ITZEHOE-LIVE
VERSCHIEDENES => FREIZEIT & HOBBY => Thema gestartet von: muesli am Donnerstag, 19. Dezember 2013 - 20:20:10
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Folgendes Szenario:
Frau Meier aus Wohnung A möchte umziehen in Wohnung B.
In der Miete von Wohnung A sind keine Kabelgebüren enthalten, sie muss sie selber bezahlen.
In der Miete der neuen Wohnung B sind bereits Kabelgebühren enthalten.
An wen geht eigentlich die in der Miete enthaltene Kabelgebühr?
Was kann Frau Meier tun, um nicht doppelt Kabelgebühr zahlen zu müssen?
Danke für weise Ratschläge und Ideen :ente
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Kenne ich überhaupt nicht, daß die Kabelgebühren über den Vermieter
abgerechnet werden. Als Mieter muss / kann ich doch selber entscheiden ob das überhaupt gewünscht wird ???
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An den Kabelanbieter?
Es gibt Vermieter, die das anbieten. Da muss dann nix doppelt bezahlt werden, denn die Kabelgebühr ist ja in der Miete enthalten und das steht dann ja auch im Mietvertrag.
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An den Kabelanbieter?
Wer der Kabelanbieter ist, wusste der Vermieter bzw. die Mitarbeiter einer Genossenschaft auf Nachfrage selber nicht, ob die Kabelgebühr Kabel Deutschland bekommt oder wer auch immer.
Es gibt Vermieter, die das anbieten. Da muss dann nix doppelt bezahlt werden, denn die Kabelgebühr ist ja in der Miete enthalten und das steht dann ja auch im Mietvertrag.
Frau Meier hat für Wohnung A bei Kabel Deutschland ein Komplettpaket-Vertrag, da zahlt sie monatlich für Modem/Internet + Telefon + TV-Receiver/digitales TVoderso + Kabelgebühren (die sind nicht in der Miete von Wohnung A drin).
In den Nebenkosten für Wohnung B sind die Kabelgebühren mit drin, das sind derzeit um die 15,- Euro monatlich, glaube ich.
Im Laden von Kabel Deutschland in Itzehoe wurde gesagt, Frau Meier müsse sich nur ummelden bei Kabeldeutschland, dann würde sie automatisch weniger für das Kabel-Deutschland-Paket zahlen brauchen. In einem Telefonat mit Kabel Deutschland wurde ihr gesagt, in Wohnung B würde es kein Kabel Deutschland geben. Und die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft konnten, wie gesagt, nicht sagen,
an wen die in Wohnung B enthaltene Kabelgebühr abgeführt wird. kopfkratz
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Dann soll die Dame einfach beim Hauptitz der Genossenschaft anrufen und hartnäckig nachfragen, wer der Kabelanbieter in ihrer Wohnung ist und auf den Mietvertrag verweisen.
Und die Aussage von KD, sie soll sich mal ummelden und die Teilnehmergebühr würde dann schon reduziert, dann aber einräumen, dass es in der neuen Wohnung kein KD geben würde, ist schon mal wieder klasse.
Wie geschrieben: Den Vermieter hartnäckig bearbeiten. Oder auch mal bei den neuen Nachbarn nachfragen, wie das bei denen ist. ;)
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Ich bin auch in eine Wohnung gezogen ,wo Kabel-Deutschland in der Miete einbezogen war/ist.
Ich habe den alten K-Vertrag einfach gekündigt.