Hallo,
Hätte ich den Verursacher dann haftpflichtig machen können?
Für alle Folgen eine Störung kann man den Verursacher haftpflichtig machen, solange keine
höhere Gewalt vorliegt.
Im Prinzip ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Auch Fahrlässigkeit schützt den Verursacher
nicht (kommt jetzt öfters vor bei nicht beaufsichtigten Gepäckstücken).
Auch muß man selber nach seinen Möglichkeiten versuchen den Schaden zu minimieren.
Wichtiger Punkt ist, ob überhaupt was zu holen ist. Da kaum eine Versicherung "Vermögensschäden"
abdeckt, wäre in "unserem" Fall der Fahrer dran. Bei dem "Vermögensschäden" diese Megastaus wäre
das wohl aussichtslos.
In der Rechtssprechung gab es auch schon andere Auschlußgründe wie z.B Schadensersatz bei Freizeit"vergnügen".
Gruß Martin
Nachtrag: Gerade NDR2 Tornesch wieder Unfall 2 Km Stau, viel Spass :-(