Es ist schon ganz schön dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen.So sagt es das Schleswig-Holsteinische Wahlgesetz. CDU/FDP profitieren derzeit davon, aber das kann man ihnen nicht zum Vorwurf machen, oder es als dreistes Mittel zur Machterhaltung titulieren.
Es ist schon ganz schön dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen.
Es ist schon ganz schön dreist, den Landtag zur Machterhaltung von 69 auf 95 Abgeordnete zu erhöhen.So sagt es das Schleswig-Holsteinische Wahlgesetz. CDU/FDP profitieren derzeit davon, aber das kann man ihnen nicht zum Vorwurf machen, oder es als dreistes Mittel zur Machterhaltung titulieren.
Edit: Ohne die gewaltige Erhöhung der Abgeordnetenzahl (Ausgleichsmandate) wäre die CDU/FDP-Mehrheit noch größer.
Ich habe keine Partei genannt...Da Du es unter der Überschrift "CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein" getan hast, bin ich davon ausgegangen, dass Du mit Deiner Aussage die Regierungsparteien kritisieren wolltest.
Das Verfassungsgericht hat doch längst vor der letzten Wahl festgestellt, dass das Schl.Holst Wahlgesetz nicht Verfassungskonform ist.Und wer erhöht dann zur Machterhaltung die Abgeordnetenzahlen?
Es hätte schon längst geändert werden müssen.
Aber da liessen sich unsere Politiker ja alle richtig Zeit.
D Hondt hat das auch sicher anders gemeint.
In diesem Strang soll die aktuelle politische Arbeit der Parteien des gesamten Landtags kommentiert werden, nicht nur die der im Titel erwähnten.Ich habe keine Partei genannt...Da Du es unter der Überschrift "CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein" getan hast, bin ich davon ausgegangen, dass Du mit Deiner Aussage die Regierungsparteien kritisieren wolltest.
Das alles ändert nichts daran dass "unsere" Landesregierung die schlechteste in der gesammten Bundesrepublick ist.
(meine unwichtige Meinung)
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"
weil er nur die Parteien nennen wollte, die auch konstruktiv arbeiten ;D
Das alles ändert nichts daran dass "unsere" Landesregierung die schlechteste in der gesammten Bundesrepublick ist.
(meine unwichtige Meinung)
Keine Behauptung...... MEINUNG.
und die darf man hier ja sagen.
Keine Behauptung...... MEINUNG.
und die darf man hier ja sagen.
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"Wer lesen kann, ist im Vorteil!
Und warum hast Du das dann nicht im Titel genannt? z.B.: "Arbeit der Parteien im Landtag?"Wer lesen kann, ist im Vorteil!
Auf vielfachen Wunsch soll dieser Thread nun dazu dienen die aktuelle Politik von Regierung und Opposition zu beleuchten und diskutieren. Sofern es wirklich geboten ist, also ein großes und wichtiges Thema aufkommt, besteht natürlich die Möglichkeit einen eigenen Thread dafür zu öffnen. Die restlichen Diskussionen gehören hier hinein.
Wer lesen kann, ist im Vorteil!Na dann lies mal:Auf vielfachen Wunsch soll dieser Thread nun dazu dienen die aktuelle Politik von Regierung und Opposition zu beleuchten und diskutieren. Sofern es wirklich geboten ist, also ein großes und wichtiges Thema aufkommt, besteht natürlich die Möglichkeit einen eigenen Thread dafür zu öffnen. Die restlichen Diskussionen gehören hier hinein.Genau das tat ich doch und beschrieb es!
Das mein Vorteil so groß ist, vermutete ich nicht.
Zurück zur aktuellen Landtagssituation.
Das Landesverfassungsgericht entscheidet in einer Woche (30.08.) über den Normenkontrollantrag von Grünen und SSW zum Wahlrecht.Das Landesverfassungsgericht hat entschieden:
Nach Informationen aus „vertrauenswürdigen Quellen“ könnte das Ergebnis zu Neuwahlen, man munkelt im Herbst 2012, führen.
Warum muss es eigentlich ca 2 Jahre bis zur Neuwahl dauern, wenn doch heute festgestellt wurde, dass das Wahlgsetz teilweise verfassungswidrig ist. Dann läuft ja alles noch lange verfassungswidrig weiter. Geht das nicht auch schneller?
Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie.In Hamburg war doch ungültig, weil die CDU bei der Aufstellung der Kandidaten gesetzeswidrig gehandelt hat. Bei der Neuwahl hat sich die CDU bei der Kandidatenaufstellung an das Wahlgesetz gehalten, und damit war die Sache ok.
Mir wäre es grundsätzlich lieber gewesen, wenn das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht dem Beispiel des Hamburgischen Verfassungsgerichtes von 1993 gefolgt wäre, welches die Bürgerschaftswahlen von 1991 für nichtig erklärt und Neuwahlen angeordnet hatte. Richterecht ist allemal besser als eine ewige Hängepartie.In Hamburg war doch ungültig, weil die CDU bei der Aufstellung der Kandidaten gesetzeswidrig gehandelt hat. Bei der Neuwahl hat sich die CDU bei der Kandidatenaufstellung an das Wahlgesetz gehalten, und damit war die Sache ok.
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.
Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)
Der Witz ist ja, dass lediglich die Deckelung der Ausgleichsmandate verfassungswidrig ist, bzw dass eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate so weit wie möglich verhindert werden soll. Hätte es KEINE Ausgleichsmandate gegeben, so wie es z.B. bei Bundestagswahlen der Fall ist, so wäre die Mehrheit von Schwarzgelb wesentlich größer gewesen.In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.Das stimmt zwar zweifelsohne, insofern war die Situation in HH etwas einfacher. Aber hier in SH hat das Verfassungsericht durch den heutigen Spruch die schizophrene Situation geschaffen, dass die aufgrund eines Verfassungsbruches zustandegekommene Parlamentsmehrheit numehr ein verfassungskonformes Gesetz erarbeiten soll, zu dessen Auswirkungen es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gehören wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen, nicht legal zustande gekommenen Mehrheit ihr Mandat verlieren könnte.
Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)
Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
...
Richter können Parlamente nicht auflösen!
Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
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Richter können Parlamente nicht auflösen!
Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Zustand schnellstmöglich abzustellen? Statt dessen rechtfertigt man seine Regierungsmehrheit, die durch ein verfassungswiedriges Verfahren zustande gekommen ist, auch noch. Dabei ist es egal, ob auch die Vorgängermehrheiten verfassungswiedrig zustande gekommen sind. Postenkleberei soweit das Auge reicht.
Weimarer Verhältnisse sind zu vermeiden, solche allerdings auch.
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neuwahl-aber-erst-in-zwei-jahren-1/)
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neuwahl-aber-erst-in-zwei-jahren-1/)
Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).
...
Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig (http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E6D0B4F8C32B448DDA58A9AC8AAF8B54C~ATpl~Ecommon~Scontent.html), darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...
Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).
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Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig (http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E6D0B4F8C32B448DDA58A9AC8AAF8B54C~ATpl~Ecommon~Scontent.html), darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...
Es entzieht sich leider meinem Verständnis, wie es möglich sein kann, das überhaupt Gesetzte beschlossen werden die verfassungswiedrig sind. Und auch das diese Gesetzte, nachdem festgestellt wurde das diese Eigenschaft haben, auch noch angewendet werden dürfen.
Im übrigen ist es mir völlig egal, welche Partei welche verfassungswiedrigen Gesetze beschlossen hat. Die Sache an sich finde ich bemerkenswert.
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D
:dafuer
und nicht wegen Ahlhaus, sondern einzig und allein aus Überzeugung, dass eine Neugliederung der Bundesländer überfällig ist