ITZEHOE-LIVE
VERSCHIEDENES => COMPUTER - INTERNET => Thema gestartet von: NF am Freitag, 12. Februar 2016 - 18:05:31
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Achtung - ab sofort wird es wohl ruhiger im Forum - zumindest tagsüber :machkaputt
URSACHE:
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern wegen der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz kündigen und vorher auch ohne deren Zustimmung den Browserverlauf des Dienstrechners auswerten.
Die Datenverwertung sei zulässig, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit habe, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg laut einer Mitteilung vom Freitag. (Az. 5 Sa 657/15)
Einziger (minimaler) Trost: Das Gericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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:warten Ob Selbstständige sich dann selbst kündigen ;)
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Eigentlich nichts Ungewöhnliches.
Beim Telefonieren verhält es sich doch genauso. Wer privat telefoniert, kann rausfliegen. Hierzu darf auch die Telefonalnage (wenn sie vorhanden ist) zu Rate gezogen werden.
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...ich finde diese Methode trotzdem sehr grenzwertig - wo fängt es an...wo hört es auf.
Immerhin ein erheblicher Eingriff, oder?
Da ist man offensichtlich der Willkür ausgesetzt - gute Mitarbeiter dürfen vielleicht mehr als schlechte?
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Computer zur Arbeit sind zum arbeiten da.
Computer zu Hause sind fürs Forum da. :yahoo: :lach031: :tocktock:
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Computer zur Arbeit sind zum arbeiten da.
Computer zu Hause sind fürs Forum da. :yahoo: :lach031: :tocktock:
...gilt das auch für DIE, die viiiiiel mehr arbeiten/leisten als die Tarifler?
Einer für ALLE...
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In der Firma wo ich arbeite ,mußte die Private -Nutzung von Computer und Handy´s ,verboten werden.Es nahm überhand,so das Geschäftliche Dinge in 2te Reihe verschoben wurde.
P.S Ich selber brauche ,Beruflich, beides nicht /bzw. kaum .
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... ich habe noch nicht einmal ein Computer für meine Arbeit....
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... ich habe noch nicht einmal ein Computer für meine Arbeit....
Nicht nur du ;D
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...ich finde diese Methode trotzdem sehr grenzwertig - wo fängt es an...wo hört es auf.
Immerhin ein erheblicher Eingriff, oder?
Da ist man offensichtlich der Willkür ausgesetzt - gute Mitarbeiter dürfen vielleicht mehr als schlechte?
Das war ja schon immer so, dass gute MA mehr dürfen als schlechte.
Finde das aber schon richtig. Als Arbeitgeber bezahlt man die MA für's arbeiten, und nicht für's private surfen im Netz.
Ggf. muss man das halt in der Pause über's private Smartphone machen...