Autor Thema: Anbieterwechsel  (Gelesen 2011 mal)

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ae8090

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Anbieterwechsel
« am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 09:38:11 »
Im Frühjahr haben Frau ae8090 und ich den Telefonanbieter gewechselt. Wir sind von der Telekom zu Kabel Deutschland gewechselt. Der Wechsel hat auch prima geklappt, wie sind mit den Leistungen unseren neuen Anbieters durchaus zufrieden. Alles bestens, könnte man meinen.

Nun sind wir aber seit ca einem Viertel Jahr bei Kabel Deutschland und noch immer haben wir keine Rechnung erhalten. Abgebucht wurde auch noch nix.

Grundsätzlich habe ich ja gar nichts dagegen, wenn Kabel Deutschland meiner Familie und mir lebenslang Telefon und Internet spendiert, aber ich befürchte doch eher, dass die gesammelten Rechnungen irgendwann alle auf einen Haufen kommen - und dann enstprechend summiert sind.

Hat irgendwer von Euch ggf. den gleichen Wechsel vorgenommen und ähnliches beobachten können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Muss ich Kabel Deutschland darauf aufmerksam machen?

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Anbieterwechsel
« Antwort #1 am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 09:51:35 »
Muss ich Kabel Deutschland darauf aufmerksam machen?

Nun ja, wäre natürlich nett von Dir. Allerdings: Warum?

Allerdings: Bezahlen musst Du so oder so. Nur wann - das ist nach Deinem Geschmack.

Viele Rechnungsstellen sind personell nicht so gut besetzt, da kann es in der Tat zu verspäteten Abrechnungen kommen.

Leg das Geld sicher zur Seite und warte ab...
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

DerDerbste

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Re: Anbieterwechsel
« Antwort #2 am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 09:57:38 »
Gab es da nicht mal eine Frist, ab wann eine Forderung nicht mehr eingezogen werden darf?
Ich hab da dunkel eine alte Geschichte von mobilcom im Hinterkopf, die damals auch sehr lange Füße hatten bei der Rechnungsstellung.

ae8090

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Re: Anbieterwechsel
« Antwort #3 am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 10:06:31 »
Gab es da nicht mal eine Frist, ab wann eine Forderung nicht mehr eingezogen werden darf?
Ich hab da dunkel eine alte Geschichte von mobilcom im Hinterkopf, die damals auch sehr lange Füße hatten bei der Rechnungsstellung.

Ja, aber diese Frist beträgt soweit ich weiß drei Jahre - da sind wir noch lange nicht

muhviehstar

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Re: Anbieterwechsel
« Antwort #4 am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 12:39:29 »
Gab es da nicht mal eine Frist, ab wann eine Forderung nicht mehr eingezogen werden darf?
Ich hab da dunkel eine alte Geschichte von mobilcom im Hinterkopf, die damals auch sehr lange Füße hatten bei der Rechnungsstellung.

Es gibt eine Frist für Rechnungen, bei denen die mtl. Endsumme nicht immer gleich ist von - ich glaube - zwei Monaten.
Ich bin der Meinung, dass damit argumentiert wurde, dass dem Verbraucher nach dieser Frist nicht mehr zugemutet werden kann, die Einzelverbindungen eindeutig nachprüfen oder zuordnen zu können.

Wenn es allerdings eine mtl. Rechnung mit Fixbetrag ist, sieht das wohl anders aus.

Ich hatte die Problematik mit Kabel Deutschland auch einmal: nach der schriftl. Änderung meiner Bankverbindung wurde ein dreiviertel Jahr nicht abgebucht. Nach dem dreiviertel Jahr wurde mir der Zugang gekappt und ich hab Post von einem beauftragten Anwaltsbüro mit einer stattlichen Summe erhalten. Da kamen weder Mahnungen, Rechnungen noch wurde abgebucht. ICH an der Stelle würde aus der Erfahrung heraus dort anrufen - besser noch schriftlich es mitzuteilen. So hat man wenigstens was in der Hand.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Anbieterwechsel
« Antwort #5 am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 12:49:21 »
Ja, aber diese Frist beträgt soweit ich weiß drei Jahre - da sind wir noch lange nicht

Jahr der Rechnungsstellung + 3 Jahre
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bluesnmore

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Re: Anbieterwechsel
« Antwort #6 am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 13:35:13 »
Vielleicht ist  bei der Anmeldung irgendetwas an (Bank-) Daten o.ä. fehlerhaft übermittelt worden,
wäre das denkbar..??

Dann würden die sich doch sofort melden...ja, denkt man,
aber nicht unbedingt..!!

Ich bin auch KD-Kundin, habe anfangs ( vor 2 Jahren) auch noch fleissig Briefe bekommen, sprich Rechnungen,
irgendwann dann den Hinweis,
daß ich selbige zukünftig nur noch online einsehen kann,
andernfalls müsste ich die Rechnung schriftlich beantragen und eine regelmäßige Gebühr dafür löhnen.

So oder ähnlich könnte es vielleicht zusammenhängen.   ::)