Autor Thema: Kündigung wegen 1,30 Euro  (Gelesen 7251 mal)

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saab

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #15 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 22:57:21 »
 
 
 
        Die Wirkung ist immer nachhaltiger,
 
        wenn Du ,nachdem Du Dir was abgekniffen hast, gleich was an den Latz bekommst !

Hülle

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #16 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 23:13:17 »
Diese ganze Fall öffnet jetzt jeden Arbeitgeber die Türen,sein lästiges Personal loszuwerden...

@Desinfector dein letzter Beitrag ist völlig fehl am Platze...(O T aber sowas von O T)

Paul Schrader

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #17 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 08:21:02 »
@Desinfector: Ich empfehle Dir die Lektüre von §§112, 112a StPO, vielleicht verstehst Du dann, warum die mutmaßlichen Täter laufen gelassen werden.

Was die 1,30 Euro angeht: Es ist ja überhaupt noch fraglich, ob die Dame überhaupt die beiden Pfandbons selbst genutzt hat. Der Nachweis darüber war für mich persönlich nicht eindeutig.

Abgesehen davon ist es natürlich ein Diebstahl, und als Kassiererin ist das (in dieser Potition) natürlich fatal.

@Hülle: Arbeitgeber konnten sich schon immer passende Gründe suchen, um unliebsame Leute loszuwerden. Da reicht es schon, wenn man einen Briefumschlag oder einen Kugelschreiber mit nach Hause nimmt.

wutz

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #18 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 09:00:54 »
Wenn einem Arbeitnehmer 1,30€ in der Lohntüte fehlt, geht er auch zum Chef/Arbeitgericht. Oder?
Das Urteil ist hart aber rechtlich einwandfrei.
Nur auf Grund der langjährigen tadellosen Arbeit der Kassiererin, hätte man von einer fristlosen Kündigung  absehen können, aber wie gesagt jeder Arbeitnehmer wehrt sich auch gegen zu wenig Gehalt.
« Letzte Änderung: Freitag, 27. Februar 2009 - 09:08:22 von wutz »

Paul Schrader

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #19 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 09:06:19 »
Ist es nicht. Die Dame wurde nämlich entlassen, weil der Verdacht bestand, dass sie besagte Pfandbons unterschlagen haben soll. Es wurde nicht bewiesen, dass sie es tatsächlich getan hat. Und der ehrenwerte Richter urteilte, dass der bloßte Verdacht bei einer Kassiererin ausreiche, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

wutz

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #20 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 11:35:39 »

Ist es nicht. Die Dame wurde nämlich entlassen, weil der Verdacht bestand, dass sie besagte Pfandbons unterschlagen haben soll. Es wurde nicht bewiesen, dass sie es tatsächlich getan hat. Und der ehrenwerte Richter urteilte, dass der bloßte Verdacht bei einer Kassiererin ausreiche, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

 
Zitat  Spiegel.de 24.02.2009
 
Die Unterschlagung als solche steht nach Überzeugung des Berufungsgerichts fest. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen, hieß es.
 
Zitat Ende

Offline Desinfector

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #21 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 15:58:45 »
@Desinfector: Ich empfehle Dir die Lektüre von §§112, 112a StPO, vielleicht verstehst Du dann, warum die mutmaßlichen Täter laufen gelassen werden.


schon klar, aber der Normalbürger regt sich hierbei trotzdem genauso auf, wie beim Bon-Fall.
gravity sux!

saab

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #22 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 16:03:50 »
 
 
      Das das Gesetz so lautet, glaubt hier inwischen wohl jeder.
 
      Aber ob der gesunde Menschenverstand das nachvollziehen
 
      kann, das ist hier die Frage !

bertee54

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #23 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 20:13:25 »
@ saab

Wo willst du denn die Grenze ziehen? Gesunder Menschenverstand was ist das? Jeder wird dieses anders auffassen!
BerndT.

saab

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #24 am: Freitag, 27. Februar 2009 - 23:23:48 »

@ saab

Wo willst du denn die Grenze ziehen? Gesunder Menschenverstand was ist das? Jeder wird dieses anders auffassen!
BerndT.

 
 
         wenn man das könnte, hätten wir diese Diskussion nicht, !

ae8090

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #25 am: Samstag, 28. Februar 2009 - 01:07:33 »
Vorbemerkung:

Ich habe grundsätzlich nichts gegen den "gesunden Menschenverstand"! Aber den "gesunden Menschenverstand" zum Maßstab rechtlichen oder politischen Handelns zu machen ..... brrrrrrr ............. da läuft mir eiskalt der Schauer über den Rücken. Das ist mir ganz persönlich zu dicht beim "gesunden Volksempfinden", welches dann ja auch schon mal Maßstab des (nein, "rechtlichen" möchte ich hier nicht sagen) Handels war! Und diese überaus große Skepsis bleibt bei mir bestehen, obwohl ich mir manchmal bei dem einen oder anderen Zeitgenossen wünsche, er (oder sie) möge doch bitte mehr von besagtem "gesunden Menschenverstand" haben.

Nun aber zu dem Casus:
Richtig ist aus meiner Sicht:

[list=1]
  • Lächerliche Summe! Stimmt, € 1,30 sind lächerlich. Hätte die Dame sich um diese Summe vertippt oder verwechselt, wäre vermutlich nix los gewesen (ja, das ist eine unbewiesene Behauptung; ich bin trotzdem dieser Überzeugung). Zumindest wäre es vor keinem Arbeitsgericht in Deutschland als Kündigungsgrund durchgegangen.
  • Fehlender Beweis. Das Gericht sah den Verdacht der Unterschlagung als hinreichend belegt an. Und Arbeitsgerichte in Deutschland haben traditionell eher einen Hang pro Arbeitnehmer (pro ... -in auch!) und weniger zum Arbeitgeber (-in). Das mag im Einzelfall anders sein und auch nicht mehr so ausgeprägt, wie noch vor einigen Jahren, aber die Tendenz stimmt nach wie vor. Darum kann von fehlendem Beweis nur reden, wer die Tatsachen missachtet.
  • Unterschlagung ist Unterschlagung. Ich habe als Kind meinen Eltern mal Geld unterschlagen..... was natürlich rauskam. Von meinen Eltern - und ich bin sehr dankbar darum - habe ich bei dieser Gelegenheit gelernt, dass Unterschlagung Unterschlagung ist, völlig unabhängig von der Höhe des unterschlagenen Wertes (beide Eltern von mir haben übrigens de facto 'nen ganz ähnlichen Job gemacht wie besagte Dame: mein Vater hat insgesamt über 40 Jahre in einer hamburger Privatbank gearbeitet, meine Mutter war Verkäuferin in einer Bäckerei/Konditorei). Offenbar hatte die entlassene Kassiererin wohl kein solch eindrückliches Jugenderlebnis. Schade, es wäre ihr zu wünschen gewesen.
  • Fehlendes Fingerspitzengefühl I. Es mag sein, dass ein guter Personaler mit etwas mehr Fingerspitzengefühl die Situation anders gelöst und es z. B. bei einer Abmahnung belassen hätte. Auch das ist und bleibt eine unbewiesene Behauptung, die allerdings einiges für sich hat. Sofern der Arbeitgeber klug ist, wird er eine ähnliche Überlegung angestellt haben und diese Überlegung könnte auf die weitere Karriere des Personalers Einfluss nehmen. Das ist jetzt von uns nicht nachzuprüfen, aber ich kenne die Mechanismen der Branche gut genug, um das einfach mal so behaupten zu können.
  • Fehlendes Fingerspitzengefühl II. Richtig ist aber auch, dass besagte Dame nach Überzeugung des Gerichtes versucht hat, Kolleginnen mit in diesen Konflikt einzubeziehen und so den Verdacht auf andere abwälzen wollte. Das zeugt auch ihrerseits von wenig, von ziemlich wenig Fingerspitzengefühl in Sachen Kollegialität. Und stört so ganz nebenbei den Betriebsfrieden. Und zwar nachhaltig!
  • Verfolgungswahn. Die Gewerkschaften haben bei mir insgesamt große Sympathien. Ganz generell. Einige Gründe: Weil ich sie für wichtig halte und täglich für wichtiger. Weil ich selbst aus einer Familie stamme, die eine ganz klare sozialdemokratische und gewerkschaftliche Tradition hat. Weil mein eigenes Denken nach wie vor dieser Tradition verhaftet ist, auch wenn ich mittlerweile Unternehmer und Arbeitgeber bin. Aber warum um alles in der Welt müssen die Gewerkschaften nun ständig die Verfolgten herauskehren? Und wenn die junge Dame zwanzig Mal dabei geholfen haben mag, einen Streik in dem Betrieb zu organisieren - das allein stört noch lange nicht den Betriebsfrieden. Da muss schon einiges mehr dazu kommen!

Bernd

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #26 am: Samstag, 28. Februar 2009 - 01:31:44 »
 
...
...
Da muss schon einiges mehr dazu kommen!


Dieses ist bereits geschehen.
Die Frau hat eine völlig falsche rechtliche Beratung angenommen.

saab

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #27 am: Samstag, 28. Februar 2009 - 01:57:15 »
        Gesunder Menschenverstand,

        Das möchte ich nicht, in eine Richtung verstanden wissen, die hier angedeutet wurde !


        In meinem ehemaligen Betrieb hatte jemand eine Geldbörse eines Kollegen mit 300 DM gestohlen,

        jeder wusste, wer es gewesen war, ein Mitarbeiter mit grossen Geldproblemen.

        Meine Mitarbeiter kamen zu mir, um sich zu beraten,

        wir kamen überein, einen Aushang zumachen, in dem aufgefordert wurde,

        die Börse an einem bestimmten Platz zurückzulegen.

        Das geschah, ich als Chef, habe diesem Mitarbeiter dann , nach einem

       Gespräch, einen Kredit gegeben, den er zuverlässig zurückgezahlt hat.


       Das, zu gesundem Menschenverstand,



       Und diesen " Gesunden Menschenversand wünsche ich auch den Gewerkschaften,

       die generell der Meinung sind , wer arbeitet, wird auch betrogen !
 
 
        Das starre Denken der Gewerkschaften steht auch dem Mitgliederwachstum im Wege !

      

      
       

       
« Letzte Änderung: Samstag, 28. Februar 2009 - 02:10:16 von saab »

Martin100

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #28 am: Samstag, 28. Februar 2009 - 08:46:44 »
Hallo,

       Das geschah, ich als Chef, habe diesem Mitarbeiter dann , nach einem

       Gespräch, einen Kredit gegeben, den er zuverlässig zurückgezahlt hat.

                  

Und wie hätte es ausgesehen, wenn Du den Mitarbeiter unbedingt los werden wolltest? (Aus welchen Gründen
auch immer).

Gruß Martin
 

isch_gucke

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #29 am: Samstag, 28. Februar 2009 - 08:58:38 »
Nach dem von saab geschilderten Vorfall gehört schon einiges dazu, diesen Mitarbeiter
NICHT zu entlassen!

Das hat mit loswerden wollen nichts zu tun. Wenn Mitarbeiter gegangen werden sollen, finden
sich immer Möglichkeiten (m.M.) - einfach auf ein Fehlverhalten zu warten ist doch viel zu
langwierig.

Respekt saab, daß der Rest deiner Mitarbeiter die Lösung mitgetragen hat.