ITZEHOE-LIVE

VERSCHIEDENES => UNTERHALTUNG => Thema gestartet von: ae8090 am Dienstag, 22. September 2009 - 20:53:45

Titel: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 22. September 2009 - 20:53:45
Eure Meinung bitte,

Ich bin selbständig mit einer kleinen Firma im Bereich der Unternehmensberatung. Wir beraten beraten in einem ganz speziellen Marktsegment. Näheres tut hier jetzt nicht zur Sache.

Zu meiner Firma gehören außer mir noch ein Azubi (2. Ausbildungsjahr) ein paar freie Mitarbeiter/innen, die ich bei Bedarf aktivieren kann sowie seit dem 15.06.2009 eine festangestellte Mitarbeiterin mit 20 Wochenstunden (also halbe Stelle). Sie arbeitet diese 20 Stunden in aller Regel an vier Tagen jeweils fünf Stunden, hat aber als definitive Vorgabe lediglich 9 Stunden (damit das Büro zu bestimmten und veröffentlichten Zeiten besetzt ist), den Rest legt sie sich selbst fest – in Absprache mit mir versteht sich.

Ich hatte mich für diese Mitarbeiterin entschieden, weil ich sie aus der Ausbildung kannte, einen Teil ihrer Ausbildung hatte sie bei mir absolviert. Sie ist die Vor-Vorgängerin des jetzigen Azubi. Die junge Dame lebt in einer Partnerschaft und hat aus einer vorherigen Beziehung ein Kind, jetzt 4 Jahre alt. De facto ist sie alleinerziehend.

Seit dem 15.06.2009 ist sie nun bei mir und in dieser Zeit hat es ganze vier (sic!!) Arbeitswochen gegeben, in denen sie keinerlei Fehlzeiten hatte. Mal kneift ihr das montags „nach Frauenart“ im Buch, um 10 ab nach Hause, Dienstag morgen kommt die Krankmeldung für Di – Do, dann ist es wieder das Kind, welches krank ist und so unmöglich zur Tagesmutter kann.

So auch heute: Morgens kam sie schon mit der „nebenbei“ fallen gelassenen Bemerkung „weiß gar nicht, was mit Sohnemann los ist, der hat so gequengelt und wollte gar nicht recht bei der Tagesmutti bleiben.“ Prompt klingelt um 10 das Telefon, die Tagesmutti, Kind hat Fieber, bitte abholen. Um 10.15 war die MA raus, um 14.00 Uhr Anruf: wegen Kind bis Donnerstag krank geschrieben. Leider kann sie die Stunden auch nicht am Freitag nachholen, da die Tagesmutti Freitag nicht kann und am Sonnabend geht natürlich gar nicht, außerdem hat da ihre Mutter Geburtstag.

So geht das im Wesentlichen seit Mitte Juni. Wie gesagt, ich meine es sind ganze vier Arbeitswochen ohne Fehlzeiten, wenn ich es recht im Kopfe habe.

Großherzig wie ich bin, hatte ich in Absprache mit ihr bereits einige Fehltage (als ihr schlicht die Tagesmutti fehlte, weil die selbst in Urlaub war) in Urlaub umgewandelt – zähneknirschend und ahnend, wenn ich es nicht mache, dann kommt ein gelber Zettel.

Ich war selbst runde sechs Jahre alleinerziehend und weiß, was das bedeutet. Ich habe in der Zeit meine Firma aufgebaut und das war gewiss kein Zuckerschlecken. Darum habe ich wirklich ein großes Herz für Alleinerziehende. Bei Einstellungen haben die bei mir immer einen Bonus.

Würde der Umsatz das hergeben, würde ich der jungen Dame und ihrem Sohnemann von mir aus ein ganzes Kinderkrankenhaus zur Betreuung finanzieren. Denn erstens mag ich die junge Dame persönlich durchaus und zweitens kann sie was. Wenn sie denn da ist, leistet sie gute Arbeit. Keine Frage

Aber hier weiß ich mir allmählich wirklich keinen Rat mehr. Soll ich die junge alleinerziehende Mutter nun wirklich entlassen, weil ihr Kind ständig krank ist?

Nun bin ich auf Eure Meinungen gespannt.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 22. September 2009 - 21:18:23
Hast Du mit ihr ein Gespräch geführt und ihr klar gemacht, dass auf dieser Basis eine dauerhafte Zusammenarbeit nicht möglich ist?
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: Katja am Dienstag, 22. September 2009 - 21:25:14
Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust - eines, daß ganz klar der Mutter mit einem kranken Kind zufliegt und eines, das die unternehmersiche Seite erkennt.

Allerdings finde ich persönlich es mehr ungerecht, eine Stelle zu besetzen, sie nicht auszufüllen (oder als eine Art 'Selbstbedienungsladen' zu sehen, den ich besuchen (oder auch nicht) kann, wann ich will)
Damit ist der Zweck einer Stelle, die Du vergeben hast, ja nicht erfüllt. Du bezahlst dafür, daß sie anwesend ist und arbeitest. Das ist das, was Du erwartest - dafür gibt es Kohle.
Dein Teil der Abmachung löst Du ein, indem Du ihr zum Monatsende Gehalt anweist.

Sie hingegen erfüllt ihren Teil nicht so 100%ig - bekommt aber trotzdem 100% Gehalt.

Dein Faible für Alleinerziehende in allen Ehren (;) was sagt eigentlich Deine Frau dazu ;) ), willst Du unternehmerisch arbeiten (und damit Dich und Deine Familie ernähren, sowie die anderen Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten) kannst Du sie Dir eigentlich nicht leisten.
Ich habe den Vorteil, die Frau nicht zu kennen, also kann ich auch ganz pragmatisch sagen: empfiehl und vermittel ihr Heimarbeit!

Na jaaaaaa ;) und dann KÖNNTE ich ja auch noch sagen, daß Du sie (Ausbildung z.T. bei Dir) ja eigentlich hättest kennen müssen - ist sie immer schon ein 'Weichei' gewesen, das sich bei jedem schiefsitzenden Pups hat krankschreiben lassen?  Dann biste selbst Schuld ;)

Und dann frage ich mich, ob und welche Probezeit ihr vereinbart habt....


Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 22. September 2009 - 21:25:36
Na klar. Sie weiß, dass ich die Fehlzeiten für deutlich zu hoch halte. Und sie weiß auch, dass sie noch in der Probezeit ist.

Ich will ihr auch gar nicht unterstellen, dass sie diese Fehlzeiten provoziert und dass die Fehlzeiten nicht echt wären; naja, bei einer Fehlzeit von drei Tagen habe ich schon den Verdacht, weil das so passgenau zu ihrem Umzug kam, aber das kann ich nicht beweisen, darum ist es müßig, darüber zu spekulieren. Aber sie kann es eben nicht ändern.

Ein einziges Mal hat mir ihr Verhalten wirklich Respekt abgenötigt. Da hatte sie einen Zahnarzttermin (der terminiert war, bevor ich sie eingestellt hatte) und ihr wurde ein Weisheitszahn rausgenommen. Dann wollte sie die nächsten drei Tage gleich fehlen. Sie merkte am Telefon meinen Unmut und kam dann doch. Sie war den Tag nicht wirkich zu gebrauchen, aber sie war da! Und sie sagte zum Feierabend (sinngemäß): Auch wenn's schwer war, war gut, dass ich hier war, die Arbeit hat abgelenkt, Zuhause wäre es mir deutlich schlechter gegangen.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 22. September 2009 - 21:27:13
@ Katja:
- In der Ausbildung keine so hohen Fehlzeiten
- Probezeit sechs Monate
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 22. September 2009 - 21:35:49
Aus unternehmerischer Sicht ist es klar, dass sie  nicht haltbar ist. Gerade in einer kleinen Firma können Fehlzeiten kaum kompensiert werden. Und wenn es nicht absehbar ist, dass sich das zum Positiven ändert wirst Du wohl konsequent sein und die Möglichkeiten der Probezeit nutzen müssen. Sonst wird es eine dauerhafte Belastung für Dich und auch für andere Mitarbeiter. Dein soziales Mitgefühlt ehrt Dich.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: swetlana am Dienstag, 22. September 2009 - 21:36:32
Hmm, schwierig.

Ich war selbst auch einige Jahre alleinerziehend berufstätig und weiß, wie schwierig es ist. Immer hin- und hergerissen zwischen schlechtem Gewissen und dem Ehrgeiz, wirklich gute Arbeit leisten und sich beruflich profilieren zu wollen. Seit ich selbstständig bin (fast 11 Jahre), weiß ich aber auch, dass man sich eigentlich nur auf sich selbst verlassen kann. Ich hatte schon öfter Arbeiten "outgesourct", scheiterte an meinen Ansprüchen und habs am Ende dann doch selber gemacht, auf Kosten von Freizeit, Partnerschaft, Kind, Hobbies, etc.. Die Einstellung von Mitarbeitern kommt für mich nicht in Frage, weil mein Business einfach zu klein ist und ich gezwungen wäre zu wachsen. Und das will ich einfach nicht nicht.

Ich würde deiner Mitarbeiterin erstmal nichts "Schlechtes" wie Ausruhen auf dem Alleinerziehenden-Bonus unterstellen. Wenn du sie schon länger und etwas näher kennst, sprich doch mal mit ihr über dein Dilemma. Natürlich bist du ihr Chef und hast ein Anrecht auf ihre Arbeitskraft. Aber auch und vor allem hast du die Verantwortung für deine kleine Firma. Deine Existenz hängt daran und damit letztendlich auch ihre. Wenn es ihr wirklich ernst ist mit ihrem Job und eurer Zusammenarbeit, dann wird sie deinen Standpunkt verstehen und versuchen, bezüglich Kinderbetreuung Alternativen zu suchen, die eure Zusammenarbeit und euren Arbeitsfluß nicht behindern. Biete ihr doch deine Hilfe oder deinen Rat zu diesem Thema an.

Falls sie aber dafür nicht offen sein sollte, würde ich ihr ganz klar sagen, was für Konsequenzen ihr Fehlen für deine Firma hat. Kurz: Dass du es dir nicht leisten kannst. Du bist schließlich kein Großunternehmen, in dem man schnell mal den einen oder anderen Springer einsetzen kann.

So viel erstmal, ganz spontan.

Ein glückliches Händchen wünscht

swetlana
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: Katja am Dienstag, 22. September 2009 - 21:38:55

- Probezeit sechs Monate


Tja, ae8090, dann wäre für MICH die Sache sonnenklar!
Die Probezeit ist die Zeit zum Probieren - für den Arbeitnehmer, um den Job kennenzulernen, zu gucken, ob man ihn machen will und kann.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Fähigkeiten des Mitarbeiters, seine Motivation und Arbeitsleistung zu beurteilen.
Die Fähigkeiten müssen gut sein, denn Du kanntest die Mitarbeiterin ja un dhast sie deshalb eingestellt. Wenn die Motivation fehlt oder die Prioritäten gegenteilig gelagert sind, ist das MIst. Damit ist die Arbeitsleistung auch nicht Deinen Vorstellungen entsprechend.

Wie gesagt: es ist KEINE Wertung ihrer Prioritäten, aber wenn sie einen Job will UND behalten möchte, sollte sie einen Plan B in der Tasche haben, wenn das Kind z.B. krank ist. Das machen hunderttausende andere alleinerziehende Mütter auch.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: scence am Dienstag, 22. September 2009 - 21:41:53
So einen Chef hätte ich auch gerne gehabt ,als meine Zwerge noch klein waren.Ich denke sie hat genügend Möglichkeiten ,dass zu ändern ,z.B. eine 2.Tagesmutti die Freitags kann.Ich konnte meine Kleine damals auch krank zur Tagesmutti bringen.Ich war kwasie auch *alleinerziehend ,mit 3 Kids ,da Mann unter der Woche im Ausland war.Ich habe mir auch manchmal die Finger wund telefoniert ,wer wohl mal für die Kids herhalten könnte ,und ob das dann auch alles funktioniert.Es geht ja hier nur um einpaar Stunden und nicht einen Ganztagsjob.Wie capitano sagt ,mit ihr ein klärendes Gespräch führen.Sie hat doch von vornherein gewußt ,was sie für Arbeitszeiten erwartet.Ich verstehe auch diese Einstellung nicht ,dass die Mutter Geburtstag hat,sie schafft doch sicher nicht den ganzen Tag?!
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: SAPP am Dienstag, 22. September 2009 - 22:09:37


            Man muss wissen was man will, Job und ein gewisses Verständnis

            vom Chef, oder ich fange an dieses Verständnis meines Chefs auszunutzen,

            man merkt die Absicht und man ist verstimmt.

            Schuss vor den Bug, Abmahnung. dann sieht man weiter, schön ist soetwas aber allemal nicht.

            Besonders nicht für den Boss !  :-\


            in der Probezeit ist die Abmahnung eher ein Entgegenkommen der Geschäftsleitung !
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 22. September 2009 - 22:28:08
Abmahnen wegen Kurzerkrankungen geht nicht (arbeitsrechtlich). Kündigung wegen Fehlzeiten nach Ende der Probezeit kann schwierig werden wenn Krankschreibungen vorliegen.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: SAPP am Dienstag, 22. September 2009 - 22:30:39
Abmahnen wegen Kurzerkrankungen geht nicht (arbeitsrechtlich). Kündigung wegen Fehlzeiten nach Ende der Probezeit kann schwierig werden wenn Krankschreibungen vorliegen.


            Richtig Capitano, aber wegen gestörtem Vertrauenverhältnisses geht schon !

            ( Jedenfalls ging das früher)
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 22. September 2009 - 22:37:45
In der Regel geht man davon aus, dass Fehlzeiten von 12 - 14 % im Jahr (und natürlich alles was darunter liegt) noch nicht für eine Kündigung ausreichen.

Und ein gestörtes Vertrauensverhältnis muss man auch erstmal beweisen, wenn man so anfängt zu argumentieren und der Arbeitnehmer dann auch noch klagen sollte.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 22. September 2009 - 22:44:32
Was soll gehen? Abmahnen oder Kündigen?

Und warum so kompliziert? Die "Sachlage" ist klar. Abmahnungen haben den Zweck einen Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner Pflichten zu ermahnen und dann ggf. bei Wiederholung eine Kündigung zu begründen. In der Probezeit kann man auch ohne Abmahnung kündigen. Ob das nach der Probezeit noch so einfach geht, bin ich mir nicht sicher. Im kleinen Betrieb gilt das Kündigungschutzgesetz zwar nicht, aber eine alleinerziehende Mutter könnte da wohl trotzdem noch was rausschlagen. Unternehmerisch ist die Entscheidung klar. Nur moralisch belastet das natürlich.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: SAPP am Dienstag, 22. September 2009 - 23:24:04
Was soll gehen? Abmahnen oder Kündigen?

Und warum so kompliziert? Die "Sachlage" ist klar. Abmahnungen haben den Zweck einen Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner Pflichten zu ermahnen und dann ggf. bei Wiederholung eine Kündigung zu begründen. In der Probezeit kann man auch ohne Abmahnung kündigen. Ob das nach der Probezeit noch so einfach geht, bin ich mir nicht sicher. Im kleinen Betrieb gilt das Kündigungschutzgesetz zwar nicht, aber eine alleinerziehende Mutter könnte da wohl trotzdem noch was rausschlagen. Unternehmerisch ist die Entscheidung klar. Nur moralisch belastet das natürlich.

            Natürlich belastet das ! Ich halte eine Abmahnung für ein Mittel den Arbeitnehmer auf seine Pflichten hinzuweisen,
 
            um eine Kündigung zu vermeiden, da die Dame ja, wie ae8090 schreibt, durchaus etwas kann.

            Also wäre eine Weiterbeschäftigung durchaus sinnvoll für beide Seiten.

            Da ae8090 nicht beurteilen kann ob die Angaben über die Erkrankung des Kindes der Wahrheit entsprechen,

            das aber mehrfach als Entschuldigung angeführt wurde, kann man schon von einem gestörten Verhältnis sprechen.


            das wird ja auch in dem Schreiben von ae8090 deutlich !

           
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: wellenkamper am Mittwoch, 23. September 2009 - 08:01:40
warum abmahnung??? hallo was heisst denn probezeit denn noch.es sind schon leute gegngen für weniger. man kann den mitarbeiter ohne jeglichen grund den mitarbeiter kündigen. da brauche ich gar nicht grossartig an abmahnung denken. diese ma scheint zu wissen was sie für ein chef hat ,  der sich anscheinend auf der nase herum tanzen lässt (sorry). nun denkt mal als unternehmer was du zahlst wenn sie andauernd krank ist. wenn diese ma wirklich arbeiten will ,und sie ihren chef ja kennt hätte sie gleich gesagt pass mal auf auf es könnte evtl. gesundheitliche probleme geben und ich habe keine möglichkeit das kind woanders unter zu bringen.

achso meine frau arbeitet seit 20 jahren auf dem bau und ist 37 und auch sie hat auch ein frauen problem  aber sie geht dennoch zur arbeit. deine ma sitzt doch bestimmt im burö oder ähnliches. da du sehr sozial bist wird es dort nicht kalt sein und sie kann sich bestimmt auch ein kaffee/tee/wärmekissen etc etc machen. meine frau hat nur ein dixie wenn überhaupt und ihr baustellen fahrzeug.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 23. September 2009 - 09:03:46
Also eine Abmahnung kommt definitiv nicht in Frage, dafür müsste arbeitnehmerseitig nicht nur ein gefühltes ("moralisches") Fehlverhalten vorliegen, sondern ein handfestes justiziables. Wenn ich z.B. zu ihr sage: rufe bitte den Kunden x an und sie ruft ihn trotz mehrfacher Aufforderung nicht an, dann wäre das ein grund für eine Abmahnung.

Aber hohe Fehlzeiten per se sind kein Grund für eine Abmahnung. Und ich habe, von erwähntem Einzellfallverdacht einmal abgesehen, auch keinerlei Grund anzuhemen, dass die Krankschreibungen gefakt sind. Ich denke schon, dass sie etwas lax damit umgeht und dass das mit dem Kinde auch anders geregelt werden kann. Aber das ist alles kein Grund für die Abmahnung.

Kündigen kann ich innerhalb der Probezeit selbstredend ohne Begründung.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: burmel am Mittwoch, 23. September 2009 - 09:12:49
Ein Problem Deiner MA und somit auch Deins ist natürlich auch die Tagesmutter. Warum geht das Kind nicht in den Kindergarten? Im IzzKizz z.B. kann das Kind von 7 bis 18 Uhr betreut werden, auch wenn mal Personal krank ist.
Wenn das Kind krank ist, muss die MA zuhause bleiben, ganz klar.
Beide Seiten müssen aufeinander zugehen.
Gruß
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 23. September 2009 - 10:16:39
Ist es nicht so, daß gesetzlich Versicherte anspruch auf bezahlte Tage für die Betruung erkrankter Kinder haben? Hier:

Wenn Ihr Kind krank wird, haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung in Höhe von maximal fünf Arbeitstagen, wenn keine andere Betreuung zur Verfügung steht. Dieser Anspruch kann allerdings durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder auch im Arbeitsvertrag selbst ausgeschlossen sein. Unabhängig davon haben Sie jedoch als Arbeitnehmer/in mit Anspruch auf Krankengeld gegenüber dem Arbeitgeber immer einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre ist, können Sie für 20 Tage pro Kalenderjahr bei Ihrer Krankenkasse Entgeltfortzahlung in Form von Krankengeld in Anspruch nehmen, sofern Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist.

 
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 23. September 2009 - 10:23:09
Habs eben gefunden: SGB V §45:

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.

(2)Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.

(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Wird der Freistellungsanspruch nach Satz 1 geltend gemacht, bevor die Krankenkasse ihre Leistungsverpflichtung nach Absatz 1 anerkannt hat, und sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die gewährte Freistellung von der Arbeitsleistung auf einen späteren Freistellungsanspruch zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes anzurechnen. Der Freistellungsanspruch nach Satz 1 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.

(4) Versicherte haben ferner Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet,

a) die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,

b) bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und

c) die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.

Der Anspruch besteht nur für einen Elternteil. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend.

(5) Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach den Absätzen 3 und 4 haben auch Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 sind.
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: wellenkamper am Mittwoch, 23. September 2009 - 10:23:37
sorry für die ganzen schreibfehler in meinen letzten beitrag. mich mach es richtig wütend wenn so eine ma einer anderen person die arbeiten will die arbeit weg nimmt.
das problem ist man will die ma nicht kündigen weil man sie privat kennt. was wäre aber wenn man die person  privat nicht kennen würde. was ist mit der arbeit die liegen geblieben ist. ein teil der arbeit kann man vielleicht noch auffangen aber nicht alles. was macht dies ma wenn du sie behälst und die probezeit rum ist?

wenn das kind krank ist klar sollte ein elternteil da sein. aber in so einer kurzen zeit war das kind angeblich des öfteren krank !?!?!?!
Titel: Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 23. September 2009 - 10:26:43
Noch ein letzter Artikel und Buchhinweis zum Thema:

Krankes Kind – was gilt im Arbeitsrecht?
von Ralph Jürgen Bährle, Rechtsanwalt,
Bährle & Partner, Mannheim/Nothweiler

Der Arbeitnehmer im Zwiespalt: das Kind ist krank oder muss überraschend zum Arzt, es benötigt seine Hilfe (egal, ob das Kind erst 2 Jahre oder schon 13 Jahre ist)  – und der Arbeitgeber wartet auf pünktliches Erscheinen.


Lieber Groundstar, halte Dich bitte an geltenes Urheberrecht.
Ich gehe mal davon aus, dass Du keine entsprechende Genemigung der Autoren hast und den Text "ein wenig" gekürzt.
Danke, Slarti.
Hier kann man den Artikel völlig legal lesen. (http://www.fachwissen-arbeitsrecht.de/aktuelles/beitraege/kind_krankes.htm)