Autor Thema: Strafmaß - genug oder zu wenig  (Gelesen 6448 mal)

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SAPP

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #15 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 00:12:10 »
Slarti, war es wirklich Mord? Dazu gehört doch eigentlich ein Grund (Blubb, hilf mal!), wie Habgier o.ä.
Ich befürchte, es wird vielleicht Körperverletzung mit Todesfolge - und da wäre das Strafmaß eben wesentlich geringer, als bei Mord.
Gilt in solchen Fällen eigentlich der niedere Beweggrund?



             Mord ? Niedrige Beweggründe ? Körperverletzung mit Todesfolge? Hat das Opfer provoziert ?

            Muss er posthum schuldig gesprochen werden diesen Eclat ausgelöst zu haben ? HÄ ?  ???


            Was besonders widerlich ist, das diese beiden Mordbuben versteckt in einem Gebüsch gegenüber

            dem Bahnsteig abgewartet haben was passiert, sie sind noch nichtmal weggelaufen, nein

            sie wollten sich das ansehen. Sich an ihrer Tat weiden.


            Juristen? Was sollen die denn nun entscheiden ? ( Artisten, ratlos in der Zirkuskuppel)
« Letzte Änderung: Donnerstag, 17. September 2009 - 00:21:12 von SAPP »

wassolls

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #16 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 06:31:55 »
Ihr redet hier über höhere Strafen usw.
Einsperren und Schlüssel wegschmeißen.

Das sind Wiederholungstäter.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wie oft sollen die noch eine Chance bekommen ???????

Wenn ihr oder Verwandte/Freunde betroffen sind seht ihr die Sache bestimmt anders.

Sie haben schon mehrere Male vor dem Richter gestanden und hatten ihre Chance.

Jason

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #17 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 10:19:05 »
Ich befürchte da wird nicht viel passieren... Schlechte Kindheit usw.bla, bla, bla

In einem Land wo Kinderschänder frei rumlaufen dürfen, weil ein Gutachter sagt das es es nicht wieder vor kommt, warum sollte man diese "armen" Jugendlich da hart bestrafen.

Desweiteren frage ich mich warum da keiner geholfen hat,waren die da ganz alleine ??

Wann füllt man endlich die Polizei wieder mit Personal auf ?

Mein Meinung man sollte solche Personen endgültig weg schließen!!! Andere Sachen sind hier ja verboten

angelika

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #18 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 10:34:48 »
Einem Freund meiner Eltern ist "ähliches" geschehen.
Der ältere Herr, um die 70ig, radelt durch einen Park. Will an einem Jugndlichen vorbei ,klingelt und der Jugendliche dreht sich um und schubst ihn vom Rad, tritt und schlägt auf ihn ein, bis der ältere Herr sich nicht mehr bewegt.
Der Jugendliche geht seelenruhig nach hause, der ältere Herr wird mit dem Rettungshubschrauber ins Uni- Klinikum gebracht.
Kiefer- und Beckenbruch, weiterhin diverse innere Verletzungen.
Auf die Frage des Sohnes warum antwortete der Jugendliche ,er habe sich belästigt gefühlt.
Der Jugendliche ist 14 Jahre alt.
Was greift denn da für eine Strafe?
Übrigens gab es da nur ein paar Sozialstunden.
Der ältere Herr sitzt jetzt im Rollstuhl.
Ich habe das Gefühl die Kids verrohen und das ist ein Spiegel der Gesellschaft.

Offline Slartibartfass

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #19 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 10:45:24 »
Desweiteren frage ich mich warum da keiner geholfen hat,waren die da ganz alleine ??
Ich könnte jetzt ganz bitter und sarkastisch sagen, dass uns ja seitens der Politik das Prinzip des Wegschauens vorgelebt und gepredigt wird.

Zitat
Wann füllt man endlich die Polizei wieder mit Personal auf ?
Mehr Personal für die Polizei, mehr Sozialarbeiter, mehr Lehrer, mehr Freizeiteinrichtungen, mehr jugendgerechte Treffpunkte, mehr Zukunftsperspektiven, bessere Integrationsmöglichkeiten, bessere Erziehung, das Bewusstsein für das eigene Handeln schärfen, verantwortungsbewusstere Alkoholverkäufer, bessere Berufsaussichten, bessere Zukunftschancen, Erwachsene, die als Vorbilder dienen etc.
Ja, das könnte helfen.

Härtere Strafen schrecken ja nicht unbedingt ab, das ist richtig. Aber wenn jemand meint, dass er schon 30 Mal vor dem Kadi stand und höchstens ein paar Sozialstunden bekommt, dann ist das auch nur bitter.



(Da wo es passt, könnt ihr gerne noch "-innen" hintersetzen.)
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #20 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 11:13:25 »
Härtere Strafen schrecken ja nicht unbedingt ab, das ist richtig. Aber wenn jemand meint, dass er schon 30 Mal vor dem Kadi stand und höchstens ein paar Sozialstunden bekommt, dann ist das auch nur bitter.

Das würde auch niemand bestreiten und in manchen Fällen wären härtere Strafen vor Gericht sicherlich angebracht. Ob aber härtere, im Gesetz verankerte Strafen ein Schritt nach vorne sind, darf man doch erheblich bezweifeln. So ist z.B. eine lebenslange Freiheitsstrafe im Jugendstrafrecht wenig zielführend.

Der Richter, der in dem konkreten Fall jetzt aber ein Urteil fällen muss, hat im Prinzip, aufgrund der medialen Dauerbefeuerung einiger weniger, sehr laut schreienden Zeitungen, jetzt schon verloren.

Offline Slartibartfass

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #21 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 11:25:45 »
Ob aber härtere, im Gesetz verankerte Strafen ein Schritt nach vorne sind, darf man doch erheblich bezweifeln.
Das meine ich ja. Das Gericht hat ja einen gewissen Spielraum, und der darf bei schweren Taten auch ruhig ausgenutzt werden.

Zitat
Der Richter, der in dem konkreten Fall jetzt aber ein Urteil fällen muss, hat im Prinzip, aufgrund der medialen Dauerbefeuerung einiger weniger, sehr laut schreienden Zeitungen, jetzt schon verloren.
Jupps, die Medienmeute...
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

swetlana

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #22 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 12:09:44 »
Die Dinge, die Slarti in #19 aufgelistet hat, kommen meiner Ansicht nach in der allgemeinen Debatte zu kurz. Klar sollte man über Strafmaße nachdenken. Aber beginnen tut das Elend doch viel früher. Wenn Menschen Eltern werden und von ihren eigenen Eltern keine Wertmaßstäbe wie Respekt, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, von mir aus auch Nächstenliebe etc. mitbekommen haben, muss es sowas wie eine Elternschule geben. Kinder, die mit diesen Werten aufwachsen und sie durch ein stabiles familiäres bzw. soziales Umfeld verinnerlichen, wären zu so einer Tat nicht fähig.

swetlana

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #23 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 12:12:58 »
Ob aber härtere, im Gesetz verankerte Strafen ein Schritt nach vorne sind, darf man doch erheblich bezweifeln.
Das meine ich ja. Das Gericht hat ja einen gewissen Spielraum, und der darf bei schweren Taten auch ruhig ausgenutzt werden.


Obwohl man natürlich dazu sagen muss, dass zu einer Strafzumessung sehr viel mehr dazu gehört, als "nur" die Vorstrafen, wenn auch diese eine gewichtige Rolle spielen können. Das ist eine sehr schwierige Entscheidungsfindung. So muss der Richter berücksichtigen: Art und Schwere des Taterfolgs, Art und schwere der außertatbedstandlichen Folgen (Als einfaches Beispiel: Durch einen Betrug gerät das Opfer in die Insolvenz. Das gilt aber nur dann sofern die Folge vom Täter vorraussehbar war), Bestrebungen der Wiedergutmachung seitens des Täters, Art der Tatausführung, vorsätzliches Handeln, Absichten des Täters, Nachtatverhalten (So z.B. das Verhalten im Prozess), Vorleben des Täters (Also hier z.B. die Vorstrafen, Erziehung etc.), Alter des Täters, psychische Störungen, Irrtümer, Notstand, persönliche Verhältnisse des Täters.
Und? Wer möchte hier aufgrund dieser Merkmale zu einer Entscheidung in einem Strafprozess kommen?

Johomo

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #24 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 12:19:18 »
Wieso wird eigentlich immer nur bei der Urteilsfindung das Vorleben des Täters analysiert und nicht der Schmerz der Verwandten des Opfers?

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #25 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 12:27:27 »
Wieso wird eigentlich immer nur bei der Urteilsfindung das Vorleben des Täters analysiert und nicht der Schmerz der Verwandten des Opfers?

Wieso? Das wird doch getan, indem man auch die außertatbestandlichen Folgen der Tat berücksichtigt.

Johomo

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #26 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 12:53:42 »
Das spielt aber mM nach eine wesentlich kleinere Rolle. Wie konnte der "arme" Täter bloß so auf die schiefe Bahn geraten?

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #27 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 13:03:52 »
Das spielt aber mM nach eine wesentlich kleinere Rolle. Wie konnte der "arme" Täter bloß so auf die schiefe Bahn geraten?

Es spielt eine ebenso große Rolle, wie die anderen Folgen der Tat. Es muss alles eine Rolle spielen. Die von mir beschriebenen Merkmale in der Zumessung müssen gleichrangig behandelt werden. Es ist als ebenso wichtig zu sehen, was den Täter zu seiner Tat getrieben hat - Vereinfacht gesagt: "Wie konnte es dazu kommen?" -, wie auch welche Folgen diese Tat mit sich bringt. Die Merkmale in ihrer Gesamtheit bilden das vom Täter gesetzte Unrecht und seine Vorwerfbarkeit.

Das das deutsche Strafrecht weder opfer- noch täterbezogen ist. Es ist menschenbezogen.
« Letzte Änderung: Donnerstag, 17. September 2009 - 13:10:34 von Blubb »

Johomo

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #28 am: Donnerstag, 17. September 2009 - 13:17:17 »
Danke für die Belehrung. So klar hat es hier noch keiner gesagt!