ITZEHOE-LIVE

VERSCHIEDENES => SPASS BEISEITE => Thema gestartet von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:16:48

Titel: Hebesatz
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:16:48
Es ist ja nicht so, daß der gestrige Abend mich nicht zum Nachdenken gebracht hätte - NEIN, ich will NICHT BM werden, aber Lösungen für Rätsel/Probleme zu finden, mag ich sehr (wenn sie knifflig sind)

Nun denke ich seit heute morgen über folgendes nach:

Kann eine Gemeinde den Hebesatz mit unterschiedlichen Multiplikatoren erheben?

Meine Idee wäre, den Hebesatz für leerstehende Gewerbeobjekte höher anzusetzen, als ein vermietetes Objekt.

Blubb - wäre das eine Knobelaufgabe für Dich? Ist das theoretisch rechtlich haltbar?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Paul Schrader am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:21:55
Dagegen könnte der Gleichheitssatz "ius respicit aequitatem" sprechen.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:34:53
Spontan würde ich sagen, dass es gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 GG verstößt.
Wissen tu es ich nicht, was auch damit zusammenhängt, dass das deutsche Gewerbesteuerrecht...nun ja...doch deutlich gewöhnungsbedürftig ist. Aber kraft meiner unendlichen Güte werde ich das mal nachforschen, wenn ich Zeit habe. ;)
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:39:33
Ich wußte, daß ich mich auf Dich verlassen kann, Blubb!  :-*
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:48:24
Wird schon durch das Gesetz ausgeschlossen. § 16 Abs. 4 Gewerbesteuergesetz sagt, dass der Hebesatz für alle Unternehmen in der Gemeinde der gleiche sein muss.

Oder um mal aus dem Gesetz (http://bundesrecht.juris.de/gewstg/__16.html) direkt zu zitieren:

4) Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein.

Ziemlich wenig Interpretionsspielraum.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:50:05
Okay, so eben nicht...

Aber vielleicht so: sieht das Gesetz eine Regelung zur außergewöhnlichen Rückerstattung vor?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:52:09
Der Grund dafür wäre welcher? Wer soll zurückerstatten?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: wutz am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:54:36
Grübel. Was hat die Gewerbesteuer mit Leerständen zu tun?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:58:41
Wo war hier von Gewerbesteuer die Rede? Habe ich etwas überlesen?

Ich ging davon aus, da Katja vom Hebesatz sprach, den sich so ausdrücklich nur aus dem Gewerbesteuerrecht kenne. Vielleicht meint sie ja auch einfach was anderes.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: wutz am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:06:01
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewinn berechnet.
Hebesatz sagt man auch bei der Grundsteuer.


Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:14:31
Okay, dann will ich mal konkretisieren:

Angenommen, die Gemeinde möchte die Besitzer leerstehender Gewerbeobjekte ein bißchen intensiver dazu auffordern, doch endlich zu vermieten (sammama ;) so nach 1 -2 Jahren).
Wenn sie es nicht machen, könnten sie (nach meiner Idee) mit einem höheren Hebesatz bei der Grundsteuerbemessung vielleicht 'überredet' werden.

Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:15:04
Wie die Gewerbesteuer berechnet wird, weiß ich wohl. Grundsteuer hatte ich noch nicht. ;) Aber da haben wir alle ein wenig etwas über die Gewerbesteuer gelernt, nicht wahr?!

In § 25 Abs. 4 des Grundsteuergesetzes (http://bundesrecht.juris.de/grstg_1973/__25.html) steht aber auch nicht sehr viel anderes:

(4) Der Hebesatz muß jeweils einheitlich sein

1. für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft;
2. für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke.

Was anderes hätte ich auch nicht erwartet, denn ein unterschiedlicher Hebesatz in der Gemeinde verstößt wohl, wie bereits gesagt, gegen Art. 3 GG.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:19:06
Dann frage ich eben mal so (immer den Plan B noch im Kopf)

Wäre es möglich, einheitlich einen Hebesatz zu benennen, um dann Eigentümern genutzter Objekte einen Teil wieder zu erstatten?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Capitano am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:20:53
Warum sollte eine Gemeinde eine zuvor erhobene Steuer wieder erstatten?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: wutz am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:21:03
Ich denke auch, dass es so nicht geht.
Mit den Vermietern reden. In der heutigen Zeit kann ich dieses Leute nicht verstehen. Es ist doch besser weniger Miete zu erzielen, als gar keine, und, wie gehabt, z.B. einen Rohrbruch zu riskieren.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:23:46
Das wäre ja nichts anderes als eine versteckte unterschiedliche Festsetzung des Hebesatzes nach § 25 IV GrStG. Außerdem lauert auch hier wieder der Art. 3 GG.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:26:30
Angesichts der vielen Leerstände in der Stadt und dem scheinbaren Unwillen der Eigentümer etwas dagegen zu tun (Mietpreise sind zum Teil unrealistisch hoch!) könnte man vielleicht mit hohen Grundsteuern für nicht genutzte Gewerbeimmobilien einen 'Anreiz' dafür geben, den Mietzins noch einmal wohlwollend zu überdenken.

Wenn eine unterschiedliche Besteuerung ungesetzlich ist, wäre eine einheitlich hohe Abgabe denkbar, wenn dann die Eigentümer genutzter Immobilien dafür einen Teil zurück bekommt.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Capitano am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:27:19
Aber vielleicht könnte die Stadt ja eine Art Leerstandsabgabe beschließen.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:34:08
Super Idee, Capitano! Laß' und diesen Faden weiterspinnen und die Frage an die Herren aus der Politik richten!
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:40:09
Verstehe ich das richtig? Ihr wollte eine Abgabe für Immobilien in einer Gemeinde erheben und davon dann einen Teil an Eigentümer zurückgeben, die ihre Immobilie vermietet haben?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Capitano am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:47:21
Ob das steuerrechtlich- als eine Art Strafsteuer - überhaupt so machbar ist weiß ich nicht. Ich glaub auch nicht, dass es dafür jemals eine Mehrheit im Itzehoer Senat geben würde.

Aber der Ansatz bzw. die Überlegung ist gut, den Immobilienbesitzern, die über lange Zeit nicht vermieten, mal etwas auf die Füsse zu treten.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Slartibartfass am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:49:55
Aber der Ansatz bzw. die Überlegung ist gut, den Immobilienbesitzern, die über lange Zeit nicht vermieten, mal etwas auf die Füsse zu treten.
Die Immobilienbesitzer, die keinen Mieter finden, werden als noch mit einer "Strafsteuer" belegt?
Finde ich nicht richtig.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: wutz am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:53:22
Aber der Ansatz bzw. die Überlegung ist gut, den Immobilienbesitzern, die über lange Zeit nicht vermieten, mal etwas auf die Füsse zu treten.
Die Immobilienbesitzer, die keinen Mieter finden, werden als noch mit einer "Strafsteuer" belegt?
Finde ich nicht richtig.

Nicht finden? Das ist nicht dein Ernst!
Es ist doch ein offenes Geheimniss, dass z.B. das HC so horende Mieten verlangt, die kein Unternehmen erwirtschaften kann. Diesen Grund für Leerstände habe alle drei Kandidaten bestätigt.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:55:04
Außerdem würde das gar nicht gehen. Zunächst wüsste ich nicht, woraus sich das Recht für eine Gemeinde ergäbe, eine solche Steuer zu erheben.
Ein weiteres Problem wäre, dass eine solche "Abgabe", wie Katja sie hier anscheinend angedacht hat, in Nähe zur Grundsteuer stünde und ich mich dunkel erinnere, dass man keine Steuer erheben dürfte, die z.B. nur eine weitere Grundsteuer wäre.

Ich bitte da mal um nähere Ausführungen.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Slartibartfass am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 23:44:28
Immobilienbesitzer, die keinen Mieter finden, werden als noch mit einer "Strafsteuer" belegt?
Finde ich nicht richtig.
Nicht finden? Das ist nicht dein Ernst!
Es ist doch ein offenes Geheimniss, dass z.B. das HC so horende Mieten verlangt, die kein Unternehmen erwirtschaften kann. Diesen Grund für Leerstände habe alle drei Kandidaten bestätigt.
Wenn ich mir die ganzen Leerstände ansehe, dann frage ich mich, woher die ganzen Mieter kommen sollen. Klar, das HC mag zu teuer sein, genau wie auch Ex-Karstadt und viele Läden in der Innenstadt. Aber ALLE Leerstände auf die hohen Mieten zu schieben ist irgendwie zu einfach. Für Häuser, die Maklerfirmen gehören mag es an den zu hohen Mieten liegen, aber nicht für alle Leerstände in Itzehoe.
Es ist ja nicht so, dass Itzehoe die einzige Stadt mit Leerständen ist, oder dass 100 potentielle Geschäftsführer zu wenig Geld für die Ladenmiete in Itzehoe haben und stattdessen ein Ladenlokal in, äh ja, wo denn eigentlich, mieten?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 19. Februar 2010 - 00:29:35
Ein Grund (von sicherlich mehreren) bei den Leerständen mag auch die Möglichkeit der Verlustabschreibung sein.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 19. Februar 2010 - 08:44:30
Grundsätzlich kann ich den Ansatz von Katja nachvollziehen, ein staatliches Steuerinstrument zu entwickeln, um dem Leerstand entgegenzuwirken und Anreize zu schaffen, neu zu vermieten.

Das oftmals in der Vergangenheit in Deutschland praktizierte Mittel waren Subventionen, direkte finanzielle Anreize. Das hat insgesamt Auswüchs angenommen (Wahlen hat allzu häufig jener gewonnen, der die höchsten finanziellen Zuwendungen versprochen hat - wie im alten Rom, da war das auch schon so. Begünstigt waren dort einerseits vor allem die reiche Oberschicht und andrerseits die verarmte Unterschicht - so wurden schon im Imperium Romanum Wahlen gewonnen und ein Schelm, der jetzt Parallelen entdeckt!), die nicht mehr finanzierbar sind. Wir sehen immer mehr, das wir unsere Volkswirtschaft damit schlicht vor die Wand fahren.

Aber man kann ja auch andersrum denken. Nun bin ich kein Experte in Steuerrecht, ich weiß nicht, wie lange a. Privatpersonen und Einzelunternehmer und b. Kapitalgesellschaften (was ich steuerlich und auch in anderen Dingen - z.B. GEZ - durchaus unterscheiden würde) Leerstände von Immobilien steuerlich geltend machen können, um bilanziell besser dazustehen. Aber evtl. könnte man hier ansetzen z.B. damit, dass die vormals erzielte Miete (bzw. bei Neuobjekten die erhoffte Miete) nur ein Jahr lang voll abzugsfähig ist, im zweiten Jahr nur noch beispielsweise  zu zwei Dritteln, im dritten Jahr nur noch ein Drittel und ab dem vierten Jahr gar nicht mehr (für Kapitalgesellschaften; für Privatpersonen und Einzelunternehmer verlängerte Friste und/oder geringere Staffelungen beispielsweise 10% - Schritte).

Ob so ein Verfahren steuerrechtlich möglich ist, weiß ich nicht und ob die von mir vorgeschlagene Unterscheidung verfassungsrechtlich unbedenklich ist, weiß ich auch nicht.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein solches Instrument helfen könnte, Leerstand zu minimieren. Es kann alleine sicherlich keine neuen Mieter anlocken, keine neuen Firmen Gründen, kein Wachstum generieren. Aber es kann helfen, die tlw. horrenden Mietvorstellungen vor allem ferner Investoren (New York, Rio, Tokio …) für Gewerberaum (und vermutlich gilt nämliches ebenso für Wohnraum) zu senken.

Allerdings, „kleiner“ Wehrmutstropfen: Das werden wir auf lokaler Ebene nur dann umsetzen können, wenn wir eine „Republik freies Itzehoe“ ausrufen. Ansonsten wäre es, wenn ich es recht sehe, Bundesgesetzgebung.
 
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Albrecht am Freitag, 19. Februar 2010 - 12:55:49
Allerdings, „kleiner“ Wehrmutstropfen: Das werden wir auf lokaler Ebene nur dann umsetzen können, wenn wir eine „Republik freies Itzehoe“ ausrufen. Ansonsten wäre es, wenn ich es recht sehe, Bundesgesetzgebung.
In § 26 GrStG heißt es:
In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen und inwieweit mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden können, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten.

Damit dürfte klar sein, dass der Landesgesetzgeber für Katjas Idee zuständig ist.
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Freitag, 19. Februar 2010 - 13:01:23
Da ae8090 aber von Verlustabschreibungen sprach und somit sich auf das Einkommenssteuergesetz bzw. das Körperschaftssteuergesetz bezog, jedenfalls interpretiere ich das so, dann läge die Gesetzgebungskompetenz aber beim Bund.

Insofern habt ihr beide Recht. ;)
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 19. Februar 2010 - 13:07:23
...
Damit dürfte klar sein, dass der Landesgesetzgeber für Katjas Idee zuständig ist.

PHC übernehmen Sie...
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 19. Februar 2010 - 15:00:41
Da ae8090 aber von Verlustabschreibungen sprach und somit sich auf das Einkommenssteuergesetz bzw. das Körperschaftssteuergesetz bezog, jedenfalls interpretiere ich das so, dann läge die Gesetzgebungskompetenz aber beim Bund.

Insofern habt ihr beide Recht. ;)

exakt!

Der Hinweis von Albrecht ist trotzdem wertvoll.

Ich denke, wenn ein solches politisches Instrument gewollt ist, dann wird sich auch ein Weg dafür finden, den (gesetzlichen) Hebel anzusetzen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Oder anders ausgedrückt:
Wer etwas will, sucht Wege.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe.

Wo hab' ich das nur schon mal gehört/gelesen?
Titel: Re: Hebesatz
Beitrag von: Blubb am Freitag, 19. Februar 2010 - 15:04:19
Wie eine solche Regelung, wie Albrecht sie angesprochen hat, ausgestaltet werden muss, ist mit Sicherheit in einem Grundsteuerkommentar zu finden. Da werde ich bei Zeiten mal nachschauen.