ITZEHOE-LIVE
STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Tuxedo am Freitag, 25. September 2009 - 17:32:52
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Moin,
kann mich mal jemand aufklären, was das für ein Verband sein soll. Kann mich dunkel daran erinnern, dass ich irgendwann mal ein Schreiben derart bekommen habe, dass ich nun Mitglied im Verband bin und demzufolge zu einer Zahlung verpflichtet sei. Das Schreiben habe ich kommentarlos in den Müll geschmissen, ebenso die dann darauf folgende Rechnung. Nun kommt hier eine Mahnung rein - scheint also doch etwas zu sein, um was man sich zu kümmern hat ;-)
Die WebSeite des Verbandes habe ich natürlich auch gelesen, aber mich beeindruckt auch die dort enthaltene Rechtsbelehrung nicht wirklich, da es sich im Grunde nur um § des Verbandes handelt. Es muss doch irgendwo nachzulesen sein, dass das Gesetzt ist, oder?!?
Das Vorgehen finde ich wirklich grandios - ich gründe auch bald einen Deichverband oder eine örtliche GEZ - die Jungs kommen irgendwie immer an mein Geld ;-)
Viele Grüße
Tuxedo
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Das regelt das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) (http://bundesrecht.juris.de/wvg/index.html). Dort heißt es in §9 (http://bundesrecht.juris.de/wvg/__9.html):
Beteiligte, die der Errichtung des Verbands nicht zugestimmt haben, sind - auch gegen ihren Willen - als Verbandsmitglieder heranzuziehen.
Und als Grundstückseigentümer kannst Du nach §4 (http://bundesrecht.juris.de/wvg/__4.html) Verbandsmitglied werden - eben auch gegen Deinen Willen. Den Rest regelt die jeweilige Satzung.
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Das ist ein Fall mittelbarer Staatsverwaltung, d.h. dieser Verband, der wahrscheinlich irgendwie vom Kreis oder einzelnen Gemeinden gegründet um eine hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen. Im konkreten Fall wird es sich wohl um irgendetwas mit der Wasserversorgung o.ä. handeln. Das heißt dann aber auch, dass dieser Verband eine Satzung erstellen und Verwaltungsakte erlassen kann, wie jetzt in deinem Fall einen Gebühreneinzugsbescheid.
P.S.: Die rechtliche Grundlage hat dann der Herr über mir geliefert. Ich danke. :)
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Ich wohne in Hohenaspe und hier ist der Wasserverband Bekau zuständig. In anderen Wasserverbänden werden ähnliche Bestimmungen gelten.
Also….
Die Eigentümer aller Grundstücke im Einzugsgebiet eines Gewässersystems sind automatisch Mitglied des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes.
Mit dem Beitrag an diesen werden die Kosten der Gewässerunterhaltung, der Gewässerrenaturierung und des Schöpfwerkbetriebes abgegolten.
Etliche Gesetze des Landes S-H und der Wasser- und Bodenverbände sind die rechtlichen Grundlagen, da ist wohl wenig zu machen.
Diese Gebühren erhoben früher pauschal die jeweiligen Gemeinden, da der automatisierte Datenaustausch mit den Katasterämtern noch nicht vollzogen war.
Diese Gebühren fallen jetzt natürlich weg, es gibt also keine Doppelveranlagung, die Summe der Kosten bleibt, nur die Adressaten der Rechnungen ändern sich.
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soso - ich war halt nur über die Art und Weise etwas irritiert und daher habe ich es gekonnt ignoriert.
Super für die schnellen aufklärenden Worte - Danke euch!!
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nur die Adressaten der Rechnungen ändern sich.
Natürlich nicht die Adressaten ändern sich, sondern die Absender der Rechnungen sind gemeint. Tschuldigung :'( Stockfehler
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Bürger erhalten alle Informationen zum dem Thema Gewässerpflege-Verbände
auf der Internetseite www.gewässerpflege-ärger.de (http://www.gewässerpflege-ärger.de)
Dort stehen auch Musterschreiben für WIDERSPRÜCHE bereit.
Falls Fragen bestehen, nutzen Sie dort gerne das Kontakt-Formular.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Gessmann
DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT von Bürger für Bürger