Autor Thema: Verlockendes Angebot  (Gelesen 10776 mal)

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Blubb

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Re: Verlockendes Angebot
« Antwort #45 am: Dienstag, 13. Oktober 2009 - 14:24:58 »
Und selbst wenn die Bank das in ihr AGBs aufnehmen würde, dann würde das keiner AGB-Inhaltskontrolle standhalten, da man dies wahrscheinlich als überraschende Klausel werten kann. Zumindest verstößt eine solche Regelung aber gegen Treu und Glauben.

Gilt natürlich nur wenn der Abbuchende keine Einzugsermächtigung hat.
« Letzte Änderung: Dienstag, 13. Oktober 2009 - 14:27:50 von Blubb »

Capitano

  • Gast
Re: Verlockendes Angebot
« Antwort #46 am: Dienstag, 13. Oktober 2009 - 14:54:58 »


           Na, wenn das so ist, kann man ja risikolos auf diese "verlockenden Angebote"

           eingehen, Bonne Chance ! :)

Na das würde ich aber nicht raten! Wer so leichtfertig seine Daten inkl. Kontoverbindung preis gibt, der gehört ja schon fast betrogen.   >:D Viel Spass denn bei der täglichen Kontrolle der Kontoauszuge und bei den Rückbuchungen wird sich ja sicher auch irgendwann etwas Routine einstellen.


Johomo

  • Gast
Re: Verlockendes Angebot
« Antwort #47 am: Dienstag, 13. Oktober 2009 - 15:12:00 »
Wie sagt SAPPel immer? Fachlüüd frogen! Danke "kleiner" Blubb!