Autor Thema: Schlappe für Täterschützer  (Gelesen 2035 mal)

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ae8090

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Schlappe für Täterschützer
« am: Donnerstag, 02. April 2009 - 20:40:32 »
Ein wichtiges Urteil im Kampf gegen Kinderpornographie:

Polizei darf Kreditkarten-Rechnungen prüfen (welt.de)


In anderen Fällen bin ich zwar nicht immer, aber oftmals auf Seiten der Datenschützer, wenn sie ihre Stimme erheben. In diesem Fall eindeutig nicht. Hier sollten m. E. Täter geschützt werden!

Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einen eindeutigen Riegel vorgeschoben! Gut!!

Offline Slartibartfass

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Re: Schlappe für Täterschützer
« Antwort #1 am: Donnerstag, 02. April 2009 - 20:44:51 »
Hier sollten m. E. Täter geschützt werden!
Hö?
" Die Beschwerden zweier Betroffener – die selbst nicht unter Verdacht standen – nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an."

Die beiden Beschwerdeführer – die selbst nicht unter Verdacht standen – wollten also die Täter schützen?
Das verstehe ich nicht.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

ae8090

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Re: Schlappe für Täterschützer
« Antwort #2 am: Donnerstag, 02. April 2009 - 20:49:07 »


Hier sollten m. E. Täter geschützt werden!
Hö?
" Die Beschwerden zweier Betroffener – die selbst nicht unter Verdacht standen – nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an."

Die beiden Beschwerdeführer – die selbst nicht unter Verdacht standen – wollten also die Täter schützen?
Das verstehe ich nicht.

 
Hätten die beiden Recht bekommen, wären im Ergebnis Kinderschänder geschützt worden. Und das wird den beiden auch bewusst gewesen sein.

Offline Slartibartfass

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Re: Schlappe für Täterschützer
« Antwort #3 am: Donnerstag, 02. April 2009 - 21:11:17 »
Hätten die beiden Recht bekommen, wären im Ergebnis Kinderschänder geschützt worden. Und das wird den beiden auch bewusst gewesen sein.
Gutes Totschlagargument.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.