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Natürlich kann jeder Kandidat seine Bewerbung jederzeit zurückziehen. Oder alternativ die Wahl nicht annehmen.
Zitat von: groundstar am Donnerstag, 04. März 2010 - 22:44:37Natürlich kann jeder Kandidat seine Bewerbung jederzeit zurückziehen. Oder alternativ die Wahl nicht annehmen.Das ist 'mal wieder so eine typische Halbwahrheit:- Selbstverständlich kann ein gewählter Kandidat seine Wahl nicht annehmen (allerdings erst nachdem er gewählt worden ist!)- Vorher aber ist eine Rücknahme seiner Kandidatur nicht möglich - vergleiche seinerzeitige Wiederholung der BM-Wahl in Itzehoe....aber woher soll ein BM-Wahlkampfmanager das auch wissen?
Wenn ein Kandidat heute bekanntgibt, daß er seine Kandidatur zurückzieht und nicht mehr zur Verfügung steht, dann steigt er aus dem Wahlkampf sofort aus.
Sonntag, 7. März: Die Stadt soll ihren Bürgermeister wählen – aber keiner will es tun. Während 50 Prozent der Bevölkerung gar nicht bemerkt haben, dass Wahl ist, sieht die andere Hälfte keinen Sinn darin. Schließlich besteht die wesentliche Funktion des Verwaltungschefs nach diversen Änderungen der Hauptsatzung ohnehin nur noch aus dem Anlecken von Briefmarken. Mit 100 Prozent der Stimmen setzt sich schließlich Martin Wnuck von der Rentnerpartei durch. Als einziger der Kandidaten wohnt er in der Stadt, die er führen will – und konnte sich deshalb selbst wählen.
Albrecht, natürlich habt Ihr, juristisch gesehen Recht. §23 GKWG ist da ja eindeutig.Wenn ein Kandidat allerdings öffentlich erklärt, daß er nicht mehr zur Verfügung steht, dann ist das Thema für ihn durch, oder?
Zitat von: groundstar am Freitag, 05. März 2010 - 11:33:07Albrecht, natürlich habt Ihr, juristisch gesehen Recht. §23 GKWG ist da ja eindeutig.Wenn ein Kandidat allerdings öffentlich erklärt, daß er nicht mehr zur Verfügung steht, dann ist das Thema für ihn durch, oder?Für ihn mag das durch sein. Er steht aber auf dem Wahlzettel und kann gewählt werden. Was allerdings passiert, wenn ein gewählter Kandidat bei der Bürgermeisterwahl die Wahl nicht annimmt, weiß ich nicht. Ich schätze aber, das Prozedere würde bei null wieder beginnen.
Im Falle einer Stichwahl kann er, meiner Meinung nach, auch schon verzichten.