Autor Thema: Normmaße...  (Gelesen 1864 mal)

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Offline Desinfector

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Normmaße...
« am: Mittwoch, 03. Dezember 2008 - 23:00:22 »
 



Standards und Pferdeärsche Das haben wir schon immer so gemacht' -
kommt Dir das bekannt vor?



... [WIR DÜRFEN DOCH KEINE GANZEN TEXTE FREMDER INFO-SEITEN HIERHER KOPIEREN - auch wenn mir das Löschen schwerfiel (weil der Text klasse ist!), es ist wegen des Urheberrechtes VERBOTEN!
Spielverderber-Gruß
Katja]


entnommen aus:

http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Standards-und-Pferdeaersche/forum-148201/msg-15939677/read/
« Letzte Änderung: Donnerstag, 04. Dezember 2008 - 07:49:33 von Katja »
gravity sux!

Muckel

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Re: Normmaße...
« Antwort #1 am: Donnerstag, 04. Dezember 2008 - 17:50:05 »
Wo verbietet das Urheberrecht das Einstellen von fremden Texten?

In § 51 sieht das Urheberrecht folgendes vor:

Zitat
§ 51 Zitate


Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftlichesWerk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html. - 04.12.2008

Wichtig ist, daß beim zitierten Text keine Veränderung vorgenommen und eine exakte Quelle angegeben wird.

Offline Slartibartfass

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Re: Normmaße...
« Antwort #2 am: Donnerstag, 04. Dezember 2008 - 17:55:46 »
Ohne auf Paragraphen rumreiten zu wollen: Die Nutzungsbedingungen von Heise verbieten es ganz eindeutig: "Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags."

Die momentane Rechtsprechung sieht so aus, dass kurze Passagen bzw einzelne Sätze zitiert werden dürfen.
Das kürzen wir hier mit dem Sammelbegriff "Urheberrecht" ab. :)

So, und nun zurück zu den Pferdeärschen (oder der Frage nach den 1435 mm Spurweite der Deutschen Bahn)!
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Muckel

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Re: Normmaße...
« Antwort #3 am: Donnerstag, 04. Dezember 2008 - 18:29:09 »
Ohne auf Paragraphen rumreiten zu wollen: Die Nutzungsbedingungen von Heise verbieten es ganz eindeutig [...]

Das ist der Kasus Knacktus. Der Heise-Verlag will nicht, daß Texte außerhalb deren Plattform veröffentlicht wird. Der Verlag schreckt ja auch nicht davor zurück, Abmahnungen, ob nun begründet oder unbegründet sei dahingestellt, zu verteilen.

Naja ... Wasser predigen und selbst dabei Wein saufen.

DerDerbste

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Re: Normmaße...
« Antwort #4 am: Donnerstag, 04. Dezember 2008 - 19:04:45 »
So, und nun zurück zu den Pferdeärschen (oder der Frage nach den 1435 mm Spurweite der Deutschen Bahn)!

Die Ärsche in Deutschland waren dieselben.
Allerdings hätten die Shuttle-Booster anders ausgesehen, weil die ja über die Straße transportiert werden würden.
Somit ist der Zusammenhang zwischen Pferdeärschen und dem Durchmesser des Kreisverkehres hinten an der Shelltankstelle sehr leicht herzustellen... ;)

Offline Desinfector

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Re: Normmaße...
« Antwort #5 am: Donnerstag, 04. Dezember 2008 - 20:40:07 »
ouh, schuldigung, daran hatte ich nicht gedacht.
Ich war so fasziniert von dem Text. Naja, dann eben siehe obigen Link.
gravity sux!