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STADT - LAND - STÖR => NEUES AUS ALLER WELT => Thema gestartet von: ae8090 am Donnerstag, 26. August 2010 - 22:24:29

Titel: Arbeitsrecht
Beitrag von: ae8090 am Donnerstag, 26. August 2010 - 22:24:29
Zitat
„Arschloch“
Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kunden seiner Spedition mehrfach „Arschloch“ sagt, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine bessere Werbung für Zeitarbeit als solche Urteile gibt es nicht.
Quelle und kompletter Artikel: faz.net (http://www.faz.net/s/Rub58EBCDAAD2C04B7F941FA15200727E44/Doc~EB9DC81468FD0422FA2B15A21035991B5~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Da rufe ich dem Richter doch mal ein herzliches "Arschloch" zu!
Titel: Re: Arbeitsrecht
Beitrag von: Katja am Freitag, 27. August 2010 - 07:46:51
Aaaah ja! Gut zu wissen - denn es gibt oft Menschen, die ich 'Arschloch' nennen möchte!

Es ist unglaublich! Dieses Urteil könnte auch gut in eine neue Rubrik passen: Stilblüten der deutschen Rechtsprechung! Ich hätte da auch so einen Fall...

Titel: Re: Arbeitsrecht
Beitrag von: Sanni am Freitag, 27. August 2010 - 08:13:53
Aaaah ja! Gut zu wissen - denn es gibt oft Menschen, die ich 'Arschloch' nennen möchte!

Aaaaaber Du arbeitest nicht im Steinbruch und hast auch keinen so geringen Lohn von nur
2000 Euronen im Monat und damit biste kein Prolet - DU darfst das nicht ungestraft sagen  :police:
Titel: Re: Arbeitsrecht
Beitrag von: Paul Schrader am Freitag, 27. August 2010 - 08:40:35
Aaaaaber Du arbeitest nicht im Steinbruch und hast auch keinen so geringen Lohn von nur
2000 Euronen im Monat und damit biste kein Prolet - DU darfst das nicht ungestraft sagen  :police:

Du redest hoffentlich von einem Bruttolohn, oder?