ITZEHOE-LIVE
VERSCHIEDENES => TIER & WIR => Thema gestartet von: Katja am Sonntag, 11. Oktober 2009 - 11:11:31
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Ob ich wütend oder traurig sein soll, weiß ich noch nicht, aber wieder einmal bin ich unangenehm berührt davon, was Menschen Tieren antun können.
Am vergangenen Freitagnachmittag bekam ich zwei ca. 3 Wochen junge Katzenbabys gebracht, die jemand in einer Komposttonne entsorgt hatte.
Nicht, die Tatsache, daß sich jemand seiner Katzenbabys entledigen wollte, schockiert mich, sondern der Fakt, daß diese Babys dort verrotten sollten - elendig verhungern, denn alleine essen können sie noch nicht und alleine herausgekommen wäre sie auch nicht.
Am Montag werde ich Anzeige wegen Tierquälerei erstatten - und vielleicht habe ich ja dieses Mal Aussicht auf Erfolg - immerhin kenne ich den Vornamen und die ungefähre Adresse dessen, der sich der Tiere entledigen wollte.
Dieser Drecksack kann sich freuen, daß meine Tiere mich brauchen, sonst wäre mir eine Anzeige wegen Körperverletzung völlig schnurz.
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wenn ich soetwas lese werde ich jedesmal richtig "WÜTEND" um nicht zu sagen ich könnte "KOT..."
sich an schwachen lebewesen zu vergreifen die sich nicht wehren können.
ich hoffe du hast glück mit deiner anzeige und der/die "DRECKS.." wird zur rechenschafft gezogen
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@Katja, ich wünsche und hoffe, das Du Erfolg hast !
Ich fürchte aber, es gibt nur eine Geldstrafe dafür ! >:(
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@Katja, ich wünsche und hoffe, das Du Erfolg hast !
Ich fürchte aber, es gibt nur eine Geldstrafe dafür ! >:(
Naja, Zwangsarbeit im Steinbruch wäre dann doch ein wenig ... nun ja, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
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Es gibt noch eine Menge mehr Nuancen zwischen Geldstrafe und Zwangsarbeit.
Das TSchG gibt ganz "klare" Straf- und Bußgeldvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Allerdings sieht §223 BGB auch nichts anderes vor
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Na, dann hoffe ich doch auf eine Haftstrafe ohne Bewährung ! >:D
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Wenn der/die Täter/in sich vorher nichts in dieser Richtung zu schulden hat kommen lassen wirds kaum mehr sein als eine Geldstrafe. Und auch das nur, wenn man es dem/der Übeltäter/in auch beweisen kann.
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Hier mal eines der beiden Wegwerf-Babys
(http://www.itzehoe-live.net/gallery/7/97_14_10_09_7_33_10.jpeg)
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Katja, mach das Foto weg ! :-*
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Am Sonntag starb das erste Baby - heute das andere (vom Foto)!
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Am Sonntag starb das erste Baby - heute das andere (vom Foto)!
Das tut mir leid, ich dachte es wäre übern Berg, da war deine Skepsis doch wieder angebracht.
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das tut mir so leid!
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habe selber drei katzen ich hoffe und drücke fest die daumen das das mit der anzeige noch zu einem ergebnis führt. :'(