Autor Thema: Mal ne Frage und vllt. ne Antwort  (Gelesen 4901 mal)

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Blubb

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Re: Mal ne Frage und vllt. ne Antwort
« Antwort #15 am: Donnerstag, 09. Juli 2009 - 01:15:33 »
        Tja.  Nic. nun bist Du so klug als wie zuvor !

Naja, ganz so ist es ja nicht. Er weiß, dass er seine Idee nicht schützen lassen kann und sie auch nicht unter das Urheberrecht fällt. Allenfalls das schriftlich niedergelegte.
Er weiß auch, dass er das Konzept so schlau verkaufen muss, das dieses seinen Gegenüber zwar interessiert, diesen aber nicht dazu verleitet, die Idee für eigene Zwecke zu nutzen.

Und er weiß jetzt auch, dass es ratsam ist vorher einen Anwalt mit seinem Besuch zu beglücken. ;)

Martin100

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Re: Mal ne Frage und vllt. ne Antwort
« Antwort #16 am: Donnerstag, 09. Juli 2009 - 06:38:47 »
Hallo,

mal einen Blick in das Gebrauchsmustergesetz werfen.


Gruß Martin

Blubb

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Re: Mal ne Frage und vllt. ne Antwort
« Antwort #17 am: Donnerstag, 09. Juli 2009 - 10:49:48 »
Hallo,

mal einen Blick in das Gebrauchsmustergesetz werfen.


Gruß Martin

Das ist ebenso nicht anwendbar.

Johomo

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saab

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Re: Mal ne Frage und vllt. ne Antwort
« Antwort #19 am: Donnerstag, 09. Juli 2009 - 22:59:44 »

          @Blubb

          Völlig richtig, das Gebrauchsmuster Schutz Gesetz ist NICHT anwendbar.

          weil man eine Idee nicht schützen lassen kann .

          
           @DrKloebner

           Der Link war sehr hilfreich.

           

           Aber selbst der Weg über den Notar bietet letztendlich keine endgültige Sicherheit,

           vorallem dann nicht, wenn der "Dieb" die Idee abwandelt .  :-\


           Dann kommt noch die Beweisführung dazu, welcher Schaden einem durch

           den Diebstahl einer nicht durchgeführten Idee entstanden ist ! Das wird endlos !
« Letzte Änderung: Donnerstag, 09. Juli 2009 - 23:03:31 von saab »

Blubb

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Re: Mal ne Frage und vllt. ne Antwort
« Antwort #20 am: Donnerstag, 09. Juli 2009 - 23:36:46 »

          @Blubb

          Völlig richtig, das Gebrauchsmuster Schutz Gesetz ist NICHT anwendbar.

          weil man eine Idee nicht schützen lassen kann .


Das ist sogar fast genau richtig. Das Gebrauchmusterschutzgesetz gilt nur für solche Dinge, die auch beim Patentamt anzumelden sind. Und weiterhin nimmt § 1 II Nr. 3 GebrMG ein Konzept eindeutig vom Gebrauchmusterschutzgesetz aus.