Naja, diese Ganzjahresreifen sind durchaus für den ganzjährigen Einsatz zugelassen. Nur, ob sie für den Einsatz an einem Polizeifahrzeug geeignet sind, das wage ich zu bezeifeln.
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Mangelhafte Bereifung kann zwar mit einer Geldstrafe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, aber ich denke, die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer sollte einem Autofahrer schon mehr Wert sein, als dieser Betrag.
Die technische und personelle Ausrüstung unserer Gesetzeshüter lässt schon seit langer Zeit zu wünschen übrig.