ITZEHOE-LIVE
VERSCHIEDENES => FREIZEIT & HOBBY => Thema gestartet von: Katja am Freitag, 26. Juni 2009 - 23:36:59
-
Bei der Auslegung einer Beschilderung brauche ich bitte mal Hilfe.
Es geht um das Verkehrszeichen 'Überholverbot für Kfz aller Art' mit einem Zusatzschild, auf dem Auto mit Anhänger und LKW abgebildet sind.
Bedeutet dieses Zeichen
a) das Überholverbot gilt nur für Autos mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen nicht überholen)
b) das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge AUSSER PKW mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen überholt werden)
-
Rennstrecke , alles klar ? Da darfst Du alle überholen (wenn Du kannst)
Zusatzschild bedeutet immer, diese Kfz, Bzw. LKW dürfen überholt werden !
-
Also dieses Zeichen?
(http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/277.gif)
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t,
einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
-
nee, Katja meinte ein Zusatzschild unter dem Überholverbot
Da sind als schwarze Symbole ein PKW mit Anhänger,
sowie ein LKW abgebildet !
Dein Schild bedeutet, LKW dürfen nicht überholen !
-
a) das Überholverbot gilt nur für Autos mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen nicht überholen)
Das ist korrekt.
-
a) das Überholverbot gilt nur für Autos mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen nicht überholen)
Das ist korrekt.
Quatschikowsky , Überholverbot gilt für alle, nur die auf dem Zusatzschild dürfen überholt werden !
Sons gäbe die ganze Sache doch keinen Sinn !
-
Auch wenn es Grundkenntnisse sind bzw. sein sollten:
Ein Zusatzzeichen grenzt die Bedeutung eines Verkehrsschildes ein. Durch einen Text oder ein Symbol wird das Schild bspw. für eine bestimmte Fahrzeugkategorie oder Zeit eingeschränkt. In Deutschland beziehen sich Zusatzschilder immer nur auf das Schild direkt über dem Zusatzschild.
KLICK (http://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzschild)
Da es nur zwei Überholverbotschilder gibt, für alle Kfz und für Kfz über 3,5t, muss man es wie von Katja beschrieben umsetzen, wenn auch PKW mit Anhänger NICHT überholen sollen.
Das was Du meinst findet man z.B. auf der B 206 in Richtung Segeberg, wo Zeichen 276 steht mit dem Zusatzzeichen "Traktor" UND dem Hinweis "dürfen überholt werden".
-
Es ist genauso wie "Der Derbste" es gesagt hat. Ich habe in der StVO nachgeguckt.
-
na, dann habe ich ja bis jetzt, da ich klüger geworden bin
enorm viele Punkte in Flensburg gespart ! :D
Ich habe mit 17 meinen Führerschein gemacht,
fahre seit 41 Jahren unfallfrei, ( jedenfalls im Strassenverkehr )
-
Ganz schnell auf Holz klopfen. ;)
-
Ganz schnell auf Holz klopfen. ;)
Täusch Dich nicht Blubb, Du kennst meine Vergangenheit, was Autos angeht nicht !