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Zitat von: ae8090 am Freitag, 18. Dezember 2009 - 08:48:38Zitat von: Blubb am Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 15:29:58Es müsste in der Geschäftsordnung des Kreistages stehen. Finde die aber nirgends. Nebenbei bemerkt ist das eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn man sowas Wichtiges nicht im Netz verfügbar macht.Nein, nicht in der GO des Kreistages, sondern in jenem schleswig-holsteinischen Landesgesetz, welches die Wahl der Landräte regelt.Meines Erachtens nach FALSCH, da das S-H Landeswahlgesetz lediglich die Wahlverhältnisse der Abgeordneten und der des Landtages regelt.Daher sollte es in der Kreisordnung stehen,aber den (nötigen?) Paragraphen habe ich schon hier zitiert
Zitat von: Blubb am Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 15:29:58Es müsste in der Geschäftsordnung des Kreistages stehen. Finde die aber nirgends. Nebenbei bemerkt ist das eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn man sowas Wichtiges nicht im Netz verfügbar macht.Nein, nicht in der GO des Kreistages, sondern in jenem schleswig-holsteinischen Landesgesetz, welches die Wahl der Landräte regelt.
Es müsste in der Geschäftsordnung des Kreistages stehen. Finde die aber nirgends. Nebenbei bemerkt ist das eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn man sowas Wichtiges nicht im Netz verfügbar macht.
Das der Kreistag nun den Landrat/Landrätin wählt, ist von P.H.C. und Rainer Wiegard beschlossen worden,
Neben Gesetzen gibt es auch noch Auführungsverordnungen und Gesetzeserläuterungen, die rechtsverbindlich sind. Ich such das mal raus, dauert aber eventuell ein paar Tage.
Begründet wird dies mit einer Verletzung des Wahlgeheimnisses. Den Zettel dann als Ungültig zu erklären ist fehlerhaft, denn durch die Kennzeichnung könnte man Rückschlüsse auf das Wahlverhalten Einzelner ziehen. Und das verletzt eben das Wahlgeheimnis. Und das wiederum ist schlüssig.