0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Sehr geehrte Frau XXX, wir danken Ihnen für Ihr heutiges Schreiben und Sorge um das Wohl von Tieren. Eine Katze bei einem Leben „auf der Straße“ mitzuführen, ist in der Tat kritisch zu sehen.Grundsätzlich regelt die Stadt durch Ordnungsverordnung, was auf öffentlichen Flächen zulässig ist und was nicht. Viele Städte in Deutschland haben z.B. das Betteln mit Tieren von vornherein untersagt. In anderen kommt es auf das Verhalten im Einzelfall an. Die Stadt Osnabrück beispielsweise erließ 2007 ein Verbot des Bettelns „durch Bedrängen, mit Kindern und unter Mitführen von Tieren“.Unter Tierschutzgesichtspunkten ist es verwerflich, wenn Tiere als Werkzeug zum Almosensammeln verwendet werden. Nicht allzu oft wird Mitleid bei Tierfreunden erregt, die Glauben, die Spende werde für Hundefutter verwendet, was aber nicht immer der Fall ist. Insbesondere, wenn junge Tiere nur zum Erzielen eines besseren Sammelergebnisses angeschafft werden und stundenlang an zugigen Unterführungen oder U-Bahnhöfen liegen müssen, ist dies sicherlich nicht tiergerecht.Leider gibt es aber keine rechtlichen Vorgaben für die Haltung von Katzen – von den allgemeinen Angaben des Tierschutzgesetzes einmal abgesehen. So kommt es darauf an, wie Tiere im Einzelfall eingesetzt werden. Geschieht dies in artwidriger Weise (z.B. Anbindung von Katzen, Hitze, Bewegungsarmut, Wassermangel) dann ist ein Ordnungsverstoß gegeben und das Verhalten zu untersagen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend das örtliche Veterinäramt auf diese Tierhaltung hinzuweisen. Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am Besten selbst dort melden sollten. Gerne geben unsere Mitgliedsvereine dabei Hilfestellung. Wenn der örtliche Tierschutzverein die Hilfe des Dachverbandes benötigt, um in einem Fall von Tierquälerei weiter zu kommen, kann er sich mit der Bundesgeschäftsstelle in Verbindung setzen. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag[Name entfernt], Dipl. Biol.Referentin Fachkoordination
NR vom 23.09.10:Bettler mit Hunden: Tierfreundinnen schlagen AlarmEvtl. bald öffentlich zu lesen.