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Denn wenn jemand seinen Müll in den Eimer wirft, geht das Eigentum auf die Gemeinde, Körperschaft o.ä. über, die für die Abfallentsorgung zuständig ist und dafür die Müllbehälter aufgestellt hat.
Und ich hab`hier im Forum mal einen Anwalt gesucht ! Und jetzt kommen sie aus ihren Löchern !
Nein, die Flasche ist in keinem Fall herrenlos gem. § 985 I BGB, sondern ist mit Einwerfen in den Behälter Eigentum des Entsorgungsunternehmens. Sie steht also in keinem Fall im Alleineigentum des Täters und ist ihm somit fremd. So steht es jedenfalls in meinen Unterlagen und denen vertraue ich eigentlich blind.
Zitat von: Blubb am Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:43:11Nein, die Flasche ist in keinem Fall herrenlos gem. § 985 I BGB, sondern ist mit Einwerfen in den Behälter Eigentum des Entsorgungsunternehmens. Sie steht also in keinem Fall im Alleineigentum des Täters und ist ihm somit fremd. So steht es jedenfalls in meinen Unterlagen und denen vertraue ich eigentlich blind.Wenn ich also ein Taschentuch in eine Mülltonne schmeiße, merke, dass sich da etwas Kleingeld im Taschentuch verfangen hat und dieses Kleingeld wieder aus der Mülltonne raushole begehe ich Diebstahl?