Autor Thema: Phantombild  (Gelesen 3272 mal)

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Johomo

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Phantombild
« am: Dienstag, 26. Mai 2009 - 19:43:55 »
Habe grade im SH-Magazin im NDR gehört, das ein Phantombild des Kinderschänders von Heiligenhafen erstellt wurde.
Nun darf es aber erst nach einem Gerichtsbeschluß veröffentlich werden!
Ist das wahr? Kann das angehen, das sogar Verbrecher, die man auf Phantombildern noch nicht mal richtig erkennen kann, auch Persönlichkeitsrechte haben?
Das darf doch wohl nicht wahr sein!

muhviehstar

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Re: Phantombild
« Antwort #1 am: Dienstag, 26. Mai 2009 - 19:57:13 »
Habe grade im SH-Magazin im NDR gehört, das ein Phantombild des Kinderschänders von Heiligenhafen erstellt wurde.
Nun darf es aber erst nach einem Gerichtsbeschluß veröffentlich werden!
Ist das wahr? Kann das angehen, das sogar Verbrecher, die man auf Phantombildern noch nicht mal richtig erkennen kann, auch Persönlichkeitsrechte haben?
Das darf doch wohl nicht wahr sein!

Also soweit ICH weiß, werden Phantombilder (eigentlich) auch ohne richterlichen Beschluss veröffentlicht.

isch_gucke

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Re: Phantombild
« Antwort #2 am: Dienstag, 26. Mai 2009 - 20:27:20 »
Habe grade im SH-Magazin im NDR gehört, das ein Phantombild des Kinderschänders von Heiligenhafen erstellt wurde.
Nun darf es aber erst nach einem Gerichtsbeschluß veröffentlich werden!
Ist das wahr? Kann das angehen, das sogar Verbrecher, die man auf Phantombildern noch nicht mal richtig erkennen kann, auch Persönlichkeitsrechte haben?
Das darf doch wohl nicht wahr sein!

Oh doch mein lieber Dr, sowas nennt sich dann wohl Täterschutz.
Und das der in diesem Land manchmal höher bewertet wird als
Opferschutz hat man in der Vergangenheit schon öfter gehört.

saab

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Re: Phantombild
« Antwort #3 am: Dienstag, 26. Mai 2009 - 23:20:07 »



            Wenn ein Phantombild angefertigt wird, wird nach einem Verdächtigen gesucht.

            Es kann also durchaus sein, das derjenige unschuldig ist, ebenso kann er

            schuldig sein.

            Wenn aber die Justiz die Arbeit der Polizei behindert, verzögert,

            hat der Unschuldige nicht die Möglichkeit sich bei der Polizei zu melden und die Sache

            zu klären. Der Täter hat aber die Möglichkeit und die Zeit, sene Spuren zu verwischen !


            Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich es schonmal geschrieben habe,


                " Juristen sind weltfremd " ?


             Wer mir jetzt gesunden Menschenverstand abspricht, outet sich ! ;D

Offline Brilonius

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Re: Phantombild
« Antwort #4 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 13:14:44 »
Die Rechtslage zu diesem Thema kenne ich nicht, aber meine Meinung dazu ist folgende:
Phantombilder sollten erst herausgegeben werden, wenn Richter die Veröffentlichungen veranlassen.
Begründung: Wird ein Gesicht mit dem Untertitel z.B. "Kinderschänder" der Öffentlichkeit präsentiert, ist eine ähnlich aussehende Person auf ewig gebrandmarkt und erledigt. Die Veröffentlichung einer Person in diesem Zusammenhang ist eine Quasi-Verurteilung, die in unserem Rechtsstaat nur ein unabhängiger Richter aussprechen darf.
Natürlich muß der Dienstweg Polizei - Richter gerade bei so einer schrecklichen Tat äußerst kurz sein, es darf nicht getrödelt werden.

Capitano

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Re: Phantombild
« Antwort #5 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 14:14:53 »
Brilliant von Brilonius. Da schließ ich mich an.

Es geht hier nicht um Täterschutz sondern um den Schutz von Unbeteiligten.

saab

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Re: Phantombild
« Antwort #6 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 14:27:02 »
Brilliant von Brilonius. Da schließ ich mich an.

Es geht hier nicht um Täterschutz sondern um den Schutz von Unbeteiligten.


            Und das Opfer, um das kümmert sich dann die Wohlfahrt ?

            Das ist doch alles Bürokratismus hoch 3 !

Katja

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Re: Phantombild
« Antwort #7 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 15:37:01 »

            Und das Opfer, um das kümmert sich dann die Wohlfahrt ?

            Das ist doch alles Bürokratismus hoch 3 !

Was hat das Opfer davon, wenn das Phantombild des Täters gezeigt wird? Nix - die Tat wird davon nicht ungeschehen gemacht!

Es geht bei einem Phantombild doch 'nur' darum, den ermittelnden Behörden zu helfen - deren Job wird erschwert, je länger eine Entscheidung zur Veröffentlichung dauert.
Und dazu kommt noch, wer die Angaben zu einem Täter macht, die zu einem Bild werden.

Beispiel: neulich erklärte mir ein 9-Jähriger, ein Spieler von Verein XY wäre schon URALT (der Spieler war gerade 34!)

oder:

Der Mann, mit dem Madeleine gesehen wurde, sei unglaublich häßlich.

Es sind keinerlei verwertbaren Ermittlungshinweise, wenn sie subjektiv beeinflußt wurden - z.B. durch die Beobachtungs- und Auffassungsgabe eines Menschen.

Wenn dieses Phantombild nun auf 60% der männlichen Bevölkerung eines Ortes zutrifft (weil unverwechselbare Hinweise eben nicht gemacht wurden/werden konnten!), wäre jeder falsche Hinweis genau so erschwerend für die Ermittlung, oder?!


saab

  • Gast
Re: Phantombild
« Antwort #8 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 15:57:45 »

    @Katja

    Dann schlag einen anderen Weg vor.

    Natürlich wird dem Opfer und seinen Eltern geholfen, wenn der Täter

    so schnell, wie möglich gefasst wird.

    Je länger er frei herumläuft, desto grösser ist die Gefahr einer Wiederholungstat.

    Das Phantombild ist natürlich nicht das Patentrezept, aber es kann helfen,

    besonders wenn es so schnell wie möglich gezeigt wird !

    Je später es veröffentlicht wird, desto grösser ist die Gefahr, das ungenaue Zeugen-

    Aussagen entstehen, weil sich niemand mehr genau erinnern kann.


    Hier muss schnell gehandelt werden !

   

   
« Letzte Änderung: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 16:05:12 von saab »

Katja

  • Gast
Re: Phantombild
« Antwort #9 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 16:08:05 »
Das kann ich nicht, saab!

Es heißt ja auch nicht, daß ich grundsätzlich gegen die schnelle Veröffentlichung eines Phantombildes bin.
Allerdings traue ich es einem Richter durchaus zu, daß er weiß, warum er sich gegen die Veröffentlichung ausspricht und das nicht willkürlich und grundlos tut oder gar um den Täter zu schützen.



saab

  • Gast
Re: Phantombild
« Antwort #10 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 16:19:58 »


          Ja, Katja, genau das bezweifle ich, weil ich der Justiz nicht traue,

          weil ich den Leuten zwar Fachwissen, aber nicht den gesunden Menschenverstand

          zutraue, sie sind häufig zu verstrickt in Paragraphen um über den Tellerrand hervorsehen zu

          können.

          Warum überlasen sie den Ermittlungsweg nicht den Fachleuten von der Polizei,

          die auch schon genügend mit ihren eigenen Vorschriften zu kämpfen haben.

          Anstatt sie zusätzlich zu behindern ?

Katja

  • Gast
Re: Phantombild
« Antwort #11 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 16:31:15 »
Daß Du der Justiz nicht traust, wird seine Gründe haben.
Nur frage ich mich, ob Du mit GENAU DEM Menschen zu tun gehabt hast, der jetzt die Entscheidung getroffen hat, das Bild nicht zu veröffentlichen (als Grund für Dein Mißtrauen). Ansonsten wäre Deine Aussage ziemlich pauschal.

Jeder Mensch hat seine Entscheidungen zu treffen UND dafür die Verantwortung zu tragen. Noch einmal: gerade DESHALB wird er (der Richter) das nicht aus einer Laune heraus entschieden haben. Wir reden hier eher wie Blinde über eine Farbe, weil wir die Hintergründe eben nicht wissen und uns somit die Logik in dieser Entscheidung verborgen bleibt.


saab

  • Gast
Re: Phantombild
« Antwort #12 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 16:37:19 »

        Meine Aussage ist durchaus pauschal gemeint .

        Deswegen auch nicht für jeden nachvollziehbar,

        ich werde zu diesem Thema auch nichts mehr schreiben. :nix
« Letzte Änderung: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 16:40:10 von saab »

Blubb

  • Gast
Re: Phantombild
« Antwort #13 am: Mittwoch, 27. Mai 2009 - 16:39:00 »

          Warum überlasen sie den Ermittlungsweg nicht den Fachleuten von der Polizei,

          die auch schon genügend mit ihren eigenen Vorschriften zu kämpfen haben.

          Anstatt sie zusätzlich zu behindern ?

Weil das Prinzp der Gewaltenteilung eben genau ein solches Vorgehen vollkommen zurecht verhindert.