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STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Blubb am Samstag, 20. März 2010 - 12:01:25

Titel: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Blubb am Samstag, 20. März 2010 - 12:01:25
Auf vielfachen Wunsch soll dieser Thread nun dazu dienen die aktuelle Politik von Regierung und Opposition zu beleuchten und diskutieren. Sofern es wirklich geboten ist, also ein großes und wichtiges Thema aufkommt, besteht natürlich die Möglichkeit einen eigenen Thread dafür zu öffnen. Die restlichen Diskussionen gehören hier hinein.
Titel: Neuwahlen in Schleswig-Holstein?
Beitrag von: Bernd am Montag, 23. August 2010 - 07:31:13
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in einer Woche (30.08.) über den Normenkontrollantrag von Grünen und SSW zum Wahlrecht.
Nach Informationen aus „vertrauenswürdigen Quellen“ könnte das Ergebnis zu Neuwahlen, man munkelt im Herbst 2012, führen.

Darüber berichten zahlreiche Medien aus allen Ecken.
Peter Harrys Schachzug zu Neuwahlen 2009 und fast unbestrittenem Regierungschef wäre damit wohl auch vorzeitig beendet.

Die zeitnahen  Landesentscheidungen könnten auch beeinflusst werden (s. Schulpolitik!).
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Kuno am Montag, 23. August 2010 - 07:52:18
Es ist schon ganz schön dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Slartibartfass am Montag, 23. August 2010 - 07:56:06
Es ist schon ganz schön dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen.
So sagt es das Schleswig-Holsteinische Wahlgesetz. CDU/FDP profitieren derzeit davon, aber das kann man ihnen nicht zum Vorwurf machen, oder es als dreistes Mittel zur Machterhaltung titulieren.


Edit: Ohne die gewaltige Erhöhung der Abgeordnetenzahl (Ausgleichsmandate) wäre die CDU/FDP-Mehrheit noch größer.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: alemandealemania am Montag, 23. August 2010 - 07:58:38
Es ist schon ganz schön dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen.


Die nennen das dann "Wirtschaftsförderung" oder "Sparmaßnahme"  ;)  >:D
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Kuno am Montag, 23. August 2010 - 08:17:58
Es ist schon ganz schön dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen.
So sagt es das Schleswig-Holsteinische Wahlgesetz. CDU/FDP profitieren derzeit davon, aber das kann man ihnen nicht zum Vorwurf machen, oder es als dreistes Mittel zur Machterhaltung titulieren.


Edit: Ohne die gewaltige Erhöhung der Abgeordnetenzahl (Ausgleichsmandate) wäre die CDU/FDP-Mehrheit noch größer.

Ich habe keine Partei genannt...
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Slartibartfass am Montag, 23. August 2010 - 08:52:30
Ich habe keine Partei genannt...
Da Du es unter der Überschrift "CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein" getan hast, bin ich davon ausgegangen, dass Du mit Deiner Aussage die Regierungsparteien kritisieren wolltest.

Also: Was meinst Du mit Deinem "dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen"?
Wessen Macht wurde durch die größere Anzahl der Abgeordneten erhalten?
Was hättest Du stattdessen (anstelle der Überhangs- und Ausgleichsmandate) gemacht?
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Kuno am Montag, 23. August 2010 - 09:04:29
Das Verfassungsgericht hat doch längst vor der letzten Wahl festgestellt, dass das Schl.Holst Wahlgesetz nicht Verfassungskonform ist.
Es hätte schon längst geändert werden müssen.
Aber da liessen sich unsere Politiker ja alle richtig Zeit.

D Hondt hat das auch sicher anders gemeint.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Slartibartfass am Montag, 23. August 2010 - 09:10:39
Das Verfassungsgericht hat doch längst vor der letzten Wahl festgestellt, dass das Schl.Holst Wahlgesetz nicht Verfassungskonform ist.
Es hätte schon längst geändert werden müssen.
Aber da liessen sich unsere Politiker ja alle richtig Zeit.

D Hondt hat das auch sicher anders gemeint.
Und wer erhöht dann zur Machterhaltung die Abgeordnetenzahlen?

Edit: Um die Überhangmandate VOLLSTÄNDIG auszugleichen, hätte der Landtag übrigens WESENTLICH mehr aufgebläht werden müssen. Vieleicht kommt ja eine Regelung ähnlich der bei der Bundestagswahl heraus: Garkeine Ausgleichsmandate.  :police:
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Bernd am Montag, 23. August 2010 - 11:47:05
Ich habe keine Partei genannt...
Da Du es unter der Überschrift "CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein" getan hast, bin ich davon ausgegangen, dass Du mit Deiner Aussage die Regierungsparteien kritisieren wolltest.
In diesem Strang soll die aktuelle politische Arbeit der Parteien des gesamten Landtags kommentiert werden, nicht nur die der im Titel erwähnten.
So verstehe ich diesen Thread.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 23. August 2010 - 13:44:28
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Kuno am Montag, 23. August 2010 - 13:48:05
Das alles ändert nichts daran dass "unsere" Landesregierung die schlechteste in der gesammten Bundesrepublick ist.

(meine unwichtige Meinung)
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 23. August 2010 - 14:21:16
Das alles ändert nichts daran dass "unsere" Landesregierung die schlechteste in der gesammten Bundesrepublick ist.

(meine unwichtige Meinung)


Woran machst Du das bitte fest?
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Kuno am Montag, 23. August 2010 - 14:35:30
An meiner unmassgeblicher Meinung und an den Meinungen der meisten Leuten die ich kenne und an der Stimmung in den Medien.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ae8090 am Montag, 23. August 2010 - 14:50:20
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"

weil er nur die Parteien nennen wollte, die auch konstruktiv arbeiten  ;D
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 23. August 2010 - 14:58:31
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"

weil er nur die Parteien nennen wollte, die auch konstruktiv arbeiten  ;D

 :top :top :top

Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Blubb am Montag, 23. August 2010 - 15:34:46
Zunächst mal habe ich damals den Thread damals eröffnet. Und aus dem Eröffnungspost geht auch sehr deutlich hervor, um was es hier gehen soll. Nicht immer nur die Ünerschriften lesen! ;)

Das alles ändert nichts daran dass "unsere" Landesregierung die schlechteste in der gesammten Bundesrepublick ist.

(meine unwichtige Meinung)


Für so eine in den Raum gestellte Behauptung sähe ich gerne mal ein paar Belege.

@ae8090:  ;D
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Kuno am Montag, 23. August 2010 - 15:46:32
Keine Behauptung...... MEINUNG.

und die darf man hier ja sagen.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Blubb am Montag, 23. August 2010 - 15:57:58
Keine Behauptung...... MEINUNG.

und die darf man hier ja sagen.

Und diese Meinung kannst Du nicht argumentativ unterfüttern?
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 23. August 2010 - 16:17:46
Keine Behauptung...... MEINUNG.

und die darf man hier ja sagen.

Klaro!

Aber üblicherweise macht man das ja dann auch an gewissen Punkten fest, oder?

Eine so dahingeworfene "die sind so grottenschlecht" ist da 'ne schlechte Basis für ein Diskussionforum...  ???
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Bernd am Montag, 23. August 2010 - 17:39:08
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"
Wer lesen kann, ist im Vorteil!
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 23. August 2010 - 17:55:49
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"
Wer lesen kann, ist im Vorteil!

Na dann lies mal:

Auf vielfachen Wunsch soll dieser Thread nun dazu dienen die aktuelle Politik von Regierung und Opposition zu beleuchten und diskutieren. Sofern es wirklich geboten ist, also ein großes und wichtiges Thema aufkommt, besteht natürlich die Möglichkeit einen eigenen Thread dafür zu öffnen. Die restlichen Diskussionen gehören hier hinein.

Aber da passiert es wieder: Wir diskutieren nicht das Thema, sondern Nebensachen...

Schlage also vor: Beiträge zum Thema!

Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Bernd am Montag, 23. August 2010 - 18:09:07
Wer lesen kann, ist im Vorteil!
Na dann lies mal:
Auf vielfachen Wunsch soll dieser Thread nun dazu dienen die aktuelle Politik von Regierung und Opposition zu beleuchten und diskutieren. Sofern es wirklich geboten ist, also ein großes und wichtiges Thema aufkommt, besteht natürlich die Möglichkeit einen eigenen Thread dafür zu öffnen. Die restlichen Diskussionen gehören hier hinein.
Genau das tat ich doch und beschrieb es!
Das mein Vorteil so groß ist, vermutete ich nicht.

Zurück zur aktuellen Landtagssituation.

Titel: Re: Neuwahlen in Schleswig-Holstein?
Beitrag von: Bernd am Montag, 30. August 2010 - 12:38:13
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in einer Woche (30.08.) über den Normenkontrollantrag von Grünen und SSW zum Wahlrecht.
Nach Informationen aus „vertrauenswürdigen Quellen“ könnte das Ergebnis zu Neuwahlen, man munkelt im Herbst 2012, führen.
Das Landesverfassungsgericht hat entschieden:
1.   Bis zum 31. Mai 2012 muss das Wahlgesetz geändert werden.
2.   Bis zum 30. September 2012 müssen Neuwahlen durchgeführt worden sein.
Es besteht die Möglichkeit, zu einer erneuten Entscheidung das Bundesverfassungsgericht zu bemühen. Diese Option würde höchstwahrscheinlich keine Urteilsänderung bedeuten.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Bernd am Montag, 30. August 2010 - 18:02:39
Hoppla, ein schwerer Tippfehler in meinem Beitrag!
Selbstverständlich muss es heißen:
1. Bis zum 31. Mai 2011 muss das Wahlgesetz geändert werden.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: murkel am Montag, 30. August 2010 - 20:04:33
Warum muss es eigentlich ca 2 Jahre bis zur Neuwahl dauern, wenn doch heute festgestellt wurde, dass das Wahlgsetz teilweise verfassungswidrig ist. Dann läuft ja alles noch lange verfassungswidrig weiter. Geht das nicht auch schneller?
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ae8090 am Montag, 30. August 2010 - 21:04:42
Warum muss es eigentlich ca 2 Jahre bis zur Neuwahl dauern, wenn doch heute festgestellt wurde, dass das Wahlgsetz teilweise verfassungswidrig ist. Dann läuft ja alles noch lange verfassungswidrig weiter. Geht das nicht auch schneller?

Naja, dem Gesetzgeber (sprich: dem Parlament) muss ja auch ausreichend Zeit gegeben werden, ein verfassungskonformes Gesetz zu erarbeiten und in drei Lesungen zu verabschieden. Dafür hat das Verfassungsgericht dem Landtag bis 31. Mai 2011, wie ich meine, ausreichend Zeit eingeräumt.

Ausreichend deshalb, weil das Wahlgesetz zu 99% völlig ok ist, lediglich an einer Stelle ist es zu unpräzise, lässt unzulässig viel Interpretationsspielraum und ist somit nichtig. Sprich: Der Gesetzgeber kann zwar das ganze Gesetz überarbeiten (wird er vermutlich tun), es würde aber reichen, wenn er einen einzigen Satz konkretisiert.

Das würde jeder ehrenamtliche Vorstand eines Kanichenzüchtervereines hinbekommen, für unsere Parlamentariern ist es allerdings ein ambitioniertes Unterfangen. Zumindest hat sich einer der führenden Köpfe der Koalition so oder so ähnlich heute bereits geäußert.

Was ich allerdings auch nicht verstehe, und insofern gehe ich konform mit Dir, ist die irre lange Frist von Ende Mai 2011, zu dem das Gesetz fertig sein muss und Ende September 2012, zu dem die Wahlen stattgefunden haben müssen. 16 Monate!!! Ich halte dieses Zeitfenster für deutlich zu groß. Bis Ende September 2011 hätte auch gereicht.

Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie. Oder, um es mit einem Sprichwort auszudrücken: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Slartibartfass am Montag, 30. August 2010 - 21:14:05
Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie.
In Hamburg war doch ungültig, weil die CDU bei der Aufstellung der Kandidaten gesetzeswidrig gehandelt hat. Bei der Neuwahl hat sich die CDU bei der Kandidatenaufstellung an das Wahlgesetz gehalten, und damit war die Sache ok.
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.


Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ae8090 am Montag, 30. August 2010 - 21:25:41
Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie.
In Hamburg war doch ungültig, weil die CDU bei der Aufstellung der Kandidaten gesetzeswidrig gehandelt hat. Bei der Neuwahl hat sich die CDU bei der Kandidatenaufstellung an das Wahlgesetz gehalten, und damit war die Sache ok.
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.


Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)


Das stimmt zwar zweifelsohne, insofern war die Situation in HH etwas einfacher. Aber hier in SH hat das Verfassungsericht durch den heutigen Spruch die schizophrene Situation geschaffen, dass die aufgrund eines Verfassungsbruches zustandegekommene Parlamentsmehrheit numehr ein verfassungskonformes Gesetz erarbeiten soll, zu dessen Auswirkungen es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gehören wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen, nicht legal zustande gekommenen Mehrheit ihr Mandat verlieren könnte.

Was meint Ihr, mit wieviel Elan, Lust, Freude und Tatkraft genau diese Parlamentarier ans Werk gehen werden?
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ae8090 am Montag, 30. August 2010 - 21:43:47
Je länger ich drüber nachdenke: Zwei Jahre eine Regierung auf Abruf - geht gar nicht!

Die FDP könnte, wenn sie Zivilcourage hätte, ankündigen, dass sie ihre Minister (ohne -innen) am 1. Juno 2011 aus der Regierung zurückzieht. Sie würde dem Lande einen großen Dienst erweisen.

Allerdings wird sie es vermutlich nicht tun, denn sie weiß, dass es der letzte große Dienst sein könnte.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Slartibartfass am Montag, 30. August 2010 - 21:45:04
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.

Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)

Das stimmt zwar zweifelsohne, insofern war die Situation in HH etwas einfacher. Aber hier in SH hat das Verfassungsericht durch den heutigen Spruch die schizophrene Situation geschaffen, dass die aufgrund eines Verfassungsbruches zustandegekommene Parlamentsmehrheit numehr ein verfassungskonformes Gesetz erarbeiten soll, zu dessen Auswirkungen es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gehören wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen, nicht legal zustande gekommenen Mehrheit ihr Mandat verlieren könnte.
Der Witz ist ja, dass lediglich die Deckelung der Ausgleichsmandate verfassungswidrig ist, bzw dass eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate so weit wie möglich verhindert werden soll. Hätte es KEINE Ausgleichsmandate gegeben, so wie es z.B. bei Bundestagswahlen der Fall ist, so wäre die Mehrheit von Schwarzgelb wesentlich größer gewesen.

Von daher hat die jetzige (verfassungswidrig zusammengekommene) Koalition, die wohl das neue Gesetz beschließen wird, eine wesentlich knappere Mehrheit, als sie ohne das verfassungswidrige Gesetz hätte.

Die Sache wird garantiert nochmal in Karlsruhe verhandelt.


Auf den nun folgenden "Dauerwahlkampf" freue ich mich aber auch schon ganz gewaltig. Da kommt wohl wieder nur unsachliche Geschwafel von den (Lokal)Politikern. Sachliche Sachen kommen ja immer erst nach der Wahl. :(


Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Groucho am Dienstag, 31. August 2010 - 01:12:20
Gibt es nicht bei uns im Itzehoer Stadtrat nach der letzten Wahl auch so einen Konflikt mit diesen Mehrsitzen, Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten oder so ähnlich?
Irgendwie meine ich so etwas gelesen zu haben.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 31. August 2010 - 10:22:21
In der Itzehoer Ratsversammlung hatten die Grünen wegen dem Ausgleich der Überhzangmandate geklagt, sind aber beim Verwaltungsgericht gescheitert und hoffen nun auf das Oberverwaltungsgericht. Aber auch da werden sie, m.E. keinen Erfolg haben.

Das gestrige Urteil hat nämlich genau den Punkt nicht kritisiert; die Deckelung kann man machen.

Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
Das alle Regierungen seit 1991 auf einem verfassungswiedrigen Wahlgesetz basierend gewählt worden sind und regiert haben ist nun klar. jedoch ist es strittig, ob es dem Verfassungsgericht zusteht, Neuwahlen anzuordnen. Es stellt sich damit eigentlich über die Landesverfassung, die klar definiert, wann neu zu wählen ist. Ein Richterspruch gehört nicht dazu.
Das wollten die Väter und Mütter der Landesverfassung auch nicht, denn man wollte Weimarer Verhältnisse vermeiden. Richter können Parlamente nicht auflösen!

Wie die verfassungskonforme Umsetzung des Urteils nun aussieht ist spannend.

Die Auflösung des Parlaments kann entweder über 2/3-Mehrheitsbeschluss erfolgen oder über die Vertrauensfrage des MP.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 31. August 2010 - 10:31:38
Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
...
Richter können Parlamente nicht auflösen!

Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Zustand schnellstmöglich abzustellen? Statt dessen rechtfertigt man seine Regierungsmehrheit, die durch ein verfassungswiedriges Verfahren zustande gekommen ist, auch noch. Dabei ist es egal, ob auch die Vorgängermehrheiten verfassungswiedrig zustande gekommen sind. Postenkleberei soweit das Auge reicht.
Weimarer Verhältnisse sind zu vermeiden, solche allerdings auch.
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neuwahl-aber-erst-in-zwei-jahren-1/)
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 31. August 2010 - 10:54:01
Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
...
Richter können Parlamente nicht auflösen!

Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Zustand schnellstmöglich abzustellen? Statt dessen rechtfertigt man seine Regierungsmehrheit, die durch ein verfassungswiedriges Verfahren zustande gekommen ist, auch noch. Dabei ist es egal, ob auch die Vorgängermehrheiten verfassungswiedrig zustande gekommen sind. Postenkleberei soweit das Auge reicht.
Weimarer Verhältnisse sind zu vermeiden, solche allerdings auch.
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neuwahl-aber-erst-in-zwei-jahren-1/)


Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).

Es wurde das Wahlgesetz "verurteilt", nicht dessen Anwendung.

Die Regierung wurde auf Grundlage des damals geltenden Rechts gewählt. Das dieses Recht nun nicht Verfassungskonform ist, wurde eben erst festgestellt. Zum Wahlzeitpunkt war es das noch nicht. Im Nachhinein ist man halt immer schlauer.

Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig (http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E6D0B4F8C32B448DDA58A9AC8AAF8B54C~ATpl~Ecommon~Scontent.html), darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 31. August 2010 - 11:06:09
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neuwahl-aber-erst-in-zwei-jahren-1/)

Das ist so ein echtes TAZ-"Highlight": Die böse CDU/FDP-Regierung wird durch das Wahlgesetz begünstigt. Hallo: Jede ander, auch Rote / Rot-Grüne / Rot-Schwarze Regierung seit 1991 wurde dadurch begünstigt! Und es wird eben nicht die die schwarz-gelbe Mehrheit beanstandet, sondern das nicht verfassungsgemäße Wahlgesetz. Die Umsetzung des Ausgleichs der Überhangmandate wurde genau nicht bemängelt.

Hier mal von der Quelle (http://www.schleswig-holstein.de/LVG/DE/Presseerklaerungen/Pressemitteilungen/2010_08_30_Urteil.html)
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 31. August 2010 - 11:12:52
Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).
...
Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig (http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E6D0B4F8C32B448DDA58A9AC8AAF8B54C~ATpl~Ecommon~Scontent.html), darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...

Es entzieht sich leider meinem Verständnis, wie es möglich sein kann, das überhaupt Gesetzte beschlossen werden die verfassungswiedrig sind. Und auch das diese Gesetzte, nachdem festgestellt wurde das diese Eigenschaft haben, auch noch angewendet werden dürfen.

Im übrigen ist es mir völlig egal, welche Partei welche verfassungswiedrigen Gesetze beschlossen hat. Die Sache an sich finde ich bemerkenswert.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 31. August 2010 - 11:32:31
Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).
...
Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig (http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E6D0B4F8C32B448DDA58A9AC8AAF8B54C~ATpl~Ecommon~Scontent.html), darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...

Es entzieht sich leider meinem Verständnis, wie es möglich sein kann, das überhaupt Gesetzte beschlossen werden die verfassungswiedrig sind. Und auch das diese Gesetzte, nachdem festgestellt wurde das diese Eigenschaft haben, auch noch angewendet werden dürfen.

Im übrigen ist es mir völlig egal, welche Partei welche verfassungswiedrigen Gesetze beschlossen hat. Die Sache an sich finde ich bemerkenswert.

Passiert aber immer wieder; wie oft hat das BVerfG in den letzten Jahren gesetze kassiert...
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 31. August 2010 - 13:40:15
Hier das Urteil im Original (http://www.shz.de/fileadmin/redakteure/Dateien_shz.de/PDFs/Redaktion/Urteil.pdf)
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: breughel am Dienstag, 31. August 2010 - 18:18:52
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 31. August 2010 - 19:00:07
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D


 :dafuer

und nicht wegen Ahlhaus, sondern einzig und allein aus Überzeugung, dass eine Neugliederung der Bundesländer überfällig ist
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 01. September 2010 - 10:31:21
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D


 :dafuer

und nicht wegen Ahlhaus, sondern einzig und allein aus Überzeugung, dass eine Neugliederung der Bundesländer überfällig ist

Mit dem Argument könnten wir die Bundesländer Abschaffen und eine Berliner Zentralregierung installieren. Quasi das Modell Frankreich.

Wird es daurch billiger? Ich bezweifel das.
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 01. September 2010 - 11:14:25
Hier nochmal ein Überblick zum Thema Urteil zum Wahlgesetz:

1. Der Landtag muss bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht schaffen

Das Landesverfassungsgericht hat dem Landtag aufgegeben, bis zum Mai 2011 ein neues Landeswahlrecht zu schaffen.

Das in den Wahlperioden 1988 bis 2005 zu SPD- bzw. Rot-Grünen Regierungszeiten geschaffene Wahlrecht in Verbindung mit der im gleichen Zeitraum geschaffenen Landesverfassung ist nach Auffassung der Richter verfassungswidrig. Es schafft aus seiner Struktur heraus nicht, das Ziel von 69 Abgeordneten in der Landesverfassung zu erreichen und gleichzeitig die aufgrund des Wahlergebnisses erreichte Parteienstärke im Parlament widerzuspiegeln.

Insbesondere durch die im Verhältnis zu den Listenmandaten (29) vorgesehene höhere Anzahl an Direktmandaten (40) wird es auch künftig zu Überhangmandaten kommen. Wenn diese durch weitere Mandate ausgeglichen (Ausgleichsmandate) werden, um die tatsächliche Parteienstärke
(Zweitstimmen) wiederzugeben, kommt es regelmäßig zu größeren Landtagen als in der Verfassung vorgesehen.
Der Landtag erhält den Auftrag, bis zum 31. Mai 2011 ein Wahlrecht zu schaffen, das dazu führt, dass die Zielmarke von 69 Abgeordneten in der Landesverfassung regelmäßig erreicht wird und zugleich die tatsächliche Parteienstärke im Parlament widerspiegelt.

Also: Nicht die Zusammensetzung ist verfassungswidrig, sondern die Größe des Parlaments.


2. Das geltende Landeswahlgesetz ist fehlerfrei ausgelegt und angewandt worden

Zitat aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, LVerfG 1/10, S.
25, Rn 50:
"Bei der Sitzzuteilung für den Landtag sind die Vorgaben des § 3 LWahlG beachtet worden. Insbesondere haben Landeswahlleiterin, der Landeswahlausschuss und ihnen folgend der Landtag § 3 Abs. 5 LWahlG zutreffend ausgelegt."
Das bedeutet, dass die Mehrheit im Landtag mit 48 zu 47 Sitzen aufgrund des geltenden Wahlrechts zutreffend festgestellt wurde und damit bis zur Neuwahl gilt.


3.Der aktuelle Landtag ist voll handlungsfähig und behält seine Mehrheit bis zur Durchführung der Wahlen zum Landtag spätestens am 30. September 2012:

Zitat aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, LVerfG 1/10, S.
80, Rn 177:
"Für die Durchführung einer Wahl auf Grundlage eines geänderten Gesetzes bedarf es eines deutlich längeren Zeitraums, damit der Landtag zunächst ein verfassungsmäßiges Wahlrecht schafft. Während dieses Zeitraums bleiben die Abgeordneten im Amt und der Landtag behält seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit, denn bis zur Neuregelung und Durchführung der gebotenen Neuwahl verbleibt es bei dem festgestellten Wahlergebnis."
Bis spätestens zum 30. September hat damit das Landesverfassungsgericht als rechtmäßig anerkannt, dass es eine Mehrheit von 48 Abgeordneten der Koalition gegenüber 47 Abgeordneten der Opposition gibt. Alle seit Anfang der 90-er Jahre bestehenden Landtage sind mit derselben Struktur des geltenden Wahlrechts gewählt worden.
Auch die in diesen Parlamenten getroffenen Entscheidungen bleiben selbstverständlich gültig und legitimiert.


4. Welche Möglichkeiten zur Änderung gibt es?

Die bisher am meisten diskutierte Lösung ist die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise. Nach einer Aufstellung der Landeswahlleiterin kann unter Zugrundelegung des letzten Wahlergebnisses bei einer Anzahl von 27 Direktwahlkreisen bei 42 Mandaten, die über die Listen vergeben werden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anzahl von 69 Abgeordneten eingehalten werden.

Ein Ein-Stimmen-Wahlrecht allein mit einer Beibehaltung der jetzigen Struktur zugunsten der Direktwahlkreise (40 zu 29) würde die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nicht erfüllen.

Auch hier müsste die Zahl der Direktwahlkreise deutlich gesenkt werden. Nur zur Erinnerung: Im Jahr 1992 war die verfassungsmäßige Vorgabe von 75 Abgeordneten bei der Wahl zum 13.
Landtag nicht eingehalten worden (89 Abgeordnete). Darüber hinaus hatte die mit einer absoluten Mehrheit an Mandaten regierende SPD bei einem "Ein-Stimmen-Wahlrecht" nicht die Mehrheit der Stimmen (SPD 46,2 %, Opposition 47,6 %).

Die Opposition konnte mehr Stimmen auf sich vereinigen.

Die tatsächliche Stärke der Parteien beim Wahlergebnis wurde nicht im Parlament wiedergegeben. Die SPD regierte mit einer Stimme Mehrheit bis 1996 (45 Sitze SPD, 44 Sitze Opposition).

Die FDP hat bereits in den vergangenen Wahlperioden und auch im letzten Landtagswahlprogramm eine deutliche Reduzierung der Direktwahlkreise vorgeschlagen.
Denkbar sind auch reine Verhältniswahlmodelle mit begrenzt offenen Listen und damit mehr Einfluss von Bürgerinnen und Bürgern auf die Listen-Zusammensetzung. Denkbar wäre auch ein Mischkonzept, wie von der FDP im Landtagswahlprogramm vorgeschlagen.

Theoretisch wäre sogar eine Verfassungsänderung möglich.

All diese Diskussionen über ein künftiges Wahlgesetz und den Neuzuschnitt der Wahlkreise sind nicht binnen weniger Wochen zu führen. Dies hat auch das Landesverfassungsgericht erkannt und daher eine entprechende Frist bis zum 30. September 2012 gesetzt.   
Titel: Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 19. September 2012 - 08:39:12
Nun ist es "amtlich": Der Finanzkurs der schwarz-gelben Landesregierung war sehr erfolgreich:

Die Schlagzeile ist jedoch irreführend, denn solange wir von "geringerer Neuverschuldung" sprechen, kann man nicht ernsthaft Ausgabe erhöhen wollen:

Schleswig-Holstein muss nicht sparen (http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/artikel/schleswig-holstein-muss-nicht-sparen.html)