ITZEHOE-LIVE

GÄSTEBEREICH (mit Schreib- und Leserecht für Gäste) => SMALLTALK => Thema gestartet von: ThK am Sonntag, 16. Juni 2013 - 10:28:10

Titel: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: ThK am Sonntag, 16. Juni 2013 - 10:28:10
In Itzehoe scheint es so zu sein. Wenn sonntags die Glocken von St.Laurentii rufen, kommen die "Gläubigen" in Scharen. Heutzutage fährt man mit dem Auto vor, direkt vor die Kirche. Die Kirchenstraße ist zwar Fußgängerzone, aber man ist ja im Auftrag des Herrn unterwegs, dann darf man da auch reinfahren - und natürlich direkt vor der Kirche parken - zweite Reihe, kein Problem - dritte Reihe, der Herr wird schon beide Augen zudrücken, wir besuchen ihn ja.
Berliner Platz ist diesen Sonntag auch komplett dichtgeparkt, gilt es doch, Rolf zu verabschieden. Schön, das aus diesem Grund die Kirche mal wieder proppevoll ist, aber wie sieht es mit der Parkplatzsituation aus? Oder bin ich da auf dem Holzweg und die dürfen dort rechtmäßig parken?
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: Paul Schrader am Sonntag, 16. Juni 2013 - 11:57:13
Oder bin ich da auf dem Holzweg und die dürfen dort rechtmäßig parken?

Wundern würde es mich nicht, bei den gefühlten 672462374 Ausnahmegenehmigungen, die die Stadt Itzehoe bereits ausgestellt hat. Unabhängig davon: Sonntags arbeiten die Damen und Herren vom Ordnungsamt nicht! ;)
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: Sanni am Sonntag, 16. Juni 2013 - 11:59:01
Am Sonntag ist das Ordnungsamt, sprich die Überwachung des ruhenden Verkehr, eben
im Wochenende. Und das wird dann fein ausgenutzt.

Am Christuszentrum in der Dorfstraße wird ebenso die ein oder andere Regel der Straßenverkehrsordnung außer Acht gelassen -
parken im absoluten Halteverbot, entgegen der Fahrtrichtung, Bürgersteige dicht - kein Thema.

Schließlich klebt ein Fisch hinten drauf, scheint ein Freifahrtschein zu sein  >:D
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: breughel am Sonntag, 16. Juni 2013 - 17:39:48
In Itzehoe scheint es so zu sein. Wenn sonntags die Glocken von St.Laurentii rufen, kommen die "Gläubigen" in Scharen. Heutzutage fährt man mit dem Auto vor, direkt vor die Kirche. Die Kirchenstraße ist zwar Fußgängerzone, aber man ist ja im Auftrag des Herrn unterwegs, dann darf man da auch reinfahren - und natürlich direkt vor der Kirche parken - zweite Reihe, kein Problem - dritte Reihe, der Herr wird schon beide Augen zudrücken, wir besuchen ihn ja.
Berliner Platz ist diesen Sonntag auch komplett dichtgeparkt, gilt es doch, Rolf zu verabschieden. Schön, das aus diesem Grund die Kirche mal wieder proppevoll ist, aber wie sieht es mit der Parkplatzsituation aus? Oder bin ich da auf dem Holzweg und die dürfen dort rechtmäßig parken?
in der Kirchenstraße ist regelmäßig reger Glaubensautoverkehr denn die Innenstadtgemeinde ist natürlich für die Randgebietbewohner da.
So üben dann Chöre und Posaunen usw. und die Autos rollen.
Die Innenstadtgemeinde heißt nur so in Wirklichkeit ist sie die Zentrale für die Peripheriegläubigen.
Jedebfalls haben Kirche und NR ein inniges Bündnis geshclossen und so werden wir über jeden Pups ... Pardon ... wichtige Personalentscheidungen informiert.
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: eilandhegel am Sonntag, 16. Juni 2013 - 18:30:34
Die Lösung ist einfach.
Fussgängerzone komplett für den Verkehr öffnen (10km/h Spielstrasse), leerstehende Gebäude abreissen und Parkplätze daraus machen.
Und für die ganz Eiligen / Bequemen: Drive-thru-Schalter vom Bäcker, Handyladen, Dönermann, Kik, etc. und vielleicht auch der Innenstadtgemeinde.
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: breughel am Sonntag, 16. Juni 2013 - 19:53:15
Die Lösung ist einfach.
Fussgängerzone komplett für den Verkehr öffnen (10km/h Spielstrasse), leerstehende Gebäude abreissen und Parkplätze daraus machen.
Und für die ganz Eiligen / Bequemen: Drive-thru-Schalter vom Bäcker, Handyladen, Dönermann, Kik, etc. und vielleicht auch der Innenstadtgemeinde.
gute Idee und sicher auch von den Bürgern gern gesehene Lösung.
Es fehlt die Drive-in-Arztpraxis und der MOGo (Motoradgottesdienst zum Einschleimen bei den Bikern).
Innenstadtbewohner fahren dann an den Stadtrand und grölen da rum.
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Sonntag, 16. Juni 2013 - 23:25:42
Die Lösung ist einfach.
Fussgängerzone komplett für den Verkehr öffnen (10km/h Spielstrasse), leerstehende Gebäude abreissen und Parkplätze daraus machen.
Und für die ganz Eiligen / Bequemen: Drive-thru-Schalter vom Bäcker, Handyladen, Dönermann, Kik, etc. und vielleicht auch der Innenstadtgemeinde.

Du hast endlich den Ansatz erkannt. Die Läden müssen sich den Bedürfnissen des Marktes anpassen. Du hast noch die innovative Drive-In-Kirche vergessen. Die Wege des Herren sind unergründlich und wer will sich an den Schäfchen des Herren versündigen?  ;D

Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: Hägar am Montag, 17. Juni 2013 - 00:07:06
...genau...da wird dann aus dem Kirchenfenster der Klingelbeutel direkt herausgestreckt...an einer mindestens 3 Meter langen Stange..... ;D
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: Desinfector am Montag, 17. Juni 2013 - 00:31:58
Heutzutage fährt man mit dem Auto vor, direkt vor die Kirche

Du solltest ma' sehen, wie man in Amiland auf den Friedhof fahren kann.
direkt mit dem Auto ans Grab.
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: Johomo am Montag, 17. Juni 2013 - 06:31:09
Heutzutage fährt man mit dem Auto vor, direkt vor die Kirche

Du solltest ma' sehen, wie man in Amiland auf den Friedhof fahren kann.
direkt mit dem Auto ans Grab.
Kann man in Ohlsdorf auch.
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 17. Juni 2013 - 10:57:33
Na also, geht doch. Drive-In-Hochzeiten gibt es ja auch schon. Vielleicht wären die Gottesdienste dann besser besucht, halt wie Drive-In-Kino...

http://www.myvideo.de/watch/8260408/Drive_thru_Beerdigung
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Montag, 17. Juni 2013 - 13:22:19
Ach soo, zum Thema noch dieser link:

Strassburger Urteil verneint Sonderrechte für Gläubige:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/strassburger-urteil-verneint-sonderrechte-fuer-glaeubige-a-877551.html

;)
Titel: Re: Haben Gläubige Sonderrechte?
Beitrag von: Deichlamm am Dienstag, 18. Juni 2013 - 21:35:42
Zitat
Schließlich klebt ein Fisch hinten drauf, scheint ein Freifahrtschein zu sein  >:D

Erinnert mich an einen Stoßseufzer meines Schlagzeugers: "Jeden Morgen kommt wieder einmal einer an der Ampel nicht in die Gänge und jedesmal klebt dieser Fisch hinten drauf!"

 >:D

Stefan