Autor Thema: Vormundschaft  (Gelesen 2096 mal)

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Katja

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Vormundschaft
« am: Freitag, 18. September 2009 - 15:14:21 »
Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie, wann und von wem Leute unter eine Vormundschaft gestellt werden?

Capitano

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Re: Vormundschaft
« Antwort #1 am: Freitag, 18. September 2009 - 15:21:50 »
Eine Vormundschaft gibt es so nicht mehr, heute nennt man das Betreuung.

Zustandig ist das Familiengericht/Amtsgericht, dort wird man auch beraten.

Johomo

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Re: Vormundschaft
« Antwort #2 am: Freitag, 18. September 2009 - 15:23:27 »

Katja

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Re: Vormundschaft
« Antwort #3 am: Freitag, 18. September 2009 - 15:54:28 »
Ja, danke, das hate ich schon - nur WER darf das machen?

Beispiel: ich erkenne, daß ein mir fremder Mensch eigentlich DRINGEND Hilfe braucht, aber von keiner Seite betreut wird. Kann ICH dann z.B. zum Gericht gehen, damit diese Person zumindest einmal 'unter die Lupe' genommen wird?


Paul Schrader

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Re: Vormundschaft
« Antwort #4 am: Freitag, 18. September 2009 - 16:19:04 »
Ja, danke, das hate ich schon - nur WER darf das machen?

Beispiel: ich erkenne, daß ein mir fremder Mensch eigentlich DRINGEND Hilfe braucht, aber von keiner Seite betreut wird. Kann ICH dann z.B. zum Gericht gehen, damit diese Person zumindest einmal 'unter die Lupe' genommen wird?


Eine Entmündigung kann nur von der Staatsanwaltschaft oder einem Familienmitglied beantragt werden (Link inside!).

Katja

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Re: Vormundschaft
« Antwort #5 am: Freitag, 18. September 2009 - 16:31:02 »
Danke - Frage beantwortet!

Capitano

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Re: Vormundschaft
« Antwort #6 am: Freitag, 18. September 2009 - 17:12:10 »
Nur zur Klarstellung: Eine Entmündigung gibt es in Deutschland nicht mehr. Wenn jemand seine Rechtsgeschäfte etc nicht mehr auf die Reihe bekommt, wird vom Familiengericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Das kann - muss aber nicht - ein Familienmitglied sein. Es gibt aber auch Betreuer, die das ehrenamtlich machen oder sogar beruflich. Der Betreuer ist dem Familiengericht Rechenschaft schuldig.

Wenn Du begründeten Verdacht hast, dass jemand einen Betreuer benötigt, solltest Du beim Amstgericht Itzehoe /Familiengericht vorsprechen, ich denke, da werden sie geholfen.

Martin100

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Re: Vormundschaft
« Antwort #7 am: Freitag, 18. September 2009 - 19:16:29 »
Hallo,

Beispiel: ich erkenne, daß ein mir fremder Mensch eigentlich DRINGEND Hilfe braucht, aber von keiner Seite betreut wird. Kann ICH dann z.B. zum Gericht gehen, damit diese Person zumindest einmal 'unter die Lupe' genommen wird?

Wenn es ein Dir fremder aber augenscheinlich hier ansässige Person ist, kann man sich auch an die Polizei
wenden. Da er dir aufgefallen ist, kennt die Polizei oft schon Einzelheiten. Die Polizei kenn hier im positiven
Sinne ihre Schäfchen.

Gruß Martin