Autor Thema: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?  (Gelesen 4590 mal)

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ae8090

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Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« am: Dienstag, 22. September 2009 - 20:53:45 »
Eure Meinung bitte,

Ich bin selbständig mit einer kleinen Firma im Bereich der Unternehmensberatung. Wir beraten beraten in einem ganz speziellen Marktsegment. Näheres tut hier jetzt nicht zur Sache.

Zu meiner Firma gehören außer mir noch ein Azubi (2. Ausbildungsjahr) ein paar freie Mitarbeiter/innen, die ich bei Bedarf aktivieren kann sowie seit dem 15.06.2009 eine festangestellte Mitarbeiterin mit 20 Wochenstunden (also halbe Stelle). Sie arbeitet diese 20 Stunden in aller Regel an vier Tagen jeweils fünf Stunden, hat aber als definitive Vorgabe lediglich 9 Stunden (damit das Büro zu bestimmten und veröffentlichten Zeiten besetzt ist), den Rest legt sie sich selbst fest – in Absprache mit mir versteht sich.

Ich hatte mich für diese Mitarbeiterin entschieden, weil ich sie aus der Ausbildung kannte, einen Teil ihrer Ausbildung hatte sie bei mir absolviert. Sie ist die Vor-Vorgängerin des jetzigen Azubi. Die junge Dame lebt in einer Partnerschaft und hat aus einer vorherigen Beziehung ein Kind, jetzt 4 Jahre alt. De facto ist sie alleinerziehend.

Seit dem 15.06.2009 ist sie nun bei mir und in dieser Zeit hat es ganze vier (sic!!) Arbeitswochen gegeben, in denen sie keinerlei Fehlzeiten hatte. Mal kneift ihr das montags „nach Frauenart“ im Buch, um 10 ab nach Hause, Dienstag morgen kommt die Krankmeldung für Di – Do, dann ist es wieder das Kind, welches krank ist und so unmöglich zur Tagesmutter kann.

So auch heute: Morgens kam sie schon mit der „nebenbei“ fallen gelassenen Bemerkung „weiß gar nicht, was mit Sohnemann los ist, der hat so gequengelt und wollte gar nicht recht bei der Tagesmutti bleiben.“ Prompt klingelt um 10 das Telefon, die Tagesmutti, Kind hat Fieber, bitte abholen. Um 10.15 war die MA raus, um 14.00 Uhr Anruf: wegen Kind bis Donnerstag krank geschrieben. Leider kann sie die Stunden auch nicht am Freitag nachholen, da die Tagesmutti Freitag nicht kann und am Sonnabend geht natürlich gar nicht, außerdem hat da ihre Mutter Geburtstag.

So geht das im Wesentlichen seit Mitte Juni. Wie gesagt, ich meine es sind ganze vier Arbeitswochen ohne Fehlzeiten, wenn ich es recht im Kopfe habe.

Großherzig wie ich bin, hatte ich in Absprache mit ihr bereits einige Fehltage (als ihr schlicht die Tagesmutti fehlte, weil die selbst in Urlaub war) in Urlaub umgewandelt – zähneknirschend und ahnend, wenn ich es nicht mache, dann kommt ein gelber Zettel.

Ich war selbst runde sechs Jahre alleinerziehend und weiß, was das bedeutet. Ich habe in der Zeit meine Firma aufgebaut und das war gewiss kein Zuckerschlecken. Darum habe ich wirklich ein großes Herz für Alleinerziehende. Bei Einstellungen haben die bei mir immer einen Bonus.

Würde der Umsatz das hergeben, würde ich der jungen Dame und ihrem Sohnemann von mir aus ein ganzes Kinderkrankenhaus zur Betreuung finanzieren. Denn erstens mag ich die junge Dame persönlich durchaus und zweitens kann sie was. Wenn sie denn da ist, leistet sie gute Arbeit. Keine Frage

Aber hier weiß ich mir allmählich wirklich keinen Rat mehr. Soll ich die junge alleinerziehende Mutter nun wirklich entlassen, weil ihr Kind ständig krank ist?

Nun bin ich auf Eure Meinungen gespannt.

Capitano

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #1 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:18:23 »
Hast Du mit ihr ein Gespräch geführt und ihr klar gemacht, dass auf dieser Basis eine dauerhafte Zusammenarbeit nicht möglich ist?

Katja

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #2 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:25:14 »
Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust - eines, daß ganz klar der Mutter mit einem kranken Kind zufliegt und eines, das die unternehmersiche Seite erkennt.

Allerdings finde ich persönlich es mehr ungerecht, eine Stelle zu besetzen, sie nicht auszufüllen (oder als eine Art 'Selbstbedienungsladen' zu sehen, den ich besuchen (oder auch nicht) kann, wann ich will)
Damit ist der Zweck einer Stelle, die Du vergeben hast, ja nicht erfüllt. Du bezahlst dafür, daß sie anwesend ist und arbeitest. Das ist das, was Du erwartest - dafür gibt es Kohle.
Dein Teil der Abmachung löst Du ein, indem Du ihr zum Monatsende Gehalt anweist.

Sie hingegen erfüllt ihren Teil nicht so 100%ig - bekommt aber trotzdem 100% Gehalt.

Dein Faible für Alleinerziehende in allen Ehren (;) was sagt eigentlich Deine Frau dazu ;) ), willst Du unternehmerisch arbeiten (und damit Dich und Deine Familie ernähren, sowie die anderen Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten) kannst Du sie Dir eigentlich nicht leisten.
Ich habe den Vorteil, die Frau nicht zu kennen, also kann ich auch ganz pragmatisch sagen: empfiehl und vermittel ihr Heimarbeit!

Na jaaaaaa ;) und dann KÖNNTE ich ja auch noch sagen, daß Du sie (Ausbildung z.T. bei Dir) ja eigentlich hättest kennen müssen - ist sie immer schon ein 'Weichei' gewesen, das sich bei jedem schiefsitzenden Pups hat krankschreiben lassen?  Dann biste selbst Schuld ;)

Und dann frage ich mich, ob und welche Probezeit ihr vereinbart habt....



ae8090

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #3 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:25:36 »
Na klar. Sie weiß, dass ich die Fehlzeiten für deutlich zu hoch halte. Und sie weiß auch, dass sie noch in der Probezeit ist.

Ich will ihr auch gar nicht unterstellen, dass sie diese Fehlzeiten provoziert und dass die Fehlzeiten nicht echt wären; naja, bei einer Fehlzeit von drei Tagen habe ich schon den Verdacht, weil das so passgenau zu ihrem Umzug kam, aber das kann ich nicht beweisen, darum ist es müßig, darüber zu spekulieren. Aber sie kann es eben nicht ändern.

Ein einziges Mal hat mir ihr Verhalten wirklich Respekt abgenötigt. Da hatte sie einen Zahnarzttermin (der terminiert war, bevor ich sie eingestellt hatte) und ihr wurde ein Weisheitszahn rausgenommen. Dann wollte sie die nächsten drei Tage gleich fehlen. Sie merkte am Telefon meinen Unmut und kam dann doch. Sie war den Tag nicht wirkich zu gebrauchen, aber sie war da! Und sie sagte zum Feierabend (sinngemäß): Auch wenn's schwer war, war gut, dass ich hier war, die Arbeit hat abgelenkt, Zuhause wäre es mir deutlich schlechter gegangen.

ae8090

  • Gast
Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #4 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:27:13 »
@ Katja:
- In der Ausbildung keine so hohen Fehlzeiten
- Probezeit sechs Monate

Capitano

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #5 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:35:49 »
Aus unternehmerischer Sicht ist es klar, dass sie  nicht haltbar ist. Gerade in einer kleinen Firma können Fehlzeiten kaum kompensiert werden. Und wenn es nicht absehbar ist, dass sich das zum Positiven ändert wirst Du wohl konsequent sein und die Möglichkeiten der Probezeit nutzen müssen. Sonst wird es eine dauerhafte Belastung für Dich und auch für andere Mitarbeiter. Dein soziales Mitgefühlt ehrt Dich.

swetlana

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #6 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:36:32 »
Hmm, schwierig.

Ich war selbst auch einige Jahre alleinerziehend berufstätig und weiß, wie schwierig es ist. Immer hin- und hergerissen zwischen schlechtem Gewissen und dem Ehrgeiz, wirklich gute Arbeit leisten und sich beruflich profilieren zu wollen. Seit ich selbstständig bin (fast 11 Jahre), weiß ich aber auch, dass man sich eigentlich nur auf sich selbst verlassen kann. Ich hatte schon öfter Arbeiten "outgesourct", scheiterte an meinen Ansprüchen und habs am Ende dann doch selber gemacht, auf Kosten von Freizeit, Partnerschaft, Kind, Hobbies, etc.. Die Einstellung von Mitarbeitern kommt für mich nicht in Frage, weil mein Business einfach zu klein ist und ich gezwungen wäre zu wachsen. Und das will ich einfach nicht nicht.

Ich würde deiner Mitarbeiterin erstmal nichts "Schlechtes" wie Ausruhen auf dem Alleinerziehenden-Bonus unterstellen. Wenn du sie schon länger und etwas näher kennst, sprich doch mal mit ihr über dein Dilemma. Natürlich bist du ihr Chef und hast ein Anrecht auf ihre Arbeitskraft. Aber auch und vor allem hast du die Verantwortung für deine kleine Firma. Deine Existenz hängt daran und damit letztendlich auch ihre. Wenn es ihr wirklich ernst ist mit ihrem Job und eurer Zusammenarbeit, dann wird sie deinen Standpunkt verstehen und versuchen, bezüglich Kinderbetreuung Alternativen zu suchen, die eure Zusammenarbeit und euren Arbeitsfluß nicht behindern. Biete ihr doch deine Hilfe oder deinen Rat zu diesem Thema an.

Falls sie aber dafür nicht offen sein sollte, würde ich ihr ganz klar sagen, was für Konsequenzen ihr Fehlen für deine Firma hat. Kurz: Dass du es dir nicht leisten kannst. Du bist schließlich kein Großunternehmen, in dem man schnell mal den einen oder anderen Springer einsetzen kann.

So viel erstmal, ganz spontan.

Ein glückliches Händchen wünscht

swetlana

Katja

  • Gast
Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #7 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:38:55 »

- Probezeit sechs Monate


Tja, ae8090, dann wäre für MICH die Sache sonnenklar!
Die Probezeit ist die Zeit zum Probieren - für den Arbeitnehmer, um den Job kennenzulernen, zu gucken, ob man ihn machen will und kann.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Fähigkeiten des Mitarbeiters, seine Motivation und Arbeitsleistung zu beurteilen.
Die Fähigkeiten müssen gut sein, denn Du kanntest die Mitarbeiterin ja un dhast sie deshalb eingestellt. Wenn die Motivation fehlt oder die Prioritäten gegenteilig gelagert sind, ist das MIst. Damit ist die Arbeitsleistung auch nicht Deinen Vorstellungen entsprechend.

Wie gesagt: es ist KEINE Wertung ihrer Prioritäten, aber wenn sie einen Job will UND behalten möchte, sollte sie einen Plan B in der Tasche haben, wenn das Kind z.B. krank ist. Das machen hunderttausende andere alleinerziehende Mütter auch.

scence

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #8 am: Dienstag, 22. September 2009 - 21:41:53 »
So einen Chef hätte ich auch gerne gehabt ,als meine Zwerge noch klein waren.Ich denke sie hat genügend Möglichkeiten ,dass zu ändern ,z.B. eine 2.Tagesmutti die Freitags kann.Ich konnte meine Kleine damals auch krank zur Tagesmutti bringen.Ich war kwasie auch *alleinerziehend ,mit 3 Kids ,da Mann unter der Woche im Ausland war.Ich habe mir auch manchmal die Finger wund telefoniert ,wer wohl mal für die Kids herhalten könnte ,und ob das dann auch alles funktioniert.Es geht ja hier nur um einpaar Stunden und nicht einen Ganztagsjob.Wie capitano sagt ,mit ihr ein klärendes Gespräch führen.Sie hat doch von vornherein gewußt ,was sie für Arbeitszeiten erwartet.Ich verstehe auch diese Einstellung nicht ,dass die Mutter Geburtstag hat,sie schafft doch sicher nicht den ganzen Tag?!

SAPP

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #9 am: Dienstag, 22. September 2009 - 22:09:37 »


            Man muss wissen was man will, Job und ein gewisses Verständnis

            vom Chef, oder ich fange an dieses Verständnis meines Chefs auszunutzen,

            man merkt die Absicht und man ist verstimmt.

            Schuss vor den Bug, Abmahnung. dann sieht man weiter, schön ist soetwas aber allemal nicht.

            Besonders nicht für den Boss !  :-\


            in der Probezeit ist die Abmahnung eher ein Entgegenkommen der Geschäftsleitung !
« Letzte Änderung: Dienstag, 22. September 2009 - 22:15:00 von SAPP »

Capitano

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #10 am: Dienstag, 22. September 2009 - 22:28:08 »
Abmahnen wegen Kurzerkrankungen geht nicht (arbeitsrechtlich). Kündigung wegen Fehlzeiten nach Ende der Probezeit kann schwierig werden wenn Krankschreibungen vorliegen.

SAPP

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #11 am: Dienstag, 22. September 2009 - 22:30:39 »
Abmahnen wegen Kurzerkrankungen geht nicht (arbeitsrechtlich). Kündigung wegen Fehlzeiten nach Ende der Probezeit kann schwierig werden wenn Krankschreibungen vorliegen.


            Richtig Capitano, aber wegen gestörtem Vertrauenverhältnisses geht schon !

            ( Jedenfalls ging das früher)
« Letzte Änderung: Dienstag, 22. September 2009 - 22:32:13 von SAPP »

Blubb

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Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #12 am: Dienstag, 22. September 2009 - 22:37:45 »
In der Regel geht man davon aus, dass Fehlzeiten von 12 - 14 % im Jahr (und natürlich alles was darunter liegt) noch nicht für eine Kündigung ausreichen.

Und ein gestörtes Vertrauensverhältnis muss man auch erstmal beweisen, wenn man so anfängt zu argumentieren und der Arbeitnehmer dann auch noch klagen sollte.

Capitano

  • Gast
Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #13 am: Dienstag, 22. September 2009 - 22:44:32 »
Was soll gehen? Abmahnen oder Kündigen?

Und warum so kompliziert? Die "Sachlage" ist klar. Abmahnungen haben den Zweck einen Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner Pflichten zu ermahnen und dann ggf. bei Wiederholung eine Kündigung zu begründen. In der Probezeit kann man auch ohne Abmahnung kündigen. Ob das nach der Probezeit noch so einfach geht, bin ich mir nicht sicher. Im kleinen Betrieb gilt das Kündigungschutzgesetz zwar nicht, aber eine alleinerziehende Mutter könnte da wohl trotzdem noch was rausschlagen. Unternehmerisch ist die Entscheidung klar. Nur moralisch belastet das natürlich.

SAPP

  • Gast
Re: Kündigung wegen hoher Fehlzeiten?
« Antwort #14 am: Dienstag, 22. September 2009 - 23:24:04 »
Was soll gehen? Abmahnen oder Kündigen?

Und warum so kompliziert? Die "Sachlage" ist klar. Abmahnungen haben den Zweck einen Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner Pflichten zu ermahnen und dann ggf. bei Wiederholung eine Kündigung zu begründen. In der Probezeit kann man auch ohne Abmahnung kündigen. Ob das nach der Probezeit noch so einfach geht, bin ich mir nicht sicher. Im kleinen Betrieb gilt das Kündigungschutzgesetz zwar nicht, aber eine alleinerziehende Mutter könnte da wohl trotzdem noch was rausschlagen. Unternehmerisch ist die Entscheidung klar. Nur moralisch belastet das natürlich.

            Natürlich belastet das ! Ich halte eine Abmahnung für ein Mittel den Arbeitnehmer auf seine Pflichten hinzuweisen,
 
            um eine Kündigung zu vermeiden, da die Dame ja, wie ae8090 schreibt, durchaus etwas kann.

            Also wäre eine Weiterbeschäftigung durchaus sinnvoll für beide Seiten.

            Da ae8090 nicht beurteilen kann ob die Angaben über die Erkrankung des Kindes der Wahrheit entsprechen,

            das aber mehrfach als Entschuldigung angeführt wurde, kann man schon von einem gestörten Verhältnis sprechen.


            das wird ja auch in dem Schreiben von ae8090 deutlich !