Autor Thema: Landratswahl 2009  (Gelesen 10921 mal)

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Kuno

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #30 am: Mittwoch, 16. Dezember 2009 - 14:17:02 »
Das war mir neu

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #31 am: Mittwoch, 16. Dezember 2009 - 14:35:45 »
Kann denn nun jemand der dabei war sagen was los war ??

Eine ungültige Stimme wird als Ungültig gezählt.

z.B. 50 Wahlberechtigte
       25 dafür
       24 dagegen
         1 ungültig

                          oder wie???


51 Wahlberechtigte
27 für Kullik
24 dagegen

Die beiden Wahlgänge vorher wurden abgebrochen, weil es eine ungültige Stimme gab.

Der Wahlzettel bot 3 Kästchen: Dr. Kullik, Herr Rüsen, Enthaltung.

Zum Wahlverfahren:
§ 45 Kreisordnung beschreibt dieses. Danach bedarf die Wahl der Landrätin/des Landrats der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten, hier also 27 Stimmen.

Wenn im ersten Wahlgang kein Bewerber diese erforderliche Mehrheit erreicht, wird in einem zweiten Wahlgang erneut über die Bewerber abgestimmt. Findet auch im zweiten Wahlgang kein Bewerber die gleiche erforderliche Mehrheit, findet bei mehreren Bewerbern eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge statt, wie sie im zweiten Wahlgang Stimmen erhalten haben. Bei der Stichwahl im dritten Wahlgang ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Führt auch diese Stichwahl zu keinem Ergebnis, so entscheidet das Los, das der Kreispräsident zieht.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Alex

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #32 am: Mittwoch, 16. Dezember 2009 - 19:10:43 »
Dr. Dr. Kullick im ersten Wahlgang gewählt..
Noch ein Doppel D an den Schaltern der Macht  ;D

Offline delling

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #33 am: Mittwoch, 16. Dezember 2009 - 20:02:35 »
"Dr. Dr. Kullick im ersten Wahlgang gewählt."

Vermutlich wird der Doppel Dr. von seinen Freunden nur kurz "Kulli" genannt ;D

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #34 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 09:47:28 »
"Dr. Dr. Kullick im ersten Wahlgang gewählt."

Vermutlich wird der Doppel Dr. von seinen Freunden nur kurz "Kulli" genannt ;D


DoDo: Doppel Doktor...
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Albrecht

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #35 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 11:22:04 »
Zum Wahlverfahren:
§ 45 Kreisordnung beschreibt dieses. Danach bedarf die Wahl der Landrätin/des Landrats der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten, hier also 27 Stimmen.

Wenn im ersten Wahlgang kein Bewerber diese erforderliche Mehrheit erreicht, wird in einem zweiten Wahlgang erneut über die Bewerber abgestimmt. Findet auch im zweiten Wahlgang kein Bewerber die gleiche erforderliche Mehrheit, findet bei mehreren Bewerbern eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge statt, wie sie im zweiten Wahlgang Stimmen erhalten haben. Bei der Stichwahl im dritten Wahlgang ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Führt auch diese Stichwahl zu keinem Ergebnis, so entscheidet das Los, das der Kreispräsident zieht.

Und wo steht, dass ein ungültiger Stimmzettel den ganzen Wahlgang ungültig macht?

ae8090

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #36 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 12:13:16 »
Zum Wahlverfahren:
§ 45 Kreisordnung beschreibt dieses. Danach bedarf die Wahl der Landrätin/des Landrats der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Kreistagsabgeordneten, hier also 27 Stimmen.

Wenn im ersten Wahlgang kein Bewerber diese erforderliche Mehrheit erreicht, wird in einem zweiten Wahlgang erneut über die Bewerber abgestimmt. Findet auch im zweiten Wahlgang kein Bewerber die gleiche erforderliche Mehrheit, findet bei mehreren Bewerbern eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge statt, wie sie im zweiten Wahlgang Stimmen erhalten haben. Bei der Stichwahl im dritten Wahlgang ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Führt auch diese Stichwahl zu keinem Ergebnis, so entscheidet das Los, das der Kreispräsident zieht.

Und wo steht, dass ein ungültiger Stimmzettel den ganzen Wahlgang ungültig macht?

Den Gesetzestext habe ich auch nicht, vielleicht können andere (groundstar? Blubb?) ihn nachtragen. Es scheint jedoch so zu sein, wie ich dem entsprechenden Zeitungsartikel entnehme:

Zitat
...
Das Rennen zwischen Kullik und seinem Mitbewerber, dem Steinburger Dezernatsleiter Christian Rüsen, war bis zur letzten Sekunde spannend - auch deshalb, weil es unter den Kreistagsabgeordneten offensichtlich einen Wahl-Boykotteur gab. 51 der 52 Mitglieder des Kreisparlaments waren im Kreistagssaal versammelt. Bernhard Rösler (CDU) hatte sich entschuldigt. Für eine schnelle Entscheidung hätte einer der Kandidaten 27 oder mehr Stimmen haben müssen. Die in der Garderobe durch die Fraktionsvorsitzenden vorgenommene Auszählung musste allerdings vorzeitig abgebrochen werden, nachdem sich ein Stimmzettel als ungültig erwiesen hatte.

Die Wahl könnte nachträglich für ungültig erklärt werden

Zweiter Wahlgang, gleiches Spiel: Wieder war ein Stimmzettel offenbar bewusst ungültig gemacht worden. In einem gemeinsamen Antrag machten alle sechs Fraktionen dem Spiel dann ein Ende. Per Beschluss wurde verfügt, dass eine ungültige Stimme nicht - wie vorgeschrieben - automatisch zu einer Wahlwiederholung führen müsse. Abgeordnete, Verwaltungsmitarbeiter und Zuschauer verfolgten das Geschehen in einer Gefühlsbandbreite von amüsiert über genervt bis wütend. Karin Watzal (SPD) sprach vielen sicher aus der Seele: "Eigentlich müssten die Bewerber ihre Kandidatur zurückziehen, weil sie mit einem so dämlichen Kreistag nicht zusammenarbeiten wollen." Auch der Hohenlockstedter Rainer Holste (CDU) meinte nur kopfschüttelnd: "Ein Doofer ist immer dabei."

Wie durch ein Wunder waren im dritten Wahlgang dann alle Stimmzettel gültig - und 27 Kreuzchen waren bei dem Namen Dr. Dr. Kullik gemacht worden. Hans-Friedrich Tiemann war der erste Gratulant. Vorsorglich wies der Kreispräsident aber daraufhin, dass dies nur vorläufige Glückwünsche seien. Das Problem: Weil der Kreistag von sich aus das Wahlprozedere geändert hat, müssen die Stimmzettel nun erst einmal zur Kommunalaufsicht nach Kiel geschickt werden. SPD-Fraktionschef Rainer Naudiet formulierte es so: "Wir sind rechtlich nicht ganz auf der sicheren Seite." Mit anderen Worten: Die Wahl könnte nachträglich für ungültig erklärt werden. Gibt Kiel grünes Licht, würde Dr. Dr. Jens Kullik voraussichtlich auf einer Sondersitzung des Kreistages im Januar als neuer Steinburger Landrat vereidigt werden.
...

Quelle und kompletter Artikel: shz.de

Nun weiß ich auch, dass man nicht alles eins zu eins nehmen darf, was die Zeitungen schreiben, aber ich gehe mal davon aus, dass die Wahlgänge nicht ohne Grund für ungültig erklärt und wiederholt wurden.

Albrecht

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #37 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 12:21:16 »
Den Gesetzestext habe ich auch nicht, vielleicht können andere (groundstar? Blubb?) ihn nachtragen. Es scheint jedoch so zu sein, wie ich dem entsprechenden Zeitungsartikel entnehme
Nun weiß ich auch, dass man nicht alles eins zu eins nehmen darf, was die Zeitungen schreiben, aber ich gehe mal davon aus, dass die Wahlgänge nicht ohne Grund für ungültig erklärt und wiederholt wurden.
Danke für deine Mühe! So schlau war ich aber gestern auch schon. Meine Frage bezog - und bezieht - sich auf die gesetzliche Grundlage der Ungültigkeit eines Wahlganges.

Offline JonnyWalker

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #38 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 13:53:27 »
In der Kreisordnung steht nichts dazu drin,mein Dozent sagte, dass da was anderes noch gewesen sein muss,denn bei Abgabe einer ungültigen Stimme kann keine Neuwahl erfolgen.
Leider konnte man das aus dem Artikel aus der NR nicht herauslesen

Kuno

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #39 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 15:13:08 »
In der Kreisordnung steht nichts dazu drin,mein Dozent sagte, dass da was anderes noch gewesen sein muss,denn bei Abgabe einer ungültigen Stimme kann keine Neuwahl erfolgen.
esenLeider konnte man das aus dem Artikel aus der NR nicht herausl


Klar scheint hier gar nichts zu sein.

Blubb

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #40 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 15:29:58 »
Es müsste in der Geschäftsordnung des Kreistages stehen. Finde die aber nirgends. Nebenbei bemerkt ist das eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn man sowas Wichtiges nicht im Netz verfügbar macht.

Blubb

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #41 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 19:20:50 »
Habe mal ein bisschen gesucht, aber nur die Geschäftsordnung des Kreises Rendsburg- Eckernförde gefunden. Dort heißt es:

(2) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zwar zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit (§ 34 Abs. 1 KrO).

Und die verwiesene Norm in der KrO über die Beschlussfassung sagt:

(1) Beschlüsse des Kreistags werden, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorsieht, mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Es wäre super, wenn jemand die Geschäftsordnung des Kreistages Steinburg zur Hand hätte (Groundstar oder Albrecht). Dort müsste es ja einen ähnlichen Abschnitt, wie in RD-Eck geben. Wenn es aber ein wirklich hochgradiger Anlass zum Kopfschütteln, wenn eine ungültige Stimme oder aquch eine Enthaltung zum Kippen der ganzen Wahl führen würde. Es würde auch dem § 34 Abs. 1 KrO widersprechen.

Offline JonnyWalker

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #42 am: Donnerstag, 17. Dezember 2009 - 19:39:57 »
In der Kreisordung steht lediglich :

§34 Beschlussfassung
(1) Beschlüsse des Kreistages werden, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorsieht, mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Neinstimmen. Bei Stimmengleichheit wird ein Antrag abgelehnt. §34,(1) KrO


Weiteres,interessantes ist in dem nötigen Abschnitt nicht zu finden

ae8090

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #43 am: Freitag, 18. Dezember 2009 - 08:48:38 »
Es müsste in der Geschäftsordnung des Kreistages stehen. Finde die aber nirgends. Nebenbei bemerkt ist das eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn man sowas Wichtiges nicht im Netz verfügbar macht.

Nein, nicht in der GO des Kreistages, sondern in jenem schleswig-holsteinischen Landesgesetz, welches die Wahl der Landräte regelt.

Offline JonnyWalker

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Re: Landratswahl 2009
« Antwort #44 am: Freitag, 18. Dezember 2009 - 14:45:49 »
Es müsste in der Geschäftsordnung des Kreistages stehen. Finde die aber nirgends. Nebenbei bemerkt ist das eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn man sowas Wichtiges nicht im Netz verfügbar macht.

Nein, nicht in der GO des Kreistages, sondern in jenem schleswig-holsteinischen Landesgesetz, welches die Wahl der Landräte regelt.

Meines Erachtens nach FALSCH, da das S-H Landeswahlgesetz lediglich die Wahlverhältnisse der Abgeordneten und der des Landtages regelt.
Daher sollte es in der Kreisordnung stehen,aber den (nötigen?) Paragraphen habe ich schon hier zitiert