauschale von 21 Euro aufgestockt haben.

erschienen am 26.08.2009 um 06:56 Uhr
Quelle: welt.de (http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=22204456)

wie das in Eurer jeweiligen Kommune ist, kann ich nicht beurteilen. Bei uns im Dorf macht den Wahlvorstand üblicher- und dankenswerterweise der Gemeinderat (außer bei den Kommunalwahlen natürlich), aber das muss ja nicht überalle so sein und vor allem in Städten ist das so auch gar nicht möglich. Demokratie lebt von bürgerschaftlichen Engagement, von Menschen, die auch sichtbar Verantwortung übernehmen und sich für die Gemeinschaft engagieren. Darum nochmals mein Aufruf: Fragt nach, ob bei Euch noch Wahlhelfer gesucht werden und stellt Euch dafür zur Verfügung.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 26. August 2009 - 09:03:10
Das Problem ist weiterhin, dass jedes andere Verwaltungsorgan seine Entscheidung, die aufgrund von falschen rechtlichen Erwägungen getroffen wurde - was hier mindestens in zwei Fällen relativ klar zu bejahen ist -, im Zuge des §§ 48, 49 VwVfg seine Entscheidung revidieren kann. Beim Bundeswahlausschuss gibt es diese Möglichkeit nicht. Das ist sehr sehr problematisch.
Eine Nachbesserungsfrist zu einem angemessenen Zeitpunkt für alle halte ich auch gar nicht für so fragwürdig. Da reicht ein Hinweis: "Das und das fehlt noch" und dann reicht man es eben nach - sagen wir mal bis drei oder vier Monate vor der Wahl.

Zu dem obigen Problem gesellt sich noch die Tatsache, dass es hier keinen effektiven Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses gibt, was auch bei bei "normalen" Entscheidungen der Verwaltung möglich ist.

Diese beiden Makel plus den Auftritt von Herrn Egeler im konkreten Fall - was ich vor allem auf die zweite Anhörung Anfang August beziehe - lassen bei mir doch erhebliche Zweifel aufkommen, ob dieses Verfahren so in Ordnung (Ich sehe hier auch eine Willkür- und Missbrauchsanfälligkeit) ist. Zumal Du ja richtig erkannt hast, dass es irgendeine Form der Zulassung zur Wahl geben muss, aber so geht das nicht, denn das ist aktuell nämlich genau das, was du bestreitest: Undemokratisch.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 26. August 2009 - 11:00:47
...
Zumal Du ja richtig erkannt hast, dass es irgendeine Form der Zulassung zur Wahl geben muss, aber so geht das nicht, denn das ist aktuell nämlich genau das, was du bestreitest: Undemokratisch.

schön zu lesen, dass Dich Argumente offenbar überzeugen und Du von Deiner Forderung nach ersatzloser Streichung des Zulassungsverfahrens abrückst. Jedoch muss ich entschieden Deiner Aussage widersprechen, dass dieses Vorghehen undemokratisch sei. Mitnichten! Alles außer reinem Formalismus wäre in der Tat fragwürdig. Aber der Ausschuss prüft rein formal übrigens: in allen (sic!) Fällen.

Du unterstellst, in zwei Fällen habe er nicht rein formal entschieden. Bitte Butter bei die Fische: Welche beiden Fälle? Mit welcher Begründung bei welcher Sachlage wurde welcher Bewerber abgelehnt?

Ferner: Warum ein Ausschuss nicht nicht irgendein Verwaltungsbeamter? Genau deshalb, weil es zum Wesen der Demokratie gehört, dass solche Dinge öffentlich geschehen; zB damit wir hier darüber diskutieren können. Wäre ein einzelner Verwaltungsbeamter damit betraut, säße er in seinem Amtskämmerlein, würde einen entsprechenden Bescheid versenden und die Öffentlichkeit könnte dann nur über die Pressemitteilung der betroffenen Partei / des betroffenen Einzelkandidaten informiert werden. Ganz ehrlich Blubb: Möchtest Du Dich in einer Frage solchen Ranges auf die Pressemitteilung beispielsweise der NPD verlassen? Ich lieber nicht.

Zum Thema Rechtsschutz: Du meinst sicherlich die Klagemöglichkeit. Albrecht hatte schon sehr einleuchtend dargelegt, warum das erst nach einer Wahl geht: Mann müsste sonst Jahre vor einer Wahl mit dem Zulassungsverfahren beginnen, damit der Instanzenweg gewahrt bleiben kann. Nee, so haut dsas nicht hin. Die Wahl ist am 27. September, die zweite Sitzung des Bundeswahlausschusses war, wie du korrekt schreibst im August. Das ist schon wesentlich weniger als die von Dir geforderten drei bis vier Monate. Legten wir die zugrunde, hätte der Wahlausschuss im Mai tagen müssen, was im Klartext bedeutet, dass die betreffenden Parteien wesentlich weniger Zeit gehabt hätten, die geforderten Auflagen zu erfüllen. Ist das tatsächlich Dein Anliegen? Kleinen und vielleicht politisch unerfahrenen Parteiel den Zugang dadurch zu erschweren, dass sie weniger Zeit haben?

Und zum Klageweg als solchem: Ja, das kommt erst nach der Wahl. Mit der Gefahr, dass das BVerfG die Wahl am Ende und im Nachhinein für ungütig erklärt und sie wiederholt werden muss. Und falls Du jetzt argumentieren willst: Ach das machen die doch nicht, eine Krähe hackt der anderen schließlich kein Auge aus. Sei Dir da man nicht so sicher. Das BVerfG hat schon so manches Mal zum Ärger der Regierenden in Bonn und jetzt Berlin seine Unabhängigkeit bewiesen.

Und einen Präzedensfall gäbe es schließlich ja auch, zwar nicht auf Bundes- aber auf Landesebene. In Hamburg wurde in den 80er Jahren vom Hamburgischen Verfassungsgericht eine Bürgerschaftswahl einmal für Verfassungswidrig erkärt, weil eine Parteil (es war die CDU) gegen demokratische Grundregeln bei der Aufstellung der Listenkandidaten verstoßen hatte. Die Bürgerschaft wurde komplett neu gewählt.

Das hat den Hamburgischen Staat jede Menge Geld gekostet. Ja, Demokratie ist teuer. Keine Demokratie ist noch teurer!
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 26. August 2009 - 11:40:26
Eine Nachbesserungsfrist zu einem angemessenen Zeitpunkt für alle halte ich auch gar nicht für so fragwürdig. Da reicht ein Hinweis: "Das und das fehlt noch" und dann reicht man es eben nach - sagen wir mal bis drei oder vier Monate vor der Wahl.
Bei rechtzeitigem Einreichen der erforderlichen Unterlagen vor Ultimo wird auch auf fehlerhafte Unterlagen hingewiesen und um Nachbesserung gebeten. Wenn die Unterlagen allerdings erst 5 Minuten vor Abgabeschluss eingereicht werden, ist eine Vorprüfung und Korrektur eben nicht mehr möglich. Das war die Situation bei der Einreichung der Landesliste der Pauly-Partei in Bayern.

Der Bundeswahlausschuss hatte die Partei zur Bundestagswahl zugelassen. Es wurde aber nur in Bayern eine Landesliste eingereicht, da in allen anderen Ländern die erforderlichen Unterschriften nicht erreicht wurden. Gegen die Zulassung der Landesliste durch den Landeswahlausschuss hat sich Pauly an den Bundeswahlausschuss gewandt, der die Nichtzulassung der Landesliste wegen Unvollständigkeit bestätigte.

In einem Eilverfahren vor dem Verfassungsgericht über die Zulassung zu entscheiden, kann eine Wahl genauso ungültig werden, wenn nämlich im Hauptverfahren anders entschieden wird.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 26. August 2009 - 15:06:47
A. Ich habe nicht behauptet, dass es sich beim Bundeswahlausschuss um irgendeinen Verwaltungsbeamten handelt, sondern um einen Teil der Verwaltung, zumindest aber der Exekutive. So wären z.B. Verwaltungsverfahrensvorschriften analog anwendbar. Bei einem anderen Schluss, würde man entweder auf einen unzulässigen Bruch der Gewaltenteilung kommen oder zur Schaffung eines in Art. 101 GG verbotenen Ausnahmegerichtes. Oder zu welchem Teil der staatlichen Gewalt gehört der Bundeswahlausschuss sonst?

B. Ich habe nicht gesagt, dass man aufgrund von inhaltlichen Gründen, sondern aufgrund falscher rechtlicher Erwägungen entscheiden hat. Im Fall der Partei "Die Partei" wurde dieser der Parteistatus aberkannt, und das aufgrund eines ominösen Faxes und obwohl man seitens der Partei darlegen konnte, dass die Voraussetzungen der Parteieigenschaft vorliegen. Dabei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, sprich wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss die Verwaltung zu einer positiven Entscheidung kommen. Eine Ermessenentscheidung ist nicht gegeben. Nun hätte man aber in analoger Anwendung der §§ 48, 49 VwVfg seitens des Ausschusses zu einer anderen Entscheidung kommen müssen. Dies ist aber nicht geschehen.
Im Fall der Freien Union ging es um die Nachholung der Unterschrift von Frau Pauli. unter die Zulassung der Landesliste in Bayern. Diese wäre, und da bin ich - wie in einem der obigen Links beschrieben - nicht allein, durchaus möglich gewesen. Hier wurden also in zwei Fällen die Rechtslage verkannt, d.h. man handelte rechtswidrig.

C. Albrecht hat eigentlich schon das Problem des fehlenden effektiven Rechtschutzes erkannt, denn das Eilverfahren kann einen solchen gar nicht bieten. Dafür musste man theoretisch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein - für solche Fälle - eigenes Verfahren schaffen, denn dieses gibt es nicht. Dafür braucht man einen Instanzenzug auch nicht zu installieren, denn dafür gibt es eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung, nämlich die ordnungsgemäße Druchführung der Wahl. Andere Verfahren, wie z.B. das Parteiverbotsverfahren oder die Verfassungsbeschwerde, enthalten auch keinen Instanzenzug und sind trotzdem ein effektiver Rechtsschutz. Nur ein eigenes Verfahren für Nichtzulassung von Parteien zur Bundestagswahl schafft Rechtssicherheit und sit somit ein effektiver Rechtsschutz.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 29. Oktober 2009 - 23:03:53
Gestern habe ich einen exzellenten Artikel (http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EED4AA685583F4885AEA68865308D8F44~ATpl~Ecommon~Scontent.html) von Martin Morlok (http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Morlok) gefunden - zugegebenermaßen mit auch mir unbekannten Fakten und Lösungen für das Problem.
Titel: Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
Beitrag von: Martin100 am Freitag, 30. Oktober 2009 - 06:22:09
Hallo,

Hallo,

Gestern habe ich einen exzellenten Artikel (http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EED4AA685583F4885AEA68865308D8F44~ATpl~Ecommon~Scontent.html) von Martin Morlok (http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Morlok) gefunden - zugegebenermaßen mit auch mir unbekannten Fakten und Lösungen für das Problem.

das in Kiel eine Regierung an der Macht ist an die nicht die Mehrheit der Stimmen hat, hat die OSZE
wohl noch nicht mit bekommen :-)

Normalerweise müßten Nachts alle auf den HC Hochhäusern stehen und "Allah-u-Akhbar" rufen.

Gruß Martin