ITZEHOE-LIVE
STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: ThK am Freitag, 17. April 2015 - 10:54:18
-
Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.
-
Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.
sie hätte den Knaben lieber Faschist nennen sollen - das hätte er nicht verstanden und es wäre vermutlich kostenfrei gewesen.
-
Tolles Urteil, das keineswegs Rassismus fördert. ::)
-
Die sind nicht echt ( Urteil )
-
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
-
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
Genau so ist es.
-
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z (http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/im-hamburger-gericht-nutte-gegen-neger-id9482481.html)) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.
-
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z (http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/im-hamburger-gericht-nutte-gegen-neger-id9482481.html)) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.
Der Bengel hat sie als Nutte beschimpft und vor Gericht behauptet, von ihr geschlagen worden zu sein. Ich finde, für den Mist sollten die Eltern büßen, weil sie ihr Kind nicht anständig erzogen haben. Nur der alten Frau die Schuld zu geben, ist meiner Meinung nach nicht gerecht, zumal die verbale Attacke nicht von ihr gestartet wurde.
-
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z (http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/im-hamburger-gericht-nutte-gegen-neger-id9482481.html)) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.
Ach, und Nutte darf gesagt werden?
-
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z (http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/im-hamburger-gericht-nutte-gegen-neger-id9482481.html)) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.
Ach, und Nutte darf gesagt werden?
Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen
-
Und ein Erwachsener sollte über dem Verhalten eines Kindes stehen, sich nicht auf das Niveau begeben.
Daher geht das schon in Ordnung.
-
...ich sag lieber NICHTS dazu..... ::)
-
...ich sag lieber NICHTS dazu..... ::)
Falscher Tread! :P
-
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.
Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z (http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/im-hamburger-gericht-nutte-gegen-neger-id9482481.html)) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.
Ach, und Nutte darf gesagt werden?
Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen
Darf man eigentlich "Scheiß Gör" sagen, oder darf man dann auch vor Gericht blechen?
-
Darf man eigentlich "Scheiß Gör" sagen, oder darf man dann auch vor Gericht blechen?
Ausprobieren! Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)
-
Die Geschichte las ich woanders auch, allerdings war da keine Rede von, dass der Junge die alte Dame als Nutte titulierte.
Er stand ihr wohl im Weg, weil er auf den Bus wartete, sie sagte sowas wie "Neger, Du stehst im Weg, geh mal in Dein Land zurück"
Der Junge erwiderte: "Du hässliche alte Frau". Das war es. So bestätigt von beiden Betroffenen vor Gericht.
Hört sich schon ganz anders an, gell?
-
Die Geschichte las ich woanders auch, allerdings war da keine Rede von, dass der Junge die alte Dame als Nutte titulierte.
Er stand ihr wohl im Weg, weil er auf den Bus wartete, sie sagte sowas wie "Neger, Du stehst im Weg, geh mal in Dein Land zurück"
Der Junge erwiderte: "Du hässliche alte Frau". Das war es. So bestätigt von beiden Betroffenen vor Gericht.
Hört sich schon ganz anders an, gell?
Ich vergaß: Ursache und Wirkung.
Angefangen hat, unstrittig, die Dame.
Der Junge nahm den Vorwurf, geschlagen worden zu sein, vor Gericht auch zurück.
-
Das eine ist eben die Berichterstattung einer bekannten Boulevardzeitung, das andere dann der korrekte Sachverhalt!
Doch wer schreibt denn in einem solchen Fall ohne eine vorgefasste Meinung verstärken zu wollen?
Meinungsmache eben.
wilber
-
Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.
Und glaubst du nicht, dass derartiges vom Gericht auch überlegt worden ist. Fakt ist: Eine Beleidigung ist strafbar. Die Dame wurde angezeigt und nun verurteilt. Der Junge ist nicht strafmündig.
Die Strafe bewegt sich im untersten Bereich. Oder wie hätte denn sonst das Urteil aussehen sollen?
-
Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.
Und glaubst du nicht, dass derartiges vom Gericht auch überlegt worden ist. Fakt ist: Eine Beleidigung ist strafbar. Die Dame wurde angezeigt und nun verurteilt. Der Junge ist nicht strafmündig.
Die Strafe bewegt sich im untersten Bereich. Oder wie hätte denn sonst das Urteil aussehen sollen?
ich denke, es hätte gereicht, die alte Dame eine starrsinnige alte Schlampe zu nennen. So ein Urteil ist Quatsch. Und ich finde, dass Unkorrektheit erheblich ehrlicher oft ist als verlogene Korrektheit. Wir ahben die amerikanisch eGesellschaft - brutal und verlogen und mit einer Fassade, die arg bröckelt.