Autor Thema: Kündigung wegen 1,30 Euro  (Gelesen 7042 mal)

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saab

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #30 am: Samstag, 28. Februar 2009 - 13:45:35 »

Hallo,


       Das geschah, ich als Chef, habe diesem Mitarbeiter dann , nach einem

       Gespräch, einen Kredit gegeben, den er zuverlässig zurückgezahlt hat.

                  


Und wie hätte es ausgesehen, wenn Du den Mitarbeiter unbedingt los werden wolltest? (Aus welchen Gründen
auch immer).

Gruß Martin


 
 
         Genau das , Martin, ist ja das Problem, Du kannst die Justiz benutzen,
 
         wie einen Spielball, wenn Du Dich entsprechend auskennst !

Martin100

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #31 am: Samstag, 28. Februar 2009 - 20:13:02 »
Hallo,


         Genau das , Martin, ist ja das Problem, Du kannst die Justiz benutzen,

         wie einen Spielball, wenn Du Dich entsprechend auskennst !

Das möchte ich bezweifeln. Es gibt viele ähnliche Urteile, ohne das der Betroffene
einen Betriebsrat bilden wollte.

Gruß Martin

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #32 am: Montag, 02. März 2009 - 16:43:12 »
Also das Urteil geht in Ordnung.

Unterschlagung, ob 1,30 oder 1300 EUR, ist nicht in Ordnung.

Gerade als Kassiererin hat Frau eine Vertrauensstellung. Wenn das Futsch ist, dann ist es schwer, solche Mitarbeiter zu beschäftigen.

Ein zu schneller Autofahrer kann ja auch nicht sagen: Ich fahre seit 31 Jahren immer korrekt, aber genau heute hab ichs eilig und werde geblitzt. Wie ungerecht!

So ist das Leben und ab und an halt auch sehr Hart und Ungerecht.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Bernd

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #33 am: Montag, 02. März 2009 - 17:43:36 »

Also das Urteil geht in Ordnung.


Das denke ich auch, wenn man den Medienberichten glauben kann.
Dort war auch von Anschuldigungen der Angeklagten gegenüber Kollegen zu lesen oder zu hören. Außerdem haben sie oder ihr Anwalt eine Übergangslösung des Beschäftigungsverhältnis mit mir unbekannten Bedingungen bis September ausgeschlagen.
Das klingt alles sehr unverständlich.
Die Streitsumme von "nur" 1,30 €  war wohl die Berichtsmotivation der Medien.
Ob man noch einmal von dem Fall hört?

Dazu passt auch wieder ein Zitat von Heinz Erhardt:
"Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch."

Offline Birdie

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #34 am: Montag, 02. März 2009 - 22:43:05 »
Da muß ich Desinfector recht geben.Wenn die Verhandlung ist,wissen die meisten
schon gar nicht mehr,warum sie vor dem Kadi stehen!

Blubb

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #35 am: Mittwoch, 22. Juli 2009 - 15:04:55 »
Nachdem es in diesem Fall ja schon bei Verkündung des Urteils an sich schon großen Wirbel gab und die gekündigte Kassiererin Barbara E. zu einer Art Symbolfigur der Krise hochstilisiert worden ist, wird jetzt jetzt geprüft, ob man gegen die Dame ein Strafverfahren wegen "Falschaussage vor Gericht" evtl. sogar wegen "Vortäuschens einer Straftat", wie es ein Professor für Arbeitsrecht an der LMU München erwägt. Näheres dazu hier.

Alex

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #36 am: Donnerstag, 10. Juni 2010 - 19:57:33 »
In letzter Instanz hat das Gericht jetzt entschieden. Die Kündigung ist unwirksam, Emmely muß wieder eingestellt werden.
Das von „Emmely“ über 31 Jahre aufgebaute Vertrauen könne nicht durch die Unterschlagung von zwei Pfand-Bons zerstört werden, urteilte das Arbeitsgericht.
Da hat man wohl erkannt wohin der Hase lief.