ITZEHOE-LIVE
GÄSTEBEREICH (mit Schreib- und Leserecht für Gäste) => SMALLTALK => Thema gestartet von: eilandhegel am Dienstag, 23. April 2013 - 20:30:23
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(http://25.media.tumblr.com/755af5f7224ded2c10b78ef9406aebd5/tumblr_mlpfd9BC9I1rary66o1_1280.jpg)
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-04/telekom-drosselung-75-gigabyte/komplettansicht
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Da hab ich auch einen:
Nach den Vorschlägen der Deutschen Drosselkom AG führt YouTube schon jetzt eine neue Qualitätsoption ein.
(https://fbcdn-sphotos-a-a.:-P.net/hphotos-ak-ash4/298010_586125561405502_1763759281_n.jpg)
;D
(via Gernot Hassknecht / Fratzenbuch)
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/Daumen runter!
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Da bin ich gespannt, wann die nächsten Anbieter nachziehen werden.
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Tja, Lebensrealität in der DSL-Diaspora: Ich habe LTE und bei 30GB darf ich 1GB-weise dazubuchen.
Allerdings brauchen wir auch kum mehr als 30 GB pro Monat.
Und die Telekom wird das ja je nach Geschwindigkeit staffeln, zwischen 75GB und 400GB pro Monat.
Das Problem der Netzbetreiber ist schlicht, dass die mit dem konstenintensiven Netzausbau nicht mehr nachkommen.
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http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-896215.html
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Ganz aktuell:
Drossel ist unzulässig:
http://www.focus.de/digital/internet/entscheidung-im-internet-streit-gericht-stoppt-drossel-plaene-der-telekom_aid_1143738.html?fbc=fb-fanpage-focus&utm_content=1383125999403413
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Ist aber noch nicht rechtskräftig!
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Habe gerade die Theorie gelesen, die Telekom müsse jetzt nur den Begriff "Flatrate" streichen und schon wäre eine Drosselung wieder legal.
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Die Telekom wird schon einen Weg finden ,; Ihre Kunden zu beschei.......... . :peitsch :peitsch
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Die Telekom wird schon einen Weg finden ,; Ihre Kunden zu beschei.......... . :peitsch :peitsch
Wen beschei... die denn? Bleibt Dir doch überlassen, ob Du da Kunde sein willst oder nicht!
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In dem Text heißt es doch:
Die Telekom hatte die umstrittenen Klauseln vor einigen Monaten in alle neuen Verträge aufgenommen. Sie sehen vor, dass Internetnutzern bei Überschreiten einer bestimmten Datenmenge die Zugangsgeschwindigkeit gedrosselt wird.
Somit sind die Kunden, die bereits jetzt bei der Telekom sind, von dieser (möglichen) Drosselung ausgenommen. (ACHTUNG bei der Änderung von Verträgen!)
In manchem Download-Portalen funktioniert das doch genauso - das ist weder Beschiß, noch unüblich.
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In dem Text heißt es doch:
Die Telekom hatte die umstrittenen Klauseln vor einigen Monaten in alle neuen Verträge aufgenommen. Sie sehen vor, dass Internetnutzern bei Überschreiten einer bestimmten Datenmenge die Zugangsgeschwindigkeit gedrosselt wird.
Somit sind die Kunden, die bereits jetzt bei der Telekom sind, von dieser (möglichen) Drosselung ausgenommen. (ACHTUNG bei der Änderung von Verträgen!)
In manchem Download-Portalen funktioniert das doch genauso - das ist weder Beschiß, noch unüblich.
Man darf es dann halt nur nicht "Flatrate" nennen. Das ist das einzige, was das Gericht hier klargestellt hat. Drosselung, wie von der Telekom vorgesehen, sind natürlich nicht verboten. Man muss den Tarif dann eben nur so bezeichnen. Das überlegt die Telekom jetzt.
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Man könnte es Flatrate medium nennen - oder Flatrate light - oder a special kind of Flatrate.. oder all you can look and talk and more.
In dieser Gesellschaft denken die Menschen mehr über ihre Telefontarife nach als über ihre Ernährung.
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"Flat Drossel" - alles eine Sache der Namensgebung...