Autor Thema: Gaststätten, Kneipen etc.? zur verpachtung frei?  (Gelesen 4705 mal)

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Capitano

  • Gast
Re: Gaststätten, Kneipen etc.? zur verpachtung frei?
« Antwort #45 am: Freitag, 30. Januar 2009 - 17:58:42 »
Also, wenn Du dort eine formelle Anfrage vorgelegt hast, ob dieses Vorhaben an diesem Standort genehmigungsfähig ist, dann hast Du Anspruch auf eine ordentliche Auskunft. Wenn die zuständige Behörde mitteilt, dass das Vorhaben so an diesem Standort nicht genehmigungsfähig ist, muss sie das ja irgendwie begründen, d.h. auch die Rechtsgründe nennen. Dann hast Du evtl. noch eine Chance diese Rechtsgründe auszuhebeln, wird aber evtl. schwierig ohne professionellen Rechtsbeistand.

Einfach machen? Dann wirst bei so einem Vorhaben gegen die Windmühlen der Bürokratie kämpfen und elendig und verschuldet daran zugrunde gehen. In meinen Augen sinnlose Verschwendung der eigenen Energie.

saab

  • Gast
Re: Gaststätten, Kneipen etc.? zur verpachtung frei?
« Antwort #46 am: Samstag, 31. Januar 2009 - 12:47:34 »
          Hallo raggieman,

          Trage doch Deine Idee dem "Wir für Itzehoe " Management vor,

          vielleicht findest Du da Gehör ?

reggieman87

  • Gast
Re: Gaststätten, Kneipen etc.? zur verpachtung frei?
« Antwort #47 am: Sonntag, 01. Februar 2009 - 10:39:42 »
hatte ich auch vor!