ITZEHOE-LIVE
STADT - LAND - STÖR => ITZEHOER BERICHTE => Thema gestartet von: muesli am Samstag, 13. Januar 2018 - 09:28:25
-
Aktuell 2018:
Im Zuge des Wechsels der Heizungsablesegeräte auf Funkgeräte wird von einer hier bekannten Wohnungsbaugenossenschaft dieser Tage gleichzeitig um das Einverständnis des Mieters gebeten, Fotos von Küche und Bad machen zu lassen.
Nach Googeln zu diesem Thema, gehe ich nun davon aus, dass ich das ablehnen kann, denn "Besitzrecht" geht vor "Eigentumsrecht" (mit Ausnahme z.B. zum Dokumentieren von Schäden), siehe auch:
https://www.mietbuergschaft24.de/wann-darf-ein-vermieter-fotos-in-der-wohnung-des-mieters-machen/
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/mieterrecht-muss-man-fotos-der-wohnung-dulden/
Was meint ihr denn zu dieser Foto-Aktion?
-
...warum sollte man das als Mieter genehmigen - damit sich die Damen und Herren in der Abteilungsleiter-Runde bei einer bunten Foto-Show amüsieren können?
Sollen sie sich doch persönlich kümmern wenn es um Investitionsplanungen etc. geht.
Wir sind selbst Vermieter und haben bspw. in diesem Jahr für eine Mieterin eine neue Küche bestellt, die sie selbst mit ausgesucht hat.
Das man anschließend ein Foto als "Dankeschön" erhält ist sehr nett und keinesfalls verlangt worden.
-
Von mir gibt es hier ein klares NEIN!
Wozu die Fotos wohl noch herhalten sollen?
-
Ich habe nicht ganz verstanden wofür die Fotos gut sein sollen
-
Ich habe nicht ganz verstanden wofür die Fotos gut sein sollen
Das kann wohl am besten der Vermieter beantworten.