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STADT - LAND - STÖR => NEUES AUS ALLER WELT => Thema gestartet von: Katja am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 07:54:02

Titel: Menschenrechte
Beitrag von: Katja am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 07:54:02
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen nun 3 Schwerkriminelle freikommen, die eigentlich nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung bleiben sollten. Nachzulesen HIER (http://www.welt.de/die-welt/regionales/article7692716/Gefaehrliche-Taeter-koennten-freikommen.html)

Wo bleiben also die Menschenrechte derer, die sich dann in Gefahr befinden, wenn diese Männer freikommen?

Mein Rechtsempfinden ist (wieder einmal) stark irritiert. Vielleicht kann jemand von Euch dafür eine Erklärung finden?

Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Paul Schrader am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 08:09:14
Rein sachlich erklärt ist das so: Als die Täter verurteilt wurden (vor 1998), galt eine Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf 10 Jahre. Diese maximale Zeit gilt seit 1998 nicht mehr und kann nicht so ohne weiteres für die Urteile von damals angewendet werden, entschied der EGMR (was rein formal auch Sinn macht, ob es in diesem Fall jedoch sinnvoll ist, sei dahingestellt).

Der Vergleich hinkt zwar etwas, verdeutlicht aber die juristische Zwickmühle: Wenn Du 1998 im Halteverbot geparkt hast und dafür 10 Euro bezahlt hast, es inzwischen aber 20 Euro kostet, kannst Du im Nachhinein dafür keine Rechnung über die Differenz bekommen.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 08:53:35
ich bin damit auch mehr als unzufrieden, aber trotzdem gilt:

nulla poene sine lege

wobei die Definition des Europäischen Gerichtshofes, die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Strafe zu einzuornen, aus meiner Sicht fragwürdig ist. Hier geht es nicht um Strafe, sondern um Schutz. Zuallererst um den Schutz eines Menschen vor sich selbst, vor dem, was er in sich offenbar nicht steuern kann.
Diesen Schutz dieses Menschen vor sich selbst versagen die Richter den Betreffenden
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Schmarni am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 11:28:20
ich bin damit auch mehr als unzufrieden, aber trotzdem gilt:

nulla poene sine lege

wobei die Definition des Europäischen Gerichtshofes, die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Strafe zu einzuornen, aus meiner Sicht fragwürdig ist. Hier geht es nicht um Strafe, sondern um Schutz. Zuallererst um den Schutz eines Menschen vor sich selbst, vor dem, was er in sich offenbar nicht steuern kann.
Diesen Schutz dieses Menschen vor sich selbst versagen die Richter den Betreffenden

Des einen Wohl, des anderen Weh...

Der Schutz der Allgemeinheit ist zwangsläufig eine Strafe für den Betroffenen.

Und ich danke dem deutschen Rechtsstaat dafür, dass er jeden ohne Ansehen der Person vor Strafe ohne Rechtsgrundlage schützt, eben auch den Wiederholungsstraftäter.

Es gab Zeiten in diesem Land, da wurden Menschen ohne Rechtsgrundlage eingesperrt. Das verletzte mein Rechtsempfinden!
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Paul Schrader am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 11:59:00
ich bin damit auch mehr als unzufrieden, aber trotzdem gilt:

nulla poene sine lege

wobei die Definition des Europäischen Gerichtshofes, die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Strafe zu einzuornen, aus meiner Sicht fragwürdig ist. Hier geht es nicht um Strafe, sondern um Schutz. Zuallererst um den Schutz eines Menschen vor sich selbst, vor dem, was er in sich offenbar nicht steuern kann.
Diesen Schutz dieses Menschen vor sich selbst versagen die Richter den Betreffenden

Des einen Wohl, des anderen Weh...

Der Schutz der Allgemeinheit ist zwangsläufig eine Strafe für den Betroffenen.

Und ich danke dem deutschen Rechtsstaat dafür, dass er jeden ohne Ansehen der Person vor Strafe ohne Rechtsgrundlage schützt, eben auch den Wiederholungsstraftäter.

Es gab Zeiten in diesem Land, da wurden Menschen ohne Rechtsgrundlage eingesperrt. Das verletzte mein Rechtsempfinden!

Das kann ich so unterschreiben. Volle Zustimmung!
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Katja am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 12:04:38
Na ja - da gab es einen Schwerverbrecher, der so schlimme Taten begangen hat, daß er hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung mußte.
Ein ordentliches (deutsches) Gericht hat ihn dazu verdonnert.

Nun kommt eine anderes Gericht, das diese Rechtsprechung aufweicht - und sei es auch 'nur' in der Form, daß die Sicherheitsverwahrung aufgehoben wird.

Schmarni, es GAB also in der jüngeren Vergangenheit ein Urteil eines Staates, auf den wir jetzt stolz sein wollen/sollen, für dessen Gesetze wir dankbar sind/sein sollen.

Und kommst Du mit dieser 'wir-haben-ein-schweres-Los-durch-unsere-Vergangenheit-zu-tragen'-Geschichte!
Das ist aber nicht das Thema!

Es kotzt mich an, das ALLES mit der Vergangenheit, die kaum noch lebende Zeitzeugen hat, beeinflußt wird, wenn damit auch unser Recht demütigst vor imaginärer Kollektivschuld aufgeweicht wird.



Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Schmarni am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 12:14:17
Na ja - da gab es einen Schwerverbrecher, der so schlimme Taten begangen hat, daß er hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung mußte.
Ein ordentliches (deutsches) Gericht hat ihn dazu verdonnert.

Nun kommt eine anderes Gericht, das diese Rechtsprechung aufweicht - und sei es auch 'nur' in der Form, daß die Sicherheitsverwahrung aufgehoben wird.

Schmarni, es GAB also in der jüngeren Vergangenheit ein Urteil eines Staates, auf den wir jetzt stolz sein wollen/sollen, für dessen Gesetze wir dankbar sind/sein sollen.

Und kommst Du mit dieser 'wir-haben-ein-schweres-Los-durch-unsere-Vergangenheit-zu-tragen'-Geschichte!
Das ist aber nicht das Thema!

Es kotzt mich an, das ALLES mit der Vergangenheit, die kaum noch lebende Zeitzeugen hat, beeinflußt wird, wenn damit auch unser Recht demütigst vor imaginärer Kollektivschuld aufgeweicht wird.


Kann es sein, dass Du gerade ein paar Dinge vermischt??

Ich rede nicht von Kollektivschuld und solchen Themen, sondern ausschließlich von rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Stell Dir mal vor, dass bei Dir morgen früh (noch vor dem Aufwachen), die Tür eingetreten wird von uniformierten Menschen, die Dich mitnehmen und in ein Gefängnis bringen, aus dem Du die nächsten 10 Jahre nicht mehr entlassen wirst, mindestens! Und jetzt frag mal warum, Du bist Dir keiner Schuld bewußt. (Du darfst alternativ auch Kafka lesen ;) )

Du wirst Dein Schuldbewußtsein doch sicher an den geltenden Gesetzen festmachen wollen und nicht etwa an etwas, was Du nicht kennst, weil es erst später beschlossen wird.


Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Paul Schrader am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 12:18:56
Na ja - da gab es einen Schwerverbrecher, der so schlimme Taten begangen hat, daß er hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung mußte.
Ein ordentliches (deutsches) Gericht hat ihn dazu verdonnert.

Genau. Ein Gericht hat den Straftäter zu einer Haft mit anschließender 10-jähriger Sicherungsverwahrung verdonnert. Mehr nicht. Die 10 Jahre sind nun aber abgelaufen.

Inzwischen gibt es aber auch eine ungebrenzte Sicherungsverwahrung. Die kann aber ja nur angewendet werden, wenn der Straftäter neu verurteilt wird und dazu müsste er ja erstmal eine neue Straftat begehen. Klingt komisch, ist aber so.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Rizzi am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 12:28:32
Zitat
„Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit Hitler oder den Nazis dem Wert Eins an.“

– Mike Godwin
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: DerDerbste am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 12:29:53
Zitat
Quirks Ausnahme
    Ein absichtliches Herbeirufen von Godwins Gesetz ist vergeblich bzw. ungültig.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Rizzi am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 12:40:33
Zitat
Quirks Ausnahme
    Ein absichtliches Herbeirufen von Godwins Gesetz ist vergeblich bzw. ungültig.

Schön bei Wikipedia abkopiert, so wie ich ?!?!   ;)
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Katja am Mittwoch, 19. Mai 2010 - 12:57:09
Nee, Paul, sie KANN aufgehoben werden (so sagt es unser Gesetz) - sie muß aber nicht nach 10 Jahren automatisch enden!
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Paul Schrader am Freitag, 21. Mai 2010 - 12:37:48
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen nun 3 Schwerkriminelle freikommen, die eigentlich nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung bleiben sollten. Nachzulesen HIER (http://www.welt.de/die-welt/regionales/article7692716/Gefaehrliche-Taeter-koennten-freikommen.html)

Wo bleiben also die Menschenrechte derer, die sich dann in Gefahr befinden, wenn diese Männer freikommen?

Mein Rechtsempfinden ist (wieder einmal) stark irritiert. Vielleicht kann jemand von Euch dafür eine Erklärung finden?

Ist Dein Rechtsempfinden nach dem Studium dieses Artikels (http://www.rechtslupe.de/strafrecht/sicherungsverwahrung-keine-sofortige-entlassung-trotz-egmr-319091) über eine Entscheidung des BVerfG von gestern wieder gerade gerückt? :)
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Katja am Freitag, 21. Mai 2010 - 15:11:57
Ja, ja, ja  :D

Na bitte - geht doch - und warum mußte ich mich erst aufregen?

Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Slartibartfass am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 11:21:15
Hm 6,5 Jahre Haft + anschließende Sicherheitsverwahrung (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34077/1.html) für einen Marihuanahändler.
Heftig, heftig.

In der nächsten Instanz wird das Urteil hoffentlich revidiert...
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 11:42:52
Hm 6,5 Jahre Haft + anschließende Sicherheitsverwahrung (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34077/1.html) für einen Marihuanahändler.
Heftig, heftig.

In der nächsten Instanz wird das Urteil hoffentlich revidiert...

Ja, selbst einfache Betrüger werden heutzutage Sicherheitsverwahrt.

Da drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht mehr um "Resozialisierung" geht, sondern doch nur um's wegsperren.
Sicherheitsverwahrung ist ja unbefristet.

Ich kann das bei Straftätern verstehen, die Leib und Leben bedrohen, nicht jedoch bei z.B. Betrügern, Wirtschaftskriminellen etc.

Ein Thema, das polarisiert.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 11:46:26
Hm 6,5 Jahre Haft + anschließende Sicherheitsverwahrung (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34077/1.html) für einen Marihuanahändler.
Heftig, heftig.

In der nächsten Instanz wird das Urteil hoffentlich revidiert...

Ja, selbst einfache Betrüger werden heutzutage Sicherheitsverwahrt.

Da drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht mehr um "Resozialisierung" geht, sondern doch nur um's wegsperren.
Sicherheitsverwahrung ist ja unbefristet.

Ich kann das bei Straftätern verstehen, die Leib und Leben bedrohen, nicht jedoch bei z.B. Betrügern, Wirtschaftskriminellen etc.

Ein Thema, das polarisiert.

also zB Drogenhändler?
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Michael Hein am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 11:50:00
also zB Drogenhändler?

Oder Waffenhändlern? Oder Börsianern, die mit Grundnahrungsmitteln spekulieren? Oder Alkoholverkäufern?

 ::)
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 12:13:42
Nein. Dann kannst Du ja auch Raucher einsperren, jede Alkoholfahrt wäre eine Sicherheitsverwahrung wert.

Leib und Leben bedrohen unmittelbar (und das wäre auch gemeint) eher Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder etc.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Michael Hein am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 12:22:12
Leib und Leben bedrohen unmittelbar (und das wäre auch gemeint) eher Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder etc.

 ditoguen
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 14:41:40
Zitat
Oder Waffenhändlern? Oder Börsianern, die mit Grundnahrungsmittel n spekulieren? Oder Alkoholverkäufern?

 
Zitat
Dann kannst Du ja auch Raucher einsperren, jede Alkoholfahrt wäre eine Sicherheitsverwahru ng wert.

Meint ihr nicht das ihr übertreibt?
Um 6,5 Jahre zu bekommen, bedarf es in Deutschland schon einiges.
Der Täter ist ein Widerholungstäter und scheint nix gelernt zu haben.
Schreit ihr erst auf wenn er an eure Kinder was verkauft?

Ich finde das Urteil gut und hoffe das es nicht nur für solche Fälle angewendet wird, sondern auch für die oben genannten wenn sie es nicht lernen.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 15:57:51
Zitat
Oder Waffenhändlern? Oder Börsianern, die mit Grundnahrungsmittel n spekulieren? Oder Alkoholverkäufern?

 
Zitat
Dann kannst Du ja auch Raucher einsperren, jede Alkoholfahrt wäre eine Sicherheitsverwahru ng wert.

Meint ihr nicht das ihr übertreibt?
Um 6,5 Jahre zu bekommen, bedarf es in Deutschland schon einiges.
Der Täter ist ein Widerholungstäter und scheint nix gelernt zu haben.
Schreit ihr erst auf wenn er an eure Kinder was verkauft?

Ich finde das Urteil gut und hoffe das es nicht nur für solche Fälle angewendet wird, sondern auch für die oben genannten wenn sie es nicht lernen.

Mit der Argumentation kann ich eben auch den betrunkenen Fahrer einsperren, der u.U. (m)ein Kind tot fährt. Wer sagt, das er es später nicht wieder tut?
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 16:19:57
Zitat
Wer sagt, das er es später nicht wieder tut?
Das kann dir keiner sagen.
Aber der oben beschriebene Täter ist ein Widerholungstäter.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Ölixdorferin am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 19:09:13
Zitat
Oder Waffenhändlern? Oder Börsianern, die mit Grundnahrungsmittel n spekulieren? Oder Alkoholverkäufern?

 
Zitat
Dann kannst Du ja auch Raucher einsperren, jede Alkoholfahrt wäre eine Sicherheitsverwahru ng wert.

Meint ihr nicht das ihr übertreibt?
Um 6,5 Jahre zu bekommen, bedarf es in Deutschland schon einiges.
Der Täter ist ein Widerholungstäter und scheint nix gelernt zu haben.
Schreit ihr erst auf wenn er an eure Kinder was verkauft?

Ich finde das Urteil gut und hoffe das es nicht nur für solche Fälle angewendet wird, sondern auch für die oben genannten wenn sie es nicht lernen.

Mit der Argumentation kann ich eben auch den betrunkenen Fahrer einsperren, der u.U. (m)ein Kind tot fährt. Wer sagt, das er es später nicht wieder tut?


oder es evtl schon viele male vorher getan hat nur nie erwischt wurde
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Capitano am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 19:11:36
Ist nicht jeder Krimineller ein potentieller Wiederholungstäter und solle für immer weggesperrt werden?
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 19:21:05
Zitat
Ist nicht jeder Krimineller ein potentieller Wiederholungstäter und solle für immer weggesperrt werden?

Da du das Grundgesetz kennst, verstehe ich deine Aussage nicht.
Schuldig ist man erst nach der Verurteilung.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Capitano am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 19:26:27
Ich verstehe deinen Einwand nicht. Ein Krimineller der z.b. wegen Einbruch/Diebstahl oder Heiratsschwindel verurteilt wird könnte es ja nach der Stafe auch wieder tun und sollte daher nach der Strafe vorsorglich in Sicherheitsverwahrung genommen werden  - so wie dieser Grashändler.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 19:41:43
Ist ja nur Gras......ist wohl etwas dünn.
Der wird schon X-mal vor Gericht gestanden haben.
Was machst du wenn deinen Kindern so ein Zeug andreht?
Bestimmt wirst du ihn nicht verteidigen sondern nach dem Gestz rufen.
Genauso sollte man in HH den Schmierer OZ wegschließen.Der hat schon Tausende Leute geschädigt und lernt nix dazu.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: eilandhegel am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 20:39:00
Genauso sollte man in HH den Schmierer OZ wegschließen.Der hat schon Tausende Leute geschädigt und lernt nix dazu.


Ersthaft?  Lebenslange Sicherungsverwahrung für einfache Sachbeschädigung?

Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 21:00:56
Zitat
Ersthaft?  Lebenslange Sicherungsverwahrun g für einfache Sachbeschädigung?
Nee.... natürlich nicht. Ich würde ihm lieber die Hände abhacken.
Über 1000 Sachbeschädigungen sind kein Witz mehr.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Capitano am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 21:42:47
Mal ehrlich wassols: Wieviele Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hast Du schon bekommen?
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 22:02:35
Mit einer Geschwindigkeitüberschreitung schade ich aber keinem anderen.
Und wenn ich es oft mache wird mir der Führerschein entzogen weil ich nix draus lerne.Dann muß ich zur MPU.

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

Was machst du wenn ich deine Hauswand immer wieder beschmiere und du bei mir nix holen kannst.
Jedesmal hast du einen Schaden von mehreren Hundert €.
Bestimmt hast du dann gaaaanz viel Verständnis für mich und das Gesetz das dich nicht schützt.
Ich möchte dann mal deine Reaktion sehen.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Capitano am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 22:22:06
Na wenn Du Wiederholungstäter bist, sollte man dir - deiner Argumentation folgend - den rechten Fuss abhacken.

Freiheit ist ein Menschenrecht, Du solltest vielleicht mal darüber meditieren was das bedeutet oder nachlesen z.B. hier. (http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte)
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 22:44:09
Es gibt nicht nur Menschenrechte.
Lies das :
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: bertee54 am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 23:40:23
Moin allerseits!

Wenn ich diesen Thread hier lese, frage ich mich doch, wo wir vielleicht hinwollen?

Ausgangspunkt und jetziger Stand - das trennen Welten!

Zwar wird das Wort "Menschenrechte" wieder gebraucht, doch geht (mal wieder!) alles am Thema vorbei!



Eine Sicherheitsverwahrung bedarf mMn. immer einer grundsätzlichen, unabhängigen und möglichst neutralen Prüfung der Umstände, bzw. Tat! Man macht es sich manchmal zu leicht, jemanden einfach wegzusperren, der es nicht wegen seines Vergehens unbedingt verdient hat (hätte?).
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 27. Januar 2011 - 08:56:16
Mit einer Geschwindigkeitüberschreitung schade ich aber keinem anderen.
Und wenn ich es oft mache wird mir der Führerschein entzogen weil ich nix draus lerne.Dann muß ich zur MPU.
...

Und wenn Du nicht mehr bremsen kannst und ein Kind tot fährst????
Hättest Du die Geschwindigkeit eingehöten, würde das Kind dann möglicherweise noch leben.

Du bist also dann eine potntielle Gefahr für die Allgemeinheit, denn es könnte Dir ja mal passieren. Und zu schnell fährt man mit Vorsatz.

Hätte, wäre, wenn - alles nur Vermutungen.

Aber wäre eine Welt a la Minority Report (http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report) wünschenswert?
In dem Film wird ein Szenario gezeigt, in dem potentielle Mörder verhaftet werden, ohne dass sie eine Tat begangen haben. Allein Aufgrund von Prognosen und Gedanken...

Wir diskutieren hier schon "Threadgerecht". Denn es geht um das Grundrecht auf Freiheit. Ein Menschenrecht, dass durch Sicherungsverwahrung deutlich eingeschränkt wird. Um zu erfassen, für welche Taten dieses recht einzuschränken wäre, diskutieren wir halt die Standpunkte ausführlich.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: wassolls am Donnerstag, 27. Januar 2011 - 16:19:46
Zitat
Und wenn Du nicht mehr bremsen kannst und ein Kind tot fährst?
Hättest Du die Geschwindigkeit eingehöten, würde das Kind dann möglicherweise noch leben.

Irgendwie schnallt ihr es nicht.
Wenn ich ein Kind tot fahre reden wir nicht über eine Geschwindigkeitübertretung sondern über fahrlässige Tötung, was wohl ein Strafbestand darstellt.
Und der Typ hat mit DROGEN gehandelt was eine Straftat darstellt und keine Ordnungswidrigkeit wie eine Geschwindigkeitüberschreitung.
Titel: Re: Menschenrechte
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 27. Januar 2011 - 19:51:40
An dieser Art der 'Strafverlängerung' erkennt man, wie desolat unsere Rechtsprechung ist!