ITZEHOE-LIVE
VERSCHIEDENES => UNTERHALTUNG => Thema gestartet von: nic1980 am Mittwoch, 08. Juli 2009 - 19:30:32
-
Folgendes...
würde gern ein Konzept erstellen um jemanden davon zu überzeugen das er uns "nehmen" sollte.
Momentan ist die Örtlichkeit noch verpachtet und läuft echt fürn A****.
Nun meine Frage: Wenn ich dem Besitzer das Konzept vorlege, er mich ablehnt und dem jetzigen Pächter tipps aus meinem erstellten Konzept "Flüstert" und der jetzige Pächter diese im nächsten Jahr umsetzt.
Ist das gegen das Recht?
Da es immerhin ja meine Ideen sind.
Weiss ja nicht ob son Konzept und Auszüge von dem Besitzer an dritte weitergeben werden dürfen.
-
Hinterlege Deine Idee bei einem Anwalt , weise den Pächter aber darauf hin !
-
ist das mit kosten verbunden? weisst das zufällig auch noch? :P
-
Ich glaube, dass es bei solchen Angelegenheiten immer ein Risiko gibt, gegen das man sich nicht absichern kann. Ein "Urheberrecht" für Dein Konzept wird sich ja kaum irgendwo sichern lassen. Die Kunst besteht auch darin das Angebot so zu gestalten, dass der Kunde anbeißt ohne zu viele Details zu kennen. Bloss nichts von Deinem know-how verraten. So halte ich es zumindest bei Aquisen.
-
Ich glaube, dass es bei solchen Angelegenheiten immer ein Risiko gibt, gegen das man sich nicht absichern kann. Ein "Urheberrecht" für Dein Konzept wird sich ja kaum irgendwo sichern lassen. Die Kunst besteht auch darin das Angebot so zu gestalten, dass der Kunde anbeißt ohne zu viele Details zu kennen. Bloss nichts von Deinem know-how verraten. So halte ich es zumindest bei Aquisen.
Richtig Capitano, aber es genügt als Abschreckung ( normalerweise)
Mit dem Anwalt kann man über eine gewisse Zeit für gratis sprechen,
wenn es länger als die vereinbarte Frist dauert, hast Du vorher mit ihm ausgehandelt,
was es dann kostet !
-
Gleich am Anfang schon einen Anwalt im Hintergrund zu haben ist aber nicht unbedingt vertrauensfördernd, um einen Auftrag zu bekommen.
-
Gleich am Anfang schon einen Anwalt im Hintergrund zu haben ist aber nicht unbedingt vertrauensfördernd, um einen Auftrag zu bekommen.
Das finde ich auch nicht schön, aber ich hatte das in meinem AGB ,
stand auch auf jedem meiner Konzepte, Entwürfe und Strategien.
Anders kannst Du, wenn Du geistiges Eigentum verkaufen willst , nicht überleben ! :-\
-
so viel weiter bin ich nun auch nicht.... ::)
wie ist den das nun wenn wer was umsetzt was im meinem konzept aufgeführt ist?
-
so viel weiter bin ich nun auch nicht.... ::)
wie ist den das nun wenn wer was umsetzt was im meinem konzept aufgeführt ist?
Das ist schwierig, weil Du es dann nachweisen musst, ob es sich exact um die Umsetzung deiner Idee
handelt. Da genügen schon kleine Abweichungen.
Deswegen mein Rat, Abschreckung durch Klares daraufhinweisen, das Du Deine Idee hinterlegt hast.
Soweit ich weiss, kann man eine Idee nicht schützen !
Aber : Fachlüüd frogen ! Frag`(Dochmal die Maus) dochmal Blubb !
-
Aber : Fachlüüd frogen ! Frag`(Dochmal die Maus) dochmal Blubb !
Seit wann bin ich die allwissende Auskunft? ;)
-
Aber : Fachlüüd frogen ! Frag`(Dochmal die Maus) dochmal Blubb !
Seit wann bin ich die allwissende Auskunft? ;)
Dachte ich doch : Hier werden Sie geholfen ! :lach
-
Also nur so viel. Was bisher gesagt wurde, ist alles ganz richtig. Die reine Idee ist NICHT (!!!!!) durch das Urheberrecht geschützt, denn es fällt nicht in den Schutzbereich des UrhG. Das Konzept lässt sich also nicht monopolisieren. Eine Hinterlegung bei einem Anwalt hilft da wenig. Ich weiß nicht mal, ob es überhaupt jemanden abschreckt, denn wer sich auskennt lässt sich dadruch nicht aufhalten.
Nur das Geschriebene, welches das Konzept beschreibt ist dadurch geschützt. Ebenso lassen sich die Namen für das markenrechtlich Konzept schützen lassen. Mehr aber auch nicht.
Es müsste aber möglich sein, sich die Idee an sich bei Vorlage der Schriftform des Konzeptes durch einen Vertrag schützen zu lassen. Da müsste man aber mal einen Anwalt aufsuchen, weil ich keine konkrete Ahnung habe.
-
@ Blubb
Das ist auch genau meine Erfahrung,
Abschreckung klappt meistens, weil die Leute nicht informiert sind,
triffst Du aber auf einen cleveren, hast Du keine Chance,
wenn Du aber gleich mit einem Vertrag kommst, hast Du verloren .
Ebenfalls meine leidvolle Erfahrung !
-
@ Blubb
Das ist auch genau meine Erfahrung,
Abschreckung klappt meistens, weil die Leute nicht informiert sind,
triffst Du aber auf einen cleveren, hast Du keine Chance,
wenn Du aber gleich mit einem Vertrag kommst, hast Du verloren .
Ebenfalls meine leidvolle Erfahrung !
So ist es. Wer es nur erzählt, muss eben damit rechnen, dass der Gegenüber sich die Idee zu eigen macht. Wie gesagt, zu einem Anwalt gehen und sich genau informieren. Das kostet zwar Geld, aber man ist definitiv auf der sicheren Seite und ich denke das Geld ist, auf die Zukunft gesehen, gut angelegt,
-
Gibt aber auch noch eine andere Variante, di immer gern genommen wird,
für einen Konzern (Capitano wohlbekannt)
hatte ich ein komplettes Geschäftshaus Beschilderungskonzept incl.Angebot
erstellt.
Gesamtentwurf , Ausführung, Graphik, Kosten.
Ablehnung, Ausführung exact nach meinen Vorlagen von einer anderen Firma,
Kunde war für mich erledigt, Prozess angestrengt, verloren .
Tja. Nic. nun bist Du so klug als wie zuvor !
-
Tja. Nic. nun bist Du so klug als wie zuvor !
Naja, ganz so ist es ja nicht. Er weiß, dass er seine Idee nicht schützen lassen kann und sie auch nicht unter das Urheberrecht fällt. Allenfalls das schriftlich niedergelegte.
Er weiß auch, dass er das Konzept so schlau verkaufen muss, das dieses seinen Gegenüber zwar interessiert, diesen aber nicht dazu verleitet, die Idee für eigene Zwecke zu nutzen.
Und er weiß jetzt auch, dass es ratsam ist vorher einen Anwalt mit seinem Besuch zu beglücken. ;)
-
Hallo,
mal einen Blick in das Gebrauchsmustergesetz werfen.
Gruß Martin
-
Hallo,
mal einen Blick in das Gebrauchsmustergesetz werfen.
Gruß Martin
Das ist ebenso nicht anwendbar.
-
Hier mal gucken:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/management/tipps/betriebspraxis/ideen-schuetzen-und-freilassen.html
-
@Blubb
Völlig richtig, das Gebrauchsmuster Schutz Gesetz ist NICHT anwendbar.
weil man eine Idee nicht schützen lassen kann .
@DrKloebner
Der Link war sehr hilfreich.
Aber selbst der Weg über den Notar bietet letztendlich keine endgültige Sicherheit,
vorallem dann nicht, wenn der "Dieb" die Idee abwandelt . :-\
Dann kommt noch die Beweisführung dazu, welcher Schaden einem durch
den Diebstahl einer nicht durchgeführten Idee entstanden ist ! Das wird endlos !
-
@Blubb
Völlig richtig, das Gebrauchsmuster Schutz Gesetz ist NICHT anwendbar.
weil man eine Idee nicht schützen lassen kann .
Das ist sogar fast genau richtig. Das Gebrauchmusterschutzgesetz gilt nur für solche Dinge, die auch beim Patentamt anzumelden sind. Und weiterhin nimmt § 1 II Nr. 3 GebrMG ein Konzept eindeutig vom Gebrauchmusterschutzgesetz aus.