Autor Thema: Strafmaß - genug oder zu wenig  (Gelesen 6369 mal)

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Katja

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Strafmaß - genug oder zu wenig
« am: Mittwoch, 16. September 2009 - 21:18:39 »
Ich habe heute eine recht interessante Diskussion gehört, in dem es um die Höhe von Strafmaßen ging. Jugendliche Täter prügeln gemeinschaftlich einen Menschen zu Tode - das war der Ausgangspunkt.

Was meint Ihr? Wie sollten diese Jugendlichen bestraft werden?

DerDerbste

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #1 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 21:33:37 »
Ich bin eindeutig für die Einführung des Prangers.
Vielleicht mit leichten Peitschenhieben.

Damit man denen mal richtig zeigt, wie schwerwiegend ihr Fehlverhalten war.
Diese gleichgültigen und rücksichtslosen Eltern(!) dieser Jugendlichen!
  :nono

Wenn man über das Strafmaß diskutiert, ist das Kind schon lange in den Brunnen gefallen.
Schadensbegrenzung ist auch unpassend, sowas macht das Opfer auch nicht lebendig.
Herantasten an die Ursachen wäre klasse, aber auf den Zug nach Populismusien springt es sich halt am leichtesten.



Offline Slartibartfass

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #2 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 21:43:31 »
Was meint Ihr? Wie sollten diese Jugendlichen bestraft werden?
Mord --> Lebenslänglich.
Da es Jugendliche sind, werden sie mit ein paar Jahren weniger bestraft werden.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #3 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 21:43:41 »
Was mich grundsätzlich nach solchen Debatten sehr befremdet, ist die Forderung nach härteren Strafen. Da kann man eigentlich fragen, was so etwas bringen soll? In welchem "logischen" System sind härtere Strafen die richtige Antwort?
Ich stimme Frau Zypries wirklich nur in sehr wenigen Fragen zu, aber sie hat schon recht wenn sie sagt: "Junge Gewalttäter interessiert es im Moment der Tat nicht, ob sie jetzt 10 oder 15 Jahre bekommen. Das ist eine impulsive Handlung."

@ DD: Den Pranger haben wir schon längst, nämlich die Medien. Wie an einigen Stellen schon wieder über das Verbrechen von München wird, ist beschämend und unwürdig.

Offline JonnyWalker

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #4 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 21:45:31 »
10 Jahre Knast + Auflagen ab Freilassung..... regelmäßiger Besuch beim Psychologen(paar wenige Jährchen)....geht die Person zu oft nicht hin,ab wieder hinter die schwedischen Gardinen

Katja

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #5 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 21:51:10 »
Slarti, war es wirklich Mord? Dazu gehört doch eigentlich ein Grund (Blubb, hilf mal!), wie Habgier o.ä.
Ich befürchte, es wird vielleicht Körperverletzung mit Todesfolge - und da wäre das Strafmaß eben wesentlich geringer, als bei Mord.
Gilt in solchen Fällen eigentlich der niedere Beweggrund?


Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #6 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 21:56:53 »
Absatz 2 von § 211 sagt:

Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


Ich bin eigentlich nicht so der Fan von irgendwelchen Ferndiagnosen, aber bei allem was man über die Ausführung der Tat und die Verletzungen hört, könnte zumindest das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt sein.

ae8090

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #7 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 22:24:28 »
Ich tippe auch eher auf Mord denn auf Totschlag. Köperverletzung mit Todesfolge, wie einer der Verteidiger der jungen Männer nach Medienberichten wohl meinte, scheint es mir eher nicht zu sein. Aber vor Gericht und auf hoher See ...

Mich nerven bei solchen Vorkommnissen bei den Politiker zwei Reflexe, die so sicher kommen, wie das zuckende Knie, wenn der Onkel Doltor mit dem Hämmerchen die richtige Stelle trifft: Das eine ist die absehbare Forderung nach schärferen Strafen seitens einiger aus der Union. Das andere ist die ebenso absehbare Verweigerung mindestens einiger aus SPD etc, mal über den einen oder anderen Aspekt unseres Strafsystems nachzudenken.

Wenn unsere Bundeszypries auf die Forderung, junge Erwachsene im Falle eines Falles zwischen Volljährigkeit und 21. Geburtstag im Regelfall nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln, lediglich einfällt, wie eine Gebetsmühle zu wiederholen, dass das auch jetzt bereits möglich sei, hat sie offenbar interlektuell* nicht erfasst, was gesagt wurde. denn niemand hat bestritten, dass das möglich ist. Allerdings ist festzustellen, dass der Regelfall derzeit das Jugendstrafrecht ist. Und das halte ich für Erwachsene im Regelfall für unangessen. Ausnahmen mögen diese Regel bestätigen.


Grundsätzlich denke ich, dass wir abseits der frischen Eindrücke eines solchen Geschehens uns gesamtgesellschaftlich sowohl über Gründe und Prävention ebenso unterhalten müssen, wie über Konsequenz und Strafrecht. Wird das offen angegangen, dann kann das durchaus ein fruchtbarer Prozess werden.

*ok, zuviel Interlektualität sollte man bei Politikern jedweder Coleur auch nicht erwarten

SAPP

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #8 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 22:25:58 »

           An die Wirkung härterer Strafen glaube ich auch nicht,

           siehe die Strafpraxis der USA.

           Die Verhinderung ist das , was betrieben werden sollte, aber da sind wohl alle recht ratlos,

           wie man das machen sollte . Insgesamt eine sehr bedrückende zukunftsperspektive.

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #9 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 22:41:55 »
Allerdings ist festzustellen, dass der Regelfall derzeit das Jugendstrafrecht ist. Und das halte ich für Erwachsene im Regelfall für unangessen. Ausnahmen mögen diese Regel bestätigen.

Zum einen bin ich da im Prinzip auf deiner Linie, ABER ich halte das beinahe für unmöglich das zu regeln, denn man kann die Behandlung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht in dem Bereich nur situationsbedingt handhaben. So geschieht dies auch im Moment. Der verhandlungsführende Richter entscheidet aufgrund des Eindrucks vor Gericht und unter Zuhilfenahme der Jugendgerichtsgehilfe, ob der Täter in die eine oder andere Richtung bestraft wird. So ist das auch eine gute Lösung. Kein Gesetz der Welt kann so etwas im Vorraus durch eine Art Katalog bewerten. Andererseits ist das für den Richter auch eine sehr schwierige Lösung. Er muss hier eine sehr sensible Entscheidung treffen, die so vielleicht in einem kurzen Zeitraum der Verhandlung schwierig zu treffen ist.
Das ist aber der einzige einigermaßen fruchtbare Ansatz in der ganzen Diskussion um eine Reform des Strafrechts, die man aber sehr genau und ohne Schwarz-Weiß-Malerei geführt werden muss.

P.S.: Es heißt übrigens "intellektuell". ;)
« Letzte Änderung: Mittwoch, 16. September 2009 - 22:57:55 von Blubb »

SAPP

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #10 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 22:54:43 »



             Blubb, es gehört hier durchaus zum "Guten Ton"

             das man niemanden auf einen Schreib- oder Flüchtigkeitsfehler hinweist.

             Das ist kleinkariert, jeder verschreibt sich mal, Du vergisst zB. mitunter ganze Worte!


             Das hast Du doch nicht nötig ! ???

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #11 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 22:57:27 »
Danke, Herr der Regeln. Vielleicht sollte ich dann doch lieber einen Smiley dahinter setzen. Zurück zum Thema.

ae8090

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #12 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 23:03:12 »
Naja, ich gehe diesbezüglich zunächst einmal davon aus, dass junge Menschen in Deutschland mit 18 volljährig werden. Sie sind dann voll geschäftsfähig, können zum Bund etc. Darum sollten sie auch in aller Regel als voll strafmündig angesehen werden.

Wenn es im Einzelfall Hinweise gibt, dass ein straffällig gewordener junger Mensch derartig Entwicklungsverzögert ist, dass ihm allenfalls die Reife beispielsweise eines 15-jährigen attestiert werden kann, ist das für den Einzelfall ja völlig ok. Wobei dann konsequenterweise eine vorübergehnde Aberkennung der Volljährigkeit folgen müsste.

Ich finde es etwas fragwürdig, wenn ein junger Mensch von z.B. 20 Jahren eben noch als Jugendlicher vor Gericht stand (und dadurch evtl eine Bewährungsstrafe erreicht, die er als Erwachsener ggf. nicht bekommen hätte) und eine halbe Stunde später Verträge mit Medien zur Vermarktung seiner Geschichte macht und mit dem eingenommenen Handgeld beim Autohandler nebenan sein Auto anbezahlt. Zugegeben etwas konstruiert, aber trotzdem: Konsequenz und Achtung vor dem Rechsstaat sieht für mich anders aus.

Die Realität vor unseren Gerichten ist nach meinem Eindruck, dass die allermeisten jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 als Jugendliche behandelt werden. Und das finde ich fragwürdig, wobei ich gerne zugebe, dass mir hier statistische Zahlen fehlen.

Blubb

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #13 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 23:23:01 »
Naja, das ist schon arg herbei konstruiertes Beispiel, das in einem absoluten Ausnahmefall aber vielleicht möglich wäre. Weiß ich aber nicht so genau.

Das Übergangsalter von 18-21 Jahren macht aber durchaus Sinn, weil hier zum Tragen kommt, dass man nicht mit Eintritt in die Volljährigkeit von Jetzt auf Sofort auch in seiner Entwicklung erwachsen ist. Das Argument mit den Kaufverträgen oder dem Wehrdienst ist durchaus ein Gutes, aber das hat andere praktische Erwägungen, die man getrennt vom Strafrecht betrachten muss. Strafrecht ist nicht nur eine juristische Disziplin, sondern mehr als jedes andere juristische Themengebiet sehr stark psychologisch und soziologisch geprägt.

Übrigens ist laut wikipedia bei schweren Verbrechen die Anwendung des Jungendstrafrechts die Regel. Ich denke, dass dies - aufgrund der Schwierigkeit der Entscheidung - des Grundsatzes "in dubio pro reo" geschuldet ist. Das ist aber nur eine Vermutung und kein Fakt.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 16. September 2009 - 23:26:37 von Blubb »

SAPP

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Re: Strafmaß - genug oder zu wenig
« Antwort #14 am: Mittwoch, 16. September 2009 - 23:38:29 »



             Wenn man das alles so liest, alles beschränkt sich auf kalte juristerei,

             Beleuchtung des Falles von oben , von unten, von rechts, von links.

             

             Zitat aus . Die Q Tagebücher von Kurt Tucholsky 27.9.1934

             "Kein Jurist lehrt auf der Universität, was gesunder Menschenverstand,

              keiner sieht über seinen Buchdeckel heraus,

              Gott bewahre einen, denen in die Hände zu fallen " Zitat Ende