Autor Thema: Verkehrsschilder  (Gelesen 2909 mal)

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Katja

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Verkehrsschilder
« am: Freitag, 26. Juni 2009 - 23:36:59 »
Bei der Auslegung einer Beschilderung brauche ich bitte mal Hilfe.
Es geht um das Verkehrszeichen 'Überholverbot für Kfz aller Art' mit einem Zusatzschild, auf dem Auto mit Anhänger und LKW abgebildet sind.

Bedeutet dieses Zeichen

a) das Überholverbot gilt nur für Autos mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen nicht überholen)
b) das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge AUSSER PKW mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen überholt werden)

« Letzte Änderung: Samstag, 18. Juli 2009 - 19:58:40 von Der Derbste »

saab

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #1 am: Freitag, 26. Juni 2009 - 23:41:28 »


        Rennstrecke , alles klar ? Da darfst Du alle überholen (wenn Du kannst)

        Zusatzschild bedeutet immer, diese Kfz, Bzw. LKW dürfen überholt werden !

Offline Desinfector

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #2 am: Freitag, 26. Juni 2009 - 23:57:52 »
Also dieses Zeichen?



Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t,
einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
gravity sux!

saab

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #3 am: Samstag, 27. Juni 2009 - 00:06:26 »

         nee, Katja meinte ein Zusatzschild unter dem Überholverbot

         Da sind als schwarze Symbole ein PKW mit Anhänger,

         sowie ein LKW abgebildet !

         Dein Schild bedeutet, LKW dürfen nicht überholen !
« Letzte Änderung: Samstag, 27. Juni 2009 - 00:40:22 von saab »

DerDerbste

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #4 am: Samstag, 27. Juni 2009 - 19:10:50 »
a) das Überholverbot gilt nur für Autos mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen nicht überholen)

Das ist korrekt.

saab

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #5 am: Sonntag, 28. Juni 2009 - 00:02:24 »
a) das Überholverbot gilt nur für Autos mit Anhänger und LKW (also: sie dürfen nicht überholen)

Das ist korrekt.


             Quatschikowsky , Überholverbot gilt für alle, nur die auf dem Zusatzschild dürfen überholt werden !

             Sons gäbe die ganze Sache doch keinen Sinn !

DerDerbste

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #6 am: Sonntag, 28. Juni 2009 - 00:27:21 »
Auch wenn es Grundkenntnisse sind bzw. sein sollten:

Zitat
Ein Zusatzzeichen grenzt die Bedeutung eines Verkehrsschildes ein. Durch einen Text oder ein Symbol wird das Schild bspw. für eine bestimmte Fahrzeugkategorie oder Zeit eingeschränkt. In Deutschland beziehen sich Zusatzschilder immer nur auf das Schild direkt über dem Zusatzschild.
KLICK

Da es nur zwei Überholverbotschilder gibt, für alle Kfz und für Kfz über 3,5t, muss man es wie von Katja beschrieben umsetzen, wenn auch PKW mit Anhänger NICHT überholen sollen.

Das was Du meinst findet man z.B. auf der B 206 in Richtung Segeberg, wo Zeichen 276 steht mit dem Zusatzzeichen "Traktor" UND dem Hinweis "dürfen überholt werden".

Blubb

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #7 am: Sonntag, 28. Juni 2009 - 00:34:24 »
Es ist genauso wie "Der Derbste" es gesagt hat. Ich habe in der StVO nachgeguckt.

saab

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #8 am: Sonntag, 28. Juni 2009 - 00:37:53 »

         na, dann habe ich ja bis jetzt, da ich klüger geworden bin

         enorm viele Punkte in Flensburg gespart ! :D


          Ich habe mit 17 meinen Führerschein gemacht,

          fahre seit 41 Jahren unfallfrei, ( jedenfalls im Strassenverkehr )
« Letzte Änderung: Sonntag, 28. Juni 2009 - 00:44:41 von saab »

Blubb

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Re: Verkehrsschilder
« Antwort #9 am: Sonntag, 28. Juni 2009 - 00:45:48 »
Ganz schnell auf Holz klopfen. ;)

saab

  • Gast
Re: Verkehrsschilder
« Antwort #10 am: Sonntag, 28. Juni 2009 - 00:49:09 »
Ganz schnell auf Holz klopfen. ;)

            Täusch Dich nicht Blubb, Du kennst meine Vergangenheit, was Autos angeht nicht !