Autor Thema: Die Bundesregierung vs. Das Internet  (Gelesen 61290 mal)

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Martin100

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #135 am: Mittwoch, 24. Juni 2009 - 06:41:36 »
Hallo,


Das würde ich mal bezweifeln.

Da könnte man schon mal das Urteil über Zugang zu rechtsradikalen Inhalten in NRW als Vorlage nehmen.

Was mir beim googeln nach dem Urteil noch unter gekommen ist:

"Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org."


Gruß Martin

Blubb

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #136 am: Mittwoch, 24. Juni 2009 - 10:06:08 »
Hier mal ein fachlich sehr informativer Artikel, vor allem zu den technischen Möglichkeiten.

Zu den Urteilen des VG Arnsberg, sowie des OVG Münster würde ich auch nochmal gerne Stellung nehmen, aber später. Mir fehlt jetzt gerade einfach die Zeit dazu. :)
« Letzte Änderung: Mittwoch, 24. Juni 2009 - 10:13:57 von Blubb »

Blubb

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #137 am: Mittwoch, 24. Juni 2009 - 19:35:38 »
Ich wollte ja noch etwas zu dem Urteil in Bezug auf rechtsradikale Inhalte sagen.

Dort ist der Fall anders gelagert. Webseiten dieser Art werden meist auf Servern in den USA gehostet. Dort gibt es kein Gesetz, so wie in Deutschland den § 130 StGB, welches die Volksverhetzung oder die Leugnung des Holocausts unter Strafe stellt. Zudem wird Rede- und Meinungsfreiheit von den dortigen Gerichten meist sehr weit ausgelegt. Die Leugung des Holocausts ist in Deutschland nicht vom Schutzbereich des Art. 5 umfasst. Aufgrund dieser Tatsachen ist es für deutsche Ermittlungsbehörden kaum möglich eine Löschung der Seiten zu erwirken.

Anders in dem Fall des gerade beschlossenen Gesetzes. Wie es im Artikel der c't steht, ist es sehr leicht eine Löschung von kinderpornographischem Material z.B. in den USA zu erwirken. Darüber hinaus reicht es nicht aus die Grundrechtsverletzung mit der reinen Verhinderung von Straftaten zu begründen. Die Hürde ist da sehr hoch. Ebenso müssen die Kontrollmöglichkeiten der Gewaltenteilung voll ausgeschöpft werden. Das passiert hier ebenso wenig.

Mullepapa

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #138 am: Donnerstag, 25. Juni 2009 - 19:58:00 »
Der "Kampf" der regierung bzw. eines Teils davon gegen das Internet ist anscheinend noch nicht vorbei...

http://winfuture.de/news,48000.html

Und nachdem sie dann wohl gemerkt haben, das ihnen dann mächtig Gegenwind um die Ohren flattert, versuchen sie  nun zurück zu rudern...

http://winfuture.de/news,48084.html
« Letzte Änderung: Donnerstag, 25. Juni 2009 - 20:10:12 von Mullepapa »

Blubb

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #139 am: Donnerstag, 25. Juni 2009 - 22:06:15 »
Eine konkrete Formulierung wurde durch nichtssagendes Blabla ersetzt. Glaubwürdig ist wirklich etwas anderes.
Und Frau Krogmann scheint nicht zu wissen, was sie so tagein, tagaus im ganzen Land so verbreitet. Letzte Woche noch für diesen Quatsch da kämpfen, heute schon wieder in eine ganz andere Richtung rudern. CDU/CSU ist absolut unwählbar.

Martin100

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #140 am: Freitag, 26. Juni 2009 - 09:38:04 »
Hallo,

Dort ist der Fall anders gelagert. Webseiten dieser Art werden meist auf Servern in den USA gehostet. Dort gibt es kein Gesetz, so wie in Deutschland den § 130 StGB, welches die Volksverhetzung oder die Leugnung des Holocausts unter Strafe stellt.

die Gesetzeslage in den USA ist egal. Ort der Verbote ist Deutschland.

Gruß Martin

Offline Slartibartfass

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #141 am: Freitag, 26. Juni 2009 - 10:00:56 »
die Gesetzeslage in den USA ist egal. Ort der Verbote ist Deutschland.
Das schrieb Blubb doch!?
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #142 am: Freitag, 26. Juni 2009 - 10:37:33 »
Hallo,

Dort ist der Fall anders gelagert. Webseiten dieser Art werden meist auf Servern in den USA gehostet. Dort gibt es kein Gesetz, so wie in Deutschland den § 130 StGB, welches die Volksverhetzung oder die Leugnung des Holocausts unter Strafe stellt.

die Gesetzeslage in den USA ist egal. Ort der Verbote ist Deutschland.

Gruß Martin

Wie gesagt, Slartibartfass hat es schon richtig erkannt.

Gerade da es in dem Fall volksverhetzender Inhalte schwieriger, wenn nicht sogar unmöglich, ist die Seite abschalten zu lassen (Kein US-Gericht würde da mitmachen), bleibt als einzige Möglichkeit die Sperrung. Sehr viel anders ist das hingegen bei der Kinderpornographie. Deswegen ist die Maßnahme der Bundesregierung unverhältnismäßig.

PM

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #143 am: Freitag, 26. Juni 2009 - 15:32:45 »
Ich weise noch einmal auf ein paar Dinge hin, die hier nicht in Betracht gezogen werden / wurden.

Es wird über Kinderpornografie geredet. Dieser Begriff wird jedoch in der Praxis anders ausgelegt, als was z.B. Du/Ihr oder ich darunter verstehen. Im Erwachsenenbereich ist Porno die Darstellung eines Geschlechtsaktes oder eine andere eindeutige sexuelle Handlung, bei der die Genitalien zu sehen sind.

In den USA sieht man es schon als kinderpornografisch an, wenn Eltern ihr nacktes Kind am Strand filmen.
Was hierzulande als KiPo angesehen wird - ich weiß es nicht.
Bei meinen Recherchen für Magazini.de (soweit legal möglich) habe ich Ansichten gelesen, die die Tendenz haben, bereits die Abbildung eines nackten Kindes als pornografisch einzustufen.

Zudem sind mit Kindern in Zusammenhang mit KiPo stets auch Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahren gemeint.
Wer also einen alten Porno mit Tracy Lords zu Hause hat, besitzt KiPo. Tracy Lords war der Liebling vieler Pornogucker in den 80er Jahren. Später kam raus, dass sie in ihren ersten Filmen erst 15 war (was man allerdings kaum glauben mag).

Bist Du 18 und machst Nacktfotos Deiner 16jährigen Freundin, stellst Du kinderpornografisches Material her - nach der vorgenannten Denkweise. In Teilen der USA käme die Person in Haft.

Mir geht das alles zu weit die Tendenz in Deutschland betrachtend..

Warum soll heute verboten sein, was in den konservativen 50ern, 60ern, meinetwegen auch 70ern erlaubt war. Vorrausgesetzt, hier wird keine Gewalt angewendet.

Gewalt gehört immer verboten. Und je hilfloser ein Individuum ist, umsomehr Schutz bedarf es. Aber was passiert, ist Verbieterei ohne Sinn.

Und wenn man sich erst einmal mit der Thematik befasst, dann kommen weitere Gedanken. Nämlich wie Leute mit der sexuellen Neigung, die man pädophil nennt, umgehen sollen, wenn Ihnen nur noch der Versandhauskatalog zum Anschauen bleibt, weil bereits eine nackte 12jährige anzuschauen strafbar ist. Pädophilie ist keine Krankheit und demzufolge nicht therapierbar (Googlen nach "Pädophilie therapuierbar"). Es ist besser, wenn Pädophile ihren Spaß in den eigenen vier Wänden haben, als das sie an Schulen, Spielplätzen etc. lagern müssen.

 Also zusammengefasst:
Kinderpornografie NEIN. Gewalt gegen Kinder NEIN. Aber ansonsten sollte man der Kunst freien Lauf lassen.

Und nochmals:
Nicht jeder sieht beim Betreten von Stoppschild-Seiten ein Stoppschild!
Es kommt auf den Provider an. Mit http://anonymouse.org/anonwww_de.html soll man laut eigener Darstellung des Betreibers keine Stopps sehen.

Wenn also schon Gesetze, dann welche, die Kinder wirklich schützen!

Martin100

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #144 am: Samstag, 27. Juni 2009 - 08:01:25 »
Hallo,

die Gesetzeslage in den USA ist egal. Ort der Verbote ist Deutschland.
Das schrieb Blubb doch!?

er meinte das die Verbotslage in den USA auf ein Urteil in Deutschland Einfluß haben hat.

Gruß Martin

Blubb

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #145 am: Samstag, 27. Juni 2009 - 10:58:24 »
Hallo,

die Gesetzeslage in den USA ist egal. Ort der Verbote ist Deutschland.
Das schrieb Blubb doch!?

er meinte das die Verbotslage in den USA auf ein Urteil in Deutschland Einfluß haben hat.

Gruß Martin

Ja hat sie in gewisser auch, denn wenn es möglich ist die Seiten zu löschen, die in den USA gehostet werden, dann ist die Sperre zwar ein gleich geeignetes Mittel um gegen Kinderpornographie vorzugehen, ist aber ein Mehr an rechtlicher Belastung und damit unverhältnismäßig.

Anders eben bei rechtsradikalen Inhalten, wo die Löschung von Seiten, die in den USA gehostet werden, meist nicht möglich ist, weil es dort keine entsprechenden Gesetze gibt. Damit gibt es eben kein gleich geeignetes Mittel, das weniger belastend ist und ist somit verhältnismäßig.

Vom Schutzbereich der Informationsfreiheit sind nämlich sowohl rechtmäßige, als auch rechtswidrige Inhalte umfasst, da man sonst unter Umgehung der Gesetzesschranke von Art. 5 II von vorne herein Tatbestände aus dem Schutzbereich hinausnehmen kann. Das ist nicht zulässig.
Deswegen muss man das Problem, wie oben beschrieben, auf Seiten der Rechtfertigung lösen.
« Letzte Änderung: Samstag, 27. Juni 2009 - 11:06:00 von Blubb »

Blubb

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #146 am: Freitag, 10. Juli 2009 - 12:23:23 »
Die oberste Internetausdurckerin der Republik hat mal wieder zugeschlagen. Hier der ganze Vorgang.

Katja

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Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #147 am: Freitag, 10. Juli 2009 - 12:30:51 »
Ist das nicht schön, wie sich ein erwachsener Mensch immer wieder zackig zum Obst macht?? Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich darüber kringeln vor Lachen!



Blubb

  • Gast
Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #148 am: Freitag, 10. Juli 2009 - 12:32:35 »
Und als kleines Schmankerl hier mal die Leute, die per Gesetz am Internet rumdoktern.


Katja

  • Gast
Re: Die Bundesregierung vs. Das Internet
« Antwort #149 am: Freitag, 10. Juli 2009 - 12:36:54 »
"...wenn man kaum an den Computer geht, sind doch die anderen Fragen eigentlich  geschmissen..."

Wie geil ist das denn??   :lach