Autor Thema: Kündigung wegen 1,30 Euro  (Gelesen 7014 mal)

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Alex

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Kündigung wegen 1,30 Euro
« am: Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:19:28 »
Oha, daß ist ein heißes Eisen, aber bitte bis zum Ende lesen.
 
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Kassiererin der Supermarktkette Kaisers gegen eine fristlose Kündigung wegen angeblich unterschlagener Pfandbons zurückgewiesen.Der Arbeitgeber hätte in diesem Fall Frau E. zu Recht eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen, äußerte die Richterin in der Urteilsbegründung. Eine Revision ließ sie nicht zu.

Der Arbeitgeber konnte überzeugend den Verdacht darlegen, dass die Klägerin  zwei Pfandbons im Wert von 49 und 83 Cent dem Kassenbüro entnommen habe. Die sonst in Strafverfahren gültige Unschuldsvermutung greife daher nicht, sagte die Richterin. Gerade bei Kassiererinnen muß sich der Arbeitgeber darauf verlassen können, daß sie sich auch bei kleinen Beträgen absolut ehrlich verhalten.  Es sei "ein  nicht reparabler Vertrauensverlust" entstanden.

Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, Barbara E. noch länger zu beschäftigen. Dies gelte umso mehr,  da sie nicht offen ihren Fehler eingeräumt"habe, sondern fälschlicherweise eine andere Kassiererin beschuldigt habe.

Der Anwalt der Klägerin kündigte eine Beschwerde gegen das Urteil an. Er will zugleich Verfassungsbeschwerde einlegen. Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Seine Mandantin bestreitet die Tat weiterhin. Frau E. war 30 Jahre lang bei der der Firma beschäftigt. 2007 organisierte sie als Gewerkschaftsmitglied  in Berlin einen Mitarbeiter-Streik gegen die Streichung von Schichtzulagen in ihrer Firma. Einige Wochen später warf ihr Arbeitgeber ihr vor, sie habe die beiden Bons vor den Augen einer Kollegin falsch abgerechnet.

Muckel

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #1 am: Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:31:00 »
Heißes Eisen, ok.  Wenn sie die Bons genommen hat, hat sie einen Diebstahl gemacht. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, egal ob man die Bleistifte vom Schreibtisch des Chefs klaut oder die weggeworfenen Waren der Lebensmittelbranche mit nach Hause nimmt.
Die Frau arbeitet seit 30 Jahren bei dieser Supermarktkette. Ich denke nicht, daß sie sich an 1,30 EUR bereichern wollte, es würde auch nicht viel Sinn machen. Ich kann mir gut vorstellen, daß sie der Geschäftsleitung ein Dorn im Auge war und ist. Sie engagiert sich in der Gewerkschaft, für viele Arbeitgeber schon ein Grund, jemanden auf der Abschußliste zu haben.

Paradox ist dieses Urteil vor allem im Vergleich zu den Milliardenvernichtern. Dort wurden nicht 1,30 EUR versenkt. Aber die haben ja auch eine ganz andere Lobby.

wassolls

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #2 am: Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:41:04 »
Wenn sie die Bons aus dem Büro genommen hat, ist die Kündigung in Ordnung.
Die Firmenleitung hat nur auf solch einen Ausrutscher gewartet.

saab

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #3 am: Dienstag, 24. Februar 2009 - 20:45:11 »
      Justiz,

      welche Arroganz, anzunehmen, die Frau wollte sich bereichern !

      welche Menschenverachtung !  Banker und Steuerbetrüger versenken Millionen,

      hier wird eine Frau gedemütigt, wegen lächerlichen peanuts !


      Da glaube ich, Muckel liegt da richtig !

Offline Desinfector

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #4 am: Dienstag, 24. Februar 2009 - 21:05:39 »
Ja die Vernichter von Milliarden EUR kriegens ja vom Staat ersetzt.
Wer soll denn 1,30EUR ersetzen?

Wenn wir mal ehrlich sind, wirklich genau kennen wir die Geschichte dieses Falles nicht.
Sondern nur aus den Medien
Und die verdrehen nicht nur die Sprache, sondern auch gleich Filmmaterial, wan immer es geht.

Aber das ist nun mal gültige Rechtsprechung, dass Diebstahl am Arbeitplatz immer mit fristloser
Kündigung enden kann und der AG dabei recht behält. Auch wenn ich ne leere Klorolle
mitnehmen würde -->ungefragt, dann kann man dafür gekündigt werden.

>>Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. <<

Und wegen 1,30 EUR werden wichtigere Fälle möglicherweise blockiert oder verspätet behandelt.

Das hat alles immer 2 Seiten.
gravity sux!

Muckel

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #5 am: Dienstag, 24. Februar 2009 - 21:12:40 »
Warum hat denn der Arbeitgeber erst nach ein paar Wochen, nachdem bekannt war, daß sie einen Mitarbeiterstreik organisiert hatte, mit der Kündigung reagiert? Wenn ich was klaue und der Arbeitgeber weiß es, dann werde ich auch sofort gekündigt und nicht erst nach ein paar Wochen.
Sie war dort 30 Jahre beschäftigt und auf einmal ist das Vertrauensverhältnis zerstört? In diesem Falle hätte es eine Abmahnung auch getan.

scence

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #6 am: Dienstag, 24. Februar 2009 - 21:37:31 »
ich denke ,es ist übertrieben ,soetwas mit den managern zu vergleichen. das ist ein anderer tatbestand,wenn ich als kunde ein duschgel für 50 cent mausen würde ,würde ich auch hausverbot bekommen und hätte eine klage am hals. wer garantiert ,dass sie nicht unnachweisbar in den 30 jahren noch mehr hat mitgehen lassen?vieleicht hat es einpaar mal ohne erwischen geklappt?
 

bertee54

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #7 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:10:33 »
Formal ist alles richtig verlaufen, denn allein der Verdacht reicht bei Ehrlichkeitsverlust aus, um eine Kündigung auszusprechen! Diesen Einzelfall so hoch zu spielen, finde ich nicht gut, denn was ist mit vielen anderen Arbeitnehmern, die keinerlei Lobby ihr eigen nennen?

BerndT.

saab

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #8 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:17:07 »
 
 
 
       ich verstehe Euch wirklich nicht,
 
       bemerkt Ihr nicht, wie grotesk das Ganze ist ?
 
      

bertee54

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #9 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:18:33 »
ja, doch! Leider ist aber alles rechtens!

BerndT.

saab

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #10 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:21:13 »

ja, doch! Leider ist aber alles rechtens!

BerndT.

 
 
         Das ist genau das , was ich meine , es ist rechtens,
 
         Das ist Justiz, ( Das ist Schwachsinn !)

bertee54

  • Gast
Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #11 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:24:53 »
tja, man hat mir mal vorgeworfen "Formaljurist" zu sein; doch gerade dieses Verhalten - auch der Gerichte - ist leider heute "normal"! Verstehen tue ich es auch nicht unbedingt, doch ich muss es leider akzeptieren!

BerndT.

Beiträge zusammengefasst: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:25:54
Ich könnte mich stundenlang darüber aufregen!

saab

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #12 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:27:15 »

tja, man hat mir mal vorgeworfen "Formaljurist" zu sein; doch gerade dieses Verhalten - auch der Gerichte - ist leider heute "normal"! Verstehen tue ich es auch nicht unbedingt, doch ich muss es leider akzeptieren!

BerndT.

Beiträge zusammengefasst: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 00:25:54

Ich könnte mich stundenlang darüber aufregen!

 
 
         dann hast Du jetzt einen "Mitaufreger"

rinie

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #13 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 20:25:05 »
oder auch zwei mitaufreger..

Offline Desinfector

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Re: Kündigung wegen 1,30 Euro
« Antwort #14 am: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 22:26:01 »
Und ganz genauso regt es mich auf, wenn Leute nach Straftaten immer erstmal wieder auf freien Fuß kommen.
Wird der Oma die Handtasche geklaut (von einschlägig bekannten Tätern):
Feststellung der Personalien (so man denn überhaupt geschnappt wird) - laufen lassen

Auto klauen wollen, vorher Reifen zerstechen beim andern Wagen - laufen lasen.

Ich finde solche Sachen müssen sofort Konsequenzen haben und nicht erst in 4 Wochen,
3 Monaten oder wann auch immer dann die Verhandlung stattfindet. Sofern es überhaupt eine gibt.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 25. Februar 2009 - 22:28:38 von Desinfector »
gravity sux!