Autor Thema: Itzehoe - brandaktuell!  (Gelesen 8554 mal)

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Paul Schrader

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #60 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 14:04:09 »
Darf ich auch mal klugscheißen? :)

Denn wenn jemand seinen Müll in den Eimer wirft, geht das Eigentum auf die Gemeinde, Körperschaft o.ä. über, die für die Abfallentsorgung zuständig ist und dafür die Müllbehälter aufgestellt hat.

Meiner Meinung nach geht das Eigentum erst auf den Müllentsorger über, wenn er den Mülleimer leert. Solange die Flasche im Mülleimer liegt, ist noch immer derjenige, der sie dort entsorgt hat, der Eigentümer. Dementsprechend wird er (rein juristisch) bestohlen - nur wird in dem Fall wohl niemand klagen, der Eigentümer ist ja froh, dass er die Flasche los ist! ;)

Vergleichbar ist es übrigens beim Sperrmüll: Stelle ich einen alten Schrank zur Entsorgung an die Straße und ein freundlicher osteuropäischer Zeitgenosse lädt ihn auf seinen Pritschenwagen, ist es rein juristisch auch ein Diebstahl. Denn ich (Eigentümer) habe ja einen anderen Zweck verfolgt, nämlich die Entsorgung per Sperrmüll.

Offline Peter D.

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #61 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 14:09:13 »
Ich liebe Juristen - sowohl professionelle, als auch semiprofessionelle >:D
"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)

Blubb

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #62 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 14:41:55 »
Hmm, nein Paul.

Derjenige, der die Flacshe in den Müll schmeißt zeigt eindeutig, dass er kein Interesse mehr an dem Eigentum an der Flasche hat. In diesem Fall wird die Sache aber nicht herrenlos, sondern sie wird Eigentum des Entsorgungsunternehmens oder Stadt, genauer gesagt, desjenigen der die Müllbehälter dort aufgestellt hat.

Der § 242 StGB ist mit dem Herausnehmen sowohl objektiv als auch subjektiv erfüllt. Eine Verfolgung würde aber nach § 153 StPO wohl entfallen.

Deine Lösung lässt sich aber auch gut argumentativ belegen. Wie so oft in der Rechtswissenschaft gibt es kein richtig oder falsch. :)

Ah, ich liebe dieses Fach.  ;)

Paul Schrader

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #63 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:07:46 »
Das sehe ich anders. Der Eigentümer wirft die Flasche weg, der Besitz endet dadurch (§ 856 Abs. 1 BGB). Die Flasche ist dann herrenlos. Und laut § 958 Abs. 1 BGB kann dann der Mülleimerentleerer (also entweder der nächtliche Besucher oder das Ensorgungsunternehmen) Eigentümer der Sache werden. Voraussetzung ist hier allerdings die vollständige Besitzaufgabe - und die ist wohl beim Entsorgen in einem Mülleimer gegeben. Nicht so beim Abstellen eines alten Schrankes an der Straße für den Sperrmüll.

Oder? ;D

saab

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #64 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:20:45 »


           Und ich hab`hier im Forum mal einen Anwalt gesucht !

           Und jetzt kommen sie aus ihren Löchern !   :(

Johomo

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #65 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:39:38 »


           Und ich hab`hier im Forum mal einen Anwalt gesucht !

           Und jetzt kommen sie aus ihren Löchern !   :(
Weil Dein Fall hoffnungslos ist und kein Anwalt vorher schon als Looser abgestempelt sein will.  ;D

saab

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #66 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:43:04 »


         Es ging nicht um meinen Geisteszustand !  ;D

Blubb

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #67 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:43:11 »
Nein, die Flasche ist in keinem Fall herrenlos gem. § 985 I BGB, sondern ist mit Einwerfen in den Behälter Eigentum des Entsorgungsunternehmens. Sie steht also in keinem Fall im Alleineigentum des Täters und ist ihm somit fremd. So steht es jedenfalls in meinen Unterlagen und denen vertraue ich eigentlich blind.

Die Sache mit dem Gewahrsam und dem Gewahrsamswechsel habe ich schon erklärt.

Wie gesagt, man kann deiner Argumentation aber auch folgen. Dann wöre es kein Diebstahl. Ich glaube aber dass die herrschende Meinung eher meiner Argumentation nahe liegt.

Spannend ist es allemal.

IJ

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #68 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:47:31 »
Nein, die Flasche ist in keinem Fall herrenlos gem. § 985 I BGB, sondern ist mit Einwerfen in den Behälter Eigentum des Entsorgungsunternehmens. Sie steht also in keinem Fall im Alleineigentum des Täters und ist ihm somit fremd. So steht es jedenfalls in meinen Unterlagen und denen vertraue ich eigentlich blind.
Wenn ich also ein Taschentuch in eine Mülltonne schmeiße, merke, dass sich da etwas Kleingeld im Taschentuch verfangen hat und dieses Kleingeld wieder aus der Mülltonne raushole begehe ich Diebstahl?

saab

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #69 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:55:19 »



         @Lachsack

         Klaro, aber damit Dein Geld nicht weg ist, schreibst Du an die Stadtkasse,

         das Du einen Teil Deiner Hunde-Steuer , nämlich 3.25€ überwiesen hast,

         dann gibst Du noch den Standort des Ascheimers an, dann kann Wutz fotografieren,

         wie ein Mitarbeiter der Kasse im Müll wühlt !   :lach  :lach  :lach

Blubb

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #70 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:57:03 »
Nein, die Flasche ist in keinem Fall herrenlos gem. § 985 I BGB, sondern ist mit Einwerfen in den Behälter Eigentum des Entsorgungsunternehmens. Sie steht also in keinem Fall im Alleineigentum des Täters und ist ihm somit fremd. So steht es jedenfalls in meinen Unterlagen und denen vertraue ich eigentlich blind.
Wenn ich also ein Taschentuch in eine Mülltonne schmeiße, merke, dass sich da etwas Kleingeld im Taschentuch verfangen hat und dieses Kleingeld wieder aus der Mülltonne raushole begehe ich Diebstahl?

Nein, weil du immer noch Gewahrsam hast, da du nur bis zu dem Taschentuch die Aufgabe des Gewahrsams und des Eigentums konkretisiert hast. So würde ich es sehen.

ae8090

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #71 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 16:02:27 »
Ist es nicht doch vielleicht so, dass nach §§ 688 ff BGB zunächst bis zum Zeitpunkt der Müllabholung ein Verwahrvertrag zwischen dem Müllgeber und dem Müllbehälteraufsteller geschlossen wurde, der erst dann letztendlich erfüllt ist, bis der Müllentsorger, der juristisch mit dem Müllbehälteraufsteller nicht identisch sein muss, den Müllbehälter geleert hat?

Paul Schrader

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #72 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 16:05:58 »
Und ich frage mich noch immer, wie ein Mülleimer (=Sache) Eigentum an einer Sache erwerben kann. Das können eigentlich nur natürliche Personen! ;)

Blubb

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #73 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 16:07:54 »
Nicht der Mülleimer, sondern das Entsorgungsunternehmen wird Eigentümer.

P.S.: Macht übrigens Spaß mit euch zu diskutieren. :)
« Letzte Änderung: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 16:10:52 von Blubb »

ae8090

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Re: Itzehoe - brandaktuell!
« Antwort #74 am: Donnerstag, 07. Mai 2009 - 16:12:38 »
Beides falsch!

Wenn überhaupt, dass der Besitzer des Grund und Bodens, auf dem die Mülltonne steht und in dessen Auftrag sie dort aufgestellt wurde.

Da aber nach meiner Auffassung ein Verwahrvertrag geschlossen wurde, verbleiben die Eigentumsrechte beim Einwerfer.